Ich bräuchte auch mal eure Einschätzung zur nachfolgenden Situation:
Einige Mitarbeiter einer Abfertigungsfirma kündigen einen Streik an, und deswegen reduziert sich die Abfertigungskapazität um 30%. Die Firma fragt alle ihre Kunden, die Fluggesellschaften, ob für diesen Tag Flüge gestrichen werden können. Eine Fluggesellschaft, die große Personalprobleme hat und seit Wochen mehrere Flüge am Tag stornieren muss, antwortet, okay, gut, wir streichen unsere Flüge an diesem Tag.
Die Fluggesellschaft storniert die Flüge, bucht die Fluggäste um, aber verweigert Kompensation nach EU261/2004 mit Begründung "außergewöhnliche Umstände".
Frage: Hat die Fluggesellschaft Recht, dass "die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären"? Die Fluggesellschaft hätte den Streik des Abfertigungspartners unmöglich verhindern können. Aber sie war andersherum auch nicht verpflichtet, freiwillig der Bitte der Abfertigungsfirma nachzukommen.
Was meint ihr?