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ich bin Anfang April mit TP von MUC über LIS nach CMN geflogen. MUC-LIS war für Samstag Abend geplant, dann die Nacht in LIS und am nächsten Nachmittag weiter nach CMN (ein Ticket mit "normalem" Layover). MUC-LIS war überbucht und es mussten 3 Passagiere gefunden werden, die erst Sonntags morgens nach LIS fliegen. Da ich müde war und sich die Möglichkeit nach schnellem Hotelbett gut anhörte, nahm ich das Angebot gegen eine versprochene Entschädigungszahlung von 400€ an. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung darüber wurde ausgestellt. Diese sollte ich dann online über das TP Customer Relations Formular einreichen, was ich kurz darauf auch tat. Gehört habe ich seitdem bis heute, nach über 3 Monaten, nichts.
Wenn Du in diesem Faden über ein paar Seiten zurückblätterst, findest Du die Beschreibung des korrekten Vorgehens immer wieder mal beschrieben. Alternativ findest Du die sehr gute und anschauliche Erklärung auch im Blog von @kexbox auf www.drboese.de Hattest Du eine Frist gesetz? Und war es eine klare Aufforderung zu einer Handlung? Und handelt es sich um einen "klaren Fall"? Na dann kannst Du den Case ja getrost in die Hände Deines RA übergeben...!Moin, hatte euch ja schonmal in diesem Thema um Rat gefragt und daraufhin eine Mail an claims.germany@tap.pt geschickt. Die wurde, wie das Onlineformular, von TP ignoriert. Das ist nun auch wieder ca. dreieinhalb Wochen her. So langsam verliere ich die Geduld, was sollte ich nun eurer Meinung nach unternehmen?
ich schrieb:Hattest Du eine Frist gesetz? Und war es eine klare Aufforderung zu einer Handlung? Und handelt es sich um einen "klaren Fall"?
Das könnte nach dem Musterschreiben von @kexbox wohl etwas schwammig gewesen sein? Würde, falls das nicht ausreichend ist und @kexbox einverstanden ist noch mal eine E-Mail schreiben mit Dr. Böse in CC und entsprechender Vollmacht, falls die Frist erneut verstreicht und das ganze dann an ihn abgeben.Please transfer the compensation within the next 14 days to: [...]
Kurze Frage: Wie verhält es sich mit der Ausgleichzahlung, wenn man den Flug während des AU buchen konnte und gebucht hat, also bspw während des Streiks. Dann wurde er zwei Stunden später annulliert. Reicht das als AU? Ich meine, das geht nicht, da der Umstand nicht überraschend kam, sondern das Luftfahrtunternehmen allenfalls "gehofft hat", dass der Flug durchführbar ist. Durch die Buchung haben sie aber suggeriert, dass der Flug stattfindet.
Wieso stellt der Streik kein AU dar? Es geht um einen Flug mit Air Canada, der aufgrund des Streiks des LH-Bodenpersonals annulliert wurde.Fluggastrechtlich ist völlig unerheblich, wann eine Buchung erfolgte. Massgeblich ist, dass für den betroffenen Flug eine bestätigte Buchung vorlag. Der Streik am 27.07.2022 stellt diesbezüglich keinen aussergewöhnlichen Umstand da.
Wieso stellt der Streik kein AU dar? Es geht um einen Flug mit Air Canada, der aufgrund des Streiks des LH-Bodenpersonals annulliert wurde.
Danke. Was ist damit gemeint. Gilt es nicht als AU, wenn der Flug während des AU gebucht wird? Gibt es Rechtsprechung dazu?Da wird AC schon strampeln müssen. Erfahrungsgemäß strampeln sie aber nicht
Vermutlich nicht, weil Airlines wissen, dass es Blödsinn wäre, sich da verurteilen zu lassen.Danke. Was ist damit gemeint. Gilt es nicht als AU, wenn der Flug während des AU gebucht wird? Gibt es Rechtsprechung dazu?
Perfekt, Danke! Ich ziehe das Ding durch und berichte von dem Resultat - in ca. 9 Monaten.Vermutlich nicht, weil Airlines wissen, dass es Blödsinn wäre, sich da verurteilen zu lassen.
Gleiche Argumentation auch intra-covid für Annullierungen. Da habe ich KEINEN Ausgleichsanspruch-Fall verloren. Wer Burnout verkauft, muss auch trotz Burnout liefern.
Ach so, ich dachte man muss erst klagen.Warum? 10 Tage Frist, dann ab zum spezialisierten Anwalt. Das Geld braucht dann in den meisten Fällen ca. weitere 2-5 Wochen, bis zum Eingang auf dem Konto.
Du bist doch Hobbyjurist..!?Ach so, ich dachte man muss erst klagen.
Ich bin aber davon ausgegangen, dass erstmal ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird, dann kommt die Klageerwiderung, dann muss ich nochmal schreiben und zwei Wochen vor dem Termin wird frühestens gezahlt oder ich sitze da rum und hole mir ein VU ab. Aber wenn CA gleich die Hose runterlässt, soll es mir recht sein.Stimmt. Aber die Klagezustellung dauert nur 3-10 Tage.
Kompensationsmäßig ist sowieso nichts drinnen, weil hier die Ankunftszeit am Ziel zählt und nicht der Abflug, oder?
Es gibt da Urteile dazu, nach denen ein Streik des eigenen Personals kein außergewöhnlicher Umstand ist. - Ein Streik, z.B. der Flugsicherung, hingegen schon.
Allerdings ist ein Streik des LH Bodenpersonals für AC durchaus ein AU, da es sich nicht um eigenes Personal gehandelt hat.