EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
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Anhand der Flugnummer lässt sich aber nicht ablesen, wer die ausführende Fluggesellschaft ist.
 

Antizwerg

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22.01.2016
219
424
Ah…der Streiktag…..
Ja. Am Ende allerdings egal. Das Geld für das Ticket sollte es ja immer zurück geben. Sie wollen allerdings nichts zahlen bzw. auch nicht ohne Aufpreis erneut einbuchen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Anhand der Flugnummer lässt sich aber nicht ablesen, wer die ausführende Fluggesellschaft ist.
FR24 hält die Info bereit.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Fluggastrechtlich doch wohl immer Iberia?
Bei mir sicherlich. Leider kann ich Sie bei der Schlichtungsstelle nicht finden.
Den Umweg Anwalt hätte ich mir gerne erspart.

Ich sehe gerade es gibt noch eine Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz die in diesem Fall zuständig sein soll.
Ich teste das einmal und werde berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Wo führt Iberia Express eigene Flüge durch? Richtig, nirgends. Alle Iberia-Express-Flüge werden für Iberia ausgeführt. Die fluggastrechtlich ausführende Airline ist Iberia (vgl. die Thomson-Airways-Entscheidungd es EuGH).
Was?

Iberia Express hat ein eigenes AOC. Die Flieger haben ein eigenes Livery, die Crew unterschiedliche Uniformen, eigene Flugnummern (I2) ... ich kann gerne weiterreden.
 

Berlin_Lawyer

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10.10.2017
810
99
Berlin
Was?

Iberia Express hat ein eigenes AOC. Die Flieger haben ein eigenes Livery, die Crew unterschiedliche Uniformen, eigene Flugnummern (I2) ... ich kann gerne weiterreden.
Ja, kannst Du, aber ändert nichts daran, dass @Airsicknessbag Recht hat.

Nicht, dass man dem EuGH nicht alles zutrauen würde, aber bisher jedenfalls sind „eigene Uniformen“ fluggastrechtlich unerheblich.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Im Sommer gab es Iberia Express Flüge im Wet Lease für British Airways, aber dass man eigene Flüge unter eigener Flugnummer durchführt, das ist mir auch nicht bekannt, aber vielleicht gibt es sowas?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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iberiaexpress.jpg

Siehe oben:

Iberia Express Flügen haben den Code I2.
I2-Flüge lassen sich einfach auf iberiaexpress.com buchen.

Insofern verstehe ich nicht, wo airsicknessbag seine Erkenntnisse hergeholt hat.

Auch die Rechtssprechung finde ich da kurious. Man bucht einen I2-Flug, aber verklagt hinterher Iberia.
Das ist ja ähnlich, wenn man einen EW-Flug kauft, aber am Ende gegen die Lufthansa gerichtlich vorgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.445
15.085
Iberia Express Flügen haben den Code I2.
I2-Flüge lassen sich einfach auf iberiaexpress.com buchen.

Hmm, ok. Das muss sehr neu sein, das wusste ich tatsächlich nicht (und hatte es tatsächlich vor nicht allzu langer Zeit geprüft). Das verkompliziert die Sache natürlich. Da kann man nicht mehr einfach sagen, es gibt keine I2-Flugnummer, also ist Iberia die ausführende Airline.

Vielleicht wird sich das der EuGH auch nochmal angucken müssen - was ist "operationelle Verantwortung" im Sinne des Thomson-Urteils? Denn, unter uns Pfarrerstöchtern, dass I2 eigenständig darüber entscheidet, welche Flüge sie anbietet und anschließend IB sagt "ach, das ist ja schön, packen wir mal einen Codeshare drauf" - das können sie ihrer abuela erzählen ;)
 

Antizwerg

Aktives Mitglied
22.01.2016
219
424
Iberia und Iberia Express schieben die gebuchten Flüge teilweise aber auch hin und her. Das ist bei mir schon mehrfach passiert. gebucht z.B. auf Iberia. Es folgten dann leichte Veränderungen der Zeiten und eine Veränderung von Express auf Iberia oder auch wieder zurück.
Meine letzte Buchung BER - MAD - TFN war z.B. eine komplette Expresse Buchung.

Abflug BER - MAD ein Monat zuvor Iberia.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Hallo zusammen,
nachdem der Saudi-Gabelflug-Deal zu gut wahr musste ich zuschlagen. Heute morgen hat es meine Buchung nun etwas zerschossen...

ausfall1.jpg

Flug 1 + 2 waren die ursprünglich gebuchten, was Flug 3 da plötzlich will weiß ich nicht.

Für mich ist das erstmal so zu verstehen, dass ich somit 24h später in BKK ankäme, was natürlich nicht akzeptabel ist.

Wäre das Folgende eine geeignete Alternativverbindung zum nächstmöglichen Zeitpunkt laut EU-VO 261?
Wie stehen die Chancen zur Rechtsdurchsetzung?

ersatz1.jpg


LG Oliigel
 

concordeuser

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01.11.2011
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1.809
Hamburg
to whom it may concern.

SAS Streik Frühjahr 2019

Der Rechte-Dienstleister Air Help hat mir gerade mitgeteilt, dass SAS auch für meinen zweiten Claim aus den Streiktagen 2019 laut Gerichtsentscheidung EU 261 zahlen muss

Mein erster Claim war bereits ausgezahlt worden als die SAS vom EUGH verurteilt wurde, bei diesem Streik zu zahlen.

Beim zweiten Claim hat SAS es offenbar auf eine zweite erneute Gerichtsentscheidung ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

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22.10.2016
1.237
883
Bei mir sicherlich. Leider kann ich Sie bei der Schlichtungsstelle nicht finden.
Den Umweg Anwalt hätte ich mir gerne erspart.
Die SöP ist in jeder Hinsicht der Umweg, Anwalt+Gericht ist der direkte und sicherer wirksame Weg. Der einzige Vorteil der SöP ist, bei unsicheren Fällen Kosten zu vermeiden. Bei Fällen, die einigermaßen sicher erscheinen, macht die SöP eigentlich keinen Sinn.
 
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vikingX

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01.11.2012
275
8
Frage in die Runde:
Ticket DEL-IST-ZRH auf TK. DEL-IST delayed, Anschluss verpasst (m.E. denied Boarding), Ankunft am Ende in Zürich 5h nach ursprünglich geplanter Zeit und entsprechend alle Meetings verpasst.
Airline stellt sich auf den Standpunkt EU 261 sei nicht applicable, da die Ursache bei DEL-IST lag.
Meiner Meinung nach ist dies durchaus der Fall, da das Ticket DEL-ZRH war. Wie seht ihr das?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.820
28.469
MUC
Frage in die Runde:
Ticket DEL-IST-ZRH auf TK. DEL-IST delayed, Anschluss verpasst (m.E. denied Boarding), Ankunft am Ende in Zürich 5h nach ursprünglich geplanter Zeit und entsprechend alle Meetings verpasst.
Airline stellt sich auf den Standpunkt EU 261 sei nicht applicable, da die Ursache bei DEL-IST lag.
Meiner Meinung nach ist dies durchaus der Fall, da das Ticket DEL-ZRH war. Wie seht ihr das?
Die Airline hat recht. EU261 gilt für EU-Airlines oder für Abflug aus der EU. Du warst weder mit einer EU-Airline unterwegs noch bist Du aus der EU abgeflogen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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In anderen Threads behaupten andere Nutzer, dass die türkische Fluggastrechteverordnung anwendbar und durchsetzbar sei. Wobei ich daran nicht glaube.
 

thbe

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27.06.2013
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9.872
Dazu muss man erstmal zu einer Bewertung nach Shy kommen. Das ist noch komplizierter als nach Schweizer EU261. Shy sieht bei Verspätungen Unterstützungsleistungen etc vor. Bei Ausgleichszahlungen wegen Verspätung wird es erheblich komplizierter.

Entweder man findet einen Dienstleister, der einen solchen Claim annimmt, oder man beauftragt einen türkischen Rechtsanwalt. Letzteres lohnt sich selten. Die Chance, dass TK freiwillig zahlt, ist ja bereits nicht eingetreten.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Dazu muss man erstmal zu einer Bewertung nach Shy kommen. Das ist noch komplizierter als nach Schweizer EU261. Shy sieht bei Verspätungen Unterstützungsleistungen etc vor. Bei Ausgleichszahlungen wegen Verspätung wird es erheblich komplizierter.

Entweder man findet einen Dienstleister, der einen solchen Claim annimmt, oder man beauftragt einen türkischen Rechtsanwalt. Letzteres lohnt sich selten. Die Chance, dass TK freiwillig zahlt, ist ja bereits nicht eingetreten.
Deiner Einschätzung möchte ich mir anschließen.

Allerdings sehen das @steroidpsycho , @red_travels, @qube und @meilenfreund anders:


Türkische Passagierrechte nicht vergessen, Dir steht ggfs. Kompensation zu.

Und wie will man diese türkischen Passagierrechte durchsetzen?

Ganz einfach durch das Ausfüllen des Online-Formulars der entsprechenden Behörde in englischer Sprache - der Antrag wird binnen 10 Tagen entschieden und ist für die Fluggesellschaft bindend.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Annullierung und IDB sind auch weniger problematisch, weil das weitgehend im EU261 steht und dann auch in der jeweiligen Kopie in der Schweiz oder Türkei.

Besonders bei Verspätungen hat dagegen der EuGH vieles ergänzt. Und diese Ergänzungen gelten nicht für Shy oder die Schweizer EU261.
 
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vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
In anderen Threads behaupten andere Nutzer, dass die türkische Fluggastrechteverordnung anwendbar und durchsetzbar sei. Wobei ich daran nicht glaube.
Spannenderweise hat TK diese sogar selber ins Spiel gebracht, im nächsten Satz dann aber gleich erklärt warum diese für Indien auch nicht anwendbar sei. Geht offenbar um eine Weisung der indischen DGCA seit welcher nicht mehr gezahlt wird.
 
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k1ngster

Aktives Mitglied
03.11.2014
143
165
Die Airline hat recht. EU261 gilt für EU-Airlines oder für Abflug aus der EU. Du warst weder mit einer EU-Airline unterwegs noch bist Du aus der EU abgeflogen.
Irgendwie war mir das tatsächlich auch nicht bewusst.
Mal angenommen ich fliege STR-FRA-ORD-FRA-STR auf einem United Ticket, ORD-FRA mit United und FRA-STR auf LH Metall.
ORD-FRA verspätet sich, ich verpasse meinen Anschluss und habe deutliche Verspätung bei Ankunft in STR. Greift dann auch keine EU261? Ist ja weder EU Abflug (zumindest aus ORD), noch EU Airline.
 

BodoSiebenschlaefer

Neues Mitglied
18.10.2022
4
2
Hallo,

wir sind zu viert aus den USA kommend in London Heathrow hängen geblieben, unser Weiterflug nach Deutschland wurde storniert und wir auf den Folgetag umgebucht worden.

Aussage von British Airways:
Your claim's been refused because BAxxxx on xx was cancelled due to adverse weather conditions.

We take all reasonable measures to avoid disruption to a flight and we always consider if there are any other alternative solutions before we make a decision. The cancellation was out of our control and caused unforeseen disruption to our schedule.

Müssen wir das so als gegeben hinnehmen? Leider kennen wir die geplante Flugzeugbezeichnung nicht um zu schauen wo es vorher war - um dann das Wetter einschätzen zu können. Es war im September, in Westeuropa zumindest war alles okay …

Anders herum: BA hat in LHR den Hauptsitz, ein eigenes Terminal. Könnte man da nicht auch über eine Ersatzmaschine nachdenken?

4 Personen, da geht es um 2.080 Pfund die wir nicht so einfach wg. einer Wetteraussage fallen lassen möchten - oder zumindest überprüfen möchten.

Kann das jemand einschätzen hier?