EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.490
2.038
Löhne
ANZEIGE
Hallo zusammen, ich bitte einmal um eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Gebucht auf 220er Ticket FRA - SFO - LAS in C bzw First auf dem Segment SFO -LAS.
Ausführende Airline auf FRA - SFO war Lufthansa, auf SFO - LAS United.
Der Flug SFO - LAS wurde von United kurzfristig während wir auf den Weg nach SFO waren, gecancelt.
Umgebucht wurden wir auf den letzten United Flug des Tages, der LAS mehr als 6 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreichte. Dazu gab es ein Downgrade von First auf Economy.
Welche " Ansprüche " kann ich bei LH geltend machen?
Einmal wohl eine Erstattung für das Downgrade auf dem letzten Segment.

Aber greift auch die EU VO wegen der verspäteten Ankunft oder nicht wegen des Weiterfluges innerhalb der USA mit United Airlines?
Danke für eine Erhellung
 

rescue911

Aktives Mitglied
28.04.2012
119
70
Auch ich habe eine UA spezifische Frage:

Gebucht über United: FRA-IAH-AUS und zurück.
Beim Rückflug letzte Woche AUS-IAH Flugausfall wegen "technical issues" - kein Weiterflug nach D an dem Tag möglich > Hotel wurde gestellt und am nächsten Tag wurden wir auf AUS-ORD-FRA umgebucht. Besteht hier eine Chance auf Erstattung ? Danke vorab für die Antwort.
 

foobarfoox1

Neues Mitglied
25.02.2014
21
9
Lässt sich grundsätzlich bei einem in Österreich gekauften Ticket (Abflugsort, Rechungsadresse, Hauptwohnsitz) ein deutscher Anwalt wie z.B. kexbox engagieren?
Ticket Stock ist United, Operating Carrier ist Lufthansa wenn das etwas zur Sache tut.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Lässt sich grundsätzlich bei einem in Österreich gekauften Ticket (Abflugsort, Rechungsadresse, Hauptwohnsitz) ein deutscher Anwalt wie z.B. kexbox engagieren?
Ticket Stock ist United, Operating Carrier ist Lufthansa wenn das etwas zur Sache tut.

sollte der flug in einer Weise einen „Berührungspunkt“ zu Deutschland haben? -> dann ja

( sollte gegeben sein da LH als Carrier genannt ist)
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Hallo zusammen,

verliere ich meinen Entschädigungsanspruch in Höhe von 250,00€, wenn ich bei FR nach einer Annullierung auf eine andere Strecke in der Zukunft umbuche?

Hintergrund:
Am 17.06.22 habe ich FR6922 LPL-CRL für den 26.06.22 gebucht.
Dieser wurde am 22.06.22, also vier Tage vor Abflug annulliert. Als Grund wurde ein Streik des Kabinenpersonals genannt.
Am 27.06.22 veranlasste ich im Chat die Umbuchung auf NUE-PMI am 30.09, die Buchungsnummer bleib gleich.
Stimmte ich mit dieser Umbuchung, die mir FR ja nicht anbieten müssten irgendeiner Art Verzichtserklärung zu?
Zumindest weder im Chat, noch in einer der Mails zu der Stornierung konnte ich hierzu etwas finden.

LG Oliigel
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Hat eigentlich schon jemand den Fall durchbekommen, dass die Landung vor 3-stündiger Verpätung erfolgte, die Türen aber erst danach öffneten? Falls ja, wie habt ihr das glaubhaft darlegen können? Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein, um so etwas anzugehen?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
219
Planet Earth
Hatte ich mal genauso mit EW, damals noch (bevor ich meinen Lieblingsanwalt hier kennengelernt habe) über ein Fluggastrechteportal vor Klage bezahlt.
Kürzlich dann nochmal mit LH, die haben freiwillig bezahlt.
 
  • Like
Reaktionen: schlepper

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
EW hat nach 2 1/2 Monaten mir ne nachricht geschickt, dass sie jz 250€ nach EU261 auf mein Konto zahlen werden

lustig, 5 Tage nachdem Klage eingereicht wurde..

besteht da ein Zusammenhang und die wollen sich um die angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten drücken?

normalerweise wird die Entschädigung ja sonst auf das anwaltliche Konto gezahlt…
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.151
8.018
HAM
EW hat nach 2 1/2 Monaten mir ne nachricht geschickt, dass sie jz 250€ nach EU261 auf mein Konto zahlen werden

lustig, 5 Tage nachdem Klage eingereicht wurde..

besteht da ein Zusammenhang und die wollen sich um die angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten drücken?

normalerweise wird die Entschädigung ja sonst auf das anwaltliche Konto gezahlt…
Kann sich auch überschnitten haben. Unabhängig davon wird der Anwalt das doch ohnehin in Rechnung stellen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Kann sich auch überschnitten haben. Unabhängig davon wird der Anwalt das doch ohnehin in Rechnung stellen.
Anwalt hatte ja vorher auch nochmal außergericht aufgefordert... von "nicht mitbekommen" kann hier keine Rede sein...

ja, die Rechnung wird EW sowieso noch begleichen müssen...
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
41
58
Hallo zusammen, hätte einer Frage zur Verpflegungs-Pflicht bei EU261, wenn der Flug 14 Tage vor Abflug storniert wurde, und die automatisch umgebuchte Alternative zu einer längeren Umsteigezeit und deutlich späterer Ankunft führt. Stehen mir in diesem Fall Verpflegungsleistungen zu?

Konkret geht es um die Verbindung INN-FRA-TLL, ursprünglich gebucht mit LH6919+LH880 (06:35 bis 12:45 mit 1:50h Umsteigezeit). Mit mehr als 14 Tagen Ankündigung wurde ich umgebucht auf LH6913+LH882 (10:40 bis 17:50 mit 2:50h Umsteigezeit). Bei der neuen Verbindung bin ich somit genau zur Mittagszeit in Frankfurt. Ist Lufthansa mir somit ein Mittagessen am Flughafen schuldig, und wie würde das funktionieren, z.B. Essensgutschein oder Geld auslegen und dann zurück fordern?

Mir ist natürlich klar, dass es bei der Verpflegung eher um eine Kleinigkeit handelt, und diese einzufordern schon etwas penibel ist. Aber wenn Lufthansa mich einfach so umbuchen darf und mir damit 5 Stunden meines Wochenendes klaut, dann könnte man zumnindest ein Mittagessen als Entschädigung bekommen.
 

Scarface02x

Neues Mitglied
19.10.2012
12
0
Hi zusammen,
frage bzgl. Umbuchung/Annullierung im Vorlauf zur Pauschalreise.
Gebucht 8 Tage So-Mo im Dezember. Flug mit Lufthansa (EW Discover). Jetzt hat LH den Flug am Sonntag storniert und uns auf Montag umgebucht.
Reiseveranstalter (Dertour) weiß bei Nachfrage von nix, die gehen weiterhin von einem Sonntagsflug aus.

Was sind unsere Optionen? Wir wollen eigentlich nicht verkürzen von Mo-Mo. Können wir selber einen Ersatzflug am Sonntag buchen? (Condor).
Oder ist die einzige Option Reisepreisreduzierung durch den Veranstalter oder Stornierung?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.853
28.716
MUC
Mir ist natürlich klar, dass es bei der Verpflegung eher um eine Kleinigkeit handelt, und diese einzufordern schon etwas penibel ist. Aber wenn Lufthansa mich einfach so umbuchen darf und mir damit 5 Stunden meines Wochenendes klaut, dann könnte man zumnindest ein Mittagessen als Entschädigung bekommen.

Entschädigungen sind bei Stornierungen und Umbuchungen 14 Tage vor Abflug nicht vorgesehen.

Ich als rechtlicher Laie sehe hier auch sonst keinen Anspruch auf Verpflegungsleistungen. Du hast eine Stunde mehr Wartezeit als ursprünglich geplant. Da kann man sich drauf einstellen. Verpflegungsleistungen werden i.d.R. fällig, wenn der geplante Flug mehrere Stunden zusätzliche Wartezeit erfordert. Bei Deiner Reise von >1.500km müssten min. 3 Stunden zusätzliche Wartezeit entstehen, damit die Airline Dich verpflegen muss. Deine Wartezeit erhöht sich ja nur um eine Stunde.

Also kostenloses Mittagessen sehe ich da nicht.
 
  • Like
Reaktionen: northernStar

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Hi zusammen,
frage bzgl. Umbuchung/Annullierung im Vorlauf zur Pauschalreise.
Gebucht 8 Tage So-Mo im Dezember. Flug mit Lufthansa (EW Discover). Jetzt hat LH den Flug am Sonntag storniert und uns auf Montag umgebucht.
Reiseveranstalter (Dertour) weiß bei Nachfrage von nix, die gehen weiterhin von einem Sonntagsflug aus.

Was sind unsere Optionen? Wir wollen eigentlich nicht verkürzen von Mo-Mo. Können wir selber einen Ersatzflug am Sonntag buchen? (Condor).
Oder ist die einzige Option Reisepreisreduzierung durch den Veranstalter oder Stornierung?
Veranstalter und 4Y haften auf Ersatzbeförderung, gegen 4Y ist es aber noch klarer. Achtung: Nicht irgendwas buchen: