EU Fluggastrechte / Annullierung

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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Heute nach 5 Wochen endlich eine Antwort von KLM bekommen. Natürlich wurde abgelehnt mit der Begründung das ich ja nicht später als 3 Stunden am Zielort angekommen bin. Das mein Flug 6 Tage vor Abflug gestrichen wurde und ich über 2 Stunden früher fliegen musste...darauf wurde überhaupt nicht eingegangen. War ja leider klar.
Ja leider. Antworte jetzt mit Frist 14 Tage. Sonst geht es an meinen Anwalt. Habe zusätzlich noch mal das Urteil beigefügt, welches KLM wohl leider nicht kennt oder nicht kennen will.
Weiß zwar nicht was es zu bedeuten hat, aber KLM hat sich gleich heute bei mir per Mail gemeldet, dass ich bitte auch eine Vollmacht für +1 mit Pass einreichen soll um den Fall weiter zu bearbeiten. Aber immerhin hat meine Mail wohl doch etwas Eindruck hinterlassen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Super. Vielen Dank für die raschen Antworten. Zweite Frage:

LH hat keine Ersatzbeförderung angeboten. Wir haben nun aber nur noch Tickets in der Business Class einer anderen Fluggesellschaft bekommen. Muss LH die ersetzen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Wenn ursprünglich Y gebucht? Nein.
a.A. LG Köln (ja, sogar das LG Köln) Urt. v. 13.04.2022, 4 O 440/20.

Zugegeben: Da ging es um Flüge Mitte März 2020 :poop:. Für die Zeit habe ich das auch mal gegen EK in FRA durchbekommen, da aber gegen Anerkenntnis.

Wenn es da eine vergleichbare Erklärung gibt, KANN man das versuchen, aber hohes Risiko.

Ich stimme also Herrn Berlin_Lawyer hier zu.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
a.A. LG Köln (ja, sogar das LG Köln) Urt. v. 13.04.2022, 4 O 440/20.

Zugegeben: Da ging es um Flüge Mitte März 2020 :poop:. Für die Zeit habe ich das auch mal gegen EK in FRA durchbekommen, da aber gegen Anerkenntnis.

Wenn es da eine vergleichbare Erklärung gibt, KANN man das versuchen, aber hohes Risiko.

Ich stimme also Herrn Berlin_Lawyer hier zu.

Das klingt doch ganz hervorragend. Ich habe damals nur den Fall von Bürki mit dem Privatjet mitbekommen. Das ging aber mE leider ohne Urteil aus.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Man muss stets der Versuchung widerstehen, absolute Ausnahmefälle in der Regel anzuwenden. Ansonsten: LG Landshut, Az.: 14 S 3021/17
Vielen Dank! Klar, in dem Urteil heißt es aber: "Entscheidend ist für die Kammer, dass bei nur relativ überschaubarer Mehrwartezeit ein Subcharter zur Verfügung gestanden hätte, der die Kläger unter zumutbaren Bedingungen transportiert hätte." Das war hier nicht gegeben. Insofern kann man es auf meinen Fall nicht übertragen.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.695
4.558
DTM
Ich wusste gar nichts von dem Fall Bürki vs. Eurowings GmbH.
Interessant für mich, da er bis vor kurzem bei meinem Lieblingsverein 💛 unter Vertrag stand und der Verein auch nach wie vor eine Partnerschaft mit Eurowings unterhält. Nun, ja. Mittlerweile ist Bürki weitergezogen und für den Club "St. Louis City" tätig. In den Staaten kann er sich mit den US-Gesellschaften zoffen :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Vielen Dank! Klar, in dem Urteil heißt es aber: "Entscheidend ist für die Kammer, dass bei nur relativ überschaubarer Mehrwartezeit ein Subcharter zur Verfügung gestanden hätte, der die Kläger unter zumutbaren Bedingungen transportiert hätte." Das war hier nicht gegeben. Insofern kann man es auf meinen Fall nicht übertragen.
Wie gesagt: Man kann - mit Ausnahme höchstrichterlicher Rechtsprechung - gar nichts übertragen, schon gar nicht die Entscheidungsgründe. Richter:innen sind in ihrer Entscheidungsfindung frei. Was im Norden klappt, reicht im Süden nicht - und einige verstehen mehr von der Materie als andere. Es ist wie im echten Leben.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
da meine Familie heute betroffen ist:

Rückflug (Pauschalreise) kurzfristig annulliert... DUS-KLX (DE1698) war umgeleitet nach Athen, ist dann später in KLX gelandet... steht dort jetzt "rum" und Flug soll erst morgen früh um 8:00 Uhr gehen... Alternative Beförderung für heute nicht mehr möglich, gehen keine Flieger mehr...
sonstige Info vor Ort: keine

Wer ist in so einem Fall (Pauschalreise) eig. für eine Umbuchung zuständig? Fluggesellschaft oder Reiseanbieter?
Meiner Einschätzung nach müsste sich der Reiseanbieter darum kümmern und die Leute umbuchen...

wenn man nun selbst eine Alternative bucht, weil sich weder Fluggesellschaft nach Reiseanbieter "zuständig" fühlen, bei wem fordert man dann die Kosten zurück?

Ansprüche aus EU-Verordnung (400€) kommen ja ebenfalls noch ggü. der Fluggesellschaft hinzu
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Wenn der Flieger pünktlich unterwegs war und dann umgeleitet wurde, schreit es fast nach außergewöhnlichen Umständen.

der Flieger ist dann aber kurze Zeit später von Athen nach Kalamata geflogen und steht vor Ort jz rum... bei meiner Familie gehts aber um den Flug KLX-DUS

Überschreitung der Crew-Zeit?? halte ich für unwahrscheinlich
Technisches Problem am Flieger? eher ja, aber das ist kein außergewöhnlicher Umstand
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
da meine Familie heute betroffen ist:

Rückflug (Pauschalreise) kurzfristig annulliert... DUS-KLX (DE1698) war umgeleitet nach Athen, ist dann später in KLX gelandet... steht dort jetzt "rum" und Flug soll erst morgen früh um 8:00 Uhr gehen... Alternative Beförderung für heute nicht mehr möglich, gehen keine Flieger mehr...
sonstige Info vor Ort: keine

Wer ist in so einem Fall (Pauschalreise) eig. für eine Umbuchung zuständig? Fluggesellschaft oder Reiseanbieter?
Meiner Einschätzung nach müsste sich der Reiseanbieter darum kümmern und die Leute umbuchen...

wenn man nun selbst eine Alternative bucht, weil sich weder Fluggesellschaft nach Reiseanbieter "zuständig" fühlen, bei wem fordert man dann die Kosten zurück?

Ansprüche aus EU-Verordnung (400€) kommen ja ebenfalls noch ggü. der Fluggesellschaft hinzu
Erstmal an den Reiseveranstalter/die Reiseleitung vor Ort wenden um neben Rückflug Unterkunft und Transfer einzufordern. Erst wenn dieser ablehnt sich zu kümmern (dokumteiren), würde ich in Vorleistung gehen.
 
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AndyRo

Reguläres Mitglied
17.02.2019
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Hallo zusammen,
ich hab auch einen (interessanten) Fall. Frage ist, ob ich 250 Euro Entschädigung geltend machen kann.

Sachverhalt:
Flug LX1051 von HAM nach ZRH. Planmäßiger Abflug 9:45 Uhr.
Passagiere warten am Gate, Boarding verzögert sich. Nach einer Stunde, um 10:45 Ansage: "Boarding verzögert sich auf unbestimmte Zeit, da technische Probleme am Flugzeug".
Da ich wichtige Termine hatte und nicht klar war wann ich in der Luft sein werde (und damit kein Handyempfang für Termine) habe ich freiwillig auf den Abendflug um 19:05 Uhr umgebucht. Habe dann später bei Flightradar gesehen, dass LX1051 mit 160 Minuten (also knapp unter drei Stunden) Verspätung gelandet ist.

Frage:
Habe ich Anspruch auf 250 Euro, da ich ja erst Abends um ca 21 Uhr in Zürich angekommen bin?
Oder habe ich den Anspruch nicht, da meine Umbuchung ja "freiwillig" war, und der ursprüngliche Flug LX1051 "nur" 160 Minuten Verspätung hatte?

An alle die helfen können schon mal vielen Dank!
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Erstmal an den Reiseveranstalter/die Reiseleitung vor Ort wenden um neben Rückflug Unterkunft und Transfer einzufordern. Erst wenn dieser ablehnt sich zu kümmern (dokumteiren), würde ich in Vorleistung gehen.
genau so habe ich das auch gesehen...
Reiseveranstalter sagt: "Condor ist zuständig, die müssen sich um alles kümmern, wir haben damit nichts am Hut"
Und: "Das ist rechtlich so geregelt, ich lese Ihnen gerne die EU-Verordnung vor... wir hatten schon oft solche Fälle"

bin darauf dann nicht weiter eingegangen... Condor hat Hotel jetzt gestellt und Transfer hin und zurück ebenfalls gesichert...

Nur: Eigentlich sehe ich hier den Reiseanbieter in der Pflicht... Pauschalreisende haben doch weitergehende Verbraucher-Rechte als Leute die einfach nur von A nach B fliegen..

Deswegen meine Frage:
Wenn man bei einer Pauschalreise "selbst" tätig werden muss (Ersatzflug, Hotel etc), entweder weil die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter die Verantwortung verweigern oder auf den anderen verweisen, kann ich mir dann aussuchen wem ich gegenüber meine Rechte durchsetze?

Also 1x nach EU-Fluggastrechteverordnung gegenüber der Airline oder 1x nach dem Pauschalreisegesetzt seitens des BGB gegenüber dem Reiseveranstalter?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.115
1.546
Nun ja, die 160 Minuten Verspätung sind ja in öffentlich zugänglichen flight-trackings hinterlegt. Hab ich auch per screenshot abgespeichert
Und du möchtest, weil die Fluggesellschaft so nett war dich später fliegen zu lassen, jetzt Entschädigung für einen ursprünglichen Flug, der nicht Entschädigungsberechtigt war?
 
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AndyRo

Reguläres Mitglied
17.02.2019
79
28
Und du möchtest, weil die Fluggesellschaft so nett war dich später fliegen zu lassen, jetzt Entschädigung für einen ursprünglichen Flug, der nicht Entschädigungsberechtigt war?

sofern es geht ja, denn ohne das technische Problem wäre ich nicht erst abends um 21 uhr in Zürich gewesen
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Die D-AICG macht wohl erstmal Pause - also technischer Defekt. Fragt sich aber, was die Ursache ist. Verstärkung ist schon auf dem Weg!
 
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