EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
ANZEIGE
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe zwei Formulare ausgefüllt, einmal für den Reiseveranstalter und einmal bei der Fluglinie. Das Angebot über die 1200 kam jetzt aber über Tui.NL rein, also eigentlich vom Veranstalter.
Dein Anspruch auf die EC216/2004 Ausgleichszahlung besteht gegenüber der Airline.
Wenn der Reiseveranstalter jetzt EUR 1200 anbietet, würde ich Diese annehmen.
Der Anspruch gegenüber der Airline bleibt ja weiter bestehen.

Wo ging der Flug eigentlich hin?
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Dein Anspruch auf die EC216/2004 Ausgleichszahlung besteht gegenüber der Airline.
Wenn der Reiseveranstalter jetzt EUR 1200 anbietet, würde ich Diese annehmen.
Der Anspruch gegenüber der Airline bleibt ja weiter bestehen.

Wo ging der Flug eigentlich hin?
Und du meinst, dass du dann bei TUIAirlineNL nochmal 1200 Euro einfordern kannst? Die beiden sind mit Garantie verbandelt, die werden kaum 2 Mal zahlen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Na, jetzt auch schon zum Betrug auffordern?
Und wo siehst Du hier Betrug?

Jetzt wurden uns mit Verweis auf die EU 261 1200 Euro angeboten für 3 Personen und einer Entfernung unter 3500, allerdings mit dem Kommentar dass "Taxi und Parkkosten" damit abgegolten seien.
Es kommt auf die genaue Formulierung der Einigung hier an.
 
Zuletzt bearbeitet:

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
288
2
Und wo siehst Du hier Betrug?


Es kommt auf die genaue Formulierung der Einigung hier an.
Die Antwort in Originalsprache, meine Anfrage war auf Englisch:

Vertragingscompensatie
U vraagt ons om een compensatie, omdat uw vlucht meer dan drie uur is vertraagd. Uw vlucht voldoet aan de voorwaarden die het Europese Hof hiervoor stelt. Dit betekent dat u recht heeft op een compensatie van € 400,~ per persoon.
Extra parkeerkosten, taxikosten en/of treinkosten naar huis en gemaakte kosten door afhalers komen volgens de Verordening (EG) 261/2004 niet voor vergoeding in aanmerking.

Man muss aber dann bestätigen:

Verzender verklaart tevens alle declaraties over de betreffende reis ingediend te hebben en niets meer te vorderen te hebben van TUI met betrekking tot betreffende reis.

Und das gefällt mir nicht.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Laut Google Translate!
Delay Compensation
You are asking us for compensation because your flight was delayed by more than three hours. Your flight meets the conditions set by the European Court. This means that you are entitled to compensation of € 400,~ per person.
Additional parking costs, taxi costs and/or train costs home and costs incurred by collectors are not eligible for reimbursement according to Regulation (EC) 261/2004.

The sender also declares that it has submitted all declarations for the relevant trip and that it has no further claim from TUI with regard to the relevant trip.

Da steht "further claim". Die Tagespauschale (verlorene Urlaubstage) wurden doch bereits gefordert, insofern geht Deine Forderung diesbzgl. nicht mit dieser Einigung unter. Das gleiche gilt für die Hotel- und Essenskosten.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ein Fluggast, der eine Reise mit mehreren Teilflügen bei einer Luftfahrtgesellschaft bucht, kann diese auch dann wegen Verspätung in Anspruch nehmen, wenn der Fehler nicht von ihr zu vertreten ist. Der Bundesgerichtshof betonte, dass solche Reisen – wenn sie auf einer einzelnen Buchung beruhen – als Einheit zu betrachten sind. Die betroffene Fluggesellschaft könne anschließend das für den Fehler verantwortliche Unternehmen in Regress nehmen.

Ein Mann buchte 2018 für sich und seine Begleiterin Flüge von Ibiza über Madrid nach Frankfurt a. M. bei einer Fluggesellschaft, die nur den zweiten Teil der Reise selbst durchführte. Wegen einer Verspätung des ersten Flugs – durch ein Partner-Luftfahrtunternehmen – erreichten die beiden den Anschlussflug nicht und kamen in Frankfurt erst zehn Stunden später als geplant an. Dafür verlangte der Kläger eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1a FluggastrechteVO von insgesamt rund 700 Euro von dem Unternehmen, bei dem er die Gesamtreise gebucht hatte. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. wies die Klage ab, das dortige Landgericht gab ihr statt. Die Revision der Fluggesellschaft vor dem Bundesgerichtshof war nicht erfolgreich.

Weil die Reise zwar aus zwei Teilflügen bestand, aber einheitlich gebucht wurde, ist den Karlsruher Richtern zufolge das Vertragsunternehmen nach Art. 5Abs. 1c und Art. 2 b der FluggastrechteVO auch für den Flug verantwortlich, den es nicht selbst durchgeführt hat. Der Fluggast könne daher denjenigen für die Verspätung in Anspruch nehmen, der den Flugschein ausgestellt habe – unabhängig davon, welches der beiden Luftfahrtunternehmen konkret den Mangel zu vertreten habe. Der BGH begründet diese Ansicht mit dem Schutz des Kunden. Die in Anspruch genommene Fluggesellschaft könne anschließend nach Art. 13 der FluggastrechteVO das konkret verantwortliche Partnerunternehmen in Regress nehmen.

Selbst wenn ein Teilflug – allein betrachtet – nicht in den Anwendungsbereich der FluggastrechteVO falle, gelte nichts anderes: Ist er Teil einer Gesamtbuchung, auf die die Verordnung anzuwenden ist, kann er laut den Karlsruher Richtern nicht isoliert beurteilt werden. Eine Reise sei immer als Einheit zu betrachten.

BGH, X ZR 101/20
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
829
906
Hatte ein Flug LYS-MUC-NUE. LYS-MUC hat sich verspätet, so dass ich MUC-NUE verpasst habe. Ursprünglich wäre ich 17:15 in NUE gewesen. LH hat mich automatisch auf MUC-NUE mit ankunft 23:45 umgebucht. Für mich hat ankunft in NUE um 23:45 gar keinen Sinn mehr gemacht, so dass ich umgeplant habe und in MUC geblieben bin. Hab ich anspruch auf etwas? (Kosten sind durch meine Umplanung nicht entstanden)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Weil die Reise zwar aus zwei Teilflügen bestand, aber einheitlich gebucht wurde, ist den Karlsruher Richtern zufolge das Vertragsunternehmen nach Art. 5Abs. 1c und Art. 2 b der FluggastrechteVO auch für den Flug verantwortlich, den es nicht selbst durchgeführt hat. Der Fluggast könne daher denjenigen für die Verspätung in Anspruch nehmen, der den Flugschein ausgestellt habe – unabhängig davon, welches der beiden Luftfahrtunternehmen konkret den Mangel zu vertreten habe. Der BGH begründet diese Ansicht mit dem Schutz des Kunden. Die in Anspruch genommene Fluggesellschaft könne anschließend nach Art. 13 der FluggastrechteVO das konkret verantwortliche Partnerunternehmen in Regress nehmen.

Selbst wenn ein Teilflug – allein betrachtet – nicht in den Anwendungsbereich der FluggastrechteVO falle, gelte nichts anderes: Ist er Teil einer Gesamtbuchung, auf die die Verordnung anzuwenden ist, kann er laut den Karlsruher Richtern nicht isoliert beurteilt werden. Eine Reise sei immer als Einheit zu betrachten.

BGH, X ZR 101/20
MIA-EWR (op by UA), EWR-FRA (op by UA), FRA-MUC (op by LH), gebucht bei LH wäre zukünftig bei Irrops auf MIA-EWR / EWR-FRA anspruchsberechtigt?
Oder hab ich's falsch aufgefasst? :unsure:
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hatte ein Flug LYS-MUC-NUE. LYS-MUC hat sich verspätet, so dass ich MUC-NUE verpasst habe. Ursprünglich wäre ich 17:15 in NUE gewesen. LH hat mich automatisch auf MUC-NUE mit ankunft 23:45 umgebucht. Für mich hat ankunft in NUE um 23:45 gar keinen Sinn mehr gemacht, so dass ich umgeplant habe und in MUC geblieben bin. Hab ich anspruch auf etwas? (Kosten sind durch meine Umplanung nicht entstanden)
Laienmeinung: Art. 6 Abs. 1 lit iii) / Art. 8 Abs 1. lit a) der VO EU261/2004.
 
  • Like
Reaktionen: polyglot

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Laienmeinung: Art. 6 Abs. 1 lit iii) / Art. 8 Abs 1. lit a) der VO EU261/2004.

Hast Du nicht auch die Artikel 7 Absatz 1a vergessen. Rein praktisch sehe ich eine Ausgleichstzahlung sowie wahlweise Anspruch auf Erstattung oder anderweitike Beförderung zu einem spätern Zeitpunkt, wie Du ja auch. Im Klartext: das Segment MUC - NUE könnte man ja später noch nutzen, wenn man es denn braucht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hast Du nicht auch die Artikel 7 Absatz 1a vergessen. Rein praktisch sehe ich eine Ausgleichstzahlung sowie wahlweise Anspruch auf Erstattung oder anderweitike Beförderung zu einem spätern Zeitpunkt, wie Du ja auch. Im Klartext: das Segment MUC - NUE könnte man ja später noch nutzen, wenn man es denn braucht.
Jo, ist mir eben auch aufgefallen :LOL:
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.509
1.453
Nur um sicher zu gehen, weil mir das jetzt bei LH zum ersten Mal passiert.

Gebucht:
MUC-ARN am 27.8.
ARN-MUC am 10.09., Abflug 18:25.

Am 29.07. kam diese berüchtigte E-Mail, ARN-MUC wurde gestrichen, LH bietet Umbuchung auf Abflug 15:10 an. Ist mir zu früh, außerdem würde ich zur Zeit aufgrund der Streiksituation lieber auf einen Mitbewerber ausweichen. Wenn ich jetzt in der E-Mail auf "Rückerstattung beantragen" klicke, sollte ich doch den ganzen Flugpreis zurückbekommen? Ich weiß, dass LH den vollen Preis zurückerstatten muss, aber zicken die da in der Praxis herum (weil LH) oder läuft die Rückerstattung halbwegs problemlos (weil über 2h)?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Nur um sicher zu gehen, weil mir das jetzt bei LH zum ersten Mal passiert.

Gebucht:
MUC-ARN am 27.8.
ARN-MUC am 10.09., Abflug 18:25.

Am 29.07. kam diese berüchtigte E-Mail, ARN-MUC wurde gestrichen, LH bietet Umbuchung auf Abflug 15:10 an. Ist mir zu früh, außerdem würde ich zur Zeit aufgrund der Streiksituation lieber auf einen Mitbewerber ausweichen. Wenn ich jetzt in der E-Mail auf "Rückerstattung beantragen" klicke, sollte ich doch den ganzen Flugpreis zurückbekommen? Ich weiß, dass LH den vollen Preis zurückerstatten muss, aber zicken die da in der Praxis herum (weil LH) oder läuft die Rückerstattung halbwegs problemlos (weil über 2h)?

Check this: Dr. Böse: Die fiese Storno-Falle der Lufthansa
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Den Artikel kenne ich, aber ich hatte die Lage so verstanden, dass die sich nur bei Änderungen unter 2h so anstellen.

Wir reden hier von Lufthansa. Die einfachtse Lösung ist E-Mai an den Customer Support, Auffordern zur vollständigen Erstattung binnen sieben Tagen und wenn die Frist verstreicht damit ab zum Anwalt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
An der Stelle von KLM würde ich auch stets und immer alles bezahlen. Jeder Cent, den sie in Neu-Ulm lassen, ist echt verschwendet. Kostet alles nur Geld, Zeit und Nerven, bringt aber meist alles nix, außer dass die Kollegen sich bloßstellen…
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
So. Heute endlich Antwort bekommen und 800 Euro erhalten. Es geht manchmal auch ohne Anwalt!
Das finde ich jetzt ehrlicherweise etwas irreführend von Dir.
Du erzählst etwas von 800 Euro. Nachdem ich nachgebohrt habe, ist es nur ein Gutschein. Dieser Gutschein kommt bestimmt noch mit Einschränkungen und funktioniert sicherlich nicht auf delta.com
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: StefanR

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Das finde ich jetzt ehrlicherweise etwas irreführend von Dir.
Du erzählst etwas von 800 Euro. Nachdem ich nachgebohrt habe, ist es nur ein Gutschein. Dieser Gutschein kommt bestimmt noch mit Einschränkungen und funktioniert sicherlich nicht auf delta.com
Warum soll ich 600 Euro Cash nehmen, wenn ich ein 800 Euro Gutschein erhalte? Fliege doch eh wieder mit KLM oder Air France. Für Delta benötige ich den nicht. Deswegen habe ich mich für den Gutschein entschieden.
 

Travelbunny

Neues Mitglied
04.08.2022
4
0
Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich Rechte bei Annullierten Flügen. Wenn mein Hinflug annulliert wird und dadurch dann auch der Rückflug - kann ich das EU Recht dass eigentlich 2 mal geltend machen? Einmal für den Hin- und einmal für den Rückflug?
Es geht um einen Flug von München letzten Mittwoch (Streik) und LH wollte oder konnte (was auch immer) mir die nächsten 48h keinen anderen Flug (an 5 verschiedenen Flughäfen) zur Verfügung stellen. Ich habe dadurch die Hochzeit meiner Freundin verpasst und bin dementsprechend „sauer“. Zusätzlich wurde ich nicht über die Stornierung informiert (keine Email nix)…