EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Was ich nicht verstehe: Dass ein EU-Gericht (z.B. Deutsches AG) dauerhaft voneinander abweichende Entscheidungen zu einem Schweizerischen Gericht fällt, ist doch kein Problem. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied.
Hat sich ein EU-Gericht denn bisher darüber beschwert, dass ein Schweizerisches Gericht die EUGH-Urteile nicht umsetzt und damit zu abweichenden Entscheidungen beiträgt?
Bei SIN-ZRH-STR durch eine Nicht-EU-Airline käme EU261 nicht zur Anwendung. LX ist keine EU-Airline. Da die Schweiz die EU261 anerkannt hat, gilt EU261 auch für LX, allerdings im Schweizer Rechtskontext. Dann wäre auch durch ein deutsches Gericht Schweizer Recht anzuwenden. Bei der Anwendung Schweizer Rechts durch deutsche Gerichte wäre es problematisch (wenn auch möglich), wenn sich die Rechtssprechung desselben Rechts durch Schweizer und deutsche Gerichte regelmäßig widerspräche.

Alternativ wäre es denkbar, dass LX zwar keine EU-Airline ist, aber wie eine EU-Airline behandelt werden sollte, um dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Anerkennung von EU261 zu entsprechen. Schließlich sollte dadurch eine gewisse Einheitlichkeit erreicht werden. Da muss dann so politisch interpretiert werden, dass der BGH beim EuGH nachfragt.

Letztlich liegt das Problem darin, dass EU261 an vielen Stellen zu wenig eindeutig ist und die sich daraus ergebenden Lücken unterschiedlich interpretiert werden können. Man kann auch sagen, dass die Schweiz der EU aufs Brot schmiert, dass die EU mit EU261 keine ordentliche Verordnung erlassen hat. Und die EU (oder der BGH) schmiert der Schweiz aufs Brot, dass sie zu EU261 nicht ordentlich Recht sprechen kann.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Bei SIN-ZRH-STR durch eine Nicht-EU-Airline käme EU261 nicht zur Anwendung. LX ist keine EU-Airline. Da die Schweiz die EU261 anerkannt hat, gilt EU261 auch für LX, allerdings im Schweizer Rechtskontext. Dann wäre auch durch ein deutsches Gericht Schweizer Recht anzuwenden. Bei der Anwendung Schweizer Rechts durch deutsche Gerichte wäre es problematisch (wenn auch möglich), wenn sich die Rechtssprechung desselben Rechts durch Schweizer und deutsche Gerichte regelmäßig widerspräche.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.
Aber was würde passieren, wenn man LX eben am AG Nürtingen verklagt? Wie wird das AG Nürtigen zum Fall SIN-ZRH-STR reagieren (Spekulation)?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.
Aber was würde passieren, wenn man LX eben am AG Nürtingen verklagt? Wie wird das AG Nürtigen zum Fall SIN-ZRH-STR reagieren (Spekulation)?
Da wäre wohl die volle Bandbreite möglich. Abweisen wegen Unzuständigkeit, Entscheidung pro LX, Entscheidung pro Passagier.

Immerhin werden die EUR 250,- nicht bestritten. Die wären mindestens auch nach Schweizer Recht fällig. Es geht un die EUR 350,- Differenz, die bei einem EU-Carrier zusätzlich zu zahLen wären.
 

Land.streicher

Reguläres Mitglied
24.07.2022
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35
Guten Morgen,

ich habe für Dezember Flüge nach BKK ab FRA gebucht. Bei Hin- und Rückflug jeweils umstieg und Aufenthalt (ca 5h) in AMM.
Nun wurde gestern mein erstes Teil-Rückflug BKK - AMM auf einen Tag früher (genau 24 Std) verlegt. Meinen ursprünglich gebuchten Flug kann ich auch weder bei der Airline noch bei OTA finden.
An sich ist das kein Problem für mich (außer dass ich halt 24 Stunden in BKK verliere) aber das größere Ärgernis ist, dass der zweite Teil des Rückfluges noch auf dem ursprünglich gebuchten Datum liegt und ich nun somit 29 h Aufenthalt anstatt 5 h in AMM habe...
Was habe ich nun für Rechte? Würde nur ungern stornieren, da ich den kompletten Flug in C für nen ganz guten Kurs gebucht habe....
Falls es jemanden interessieren sollte...
Ich konnte das Problem lösen, ein Anruf bei Booking war für die Katz, da die dort alles andere als hilfsbereit waren.
Somit habe ich im RJ Büro Frankfurt angerufen. Dort war die Dame sehr bemüht und hilfsbereit und konnte mich komplett umbuchen. Ich hatte sogar die Wahl an welchem Tag ich nun zurück fliegen wolle, da zwischenzeitlich der ursprünglich gebuchte Flug wieder vorhanden war.
Trotzdem vielen Dank an die, die auf mein Problem reagiert haben
 

Karus

Reguläres Mitglied
18.10.2016
36
5
Kennt jemand ein Portal der Flüge von Avianca bearbeitet? Habe von euclaim, ersatzpiloten und flighright absagen auf express entschädigung bekommen wegen insolvenzgefahr.
fall ist ganz klar (17h Verspätung, Abflug Barcelona und technische Probleme).
 

seegenezareth

Neues Mitglied
28.07.2015
15
8
Salut,
kurze Frage an die Profis:
Sachverhalt:
  1. LX aus SIN nach ZRH und dann weiter nach STR. [EDIT- Gebucht auf einem Ticket]
  2. Flug ZRH nach STR wurde während des SIN-ZRH Flugs gestrichen.
  3. 6 Stunden Verspätung, da Umbuchung auf nächsten LX Flug
  4. LX bietet nun die 250€ für die Kurzstrecke ZRH-STR als compensation an.
Frage:
Aber ich bin doch aus SIN gestartet. Macht dass denn keinen Unterschied?

BG und Merci Beaucoup
Salut, vielen Dank für die schnellen Kommentare,
ich habe nun Swiss höflich aber deutlich aufgefordert die 6oo€ zu bezahlen, inklusiver Frist.

Ich werde berichten wie es weitergegangen ist.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Kennt jemand ein Portal der Flüge von Avianca bearbeitet? Habe von euclaim, ersatzpiloten und flighright absagen auf express entschädigung bekommen wegen insolvenzgefahr.
fall ist ganz klar (17h Verspätung, Abflug Barcelona und technische Probleme).
Ohne Deutschland-Bezug sind viele der EC261/2004 Inkassounternehmen nicht sehr hilfreich.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.115
1.546
Kennt jemand ein Portal der Flüge von Avianca bearbeitet? Habe von euclaim, ersatzpiloten und flighright absagen auf express entschädigung bekommen wegen insolvenzgefahr.
fall ist ganz klar (17h Verspätung, Abflug Barcelona und technische Probleme).
Hilft bei Insolvenz aber nur bedingt, wenn der Fall klar ist.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
644
818
Feedback zu Wizzair: Eine mir empfohlene Kanzlei in Budapest meint, dass ungarische Gerichte trotz Firmensitz in Budapest sehr restriktiv sind Klagen gegen W6 zuzulassen.

Auch die dortigen Behörden sind nicht unterstützend.

Aktuelle Vorgehensweise ist wohl einen Titel im Abflugland zu holen und dann die Airline zu pfänden (Flieger sind geleast, also andere Assets wie den Tankinhalt).
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Feedback zu Wizzair: Eine mir empfohlene Kanzlei in Budapest meint, dass ungarische Gerichte trotz Firmensitz in Budapest sehr restriktiv sind Klagen gegen W6 zuzulassen.
Was war Deine Route?

József Váradi und Viktor Orbán kennen sich gut.

Ohne Gerichtsbarkeit in UK, DE oder AT zahlen die Airlines fast nie.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Wozu auch. Avianca hat Chapter11 in den USA erfolgreich hinter sich gelassen.

Oder ist das nicht mehr aktuell?
Das mit der Insolvenz ist in meinen Augen nebensächlich.

Ein EC261/2004-Inkassounternehmen möchte mit wenig Aufwand eben die Forderungen gegenüber Airlines durchsetzen.
Das funktioniert in Dt. ggf. ziemlich gut, da Gerichtsverfahren "relativ schnell" entschieden werden und die Forderungen sich per Gerichtsvollziehen vollstrecken lassen.
Bei einer fehlenden Gerichtsbarkeit in Deutschland wird die Durchsetzung eben viel schwerer.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Ein EC261/2004-Inkassounternehmen möchte mit wenig Aufwand eben die Forderungen gegenüber Airlines durchsetzen.
Das funktioniert in Dt. ggf. ziemlich gut, da Gerichtsverfahren "relativ schnell" entschieden werden und die Forderungen sich per Gerichtsvollziehen vollstrecken lassen.
Bei einer fehlenden Gerichtsbarkeit in Deutschland wird die Durchsetzung eben viel schwerer.
Und die EU261-Dienstleister sind derzeit bestens ausgelastet, weil es sehr viele Fälle gibt und sie selbst personell unzureichend darauf vorbereitet waren. Da lehnt man Fälle nach Risiko absteigend ab.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Massive Neuigkeiten von red_travels:

Ziel Hamburg, bei einem Vertrag über eine Luftbeförderung gehörten der Abflug- und der Ankunftsort zu den Erfüllungsorten.


Bei Flügen von Nicht-EU Airlines von einem Nicht-EU Flughafen zu einem deutschem Flughafen greift die EU Fluggastrechteverordnung (Artikel 7 zu Ausgleichszahlungen). Beispiel: IST-HAM, operated by Turkisch Airlines

Ich glaube das zwar nicht, aber wenn red_travels das so sagt, dann muss es wohl stimmen.

 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Was war Deine Route?

József Váradi und Viktor Orbán kennen sich gut.

Ohne Gerichtsbarkeit in UK, DE oder AT zahlen die Airlines fast nie.
Ja richtig, das ist in einigen Ländern durchaus schwieriger. Für NL hat EU Claim allerdings ein Büro in Holland und setzt auch nach Niederländischem Recht durch. Hab ich schon mal positive Erfahrung mit gemacht.