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Anhand der Flugnummer lässt sich aber nicht ablesen, wer die ausführende Fluggesellschaft ist.
Ja. Am Ende allerdings egal. Das Geld für das Ticket sollte es ja immer zurück geben. Sie wollen allerdings nichts zahlen bzw. auch nicht ohne Aufpreis erneut einbuchen.Ah…der Streiktag…..
FR24 hält die Info bereit.Anhand der Flugnummer lässt sich aber nicht ablesen, wer die ausführende Fluggesellschaft ist.
Bei mir sicherlich. Leider kann ich Sie bei der Schlichtungsstelle nicht finden.Fluggastrechtlich doch wohl immer Iberia?
Nein!Fluggastrechtlich doch wohl immer Iberia?
Was?Wo führt Iberia Express eigene Flüge durch? Richtig, nirgends. Alle Iberia-Express-Flüge werden für Iberia ausgeführt. Die fluggastrechtlich ausführende Airline ist Iberia (vgl. die Thomson-Airways-Entscheidungd es EuGH).
Ja, kannst Du, aber ändert nichts daran, dass @Airsicknessbag Recht hat.Was?
Iberia Express hat ein eigenes AOC. Die Flieger haben ein eigenes Livery, die Crew unterschiedliche Uniformen, eigene Flugnummern (I2) ... ich kann gerne weiterreden.
Fluggastrechtlich macht es keinen Unterschied, ja.Ja, kannst Du, aber ändert nichts daran, dass @Airsicknessbag Recht hat.
Nicht, dass man dem EuGH nicht alles zutrauen würde, aber bisher jedenfalls sind „eigene Uniformen“ fluggastrechtlich unerheblich.
Wo führt Iberia Express eigene Flüge durch? Richtig, nirgends.
Iberia Express Flügen haben den Code I2.
I2-Flüge lassen sich einfach auf iberiaexpress.com buchen.
Die SöP ist in jeder Hinsicht der Umweg, Anwalt+Gericht ist der direkte und sicherer wirksame Weg. Der einzige Vorteil der SöP ist, bei unsicheren Fällen Kosten zu vermeiden. Bei Fällen, die einigermaßen sicher erscheinen, macht die SöP eigentlich keinen Sinn.Bei mir sicherlich. Leider kann ich Sie bei der Schlichtungsstelle nicht finden.
Den Umweg Anwalt hätte ich mir gerne erspart.
Die Airline hat recht. EU261 gilt für EU-Airlines oder für Abflug aus der EU. Du warst weder mit einer EU-Airline unterwegs noch bist Du aus der EU abgeflogen.Frage in die Runde:
Ticket DEL-IST-ZRH auf TK. DEL-IST delayed, Anschluss verpasst (m.E. denied Boarding), Ankunft am Ende in Zürich 5h nach ursprünglich geplanter Zeit und entsprechend alle Meetings verpasst.
Airline stellt sich auf den Standpunkt EU 261 sei nicht applicable, da die Ursache bei DEL-IST lag.
Meiner Meinung nach ist dies durchaus der Fall, da das Ticket DEL-ZRH war. Wie seht ihr das?
Hier stand Unsinn...Die Airline hat recht. EU261 gilt für EU-Airlines oder für Abflug aus der EU. Du warst weder mit einer EU-Airline unterwegs noch bist Du aus der EU abgeflogen.
Deiner Einschätzung möchte ich mir anschließen.Dazu muss man erstmal zu einer Bewertung nach Shy kommen. Das ist noch komplizierter als nach Schweizer EU261. Shy sieht bei Verspätungen Unterstützungsleistungen etc vor. Bei Ausgleichszahlungen wegen Verspätung wird es erheblich komplizierter.
Entweder man findet einen Dienstleister, der einen solchen Claim annimmt, oder man beauftragt einen türkischen Rechtsanwalt. Letzteres lohnt sich selten. Die Chance, dass TK freiwillig zahlt, ist ja bereits nicht eingetreten.
Türkische Passagierrechte nicht vergessen, Dir steht ggfs. Kompensation zu.
Und wie will man diese türkischen Passagierrechte durchsetzen?
Ganz einfach durch das Ausfüllen des Online-Formulars der entsprechenden Behörde in englischer Sprache - der Antrag wird binnen 10 Tagen entschieden und ist für die Fluggesellschaft bindend.
Spannenderweise hat TK diese sogar selber ins Spiel gebracht, im nächsten Satz dann aber gleich erklärt warum diese für Indien auch nicht anwendbar sei. Geht offenbar um eine Weisung der indischen DGCA seit welcher nicht mehr gezahlt wird.In anderen Threads behaupten andere Nutzer, dass die türkische Fluggastrechteverordnung anwendbar und durchsetzbar sei. Wobei ich daran nicht glaube.
Irgendwie war mir das tatsächlich auch nicht bewusst.Die Airline hat recht. EU261 gilt für EU-Airlines oder für Abflug aus der EU. Du warst weder mit einer EU-Airline unterwegs noch bist Du aus der EU abgeflogen.