EU Fluggastrechte / Annullierung

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
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Die ganze Zählerei ist für Deutschland in §§ 186 ff BGB geregelt. Es wird nichts in Stunden umgerechnet und auch nichts gerundet.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.112
7.956
HAM
14 Tage sind 336 Stunden.
Du meinst, die Airlines könnten argumentieren, dass eine Annullierungsmitteilung weniger als 336h vor Abflug nicht als 14 Tage zählt.
Wie soll das funktionieren?
Es sind 14 Tage. Punkt. Siehe dahzu auch den Beitrag von meilenfreund. Hätte der Gesetzgeber eine Angabe in Stunden Minuten oder Sekunden gewollt, so hätte das im Wortlauf der Verordnung stehen müssen. Es ist praxisfremd, denn dann wäre es ggf. noch zu beweisen, ob der Zugang der Nachricht an einem Tag oder in einer bestimmten Minute erfolgt.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die ganze Zählerei ist für Deutschland in §§ 186 ff BGB geregelt. Es wird nichts in Stunden umgerechnet und auch nichts gerundet.
Vielleicht a bissl akademisch, aber: Es gibt Leute, die die Ansicht vertreten, dass man die Fristen der 261/2004 nicht nach nationalem Recht (denn: damit kann es innerhalb des Anwendungsbereichs bei identischen Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen), sondern europarechtlich ermitteln muss.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.093
2.287
Frankfurt am Main und Köln
Nachdem in Kürze bei mir ein Flug nach Curacao ansteht, der AV121 über London beinhaltet, die die letzte Zeit häufig mit 15-17 Std. Verspätung gestartet ist möchte ich mich gern vorbereiten und gerne mal kompetente Meinungen einholen.

Strecke ist: MUC-LHR (LH), LHR-BOG (AV121), BOG-CUR (AV) alles in C und auf AV Ticket Stock. MUC-LHR als Codeshare op by LH

Möglichkeit 1:

LHR-BOG (geht nach 22 Uhr) fällt aus oder hat enorme Verspätung, dies ist schon mittags zu ersehen bevor das 1. LH Leg angetreten ist.

Möglichkeit 2:

MUC-LHR (LHR) hat mehr als 2 Std. Verspätung - Anschlussflug AV121 kann nicht erreicht werden.


Folgende Fragen:

1. Wer ist der Ansprechpartner? LH, da der CheckIn bei LH erfolgt? Bucht also Lh in einem solchen Falle auch um (bin SEN)? Oder AV weil das ganze auf deren Ticketstock läuft? Muß ich also die Bogota Hotline anrufen?

2. Wer ist rechtlicher Ansprechpartner für Entschädigungen oder Auslagen? LH oder AV? ebenso für beide Fälle.

Ich würde für den Fall der Fälle natürlich proaktiv schon einen möglichen Alternativflug raussuchen, der mir ermöglicht möglichst Zeitnah das Endziel zu erreichen. Für die Praktikabilität ist es allerdings sehr entscheidend welche Airline das Thema in dem Fall an sich nimmt. So wie ich nämlich AV kenne, lassen die einen einfach auf der 15 Std. verspäteten Maschine sitzen und sagen: Pech gehabt.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Nachdem in Kürze bei mir ein Flug nach Curacao ansteht, der AV121 über London beinhaltet, die die letzte Zeit häufig mit 15-17 Std. Verspätung gestartet ist möchte ich mich gern vorbereiten und gerne mal kompetente Meinungen einholen.

Strecke ist: MUC-LHR (LH), LHR-BOG (AV121), BOG-CUR (AV) alles in C und auf AV Ticket Stock. MUC-LHR als Codeshare op by LH

Möglichkeit 1:

LHR-BOG (geht nach 22 Uhr) fällt aus oder hat enorme Verspätung, dies ist schon mittags zu ersehen bevor das 1. LH Leg angetreten ist.

Möglichkeit 2:

MUC-LHR (LHR) hat mehr als 2 Std. Verspätung - Anschlussflug AV121 kann nicht erreicht werden.


Folgende Fragen:

1. Wer ist der Ansprechpartner? LH, da der CheckIn bei LH erfolgt? Bucht also Lh in einem solchen Falle auch um (bin SEN)? Oder AV weil das ganze auf deren Ticketstock läuft? Muß ich also die Bogota Hotline anrufen?

2. Wer ist rechtlicher Ansprechpartner für Entschädigungen oder Auslagen? LH oder AV? ebenso für beide Fälle.

Ich würde für den Fall der Fälle natürlich proaktiv schon einen möglichen Alternativflug raussuchen, der mir ermöglicht möglichst Zeitnah das Endziel zu erreichen. Für die Praktikabilität ist es allerdings sehr entscheidend welche Airline das Thema in dem Fall an sich nimmt. So wie ich nämlich AV kenne, lassen die einen einfach auf der 15 Std. verspäteten Maschine sitzen und sagen: Pech gehabt.

Verantwortlich ist fluggastrechtlich bei Unregelmässigkeiten die ausführende Airline. Immernoch. Und das schon seit mehr als 15 Jahren. So neu bist Du hier ja nun auch nicht.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.093
2.287
Frankfurt am Main und Köln
Verantwortlich ist fluggastrechtlich bei Unregelmässigkeiten die ausführende Airline. Immernoch. Und das schon seit mehr als 15 Jahren. So neu bist Du hier ja nun auch nicht.
Da ist mir auch klar. So eine Antwort kannst du dir dann auch eigentlich sparen.

Wenn du richtig liest geht es mir auch nicht darum. Sondern um die Kombination.

muc -Lhr-bog bedeutet letzte eu261 Station ist München. Lhr-bog ist nicht eU und keine Eu Airline. Wenn so einfach wäre hätte ich die Frage nicht gestellt.

wenn so zb av ihren Flug streicht, die Gesamtverbindung mit Start muc aber unter eu261 fällt. Lh nichts für die Streichung kann und av sagt: sind ja nicht in der eu gestartet. …. Tja
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
England hat die EU/VO soweit ich informiert bin, in nationales Recht gegossen.

Möglichkeit 2 ist auf jeden Fall LH der Ansprechpartner, das sollte dir dann wohl klar sein.
Möglichkeit 1 wird auf Av hinauslaufen.

Disclaimer: Das ist eine Laienmeinung.
 
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Noris-Fan

Neues Mitglied
24.08.2022
9
3
Hallo,
hätte auch eine Frage zwecks Erstattung, hoffe ihr könnt mir was dazu sagen,:

Bei ebookers für 4 Personen gebucht, auf ein Ticket durchgeführt von KLM und Delta

Hin : NUE - AMS - ATL - RSW
Rück: RSW - ATL - AMS - NUE

Die durchgeführten Flüge waren alle ohne nennenswerte Verspätung

Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Restliche Flüge später auch nicht mehr einsehbar. 20 Stunden vor Reiseantritt alle Flüge ab AMS wieder eingebucht aber für Zubringer keinerlei Alternative daher Anreise per PKW somit auch 1 Person Rückflug nur bis AMS.

Was genau steht uns jetzt zu, bzw. welche Kosten kann ich zusätzlich geltend machen ? Wenn ich das richtig verstehe solllte es von KLM eine Entschädigung von 250€ geben oder doch 600€ p.P ? Kann Ich zusätzlich meine Auslagen für Sprit und Parkhaus geltend machen ? Steht uns auch eine Erstattung der Tickets 4x NUE-AMS und 1x AMS-NUE zu ?

Vielen Dank @ Euch
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Hallo,
hätte auch eine Frage zwecks Erstattung, hoffe ihr könnt mir was dazu sagen,:

Bei ebookers für 4 Personen gebucht, auf ein Ticket durchgeführt von KLM und Delta

Hin : NUE - AMS - ATL - RSW
Rück: RSW - ATL - AMS - NUE

Die durchgeführten Flüge waren alle ohne nennenswerte Verspätung

Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Restliche Flüge später auch nicht mehr einsehbar. 20 Stunden vor Reiseantritt alle Flüge ab AMS wieder eingebucht aber für Zubringer keinerlei Alternative daher Anreise per PKW somit auch 1 Person Rückflug nur bis AMS.

Was genau steht uns jetzt zu, bzw. welche Kosten kann ich zusätzlich geltend machen ? Wenn ich das richtig verstehe solllte es von KLM eine Entschädigung von 250€ geben oder doch 600€ p.P ? Kann Ich zusätzlich meine Auslagen für Sprit und Parkhaus geltend machen ? Steht uns auch eine Erstattung der Tickets 4x NUE-AMS und 1x AMS-NUE zu ?

Vielen Dank @ Euch

EUR 600.00 Ausgleichszahlung pro Person. Entweder anteiliges Ticket bis AMS erstatten lassen ODER die Auslagen der Anreise bis AMS [Autofahrt und Parkhaus wären dann die anderweitige Beförderung]. Je nachdem, was mehr bringt.
 
Zuletzt bearbeitet:

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
LO730 steht seit gut 15h in EVN rum, weg technical... Hotel & Verpflegung soweit gestellt..
gibts hier aktuelle Erfahrungswerte wie LOT mit Ansprüchen aus EU-261 umgeht?

unproblematische Zahlung oder Schweigen im Wald?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Absolut kein Problem. Nach Eingang der Klage wird ganz fix gezahlt.

also doch nicht "freiwillig" (sondern erst nach Klage), aber gut, was hätte man auch erwarten können...

die einzigen beiden Airlines die (in meinen Fällen) bisher ohne jegliche rechtliche Vertretung direkt und unkompliziert gezahlt haben, waren AerLingus und Condor...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
LO730 steht seit gut 15h in EVN rum, weg technical... Hotel & Verpflegung soweit gestellt..
gibts hier aktuelle Erfahrungswerte wie LOT mit Ansprüchen aus EU-261 umgeht?
Das kommt darauf an, ob Du einen Anschlussflug nach Deutschland hast oder WAW Dein Endziel ist.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Hallo zusammen,

mein Flug für Morgen wurde wegen dem LH Streik gestrichen. Als Ersatz bietet LH einen Flug der 24h später ist, was ist nicht wahrnehmen werde.

Jetzt hab ich eine Email bekommen, wo ich die Optionen habe:
  1. Ich akzeptiere die geänderte Buchung
    z.gif
    z.gif

  2. Ich möchte mein Ticket später nutzen
    z.gif
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  3. Ich möchte eine Erstattung anfordern
Wenn ich jetzt Option 3 akzeptiere, besteht noch weiterhin mein Anspruch auf Kompensation nach Eu261?

Danke und viele Grüße
 

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Hab jetzt auf eigene Faust einen Ersatzflug mit einer anderen Airline gebucht der ca. 5h ankommt als geplant (<1500km).
Das man dafür die Kosten kompensiert bekommt braucht man dann vermutlich juristische Unterstützung oder?

hast du LH zu der Ersatzbeförderung aufgefordert??

wenn nicht, noch schnell machen und frist setzen
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Der Ersatzflug ist nicht mehr buchbar/ausgebucht, ist dass ein Ausschlusskriterium?

das wird im nachhinein eh nicht "nachweisbar" sein... LH wird dich auch nicht umbuchen... aber man muss Ihnen theoretisch die "Chance" geben, es zu tun... deine Nachricht wird eh nicht rechtzeitig gelesen.. das dient alles nur zur Beweisführung vor Gericht, falls LH meckern sollte, dass sie dich selbstverständlich auf deine Wunschverbindung umgebucht hätten, wenn du sie darum gefragt hättest
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.115
1.546
Finde ich nicht uninteressant, da wir das Thema ein paarmal angeschnitten hatten: Laut OLG ist ein Ticket nach Insolvenz unentgeltlich und damit nicht entschädigungspflichtig bei Verspätung wenn man trotzdem befördert wird. Gegner ist wahrscheinlich Condor gewesen: