Gibt es dazu offizielle Infos? Was mache ich, wenn die MAs an der SIKO das nicht so sehen? Auf dem letzten Flug hatte eine Passierin einen Schlüssel zum Stimmen eines Pianos/Cembalos dabei. SIKO wollte ihn ihr abnehmen, wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. Was ich damit sagen will ist, dass nach meiner Erfahrung in weniger organisierten Ländern und Regionen eine gewisse Willkür diesbezüglich herrscht. Wäre dann doof, wenn das Equipment dann weg ist.Trekkingstöcke waren kein Problem (Black Diamon Z) aus Carbon. Hat keinen interessiert. Kritisch sind spitze Zeltheringe, da einfach welche nehmen, die nur konisch zusammenlaufen. Essen alles gefriergetrocknet. Mein Vorteil sicher, dass ich für einen großen Outdoor-Konzern arbeite und dafür gesorgt habe, dass mein REAL Tourmat und mein Primus Gas am Flughafen Kiruna auf mich wartete.
Naja, offiziell sind Wanderstöcke verboten. Guckst Du hierGibt es dazu offizielle Infos? Was mache ich, wenn die MAs an der SIKO das nicht so sehen? Auf dem letzten Flug hatte eine Passierin einen Schlüssel zum Stimmen eines Pianos/Cembalos dabei. SIKO wollte ihn ihr abnehmen, wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. Was ich damit sagen will ist, dass nach meiner Erfahrung in weniger organisierten Ländern und Regionen eine gewisse Willkür diesbezüglich herrscht. Wäre dann doof, wenn das Equipment dann weg ist.
Den Sachverhalt mit der Verspätung habe ich nun bei Austrian über das Webformular eingereicht. Im Browser wurde eine Empfangsbestätigung angezeigt (Screenshot), aber ich habe keine Eingangsmail oder Vorgangs-ID erhalten. Ist das die neueste Masche?
In der Vergangenheit hatte ich mit verschiedenen Airlines (KLM, LH, AirBaltic) nie Probleme, Auslagen und Entschädigung zu erhalten.
Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
Das verstehe ich nicht. Lag EWR nicht immer in New Jersey? JFK und EWR haben den gleichen Betreiber, aber das ist bei weiter entfernten Airports bei z.B. Fraport auch der Fall.Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.
Sehr geehrter Herr Freund von Nitus,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom Sonntag, 16. Januar 2022 und bedauern die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage.
Aufgrund außergewöhnlicher Umstände und einem unerwartet hohen Aufkommen eingehender E-Mails war es uns diesmal leider nicht möglich eher zu reagieren. Wir bedauern sollten Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstanden sein.
Wir hoffen, dass es Ihnen dennoch möglich war zeitgerecht Antworten zu Ihrem Anliegen zu bekommenund das Ticket nach Ihrem Wunsch umgebucht werden konnte.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Deutschland: +49 (0) 69 29 99 37 70
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 - 20:00
Samstag – Sonntag: 9:00 - 17:30
Mit freundlichen Grüßen
xxx
KLM Reservations Team
Interessantes Problem, das ich vor Jahren auch mal hatte, als ich von LGW auf STN umgebucht wurde. Beides in der Vermarktung und im Area-Code "LON", aber natürlich extrem weit von einander entfernt. Ich habe es letztlich nicht ausgefochten.Mit der SuFu konnte ich nicht herausfinden, ob ein vergleichbarer Fall schonmal diskutiert wurde.
Ausgangslage:
Gebucht FRA-LHR-JFK mit geplanter Ankunft 12:55; FRA-LHR wegen nicht außergewöhnlichen Umständen gestrichen
Geflogen: FRA-EWR mit geplanter Ankunft 16:15; Flug hatte keine Verspätung
Jetzt liegen wir hier ja bei 3:20 Verspätung. Macht ja erst mal 600-50%=300 EUR Ausgleichszahlung.
Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.
Nein, er ist immer wertlos.Macht es beim berühmten "BCC-Trick" rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob man eine andere, eigene Mailadresse oder die einer anderen Person in BCC setzt?
Im Falle eines Falles geht es ja um eine Zeugenaussage. Da wäre es witzlos, wenn du dein eigener Zeuge bist.Macht es beim berühmten "BCC-Trick" rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob man eine andere, eigene Mailadresse oder die einer anderen Person in BCC setzt?
Die umgebuchte Verbindung hättet Ihr nicht nutzen müssen.Verspätete Ankunft in Frankfurt, wodurch der letzte Bus nach Straßburg an diesem Tag verpasst wurde (Bus mit LH-Nummer und auf einem Ticket gebucht). Der eigentliche Flug/Bus wurde als annulliert in der App angezeigt und wir wurden automatisch umgebucht auf den ersten Bus am Folgetag. Geplante Ankunft somit 10,5 Stunden zu spät. Da wir nur in die Nähe von Straßburg mussten, war eine Zugweiterreise für uns die schnellere/bessere Lösung.
Das heißt wir haben auf eigene Kosten ein Zugticket gekauft und die umgebuchte Bus-/Flugverbindung nicht genutzt.
Stehen uns in diesem Fall dennoch die 200/400/600€ Entschädigung zu, wovon ich ausgehe, oder hätten wir die umgebuchte Verbindung nutzen müssen?
Die Airline natürlich. Wie soll man eine negative Tatsache wie den Nichtempfang einer email auch beweisen?Ich habe einen aktuellen Fall und bitte Euch um Eure Einschätzung/Rat.
Ich hatte einen Flug nach OSL gebucht der ersatzlos gestrichen wurde. Ich wurde über diese Annullierung nicht informiert und habe natürlich auch kein Ersatzangebot erhalten. Habe nach EU261 Entschädigung gefordert.
Nun behauptet die Airline, dass sie mich mehr als 14Tage vor Abflug per Email informiert hätte und ich somit keinen Anspruch hätte... Ich habe nochmals alle Email Ordner geprüft, Posteingang, Papierkorb, Spam - keine Email! Wer trägt die Beweispflicht? Hat jemand Erfahrung damit?
Ja, Wanderstöcke in fester form oder als Teleskop, aber keine Z-Folds. Ich habe noch nie Probleme gehabt. Der Punkt ist, dass der MA sowieso nix entscheiden darf. Die Entscheidung darf dann die B-POL treffen. Oder im Ausland die dortige Behörde. B-POL Entscheidungen bekommt man leicht gekippt und dann gibts Geld....Naja, offiziell sind Wanderstöcke verboten. Guckst Du hier
Ich kann mich daran erinnern, dass es vor einigen Jahren mal einen Rechtsstreit darüber gab, die verbotenen Gegenstände öffentlich zu machen. Ich glaube dem Kläger wurde bei einer SiKo sein Tennisschläger abgenommen. Darauf klagte er, weil niemand wusste, was ist erlaubt und was ist verboten. Er bekam Recht, und seitdem ist diese Liste zugänglich.
Klar, wenn Du Glück hast, dann winken die dich bei einem Flughafen mit Wanderstöcken durch, beim nächsten FlugHafen aber nicht. Grundsätzlich stehen aber Wanderstöcke auf der „verbotenen Liste“, so wie ich es verstanden habe.
Hatte dam,als noch nicht den Wissenstand von heute. Anwalt war durch Rechtsschutz gedeckt. Hatte schon abgeschlossen - hab dazugelernt.Du gibst Geld für einen Anwalt aus UND wirfst FR Geld in den Rachen? Wow.
Kannst du das bitte erläutern? Gibt es auch eine "Positiv-Liste"? Geld hilft dir auch nicht, wenn du dann irgendwo stehst und keine Stöcke hast.Ja, Wanderstöcke in fester form oder als Teleskop, aber keine Z-Folds. Ich habe noch nie Probleme gehabt. Der Punkt ist, dass der MA sowieso nix entscheiden darf. Die Entscheidung darf dann die B-POL treffen. Oder im Ausland die dortige Behörde. B-POL Entscheidungen bekommt man leicht gekippt und dann gibts Geld....
Zeit-Raum-Kontinuum?Air Alps hat einen Flug >4h verschoben. Ich habe nicht vor zu fliegen. Habe ich dann neben Erstattung auch Anrecht auf Entschädigung? (Änderung wurde 6 Tage vor Abflug bekanntgegeben)
Air Alps | |
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IATA-Code: | A6 |
ICAO-Code: | LPV |
Rufzeichen: | AIR ALPS |
Gründung: | 1998 |
Betrieb eingestellt: | 2013 |
Vielleicht meint er ja die DolomitenZeit-Raum-Kontinuum?
Air Alps IATA-Code: A6 ICAO-Code: LPV Rufzeichen: AIR ALPS Gründung: 1998 Betrieb eingestellt: 2013
Die haben das Bahnticket selbst ausgelegt, oder eines von LH bekommen?
Man muss nicht zwingend fliegen um eine Entschädigung zu erhalten wie Gerichte schon festgestellt haben aber da wird sich die Airline vermutlich erstmal querstellen.Air Alps hat einen Flug >4h verschoben. Ich habe nicht vor zu fliegen. Habe ich dann neben Erstattung auch Anrecht auf Entschädigung? (Änderung wurde 6 Tage vor Abflug bekanntgegeben)
Danke! Und ja, ich meine Sky AlpsMan muss nicht zwingend fliegen um eine Entschädigung zu erhalten wie Gerichte schon festgestellt haben aber da wird sich die Airline vermutlich erstmal querstellen.