EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.234
MUC, BSL
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Ich stelle mal folgendes Szenario zur Debatte:


Gestern Abend wurde OS473 VIE - BSL kurz vor Boarding wegen Technical annulliert. Schnell nach Alternativen geschaut, es waren noch einige Plätze auf der zeitgleich abfliegenden Verbindung nach Zürich verfügbar. Um die Schlange am Servicecenter zu umgehen, griff ich zum Handy und rief die LH Hotline an (Ticket war auf 220 Stock), sofort drangekommen, Wunsch mitgeteilt, gar kein Problem, Reservierung geändert und das Ticket wurde mit dringlichem Vermerk ans Ticketing weitergeleitet.

Kam natürlich wie es kommen musste und es hätte mich auch nicht überraschen sollen: Ticketing hat es verbummelt - wieder einmal. Da ich das irgendwie befürchtet hatte, ging ich sofort zum ZRH-Gate und nachdem der OS Gate Agent ein paar Minuten später ankam und versuchte zu retten was nicht mehr zu retten war, war es natürlich passiert: Waitlist und letztendlich trotz Senator in Wien stehen geblieben, Flug voll, nix zu machen. Letztendlich musste ich die Reise wegen Zwecklosigkeit (nächstmögliche Verbindung erst am Folgetag) abbrechen und kehrte zum Ausgangsflughafen München zurück (immerhin das ging problemlos).

Jetzt stellt sich hier die Frage: die Entschädigung für den gestrichenen Flug nach Basel ist eine relativ klare Sache. Aber was ist mit dem Flug nach Zürich? Es gab ja durchaus Plätze bei der (Um)Buchung, vom Basler Flug sind ja auch rund 15 Leute noch mitgekommen (obwohl die, so schätze ich das ein, deutlich nach mir umgebucht wurden). Stellt das im Sinne der EUVO eine Nichtbeförderung dar? Natürlich kann OS recht wenig dafür, auch wenn sie der Ansprechpartner sind - könnten sie sich ja von Lufthansa wieder holen, aber das Phänomen, dass LH seit Monaten Tickets nicht zeitnah umgeschrieben bekommt, ist ja nicht neu.
 

Antizwerg

Aktives Mitglied
22.01.2016
219
424
DIe Erstattung für die Verpflegung steht für mich an letzter Stelle. Mir wäre wichtiger, die Koffer wieder zu bekommen.Gibt es bei Swiss eine spezielle Telefonnummer, oder muss ich einfach die Hotline anrufen.
Kann man etwas über den gecancelten Flug von ZHR nach HAM rausfinden, ob es ein außergewöhnlicher Umstand war?
Auf den Anspruch auf Ausgleichszahlung würde ich auch nicht gerne verzichten
genaues kann ich dir zu deinem Flug nicht sagen. Vielleicht helfen dir die Details zur Maschine die geplant war. Es sieht nach Verspätungen aus. Das kannst du bei FR24 abfragen. Maschine.png
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.820
28.471
MUC
Jetzt stellt sich hier die Frage: die Entschädigung für den gestrichenen Flug nach Basel ist eine relativ klare Sache. Aber was ist mit dem Flug nach Zürich? Es gab ja durchaus Plätze bei der (Um)Buchung, vom Basler Flug sind ja auch rund 15 Leute noch mitgekommen (obwohl die, so schätze ich das ein, deutlich nach mir umgebucht wurden). Stellt das im Sinne der EUVO eine Nichtbeförderung dar? Natürlich kann OS recht wenig dafür, auch wenn sie der Ansprechpartner sind - könnten sie sich ja von Lufthansa wieder holen, aber das Phänomen, dass LH seit Monaten Tickets nicht zeitnah umgeschrieben bekommt, ist ja nicht neu.

Hattest Du eine schriftliche Bestätigung, dass Du auf VIE-ZRH umgebucht wurdest? Dann wäre das in meinen Augen eine Nichtbeförderung, für die eine Entschädigung fällig wäre. Ansonsten verstehe ich nicht so ganz, warum Du für VIE-ZRH zusätzlich eine Entschädigung haben möchtest. Die Entschädigung für VIE-BSL ist natürlich unstrittig.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.234
MUC, BSL
Hattest Du eine schriftliche Bestätigung, dass Du auf VIE-ZRH umgebucht wurdest? Dann wäre das in meinen Augen eine Nichtbeförderung, für die eine Entschädigung fällig wäre. Ansonsten verstehe ich nicht so ganz, warum Du für VIE-ZRH zusätzlich eine Entschädigung haben möchtest. Die Entschädigung für VIE-BSL ist natürlich unstrittig.
Ja, ich habe eine schriftliche Bestätigung für die Umbuchung nach Zürich.

Ich begründe die zusätzliche Entschädigung dahingehend, dass ich aufgrund von Organisationsversagen nicht mit nach Zürich durfte. Dass das natürlich erst durch die Annullierung des Fluges nach Basel relevant wurde, ist zwar grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen, aber letztendlich ein komplett isoliertes Problem und somit auch ein anderer Fall (zumindest nach meinem Dafürhalten). Ich habe die Verbindung ja deshalb gewählt, weil es a) die objektiv beste Möglichkeit war und es b) noch Verfügbarkeiten gab. Es bestanden zu diesem Zeitpunkt ja noch alternative Verbindungen, die aber nach dem verweigerten Boarding nicht mehr erreichbar bzw. ebenfalls ausgebucht waren.

Mir geht es da auch nicht so sehr ums Geld, sondern ich ärgere mich vor allen Dingen darüber, dass Lufthansa seit geraumer Zeit regelmäßig solche eigentlich banalen Dinge an die Wand fährt. Hier hat es mich nur um ein Wochenende mit meiner Familie gebracht - nicht schön, aber irgendwo auch "Berufsrisiko" eines Fernpendlers. Aber was geht beim nächsten Mal schief, wenn Ticketing wieder im Tiefschlaf ist?
 
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king_ben

Reguläres Mitglied
12.12.2016
47
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TLS (Toulouse, FR)
Hallo! Unser Flug von Oslo nach Hamburg am 26.06.2022, wurde von Eurowings annulliert. Darüber informierte uns eine SMS am 22.06. Eine automatische Ersatzbuchung wurde nicht vorgenommen. Wir haben uns deshalb an die Eurowings-Spezialhotline gewandt.

Bei Anrufen mehr als 48h vor ursprünglicher Abflugzeit konnte die Mitarbeiterin nur auf Eurowings umbuchen. Meiner Ansicht nach eine sehr kundenunfreundliche Regelung. Sie konnte uns keine alternativen EW-Flüge während unseres Aufenthalts in Oslo anbieten. Also empfahl sie uns, es weniger als 48h vor dem ursprünglichen Abflugtermin erneut zu versuchen. Dann könnten die Kollegen uns auf Star Alliance Flüge umbuchen, so ihre Aussage.

Beim folgenden Anruf suchte die Mitarbeiterin nach alternativen Flügen (wobei sie statt von Star Alliance lediglich von der Lufthansa Group sprach), konnte aber keine Ersatzbeförderung nach Hamburg am 25.06. oder 26.06. anbieten. Nach längerer erfolgloser Suche empfahl sie uns, selbst zu buchen und unsere Auslagen dann von Eurowings erstatten zu lassen – wir hätten mehr Auswahl bezüglich der Airlines. Das wunderte mich, da andere Airlines mich sogar schon über Allianzen hinweg umgebucht haben.

Wegen der geringen Vorlaufzeit gab es nicht mehr viele Plätze, aber wir konnten die letzten beiden Plätze des Norwegian-Fluges DY1126 von Oslo nach Hamburg bekommen. Dies war zudem zu dem Zeitpunkt (Abend des 24.06.) die günstigste bei Google Flights zu findende Verbindung, abgesehen von Verbindungen mit Wizz Air via Polen auf zwei getrennten Tickets.

Wir haben die Buchung ohne weitere Extras im billigsten noch verfügbaren Tarif gebucht. Die Kosten beliefen sich auf 756,24 € (beide Passagiere zusammen).

Die Entschädigungsforderung (Erstattung unserer Kosten für Ersatzbeförderung) habe ich gleich noch vor Ende Juni über das entsprechende Webformular bei Eurowings eingereicht. Und seitdem nichts gehört. Auf anderen Kanälen (Hotline, Facebook, Twitter) wird man für Statusanfragen bloß auf das Webformular verwiesen. Toll, die kommen dann vielleicht ein, zwei Monate nach der Antwort auf die ursprüngliche Anfrage, wenn überhaupt.

Nun habe ich gesehen, dass Eurowings bei Eingabe unserer Buchungsdaten unter https://www.eurowings.com/en/4u/online-service-for-the-right-to-compensation.html angibt, dass wir für den ausgefallenen Flug Anrecht auf Entschädigung hätten (je 250€, glaube ich).

Meine Frage hierzu: Gilt dies zusätzlich zum Anspruch auf Erstattung der Ersatzbeförderung? Oder wäre dieser Anspruch damit verwirkt?
 
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Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Guten Abend allerseits! Kurze Frage:

LH: Hannover HBF - FRA - BRS 3 Tage vor Abflug gecancelt (FRA - BRS)

Angebotene Alternative erst einen Tag später. Laut Hotline nichts anderes möglich, obwohl Verfügbarkeit auf KLM via AMS, allerdings natürlich von HAJ.

Per Mail 24h Frist zur Umbuchung auf KLM gesetzt. Nach Ablauf KLM selbst gebucht.

Gibt es ein Problem wegen HAJ statt Bahnhof?

KLM Flug geht etwas später los als der Zug, kommt aber sogar über 2h früher an, dennoch Entschädigung von 250€ für die Stornierung?
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
@king_ben
Du solltest Dich an User @kexbox wenden. Du wartest schon viel zu lange auf Dein Geld. Du musst kein Formular auf der EW Homepage ausfüllen, Du solltest Deinem Geld nicht ewig hinterlaufen. Schau mal hier nach, und dann lass Dich am besten von kexkox vertreten.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Gibt es ein Problem wegen HAJ statt Bahnhof?

KLM Flug geht etwas später los als der Zug, kommt aber sogar über 2h früher an, dennoch Entschädigung von 250€ für die Stornierung?
1. ja. Ein ICE ist kein Flugzeug. Schnell nochmal Preise ab FRA recherchieren, damit Du nur Deiner Schadenminderungsobliegenheit nachgekommen bist. Mit nationalem Werkvertragsrecht kann man es ggf. retten. Vorher auch noch Aufforderung per Mail an LH (customer.relations@lufthansa.com, Muster unter https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/), denn Telefonate "vergisst" man dort gerne mal.
2. 250 € könnte es geben
 
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Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Danke! Das ist auch interessant für die Zukunft, da ich oft ab Hannover HBF „fliege“.

Bei Storno also besser den Zug nach FRA und von dort alternativen Suchen. Ausser ab HAJ ist preisgünstiger.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wie - das heißt die haben schon dazu eine Unterlassungserklärung abgegeben und machen trotzdem weiter ??

Wie blöde wär das denn ?
Gar nicht blöd; Vermutlich sagt sich die Airline, dass es wirtschaftlicher ist, die Unterlassungserklärung zu ignorieren, als Diese umzusetzen.
"Wo kein Kläger, da kein Richter!!
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Gar nicht blöd; Vermutlich sagt sich die Airline, dass es wirtschaftlicher ist, die Unterlassungserklärung zu ignorieren, als Diese umzusetzen.
"Wo kein Kläger, da kein Richter!!

Ja - ich verstehe es natürlich …. Allerdings sollte man in solchen Fällen entweder das Ordnungsgeld für jeden Verstoß erhöhen … oder Beugehaft für den GF einführen !

Gruss
Hans
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Bei so einem langen Thread:

Ja - ich verstehe es natürlich …. Allerdings sollte man in solchen Fällen entweder das Ordnungsgeld für jeden Verstoß erhöhen … oder Beugehaft für den GF einführen !

Von welcher Airline sprechen wir hier? Iberia wird eine Beugehaft von einem Deutschen Gericht kaum jucken.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Ja - ich verstehe es natürlich …. Allerdings sollte man in solchen Fällen entweder das Ordnungsgeld für jeden Verstoß erhöhen … oder Beugehaft für den GF einführen !

Gruss
Hans
Das sieht das Gesetz vor, keine Sorge. Dafür muss aber auch jeder Verstoß schön gemeldet und dann in einem Ordnungsmittelverfahren verfolgt werden. Das geht nur mit Eingaben der Verbraucher.
 
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dthighlander

Neues Mitglied
13.06.2021
18
0
Essen und trinken können eingereicht werden. Natürlich nicht die Flasche Champagner. Sollte kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen Bestand Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Swiss würde ich noch einmal Kontaktieren.
Swiss habe ich nicht direkt angerufen. Ich habe direkt den Flughafen Zürich angerufen. Die nette Dame hat mir dann die Telefonnummer von deren Lost & Found Abteilung gegeben. Ich habe ihm den Fall geschildert, dass unser Anschlussflug gecancelt wurde , und wir dadurch kurzfristig umgebucht worden sind. Als im ihm die Baggage Nummer gegeben habe, hat er wohl im System gesehen, das mein letzter Step ,danach, von Stuttgart mit EW war. Dann kam nur noch" Ich soll mich an EW wenden" Ich konnte nur noch sagen, dass ich schätze, das die Koffer in ZRH hängen geblieben sind, Dann wurde einfach aufgelegt.
Wir sind von LAS in ZRH gelandet . Da hatte ich schon eine Mail bekommen, Anschlussflug LX1056 ist gestrichen. Neu wäre LX1168 von Zürich nach STR, und weiter mit EW7043 nach HAM. Also wir zum Gate in Zürich. Der Dame das erklärt, bloß Sie konnte uns nicht im System finden. Nachdem sie telefoniert hatte konnte Sie uns nur anbieten
16.09. 13:27 - 13:52 ZRH - STR LX1168
16.09. 19:12 - 20:18 STR - HAM EW2042
Notgedrungen haben wir das angenommen. Die Koffer sollten umgelabelt werden !!!
Ich denke das durch diese kurzfristigen Buchungen die Koffer in ZRH hängen geblieben sind. Wie soll EW an diese Koffer kommen ? ZRH nach STR war Swiss. STR nach HAM war EW. Und den Verlust kann ich nur bei EW beantragen ?
Das Problem wird sein, mehrere Fluggesellschaften und mehrere Flughäfen. Wie soll EW an die Koffer kommen ?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.416
3.493

Antizwerg

Aktives Mitglied
22.01.2016
219
424
Das sieht das Gesetz vor, keine Sorge. Dafür muss aber auch jeder Verstoß schön gemeldet und dann in einem Ordnungsmittelverfahren verfolgt werden. Das geht nur mit Eingaben der Verbraucher.
Ich leite es weiter. schon für die Frechheit so ein unterirdisches Formular anzubieten und die E-Mail ungelesen dorthin zu verweisen.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.133
635
Ich denke das durch diese kurzfristigen Buchungen die Koffer in ZRH hängen geblieben sind. Wie soll EW an diese Koffer kommen ? ZRH nach STR war Swiss. STR nach HAM war EW. Und den Verlust kann ich nur bei EW beantragen ?
Das Problem wird sein, mehrere Fluggesellschaften und mehrere Flughäfen. Wie soll EW an die Koffer kommen ?

Das kann natuerlich sein, bleibt jedoch Spekulation. Es koennte ebenso sein, dass bei der Gepaeckkontrolle in LAS etwas im Koffer die Aufmerksamkeit erregt hat und deshalb der Koffer gar nicht erst verladen wurde.
Hast Du evtl von EW einen Tracker-Code bekommen, mit dem Du online den Weg Deines Gepaecks verfolgen kannst?
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
243
71
Ist es eigentlich ne Annullierung wenn die Fluggesellschaft gewechselt wird?
Für nen KLM Flug kam die Nachricht das jetzt German Airways macht wegen neuen Terminen würd ich lieber gern mit neuen Tagen buchen.

Werd ich das KLM Ticket da einfach los?