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Ich stelle mal folgendes Szenario zur Debatte:
Gestern Abend wurde OS473 VIE - BSL kurz vor Boarding wegen Technical annulliert. Schnell nach Alternativen geschaut, es waren noch einige Plätze auf der zeitgleich abfliegenden Verbindung nach Zürich verfügbar. Um die Schlange am Servicecenter zu umgehen, griff ich zum Handy und rief die LH Hotline an (Ticket war auf 220 Stock), sofort drangekommen, Wunsch mitgeteilt, gar kein Problem, Reservierung geändert und das Ticket wurde mit dringlichem Vermerk ans Ticketing weitergeleitet.
Kam natürlich wie es kommen musste und es hätte mich auch nicht überraschen sollen: Ticketing hat es verbummelt - wieder einmal. Da ich das irgendwie befürchtet hatte, ging ich sofort zum ZRH-Gate und nachdem der OS Gate Agent ein paar Minuten später ankam und versuchte zu retten was nicht mehr zu retten war, war es natürlich passiert: Waitlist und letztendlich trotz Senator in Wien stehen geblieben, Flug voll, nix zu machen. Letztendlich musste ich die Reise wegen Zwecklosigkeit (nächstmögliche Verbindung erst am Folgetag) abbrechen und kehrte zum Ausgangsflughafen München zurück (immerhin das ging problemlos).
Jetzt stellt sich hier die Frage: die Entschädigung für den gestrichenen Flug nach Basel ist eine relativ klare Sache. Aber was ist mit dem Flug nach Zürich? Es gab ja durchaus Plätze bei der (Um)Buchung, vom Basler Flug sind ja auch rund 15 Leute noch mitgekommen (obwohl die, so schätze ich das ein, deutlich nach mir umgebucht wurden). Stellt das im Sinne der EUVO eine Nichtbeförderung dar? Natürlich kann OS recht wenig dafür, auch wenn sie der Ansprechpartner sind - könnten sie sich ja von Lufthansa wieder holen, aber das Phänomen, dass LH seit Monaten Tickets nicht zeitnah umgeschrieben bekommt, ist ja nicht neu.
Gestern Abend wurde OS473 VIE - BSL kurz vor Boarding wegen Technical annulliert. Schnell nach Alternativen geschaut, es waren noch einige Plätze auf der zeitgleich abfliegenden Verbindung nach Zürich verfügbar. Um die Schlange am Servicecenter zu umgehen, griff ich zum Handy und rief die LH Hotline an (Ticket war auf 220 Stock), sofort drangekommen, Wunsch mitgeteilt, gar kein Problem, Reservierung geändert und das Ticket wurde mit dringlichem Vermerk ans Ticketing weitergeleitet.
Kam natürlich wie es kommen musste und es hätte mich auch nicht überraschen sollen: Ticketing hat es verbummelt - wieder einmal. Da ich das irgendwie befürchtet hatte, ging ich sofort zum ZRH-Gate und nachdem der OS Gate Agent ein paar Minuten später ankam und versuchte zu retten was nicht mehr zu retten war, war es natürlich passiert: Waitlist und letztendlich trotz Senator in Wien stehen geblieben, Flug voll, nix zu machen. Letztendlich musste ich die Reise wegen Zwecklosigkeit (nächstmögliche Verbindung erst am Folgetag) abbrechen und kehrte zum Ausgangsflughafen München zurück (immerhin das ging problemlos).
Jetzt stellt sich hier die Frage: die Entschädigung für den gestrichenen Flug nach Basel ist eine relativ klare Sache. Aber was ist mit dem Flug nach Zürich? Es gab ja durchaus Plätze bei der (Um)Buchung, vom Basler Flug sind ja auch rund 15 Leute noch mitgekommen (obwohl die, so schätze ich das ein, deutlich nach mir umgebucht wurden). Stellt das im Sinne der EUVO eine Nichtbeförderung dar? Natürlich kann OS recht wenig dafür, auch wenn sie der Ansprechpartner sind - könnten sie sich ja von Lufthansa wieder holen, aber das Phänomen, dass LH seit Monaten Tickets nicht zeitnah umgeschrieben bekommt, ist ja nicht neu.