ANZEIGE
Ohne weiteres kann man Leistungen für EUR 50,- bestellen und daraus Ansprüche im Umfang von zig Hunderten Euros erhalten. Diese Ansprüche haben nichts mit dem tatsächlichen Schaden zu tun, der in der Regel entsteht. Das ist ebenfalls unmoralisch.
Wenn ich mich an einem Brötchen verletze, in das Rattengift eingebacken ist, haftet der Bäcker auch mit mehr als den 25 Cent, die er für das Brötchen erlöst hat.
Die EU261 gängelt speziell ein Branche, die sicher nicht die am stärksten gegen Recht verstoßende war/ist.
Natürlich hat die Airlinebranche diese Regulierung selbst verursacht. Wenn sie von sich aus bei Überbuchungen und Flugplanänderungen ein Schutzniveau geboten hätte, das dem "Basisschutz" der VO entspricht, wäre diese nie nötig geworden. Aber wer allen Ernstes der Meinung ist, er könne nach Gutsherrenart einseitig den Vertrag (massiv) ändern, muss sich nicht wundern, wenn er vom Gesetzgeber eingehegt wird. Krug und Brunnen und so...