EU Fluggastrechte / Annullierung

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Meckex

Neues Mitglied
25.03.2019
9
1
Hallo,

mein Flug am nächsten Sonntag (FR1405 WMI - CGN) wurde leider um über 4h vorverlegt. Ich habe gelesen, das eine solche Vorverlegung auch als Annulierung gesehen wird und ich eine Ersatzbeförderung bekommen kann.
Da Richtung Köln keine anderen akzeptablen Flüge gehen, habe ich mir die Frage gestellt, ob die Ersatzbeförderung auch zu einen anderen Flughafen in der Nähe gehen kann? (z.B. WAW-DUS oder WAW-FRA)

Viele Grüße
 

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
67
92
SCN
ich bin Anfang April mit TP von MUC über LIS nach CMN geflogen. MUC-LIS war für Samstag Abend geplant, dann die Nacht in LIS und am nächsten Nachmittag weiter nach CMN (ein Ticket mit "normalem" Layover). MUC-LIS war überbucht und es mussten 3 Passagiere gefunden werden, die erst Sonntags morgens nach LIS fliegen. Da ich müde war und sich die Möglichkeit nach schnellem Hotelbett gut anhörte, nahm ich das Angebot gegen eine versprochene Entschädigungszahlung von 400€ an. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung darüber wurde ausgestellt. Diese sollte ich dann online über das TP Customer Relations Formular einreichen, was ich kurz darauf auch tat. Gehört habe ich seitdem bis heute, nach über 3 Monaten, nichts.

Moin, hatte euch ja schonmal in diesem Thema um Rat gefragt und daraufhin eine Mail an claims.germany@tap.pt geschickt. Die wurde, wie das Onlineformular, von TP ignoriert. Das ist nun auch wieder ca. dreieinhalb Wochen her. So langsam verliere ich die Geduld, was sollte ich nun eurer Meinung nach unternehmen?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
788
1.100
ZRH
Moin, hatte euch ja schonmal in diesem Thema um Rat gefragt und daraufhin eine Mail an claims.germany@tap.pt geschickt. Die wurde, wie das Onlineformular, von TP ignoriert. Das ist nun auch wieder ca. dreieinhalb Wochen her. So langsam verliere ich die Geduld, was sollte ich nun eurer Meinung nach unternehmen?
Wenn Du in diesem Faden über ein paar Seiten zurückblätterst, findest Du die Beschreibung des korrekten Vorgehens immer wieder mal beschrieben. Alternativ findest Du die sehr gute und anschauliche Erklärung auch im Blog von @kexbox auf www.drboese.de Hattest Du eine Frist gesetz? Und war es eine klare Aufforderung zu einer Handlung? Und handelt es sich um einen "klaren Fall"? Na dann kannst Du den Case ja getrost in die Hände Deines RA übergeben...! 😎
 

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
67
92
SCN
Hattest Du eine Frist gesetz? Und war es eine klare Aufforderung zu einer Handlung? Und handelt es sich um einen "klaren Fall"?
ich schrieb:
Please transfer the compensation within the next 14 days to: [...]
Das könnte nach dem Musterschreiben von @kexbox wohl etwas schwammig gewesen sein? Würde, falls das nicht ausreichend ist und @kexbox einverstanden ist noch mal eine E-Mail schreiben mit Dr. Böse in CC und entsprechender Vollmacht, falls die Frist erneut verstreicht und das ganze dann an ihn abgeben.

Klar sollte der Fall sein, TP hat mich einen Tag später befördert wegen Überbuchung und mir wurde ein entsprechendes "compensation certificate" ausgestellt. Umso ärgerlicher ja, dass sich mich (sowie die anderen Reisenden die mit mir nicht befördert wurden, von denen ich die Kontakte habe) ignorieren.
Melde mich aber gerne vorher nochmal bei @kexbox um das ganze abzusprechen.

Danke jedenfalls für eure Hilfe!
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Kurze Frage: Wie verhält es sich mit der Ausgleichzahlung, wenn man den Flug während des AU buchen konnte und gebucht hat, also bspw während des Streiks. Dann wurde er zwei Stunden später annulliert. Reicht das als AU? Ich meine, das geht nicht, da der Umstand nicht überraschend kam, sondern das Luftfahrtunternehmen allenfalls "gehofft hat", dass der Flug durchführbar ist. Durch die Buchung haben sie aber suggeriert, dass der Flug stattfindet.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.707
2.461
PIX, BER, ZRH
Kurze Frage: Wie verhält es sich mit der Ausgleichzahlung, wenn man den Flug während des AU buchen konnte und gebucht hat, also bspw während des Streiks. Dann wurde er zwei Stunden später annulliert. Reicht das als AU? Ich meine, das geht nicht, da der Umstand nicht überraschend kam, sondern das Luftfahrtunternehmen allenfalls "gehofft hat", dass der Flug durchführbar ist. Durch die Buchung haben sie aber suggeriert, dass der Flug stattfindet.

Fluggastrechtlich ist völlig unerheblich, wann eine Buchung erfolgte. Massgeblich ist, dass für den betroffenen Flug eine bestätigte Buchung vorlag. Der Streik am 27.07.2022 stellt diesbezüglich keinen aussergewöhnlichen Umstand da.
 
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AirForce

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21.01.2020
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Deutschland
Fluggastrechtlich ist völlig unerheblich, wann eine Buchung erfolgte. Massgeblich ist, dass für den betroffenen Flug eine bestätigte Buchung vorlag. Der Streik am 27.07.2022 stellt diesbezüglich keinen aussergewöhnlichen Umstand da.
Wieso stellt der Streik kein AU dar? Es geht um einen Flug mit Air Canada, der aufgrund des Streiks des LH-Bodenpersonals annulliert wurde.
 

marcus67

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17.01.2015
3.581
3.705
Wieso stellt der Streik kein AU dar? Es geht um einen Flug mit Air Canada, der aufgrund des Streiks des LH-Bodenpersonals annulliert wurde.

Es gibt da Urteile dazu, nach denen ein Streik des eigenen Personals kein außergewöhnlicher Umstand ist. - Ein Streik, z.B. der Flugsicherung, hingegen schon.

Allerdings ist ein Streik des LH Bodenpersonals für AC durchaus ein AU, da es sich nicht um eigenes Personal gehandelt hat.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
Danke. Was ist damit gemeint. Gilt es nicht als AU, wenn der Flug während des AU gebucht wird? Gibt es Rechtsprechung dazu?
Vermutlich nicht, weil Airlines wissen, dass es Blödsinn wäre, sich da verurteilen zu lassen.
Gleiche Argumentation auch intra-covid für Annullierungen. Da habe ich KEINEN Ausgleichsanspruch-Fall verloren. Wer Burnout verkauft, muss auch trotz Burnout liefern.
 
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AirForce

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21.01.2020
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Vermutlich nicht, weil Airlines wissen, dass es Blödsinn wäre, sich da verurteilen zu lassen.
Gleiche Argumentation auch intra-covid für Annullierungen. Da habe ich KEINEN Ausgleichsanspruch-Fall verloren. Wer Burnout verkauft, muss auch trotz Burnout liefern.
Perfekt, Danke! Ich ziehe das Ding durch und berichte von dem Resultat - in ca. 9 Monaten.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
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Deutschland
Stimmt. Aber die Klagezustellung dauert nur 3-10 Tage.
Ich bin aber davon ausgegangen, dass erstmal ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird, dann kommt die Klageerwiderung, dann muss ich nochmal schreiben und zwei Wochen vor dem Termin wird frühestens gezahlt oder ich sitze da rum und hole mir ein VU ab. Aber wenn CA gleich die Hose runterlässt, soll es mir recht sein.
 

dahi1809

Erfahrenes Mitglied
30.03.2017
437
846
LNZ
So, jetzt hat es mich bei meinem exakt 300. Flug erwischt:
Buchung PIX-TER-PDL mit SATA. Als klar war dass aufgrund der Verspätung des 1. Legs der Anschluss in TER gefährdet sein könnte wurde ich noch in PIX automatisch auf den Nonstopflug PIX-PDL umgebucht. Der Abflug in PIX erfolgt planmäßig somit um 125 Minuten später, die Ankunft in PDL 60 Minuten später als gebucht. Meine Nachfrage nach Betreuungsleistungen in Form eines Getränkegutscheins vor Ort führte zu einem plötzlichen Verlust der Englischkenntnisse...
Kompensationsmäßig ist sowieso nichts drinnen, weil hier die Ankunftszeit am Ziel zählt und nicht der Abflug, oder?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.707
2.461
PIX, BER, ZRH
Es gibt da Urteile dazu, nach denen ein Streik des eigenen Personals kein außergewöhnlicher Umstand ist. - Ein Streik, z.B. der Flugsicherung, hingegen schon.

Allerdings ist ein Streik des LH Bodenpersonals für AC durchaus ein AU, da es sich nicht um eigenes Personal gehandelt hat.

Ich weiss jetzt nicht, was der LH-Streik mit AC zu tun hat, meines Wissens hat AC in MUC und FRA eigenes Checkin-Personal und das sind die einzigen beiden Flughäfen, von denen AC ab Deutschland abfliegt, sofern ich mich erinnere. Oder war es ein Codeshare [operatet by LH], dann die ausführende Airline LH in der Pflicht für Ausgleichszahlungen. Bei den mageren Informationen, die man hier immer von den Fragenden bekommt, ist es einfach müssig.
 
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