ANZEIGE
Jetzt fang' du nicht auch noch so an...
Heute nach 5 Wochen endlich eine Antwort von KLM bekommen. Natürlich wurde abgelehnt mit der Begründung das ich ja nicht später als 3 Stunden am Zielort angekommen bin. Das mein Flug 6 Tage vor Abflug gestrichen wurde und ich über 2 Stunden früher fliegen musste...darauf wurde überhaupt nicht eingegangen. War ja leider klar.
Weiß zwar nicht was es zu bedeuten hat, aber KLM hat sich gleich heute bei mir per Mail gemeldet, dass ich bitte auch eine Vollmacht für +1 mit Pass einreichen soll um den Fall weiter zu bearbeiten. Aber immerhin hat meine Mail wohl doch etwas Eindruck hinterlassen.Ja leider. Antworte jetzt mit Frist 14 Tage. Sonst geht es an meinen Anwalt. Habe zusätzlich noch mal das Urteil beigefügt, welches KLM wohl leider nicht kennt oder nicht kennen will.
Haha! Aber den Degott würde ich schon aus anderen Gründen nicht zitieren wollen…Jetzt fang' du nicht auch noch so an...
Wenn ursprünglich Y gebucht? Nein.Super. Vielen Dank für die raschen Antworten. Zweite Frage:
LH hat keine Ersatzbeförderung angeboten. Wir haben nun aber nur noch Tickets in der Business Class einer anderen Fluggesellschaft bekommen. Muss LH die ersetzen?
a.A. LG Köln (ja, sogar das LG Köln) Urt. v. 13.04.2022, 4 O 440/20.Wenn ursprünglich Y gebucht? Nein.
Das ist so auch nicht richtig in seiner Absolutheit. Der EuGH differenziert.
a.A. LG Köln (ja, sogar das LG Köln) Urt. v. 13.04.2022, 4 O 440/20.
Zugegeben: Da ging es um Flüge Mitte März 2020 . Für die Zeit habe ich das auch mal gegen EK in FRA durchbekommen, da aber gegen Anerkenntnis.
Wenn es da eine vergleichbare Erklärung gibt, KANN man das versuchen, aber hohes Risiko.
Ich stimme also Herrn Berlin_Lawyer hier zu.
Das klingt doch ganz hervorragend. Ich habe damals nur den Fall von Bürki mit dem Privatjet mitbekommen. Das ging aber mE leider ohne Urteil aus.
Vielen Dank! Klar, in dem Urteil heißt es aber: "Entscheidend ist für die Kammer, dass bei nur relativ überschaubarer Mehrwartezeit ein Subcharter zur Verfügung gestanden hätte, der die Kläger unter zumutbaren Bedingungen transportiert hätte." Das war hier nicht gegeben. Insofern kann man es auf meinen Fall nicht übertragen.Man muss stets der Versuchung widerstehen, absolute Ausnahmefälle in der Regel anzuwenden. Ansonsten: LG Landshut, Az.: 14 S 3021/17
Wie gesagt: Man kann - mit Ausnahme höchstrichterlicher Rechtsprechung - gar nichts übertragen, schon gar nicht die Entscheidungsgründe. Richter:innen sind in ihrer Entscheidungsfindung frei. Was im Norden klappt, reicht im Süden nicht - und einige verstehen mehr von der Materie als andere. Es ist wie im echten Leben.Vielen Dank! Klar, in dem Urteil heißt es aber: "Entscheidend ist für die Kammer, dass bei nur relativ überschaubarer Mehrwartezeit ein Subcharter zur Verfügung gestanden hätte, der die Kläger unter zumutbaren Bedingungen transportiert hätte." Das war hier nicht gegeben. Insofern kann man es auf meinen Fall nicht übertragen.
Ansprüche aus EU-Verordnung (400€) kommen ja ebenfalls noch ggü. der Fluggesellschaft hinzu
Wenn der Flieger pünktlich unterwegs war und dann umgeleitet wurde, schreit es fast nach außergewöhnlichen Umständen.
Erstmal an den Reiseveranstalter/die Reiseleitung vor Ort wenden um neben Rückflug Unterkunft und Transfer einzufordern. Erst wenn dieser ablehnt sich zu kümmern (dokumteiren), würde ich in Vorleistung gehen.da meine Familie heute betroffen ist:
Rückflug (Pauschalreise) kurzfristig annulliert... DUS-KLX (DE1698) war umgeleitet nach Athen, ist dann später in KLX gelandet... steht dort jetzt "rum" und Flug soll erst morgen früh um 8:00 Uhr gehen... Alternative Beförderung für heute nicht mehr möglich, gehen keine Flieger mehr...
sonstige Info vor Ort: keine
Wer ist in so einem Fall (Pauschalreise) eig. für eine Umbuchung zuständig? Fluggesellschaft oder Reiseanbieter?
Meiner Einschätzung nach müsste sich der Reiseanbieter darum kümmern und die Leute umbuchen...
wenn man nun selbst eine Alternative bucht, weil sich weder Fluggesellschaft nach Reiseanbieter "zuständig" fühlen, bei wem fordert man dann die Kosten zurück?
Ansprüche aus EU-Verordnung (400€) kommen ja ebenfalls noch ggü. der Fluggesellschaft hinzu
Nun ja, die 160 Minuten Verspätung sind ja in öffentlich zugänglichen flight-trackings hinterlegt. Hab ich auch per screenshot abgespeichertDu verfügtest über keine Bestätigung mehr für den Flug, der dann später verspätet war.
Gibt nix.
genau so habe ich das auch gesehen...Erstmal an den Reiseveranstalter/die Reiseleitung vor Ort wenden um neben Rückflug Unterkunft und Transfer einzufordern. Erst wenn dieser ablehnt sich zu kümmern (dokumteiren), würde ich in Vorleistung gehen.
Und du möchtest, weil die Fluggesellschaft so nett war dich später fliegen zu lassen, jetzt Entschädigung für einen ursprünglichen Flug, der nicht Entschädigungsberechtigt war?Nun ja, die 160 Minuten Verspätung sind ja in öffentlich zugänglichen flight-trackings hinterlegt. Hab ich auch per screenshot abgespeichert
Und du möchtest, weil die Fluggesellschaft so nett war dich später fliegen zu lassen, jetzt Entschädigung für einen ursprünglichen Flug, der nicht Entschädigungsberechtigt war?
Du hast doch eine Antwort bekommen von einem hier sehr geschätzten Experten. Bitte jetzt nicht rumnörgeln weil sie dir nicht gefällt.sofern es geht ja, denn ohne das technische Problem wäre ich nicht erst abends um 21 uhr in Zürich gewesen
OT:Du hast doch eine Antwort bekommen von einem hier sehr geschätzten Experten. Bitte jetzt nicht rumnörgeln weil sie dir nicht gefällt.