customer.relations@lufthansa.comWas für eine Email nehme ich da am besten?
EUR 600.00 Ausgleichszahlung pro Person. Entweder anteiliges Ticket bis AMS erstatten lassen ODER die Auslagen der Anreise bis AMS [Autofahrt und Parkhaus wären dann die anderweitige Beförderung]. Je nachdem, was mehr bringt.
Habe keine email von KLM und finde gerade leider auch nichts hier bei der Suche, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
wohin schreibe ich zwecks meiner Erstattung von KLM ?
zhürich (sprich schweiz) ist etwas heikler was Fluggastrechte angeht… „einfach“ was die durchsetzung deiner rechte geht, wird nicht möglich seinHallo in die Runde,
ich bin die Sandra, bin auf Empfehlung hier (da hier ja die Experten zu finden sein sollen) und habe da einen Fall mit Finnair, wo ich eure Hilfe gebrauchen könnte.
Letztes Jahr im Dezember habe ich bei Aktion von Finnair mir ausreichend Punkte gekauft und damit einen Finnair Plus Gold-Status erhalten. Dieser war bisher auch recht angenehm. Im Januar habe ich dann für Dezember einen Flug von Zürich über Helsinki nach Los Angeles gebucht, gleich darauf mit Voucher und Punkten das Updrade in die Business-Klasse gemacht und mich auf meinen 1 Flug in der Langstrecken-Business gefreut.
Vor knapp 2 Wochen bekam ich gleich 2 Mails von Finnair, in denen Stand, das unsere ursprünglichen Flüge am Montag, AY001 von Helsinki nach Los Angeles und in der Woche drauf am Samstag mit AY002 von LA nach Helsinki gestrichen sind. Neu fliegen sie im Dezember wohl nur noch am Mittwoch, Freitag und Sonntag die Strecke Helsinki - Los Angeles. Als Alternative hat uns Finnair (automatisch?) auf AY001 am Mittwoch (48h später) und auf AY002 am Mittwoch (72h früher!) umgebucht, also von geplanten 12 Tagen wären wir nur noch 7 Tage drüben. Das gefällt uns so überhaupt nicht und wir sind auf AY002 auch nur auf der Waitlist für Business (unter der Buchung steht bei AY002: Business steht auf diesem Flug nicht zur Verfügung), die gemäss Expertflyer schon recht voll ist, sprich es ist ein Airbus 350 mit nur 8 Reihen Business und stand heute sind 5 Plätze noch nicht belegt.
Also habe ich letzte Woche viel Zeit in der Warteschlange verbracht um eine Lösung zu erreichen, trotz HUACA mit keinen Erfolg.
Ich hatte im Vorfeld folgende Lösung raus gesucht:
1. an den ursprünglich gebuchten Tagen mit Finnair nach New York oder Dallas (beides wird täglich angeflogen und hätte noch reichlich Platz) und von dort mit American weiter nach Los Angeles - würde Finnair machen, allerdings nur in Economy und nicht in Business. Die Mitarbeiter meinten irgendwas von ursprünglicher Tarifklasse, die bei so einer umbuchung wieder zum tragen kommt?
2. an den ursprünglichen Tagen mit American oder British Airways von Zürich über London oder Philadelphia nach Los Angeles - wird seitens Finnair kategorisch abgelehnt
Ohne jetzt noch mehr zu schreiben, was sind meine Rechte und wie bekomme ich diese am einfachsten?
Danke für eure Hilfe und liebe grüsse
Sandra
ok, das habe ich nicht gewusst. War der Meinung das die Schweiz die EU-Fluggastrechte übernommen hat.zhürich (sprich schweiz) ist etwas heikler was Fluggastrechte angeht… „einfach“ was die durchsetzung deiner recht geht, wird nicht möglich sein
ok, das habe ich nicht gewusst. War der Meinung das die Schweiz die EU-Fluggastrechte übernommen hat.
Es kann doch nicht sein, das wir jetzt unseren Urlaub komplett umplanen oder auf den gebuchten Komfort verzichten müssen, weil Finnair plötzlich ihren Flugplan von Täglich auf 3x wöchentlich reduziert.
Ich wurde mit Finnair den Flug über Philadelphia in Eco nehmen und dann versuchen neu das Upgrade für die Langstrecke zu bekommen.Tip: Du kannst Deine Fluggastrechte nur sehr schwer in der Schweiz oder Finnland durchsetzen.
Bleib bei AY001/002 und suche Dir andere Reisetage!
Bleib bei AY001/002 und suche Dir andere Reisetage!
„Vorwürfe“ sind hier vllt der falsche Weg…Wenn man sich ärgert, hätte man eben nicht ab ZRH buchen dürfen.
Ab/an Deutschland wären die Kosten für ein C-Ersatzticket gerichtlich durchsetzbar gewesen.
Wenn man sich ärgert, hätte man eben nicht ab ZRH buchen dürfen.
@Sarabi Bei Award-Upgrades verhält es sich bei vielen Airlines so (ich kommentiere nachfolgend explizit nicht, ob dies so "richtig" bzw. zulässig ist).danke für eure Antworten.
als Angestellte ist das mitunter etwas schwieriger. Wir haben nunmal von Montag bis zur darauffolgenden Woche Sonntag 2 Wochen Ferien und dementsprechend alles geplant.
So ohne weiteres können wir jetzt nicht einfach eher oder später fliegen. Und nur Mittwoch bis Mittwoch macht in unseren Augen auch keinen Sinn für einen Urlaub an der Westküste.
Ich verstehe auch nicht, warum man zwar am Samstag auf LAX-DFW-HEL mit AY5684 und AY20 umbuchen würde, aber nur in Economy? Die Business ist wie oben gezeigt leer und wir haben ja für LAX-HEL bestätigte Business-Tickets.
Macht ja keinen großen Unterschied, die vollen EU261 gelten, da du ja mit AY fliegst. Die Frage wäre halt immer die Durchsetzungsfähigkeit der Ansprüche. Ob das in Italien besser geht als in CH oder Finland weiß ich nicht. DE ist halt recht gut.ja, ich bin Schweizerin und lebe in Brig.
Mit dem Zug bin ich am Flughafen Genf oder Zürich in 2:30h. Nach Mailand brauche ich mit dem Auto auch etwa 2:30h, nur erreicht man mit dem Flieger aus Mailand den AY001 nicht, da er planmässig erst 30 Minuten vor Abflug in Helsinki ankommt. Ab Mailand müsste man dann eine Nacht in Helsinki verbringen.
Von daher ist es hoffentlich verständlich, das ich ab Zürich gebucht habe, zumal ich, wie schon geschrieben, in der Meinung war, das die EU-Fluggastrechte auch in der Schweiz gelten. Aber gut, man lernt nie aus.
Ich werde mal weiter die Hotline nerven und schauen was passiert.
Als Schweizer hat man es ja selbst in der Hand, in die EU einzutreten. Dann würden auch die EUGH-Urteile bindend sein.in der Meinung war, das die EU-Fluggastrechte auch in der Schweiz gelten.
@Sarabi Bei Award-Upgrades verhält es sich bei vielen Airlines so (ich kommentiere nachfolgend explizit nicht, ob dies so "richtig" bzw. zulässig ist).
1) Du kaufst ein Ticket in einer tieferen Reiseklasse.
2) Anschliessend erwirbst Du mit Punkten/Meilen/eVouchers ein Award-Upgrade. Du kommst so in die höhere Reiseklasse. Hierbei verändert sich das zugrundeliegende Ticket NICHT. Das Upgrade ist ein "Add-On", welches zwingend das spezifische (!) zugrundeliegende Ticket benötig.
3) Wenn einer der Flüge auf Deinem Ticket annulliert wird, gibt es eine automatische Umbuchung durch den "Roboter". Nur (!) hierbei (für genau diese eine Alternativ) wird das Upgrade "gerettet", d.h. automatisch so auf diese eine neue Verbindung übertragen.
4) Wenn man hingegen selbst eine andere Alternativbeförderung sucht, "stirbt" das Upgrade, da es an das (nun ungültige) Ticket gebunden war. In einem solchen Fall wird das, was Du für das Upgrade gezahlt hast, zurückerstattet. Für die gewählte Alternativbeförderung gelten (nach der Logik der Airline) ausschliesslich die Bedingungen des ursprünglich gebuchten Tickets (also die tiefere Reiseklasse/Cabin). Es wird nun ein neues Ticket ausgestellt, natürlich in der tieferen Reiseklasse/Cabin.
5) Für die neu (selbst) gewählte Verbindung für die Alternativbeförderung muss man (nach Logik der Airlines) das Upgrade neu anfragen. Entweder gibt es Award-Verfügbarkeiten auf der gewählten Verbindung (dann hat man Glück), und man kann erneut die Punkte/Meilen/eVouchers einlösen. In diesem entsteht ein neues "Anhängsel" zum (neuen) Ticket.
6) ODER man hat Pech, und das Revenue Management der Airline "öffnet" die nun gewählte neue Verbindung nicht für Award-Upgrades. Das kann durchaus sein, denn nur das Vorhandensein von freien Plätzen in der Ziel-Reiseklasse/Cabin begründet noch lange keinen Anspruch auf Verfügbarkeit für Award-Upgrades. Wenn die Airline die fragliche Verbindung aussichtsreich einschätzt, dass noch Vollzahler bis zum Reisetermin direkt die höhere Kabinenklasse buchen, dann wird sie die Plätze nicht für Upgrades mit Meilen/Punkten/eVouchers freigeben. In einem solchen Fall hat man dann Pech gehabt.
Auch wenn der Inhalt des Geschriebenen Dir nicht gefällt... Ich hoffe es wird für Dich nun nachvollziehbar, warum AY hier "zickt". Innerhalb (!) ihrer eigenen Logik handeln sie nicht ungewöhnlich.
Wie eingangs gesagt.... Dies ist die Logik/Praxis der Airlines. Rechtlich dürften sich die Airlines hier zum Teil auf "dünnem Eis" bewegen, aber meist kommt erst etwas in Bewegung, wenn man klagt. Und wie die geschätzten Forumskollegen bereits sagten, wäre der Klageweg in Deinem Fall wahrscheinlich mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Es sei denn Du hast eine (nicht zu restriktive) Rechtsschutzversicherung?
Tönt sinnvoll. Und... es ist halt ein Glücksspiel mit den Award-Upgrades. Waitlist ist aber gut. Es kann immer sein, dass andere Passagiere den Fkug verpassen, aus irgendeinem Grund No-Shows sind oder auf einem Zubringer unterwegs sind, der Verspätung hat. Und... volià: Dann wird die Warteliste abgegrast. Und als Gold-Status (hast Du doch?), bist Du dann recht weit oben in der "Hackordnung". Die Gewissheit habt Ihr dann ggf. erst am Gate beim Einsteigen... Aber mehr geht wohl nicht (ohne ggf. teuren Klageweg).beim Rückflug mit AY2 sind wir nach der Umbuchung ja nur auf der Waitlist gelandet, weil die Business schon voll ist. Sehe ich es richtig, das bei einer Auslastung von J0 C0 D0 R0 I0 U0 Y9 B9 H9 K9 M5 L2 V0 S0 N0 Q0 O0 Z0 G0 X0 das es dann auch sehr wahrscheinlich bei Economy bleiben wird?
Weil dann können wir auch den Flug am Freitag nehmen, welcher in Business auch 0 ist und verlieren nur 1 Tag.
Die Annullierung kannst du immer geltend machen. LH kann die um 50% kürzen, weil sie dich auf einen zeitnahen Flug umgebucht haben.Mein Flug BSL-MUC mit Weiterflug nach ARN war am Abflugtag annulliert worden. Die Umbuchung erfolgte auf ZDH-ZRH-ARN. Die für eine Ausgleichszahlung notwendige Ankunftsverspätung des Ersatzfluges von zwei Stunden wurde nur überschritten, da der Abflug in ZRH wegen eines starken Gewitters verspätet erfolgte. LH macht nun schlechtes Wetter geltend, um die Ausgleichungszahlung wegen höherer Gewalt nicht leisten zu müssen. Bei einer reinen Verspätung gilt dieses Gewitter sicher als höhere Gewalt. Ist dies aber auch im Zusammenhang mit der Annullation des ursprünglichen Fluges korrekt?