EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
ANZEIGE
Korrekt.

Ich wüsste auch nicht, warum man hier etwas fordern sollte. Wurde doch super gelöst.

Finde ich auch. Die Insel-Hopper sind jetzt in der Saison schon recht ausgebucht, da ist man rasch am Limit bei Umbuchungen. Ich hatte dieses Jahr schon mehrfach den Fall, das ich bereits bis zu vier Wochen vor Reisedatum keinen Flug ex PIX mehr bekommen habe und von HOR buchen musste. Ich habe mich dann im lokalen Ticket-Office zwar dann immer noch für ex PIX waitlisten lassen, aber das klappt dann in den wenigtsen Fällen.
 

Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Kurze Frage: gibt es eine Altersgrenze für die Entschädigung? Wenn INF kein eigenen Sitz hat gibt es nichts, richtig?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Kurze Frage: gibt es eine Altersgrenze für die Entschädigung? Wenn INF kein eigenen Sitz hat gibt es nichts, richtig?
So nicht korrekt. Die Frage ist, besitzt Inf ein käufliches von der Allgemeinheit zu erwerbendes Ticket oder nicht. Auf gut Deutsch: Ist Geld für das Infticket geflossen oder nicht?
 

Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
So nicht korrekt. Die Frage ist, besitzt Inf ein käufliches von der Allgemeinheit zu erwerbendes Ticket oder nicht. Auf gut Deutsch: Ist Geld für das Infticket geflossen oder nicht?
Naja, es kostet 10% vom normalen Ticketpreis, daher ist schon Geld geflossen, kann mir aber irgendwie nicht vorstellen das es für INF unter 2 Jahren etwas gibt. Die müssen ja auch immer einem Erwachsenen zugeordnet werden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Naja, es kostet 10% vom normalen Ticketpreis, daher ist schon Geld geflossen, kann mir aber irgendwie nicht vorstellen das es für INF unter 2 Jahren etwas gibt. Die müssen ja auch immer einem Erwachsenen zugeordnet werden.
Tut mir Leid, dann kann ich dir nicht weiterhelfen, wenn es deine Vorstellung übersteigt. Sofern die Frage nicht hypotetisch ist, dann wird diese Entscheidung deinereits die Airline freuen. Ich sehe in der EU/VO allerdings keine Passage, die ein Inf-Ticket ausschliesst, sondern nur eine Passage, die alle von der Allgemeint käuflich erwerbbaren Tickets einschliesst.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Der Klarheit wegen:

Wer kostenlos reist, hat keinen Anspruch auf Ansprüche nach der FluggastrechteVO.

Reisende, die zu öffentlich nicht zugänglichen Sondertarifen befördert werden, haben auch keine Ansprüche.

Der EuGH (9. Kammer) hat in der Rs. C-686/20 am 11.10.2021 (HR/Vueling Airlines) geurteilt, „dass ein Fluggast, der wegen seines jungen Alters kostenlos reist, aber weder über einen zugewiesenen Sitzplatz noch über eine Bordkarte verfügt und dessen Name nicht auf den von seinen Eltern vorgenommenen Reservierungen erscheint, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt“. Das Gericht hat also nicht nur das Merkmal „kostenlos“ in den Blick genommen, sondern auch die weiteren Umstände, dass das Kind keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz hatte, über keine Bordkarte verfügte und sein Name nicht in den Buchungen seiner Eltern auftauchte (was in der Praxis eher einen Ausnahmefall darstellt).

Der BGH (17.3.2015 – X ZR 35/14) hat es sich etwas leichter gemacht: Wird aber für die Beförderung eines Kleinkindes ein (auch noch so kleines) Entgelt erhoben, hat es einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, wenn dieses Entgelt als Flugpreis und nicht als nur eine (konkrete) Gebühr anzusehen ist. Deshalb gibt es Airlines, die behaupten, es handele sich nicht um Flugpreise, sondern Gebühren, wenn zB 10 Prozent für Infants berechnet werden...
 
  • Like
Reaktionen: Eiturlyf

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
"Kann ich mir nicht vorstellen" kann vielleicht durch "steht in der Verordnung" noch etwas beeinflusst werden.
Art. 2 Abs. 3
Komplett kostenlos ist das Ticket nicht, wenn dafür ein Flugpreis erhoben wird. Du möchtest damit sagen, dass der Preis reduziert und nicht unmittelbar oder mittelbar für die Öffentlichkeit zugänglich ist? Ich bin bisher immer der Auffassung gewesen, dass man zu jedem Ticket ein INF dazubuchen kann, sofern man dies möchte und das INF dazu hat. Insofern bin ich etwas ratlos, was dich hier zum Schluss bringt, dass ein INF per se nicht anspruchsberechtigt ist.
Wenn sich das Entgelt für das INF auf 0 Euro Ticketgebühren und 15 Euroflughafengebühren zusammensetzt, dann bin ich bei dir.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Was für eine Farce. Ist es so schwer etwas so einfaches zu lesen und zu verstehen?
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
266
231

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Vermutlich deshalb gibt es für Airlines die Verpflichtung, noch vor der Buchung den Preis im Detail darzustellen:

Vermutlich nicht, weil es hier um Pflichtangaben der Verordnung (EG) 1008/2008 geht. Dass, was Airlines in der Vergangenheit mit Blick auf infants getan haben, war etwas anderes: Sie schrieben in ihre AGB, dass Infants kostenlos seien, aber eine „Bearbeitungsgebühr“ von zB zehn Prozent pro Buchung anfällt…
 
  • Like
Reaktionen: emmdee

Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Bei unseren LH Buchungen hatte unser INF immer eine eigene Ticketnummer, Bordkarte und auch einen ausgewiesenen Ticketpreis 10% vom Normalpreis (bei Steuern und Gebühren steht 0€). Einen eigenen Sitzplatz aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Schorse

Reguläres Mitglied
12.05.2012
66
220
Hallo zusammen,
kurze Frage bevor ich bei Austrian einen Antrag stelle.

Hinflug heute VIE-HAJ wurde ich nicht befördert wegen Überbuchung ( in Wirklichkeit aircraft change von A320 auf E195 ) --> Antrag auf Ticketpreis Erstattung + 250€ wegen Flug unter 1500km werd ich stellen.

Rückflug Sonntag ist auf eine andere einzelne Buchung gebucht bei selber Airline natürlich und auch direkt gebucht. Der Rückflug ist natürlich sinnlos jetzt, aber kann ich den überhaupt geltend machen?
Denke nicht wegen einzelner Buchung, aber wollte mal nachfragen :)

Danke für eure Antworten

Wollte nur mal ein Feedback da lassen, für zukünftige Suchen. Habe auch den Return erstattet bekommen von Austrian, obwohl es eine separate Buchung war, allerdings auch bei Austrian. Also kompletten Flugpreis für Hin- und Rückflug + 250€ wegen EU261
 

Land.streicher

Reguläres Mitglied
24.07.2022
91
35
Guten Morgen,

ich habe für Dezember Flüge nach BKK ab FRA gebucht. Bei Hin- und Rückflug jeweils umstieg und Aufenthalt (ca 5h) in AMM.
Nun wurde gestern mein erstes Teil-Rückflug BKK - AMM auf einen Tag früher (genau 24 Std) verlegt. Meinen ursprünglich gebuchten Flug kann ich auch weder bei der Airline noch bei OTA finden.
An sich ist das kein Problem für mich (außer dass ich halt 24 Stunden in BKK verliere) aber das größere Ärgernis ist, dass der zweite Teil des Rückfluges noch auf dem ursprünglich gebuchten Datum liegt und ich nun somit 29 h Aufenthalt anstatt 5 h in AMM habe...
Was habe ich nun für Rechte? Würde nur ungern stornieren, da ich den kompletten Flug in C für nen ganz guten Kurs gebucht habe....
 

bacchus85

Erfahrenes Mitglied
20.01.2018
657
602
HAJ
Guten Morgen,

Kurze Frage:

BA Flüge IAD-LHR-DUS, IAD-LHR war ca. 2h verspätet, daher wurde der Anschluss LHR-DUS verpasst. Wir wurden in LHR umgebucht und waren mit 5:20h Verspätung in DUS.

Wenn ich richtig recherchiert habe, müsste es auch gemäß britischen Rechts eine Entschädigung geben (520 GBP, entspricht ca. 615 EUR), siehe:


Ist das so korrekt oder übersehe ich da etwas?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Chrownshiown

Reguläres Mitglied
07.04.2017
90
157
Aachen
Kleiner Erfahrungsbericht zum LH Bodendienstleister Streik vor zwei Wochen:
War auf BER-FRA-MRS gebucht, konnte via FTL Hotline am Vortag noch kurzfristig auf eine Abendverbindung via BRU umbuchen. Bin also einen Tag früher geflogen.
Habe dann einige Tage später an Customer Relations geschrieben und 250€ gefordert. Gestern kam die Antwort mit Zusage und heute war das Geld auf meinem Konto.
Wenn man sich diesen Thread so durchliest scheint das ja eine Seltenheit zu sein, die LH hat mir aber bisher noch nie eine geforderte Kompensation verweigert...
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Hallo zusammen,
wenig Hoffnung in meinem Plan, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Mein Volotea Flug TLS-PRG 03.10.22 15:00-17:10 wurde um genau vier Stunden nach vorne gelegt, Flugnummer ist gleich geblieben.

Wollte eigentlich die Nacht vorher noch in Andorra verbringen, deswegen kommt mir das gar nicht gut gelegen.
Wie aufwendig ist es, in Frankreich bzw. Tschechien die Mehrkosten einer anderweitigen Beförderung ans Endziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzusetzen? Kommt das bei gleich gebliebener Flugnummer überhaupt in Frage?

Das wäre nämlich LH TLS-MUC-PRG 17:50-21:50 wobei ich es mal mein Geheimnis sein lassen würde, ob MUC-PRG abgeflogen wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.925
CGN
Hallo zusammen,
wenig Hoffnung in meinem Plan, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Mein Volotea Flug TLS-PRG 03.10.22 15:00-17:10 wurde um genau vier Stunden nach vorne gelegt, Flugnummer ist gleich geblieben.

Wollte eigentlich die Nacht vorher noch in Andorra verbringen, deswegen kommt mir das gar nicht gut gelegen.
Wie aufwendig ist es, in Frankreich bzw. Tschechien die Mehrkosten einer anderweitigen Beförderung ans Endziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzusetzen? Kommt das bei gleich gebliebener Flugnummer überhaupt in Frage?

Das wäre nämlich LH TLS-MUC-PRG 17:50-21:50 wobei ich es mal mein Geheimnis sein lassen würde, ob MUC-PRG abgeflogen wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Vorverlegung um 1h ist Annullierung. Die Kosten, die für eine gerichtliche Durchsetzung in Frankreich bei dir hängebleiben, werden die Kosten für die Neubuchung bei LH um ein vielfaches übersteigen.
 
  • Like
Reaktionen: Oliigel und kexbox

zachary

Aktives Mitglied
16.07.2016
130
1
GRZ HKT
Hallo zusammen!
Unser Jazeera Flug wäre eigentlich am Montag VIE-KWI-KTM gegangen.
Jetzt haben wir gerade die E-Mail erhalten, Flug leider storniert, auf Nachfrage im Callcenter wurde mir nur mitgeteilt, der Betrag wird auf die Karte innerhalb 2 Wochen zurückgebucht, keine Chance auf Umbuchung auf einen anderen Flug, nach einigem hin-und-her habe ich dann aufgelegt.
Der Grund für die Stornierung dürfte wohl die Zeitänderung des KWI-KTM Segmentes sein und da sich die Connection so nicht mehr ausgehen kann.
Da der Abflug schon in zwei Tagen ist, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig, die Frage ist nur, was würdet ihr am Besten machen, wenn sich die Airline einfach querstellt? Selbst einen anderen Flug buchen und dann auf Refund hoffen? Vielleicht eher am Montag einfach zum Flughafen und vor Ort auf Umbuchung hoffen?
Besten Dank und schönes WE!