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Aus meiner Sicht sind die aus Umläufe resultierenden Verspätungen irrelevant, da für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Es interessiert ausschließlich Dein Flug.
Ebenso ist irrelevant, wie viele Flüge sonst noch verspätet waren. Das kein ein Hinweis sein, dass etwas im Argen lag, reicht aber für sich nicht aus.
Verspätete Flugzeuge können am BER bis 0:00h landen. Wenn es U2 zwar rein, aber nicht mehr raus geschafft hätte, dann ist das auch keine zulässige Begründung für das Verweigern der Kompensationszahlung.
ATC kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Beispielsweise, wenn diese die Slots ausdünnt oder wenn ein Notfall/Sonderfall zur Schließung eines Airports führt. Doch wäre dem so, hätte U2 das sicherlich angeführt.
Du hast damit aus meiner Sicht kein Problem mit der Rechtslage, sondern mit der Durchsetzung Deines Rechts. Da sollte man als „Normalbürger“ die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erwägen (z.B. @kexbox )
Ebenso ist irrelevant, wie viele Flüge sonst noch verspätet waren. Das kein ein Hinweis sein, dass etwas im Argen lag, reicht aber für sich nicht aus.
Verspätete Flugzeuge können am BER bis 0:00h landen. Wenn es U2 zwar rein, aber nicht mehr raus geschafft hätte, dann ist das auch keine zulässige Begründung für das Verweigern der Kompensationszahlung.
ATC kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Beispielsweise, wenn diese die Slots ausdünnt oder wenn ein Notfall/Sonderfall zur Schließung eines Airports führt. Doch wäre dem so, hätte U2 das sicherlich angeführt.
Du hast damit aus meiner Sicht kein Problem mit der Rechtslage, sondern mit der Durchsetzung Deines Rechts. Da sollte man als „Normalbürger“ die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erwägen (z.B. @kexbox )