EU Fluggastrechte / Annullierung

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Scarface02x

Neues Mitglied
19.10.2012
12
0
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Eine Ersatzbeförderung wurde uns ja bereits angeboten. Halt am nächsten Tag.
Das würde bei unserer Pauschalreise einen Tage weniger Urlaub bedueuten.

"Der Reiseveranstalter behält sich Änderungen der geplanten Flugdaten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen vor."
Was würde diese Klausel für uns bedeuten?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.107
7.954
HAM
Hi zusammen,
frage bzgl. Umbuchung/Annullierung im Vorlauf zur Pauschalreise.
Gebucht 8 Tage So-Mo im Dezember. Flug mit Lufthansa (EW Discover). Jetzt hat LH den Flug am Sonntag storniert und uns auf Montag umgebucht.
Reiseveranstalter (Dertour) weiß bei Nachfrage von nix, die gehen weiterhin von einem Sonntagsflug aus.

Was sind unsere Optionen? Wir wollen eigentlich nicht verkürzen von Mo-Mo. Können wir selber einen Ersatzflug am Sonntag buchen? (Condor).
Oder ist die einzige Option Reisepreisreduzierung durch den Veranstalter oder Stornierung?
Pauschalreise sagt doch schon alles: Dein Ansprechpartner ist primär der Reiseveranstalter. Schlag ihm doch eine Alternative vor. Alternativ solltest Du die Pauschalreise bei Verkürzung vermutlich stornieren können.
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
41
58
Entschädigungen sind bei Stornierungen und Umbuchungen 14 Tage vor Abflug nicht vorgesehen.

Ich als rechtlicher Laie sehe hier auch sonst keinen Anspruch auf Verpflegungsleistungen. Du hast eine Stunde mehr Wartezeit als ursprünglich geplant. Da kann man sich drauf einstellen. Verpflegungsleistungen werden i.d.R. fällig, wenn der geplante Flug mehrere Stunden zusätzliche Wartezeit erfordert. Bei Deiner Reise von >1.500km müssten min. 3 Stunden zusätzliche Wartezeit entstehen, damit die Airline Dich verpflegen muss. Deine Wartezeit erhöht sich ja nur um eine Stunde.

Also kostenloses Mittagessen sehe ich da nicht.
Danke für die Infos. Wäre natürlich praktisch gewesen.
 

viki1984

Neues Mitglied
11.09.2022
2
0
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
- Buchung Pauschalreise für 2 Personen (über Check24; Reiseveranstalter: 5vorFlug; Airline: Condor)
- 13 Tage Dom Rep - Reisepreis: ca. 5.000€
- 10 Std. vor Rückflug wurde seitens der Airline der Rückflug um ca 20 Std. nach hinter verschoben => erster Gedanke: Yeah.
- Reiseveranstalter schreibt lediglich 1 Std. vor Check-Out aus dem Hotel per whatsapp: alles bleibt wie gehabt; wir werden ganz normal abgeholt und in ein anderes Hotel gebracht (Condor kümmert sich um Abholung und Unterbringung in anderem Hotel). Zwischenzeitlich mussten wir den Reiseveranstalter in DE telefonisch kontaktieren => entstandene Kosten, da wir ja nicht wussten ob wir auschecken müssen oder nicht
- Begründung für den verspäteten Rückflug: technischer Defekt (Aussage vom Pilot auf dem Rückflug)
- Das Hotel usw. war nicht ansatzweise mit unserem gebuchten Vergleichbar => subjektive Bewertung (aber angeblich 5 Sterne Hotel)
- Durch die Verschiebung des Rückflugs konnte ein geplantes Event + Hotelaufenthalt nicht wahrgenommen werden, wurde jedoch bereits bezahlt: Basketball Spiel in Köln (Tickets + Unterkunft durch externe Person gekauft)

Mir ist bekannt, dass uns nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 600€ p.P. zustehen.
Meine Frage: Steht uns darüber hinaus noch etwas zu?
- Entstandene Telefonkosten?
- Kosten für Ticket und Unterkunft in Köln?
- Das wir mit dem Hotel von Condor unzufrieden waren ist wohl unser Problem?
- Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit? Da der letzte (zusätzliche) Tag auf gar keinen Fall so geplant gewesen ist => umständlich und stressig
- Vertaner Urlaubszeit?

Die Entschädigung von 600€ p.P. ist ja an Condor zu richten. Falls uns darüber hinaus weitere Entschädigungen/Erstattungen zustehen, an wen richten wir diese (Airline oder Reiseveranstalter)? Und mit welchen Erfolgschancen?

Ich danke euch im Voraus.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Eine Ersatzbeförderung wurde uns ja bereits angeboten. Halt am nächsten Tag.
Hast du dir die Mühe gemacht, den umfassenden Text zu lesen, den ich verlinkt habe?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
- Buchung Pauschalreise für 2 Personen (über Check24; Reiseveranstalter: 5vorFlug; Airline: Condor)
- 13 Tage Dom Rep - Reisepreis: ca. 5.000€
- 10 Std. vor Rückflug wurde seitens der Airline der Rückflug um ca 20 Std. nach hinter verschoben => erster Gedanke: Yeah.
- Reiseveranstalter schreibt lediglich 1 Std. vor Check-Out aus dem Hotel per whatsapp: alles bleibt wie gehabt; wir werden ganz normal abgeholt und in ein anderes Hotel gebracht (Condor kümmert sich um Abholung und Unterbringung in anderem Hotel). Zwischenzeitlich mussten wir den Reiseveranstalter in DE telefonisch kontaktieren => entstandene Kosten, da wir ja nicht wussten ob wir auschecken müssen oder nicht
- Begründung für den verspäteten Rückflug: technischer Defekt (Aussage vom Pilot auf dem Rückflug)
- Das Hotel usw. war nicht ansatzweise mit unserem gebuchten Vergleichbar => subjektive Bewertung (aber angeblich 5 Sterne Hotel)
- Durch die Verschiebung des Rückflugs konnte ein geplantes Event + Hotelaufenthalt nicht wahrgenommen werden, wurde jedoch bereits bezahlt: Basketball Spiel in Köln (Tickets + Unterkunft durch externe Person gekauft)

Mir ist bekannt, dass uns nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 600€ p.P. zustehen.
Meine Frage: Steht uns darüber hinaus noch etwas zu?
- Entstandene Telefonkosten?
- Kosten für Ticket und Unterkunft in Köln?
- Das wir mit dem Hotel von Condor unzufrieden waren ist wohl unser Problem?
- Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit? Da der letzte (zusätzliche) Tag auf gar keinen Fall so geplant gewesen ist => umständlich und stressig
- Vertaner Urlaubszeit?

Die Entschädigung von 600€ p.P. ist ja an Condor zu richten. Falls uns darüber hinaus weitere Entschädigungen/Erstattungen zustehen, an wen richten wir diese (Airline oder Reiseveranstalter)? Und mit welchen Erfolgschancen?

Ich danke euch im Voraus.
Es gibt 600 € ODER …
Und das Oder ist mit großer Verbiegung verbunden. Haken dran.
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
266
231
Vor allem, wenn der RV später eine Verrechnung mit den 600€ vornimmt, die die Airline vermutlich zahlen wird. Die Daten sind für ihn ja zu bekommen.
 

Scarface02x

Neues Mitglied
19.10.2012
12
0
Hast du dir die Mühe gemacht, den umfassenden Text zu lesen, den ich verlinkt habe?
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Ja habe ich, habe ich etwas übersehen?

P.S: Wir haben jetzt die Mitteilung vom Veranstalter bekommen, dass wir tatsächlich auf den Montag umgebucht wurden. Eine Rückreise einen Tag später als ursprünglich geplant würde nur über München und mit Premium Economy funktionieren was zu Mehrkosten führen würde.

Wir zahlen ohne die 59€ Storno Option für 8 Übernachtungen 6808€. Das sind 851€ pro Übernachtung. Jetzt wollen sie uns für 7 Übernachtungen eine Reisepreis Reduktion auf nur 6611€ anbieten. Das wäre am Preis pro Übernachtung gerechnet eine viel zu geringe Reduktion. Was sind jetzt unsere Rechte und wie könnte es weiter gehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.326
2.324
DRS, ALC
31.8. LX ZRH - ALC verspätet da . Meine Flug ALC - ZRH geht verspätet los und ich verpasse dadurch ZRH DRS. Werde umgebucht und komme mit 4Stunden 2 Minuten später in DRS an.
LX lehnt Erstattung ab , da der Hinflug nach ALC unter Restriktionen der Flugsicherung war. Berechtigt und gab es wirklich Probleme am 31.8. in ZRH?
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Ja habe ich, habe ich etwas übersehen?

P.S: Wir haben jetzt die Mitteilung vom Veranstalter bekommen, dass wir tatsächlich auf den Montag umgebucht wurden. Eine Rückreise einen Tag später als ursprünglich geplant würde nur über München und mit Premium Economy funktionieren was zu Mehrkosten führen würde.

Wir zahlen ohne die 59€ Storno Option für 8 Übernachtungen 6808€. Das sind 851€ pro Übernachtung. Jetzt wollen sie uns für 7 Übernachtungen eine Reisepreis Reduktion auf nur 6611€ anbieten. Das wäre am Preis pro Übernachtung gerechnet eine viel zu geringe Reduktion. Was sind jetzt unsere Rechte und wie könnte es weiter gehen?
Gib den ganzen Krempel @kexbox und laß ihn machen - spart deine Nerven und bekommst das best mögliche Ergebnis...
 

Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
114
17
Der Zubringer-Flug DUS-FRA war kurzfristig (weniger als 7 Tage) von LH annulliert und meine Frau und ich sind alternativ auf eine Bahnfahrt umgebucht worden. Da meine Frau und ich separate Tickets gebucht hatten, haben wir separate Claims eingereicht. Meiner ist zwischenzeitlich mit einer Entschädigungszahlung positiv abgewickelt. Der Claim meiner Frau wurde hingegen mit einer Form-eMail abgewiesen. Tenor: "LH hat sich an Anweisungen der Flugaufsicht und der Flughafenbehörden zu halten."

Meine Frage: Sollen wir noch einmal bzgl. des Claims meiner Frau nachfragen und auf meine Entschädigung hinweisen oder nach Ablauf der gesetzten Frist direkt einen Anwalt einschalten?
 

Tipene

Aktives Mitglied
15.08.2014
193
664
TXL
Schönen Guten Abend
heute kam eine Mail von Lufthansa „Ihr Reiseplan hat sich geändert„ mit den drei üblichen Optionen. Flüge gehen Februar/März 2023 in Business.

27.02.2023 BCN-FRA-BOG-CTG Hier ist noch alles OK.
16.03.2023 CTG-PTY-FRA-BCN Hier wurde der Flug von PTY-FRA storniert. Dieser Flug ist ein 4Y Flug. Als Ersatz wurde mir ein Flug von PTY-FRA am 14.03. angeboten. Der Flug von CTG-PTY findet laut Buchung immer noch am 16.03 statt. Mir passt der Flug am 14.03. nicht. Ich würde gerne am 16.03. nach Hause fliegen. Kann ich in der LH Hotline auf den Flug am 16.03. von CTG-BOG-FRA bestehen? Welche Möglichkeiten habe noch. Die Flüge von BCN-BER sind schon gebucht als separates LH Ticket. Lieben Dank.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.326
2.324
DRS, ALC
Nur nochmals kurz die Nachfrage, gab es am 31.08.2022 ca12-13 Uhr Probleme in Zürich bedingt durch die Flugaufsicht/-sicherung. Führte das zu Flugverspätungen?
Wo finde ich heute noch Informationen darüber?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.419
3.493
Frag doch mal beim ZRH nach, gibt doch bestimmt ein NOTAM o.Ä. darüber...

Glaube ich nicht. NOTAM gibt es nur bei vorher bekannten betrieblichen Einschränkungen. Wenn es einfach auf Grund der Verkehrsdichte zu Verzögerungen kommt, passiert das eher schnell wird nicht per NOTAM angekündigt.

In ZRH immer wieder beliebt zur Rush Hour (10-12h), wenn einiges an USA Flügen rausgeht, während andere noch reinkommen.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.326
2.324
DRS, ALC
Das Problem ist , SWISS will nicht zahlen und beruft sich halt darauf. Dienstleister übergeben hilft da vielleicht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Glaube ich nicht. NOTAM gibt es nur bei vorher bekannten betrieblichen Einschränkungen. Wenn es einfach auf Grund der Verkehrsdichte zu Verzögerungen kommt, passiert das eher schnell wird nicht per NOTAM angekündigt.

In ZRH immer wieder beliebt zur Rush Hour (10-12h), wenn einiges an USA Flügen rausgeht, während andere noch reinkommen.
Aber selbst solche Infos wird doch der ZRH sicher auf Anfrage kommunizieren können :D
 

Tipene

Aktives Mitglied
15.08.2014
193
664
TXL
Schönen Guten Abend
heute kam eine Mail von Lufthansa „Ihr Reiseplan hat sich geändert„ mit den drei üblichen Optionen. Flüge gehen Februar/März 2023 in Business.

27.02.2023 BCN-FRA-BOG-CTG Hier ist noch alles OK.
16.03.2023 CTG-PTY-FRA-BCN Hier wurde der Flug von PTY-FRA storniert. Dieser Flug ist ein 4Y Flug. Als Ersatz wurde mir ein Flug von PTY-FRA am 14.03. angeboten. Der Flug von CTG-PTY findet laut Buchung immer noch am 16.03 statt. Mir passt der Flug am 14.03. nicht. Ich würde gerne am 16.03. nach Hause fliegen. Kann ich in der LH Hotline auf den Flug am 16.03. von CTG-BOG-FRA bestehen? Welche Möglichkeiten habe noch. Die Flüge von BCN-BER sind schon gebucht als separates LH Ticket. Lieben Dank.
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz meine Anfrage selber beantworten. Ich habe heute Morgen bei der LH Hotline angerufen. Nach 5 Minuten Warteschlange das Problem kurz erklärt und wurde von 4Y auf LH umgebucht. Altes Routing 16.03. CTG-PTY-FRA -> neues Routing 16.03. CTG-BOG-FRA. Danke.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
RyanAir: Heute Storno eines Fluges BER-FAO für morgen, Freitag, wegen Streiks der Fluglotsen in Frankreich.

Chat mit RyanAir: "Wir haben eine Alternative für dich gefunden: NUE-OPO am Sonntag.
Es ist immer noch zwischen den beiden gleichen Ländern und innerhalb von 48 Stunden.
Damit haben wir eine Alternative und müssen dich nicht auf eine andere Airline umbuchen.

OK - Hardcopys gesichert und Sonntag wird es an den hier ansässigen Anwalt übergeben :)

Gruss
Hans
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Habe mit der Suche keine Antwort auf folgende Frage / Sachverhalt gefunden.
Flug auf einem Ticket für Familie (4 Personen) gebucht.
Am Flughafen heißt es einer hat keinen Platz im Flieger da überbucht. (Flug war VIE-FRA)
Muss der Rest der Familie fliegen? Oder hätten die dann auch Anspruch gem Fluggastrechte VO?
Die Frage ist übrigens hypothetisch- als wir am Schalter dies dann diskutierten haben sie jemand anderen stehen lassen…
… aber mich würde eure Einschätzung interessieren.
Danke
Lg
Sebastian