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Aus EU261 ergibt sich kein Recht auf Umbuchung.Was tun? Ich denke ich habe ja ein Recht auf die Umbuchung zum frühest möglichen Flug. Warten bis 48 Stunden vorher ist ja irgendwie "sinnlos"? Der LH Flug kostet aktuell so 300 EUR mehr - selber buchen und dann (vermutlich nur mit Klage) zurückfordern?
Auf Basis BGB kann das anders aussehen. Das ist ein Thema für einen Profi (z.B. @kexbox ).
Die EW-Rules dazu kenne ich nicht, weil ich nicht mit denen fliege. LH/LX/OS haben mich in solchen Fällen umgebucht.