Der Streik von Mitarbeitern eines (Dritt-)Unternehmen, die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen mit der Erfüllung bestimmter eigener Aufgaben (zB Check-in, Bodenabfertigung, Enteisung etc) beauftragt sind, kann dem Luftfahrtunternehmen zugerechnet werden, weil diese Mitarbeiter zwar betriebsfremd sind, aber im Rahmen des Auftrages in vom beauftragenden Luftfahrtunternehmen zu erbringenden Leistungen eingebunden werden, die zur normalen Ausübung der Tätigkeiten des beauftragenden Luftfahrtunternehmen gehören. In der Beauftragung des anderen Unternehmens ist eine „de-facto-Betriebserweiterung“ zu sehen, die nicht dazu führen kann, dass ein Luftfahrtunternehmen Betriebsrisiken, die im bei eigenem Handeln zugerechnet würden, „auslagern“ kann. Der Streik dieses Fremdpersonals gehört somit zur Risikosphäre eines Luftfahrtunternehmens (AG Frankfurt/M. - 29 C 1335/18 (97); LG Frankfurt/M. - 2-24 S 280/18).
Noch einmal: Es kommt auf die Beziehung zwischen der Airline und dem Dienstleister an. Das ist auch vom Airport abhängig.Ich gebe mich deshalb damit zufrieden, dass ein Streik eines Subunternehmers einen AU darstellt und will diesen Punkt auch nicht weiter treiben.
Genau, bei dieser Sachlage kommt EC261 leider nicht zur Anwendung.Irgendwie war mir das tatsächlich auch nicht bewusst.
Mal angenommen ich fliege STR-FRA-ORD-FRA-STR auf einem United Ticket, ORD-FRA mit United und FRA-STR auf LH Metall.
ORD-FRA verspätet sich, ich verpasse meinen Anschluss und habe deutliche Verspätung bei Ankunft in STR. Greift dann auch keine EU261? Ist ja weder EU Abflug (zumindest aus ORD), noch EU Airline.
Nachdem Ryanair vor Gericht sogar teuren Alkohol bezahlt, dürfte das McMenü bestimmt durchgehenMöchte mal meine letzte Ryanair EU-Verordnung 261/2004 Erfahrung schildern.
Der Fall: Planmäßiger Abflug innerhalb Europas zum 700km entfernten Ziel um 13:00 Uhr
Boarding (also durchs Gate durch) um 12:30 Uhr
Danach die Ansage, dass der Flug verspätet ist, alle wieder raus aus dem Gate ins Flughafengebäude
nun wird am gleichen Gate mit der gleichen Maschine ein anderes Flugziel aufgerufen
"Meine" Maschine fliegt davon und kommt 3 Stunden später wieder zurück.
Danach wieder Boarding und Abflug ans Ziel. Dort mit insgesamt 4 Stunden Verspätung angekommen.
Von Ryanair ohne Aufforderung erhaltene Leistung:
4.- Euro Essensgutschein (was für ein Witz, m.E. nicht angemessen)
Nach Aufforderung kam dann die EC261 Entschädigungsleistung in Höhe von 250.- Euro innerhalb von 10 Tagen, Initiiert übe die Ryan Web-Seite.
Ich versuch mal die FastFood McMenü Rechnung (10 Euro) einzureichen. Das ist eine -naja- für Ryan angemessene Verpflegung. Mal schauen was passiert... Vielleicht kommen nochmal 6.- Euro zurück![]()
Glasklare 261-Verspätungsclaims (inklusive Streik der Crew) zahlt Ryanair tatsächlich derzeit sehr zuverlässig innerhalb weniger Wochen aus. Alles andere (einschließlich Ersatzbeförderung) ist weiterhin problematisch...Möchte mal meine letzte Ryanair EU-Verordnung 261/2004 Erfahrung schildern.
Der Fall: Planmäßiger Abflug innerhalb Europas zum 700km entfernten Ziel um 13:00 Uhr
Boarding (also durchs Gate durch) um 12:30 Uhr
Danach die Ansage, dass der Flug verspätet ist, alle wieder raus aus dem Gate ins Flughafengebäude
nun wird am gleichen Gate mit der gleichen Maschine ein anderes Flugziel aufgerufen
"Meine" Maschine fliegt davon und kommt 3 Stunden später wieder zurück.
Danach wieder Boarding und Abflug ans Ziel. Dort mit insgesamt 4 Stunden Verspätung angekommen.
Von Ryanair ohne Aufforderung erhaltene Leistung:
4.- Euro Essensgutschein (was für ein Witz, m.E. nicht angemessen)
Nach Aufforderung kam dann die EC261 Entschädigungsleistung in Höhe von 250.- Euro innerhalb von 10 Tagen, Initiiert übe die Ryan Web-Seite.
Ich versuch mal die FastFood McMenü Rechnung (10 Euro) einzureichen. Das ist eine -naja- für Ryan angemessene Verpflegung. Mal schauen was passiert... Vielleicht kommen nochmal 6.- Euro zurück![]()
Ich nehme das sportlich.. möchte herausfinden wie sich Ryan anstellt.Das schon. Ich würde mir aber, ehrlich gesagt, für 6€ Differenz nicht mal die Mühe machen, eine Email zu schreiben.
Nachhaken, welche außergewöhnlichen Umstände hier vorliegen sollen?Hallo, hatte auch eine Flugverspätung. Mein Fall: Wizzair Flug W6-2810 CHQ-VIE. Über 4 Stunden Verspätung bei über 1500km. Habe eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht und diese Antwort bekommen:
"Nach einer durchgeführten Untersuchung Ihres Falles bestätigen wir Ihnen, dass der Flug W6-2810 CHQ-VIE am 25. September 2022 wegen außergewöhnlicher Umstände außerhalb unserer Kontrolle verspätet war.
...
Deshalb bedauern wir Ihnen mitzuteilen, dass es keine Entschädigung fällig ist.
Seien Sie bitte informiert, dass wir Kosten bis zu einem angemessenen Betrag für Mahlzeiten und Erfrischungen am Flughafen und auch zwei Telefongespräche, zwei Telefaxe oder E-Mails gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 erstatten werden..."
Im Flugzeug wurde von der Crew kein Grund zur Verspätung angegeben und in der E-mail auch keine detaillierte Erklärung, weshalb ich skeptisch bin. Ich musste auch wegen der Verspätung für die Nacht ein Hotel buchen.
Frage an erfahrenere Mitglieder: Wie soll ich hier verfahren?
Danke! Die Links sind sehr nützlich. Werde definitiv Details anfordern. Ich habe das Gefühl, dass es eine Standardantwort war, damit sie mich vom Hals schaffen. Falls sie eine Begründung schicken, wie kann ich nachsehen, ob sie stimmt?Nachhaken, welche außergewöhnlichen Umstände hier vorliegen sollen?
Wenn man nach deinen Angaben sucht, war dein Flug vermutlich am 25.09.: https://www.flightera.net/en/flight/Wizz+Air-ChaniaVienna/W62810
Der betroffene Flieger ging rund 5 Stunden zu spät in VIE raus: https://www.flightera.net/planes/HA-LVJ/2022-09-25 00_00?
In VIE gab es um die Abflugzeit herum keine besonderen Verspätungen: https://www.flightera.net/en/airport/Vienna/LOWW/departure/2022-09-25 18_00?
In CHQ um die Ankunftszeit herum ebenfalls nicht: https://www.flightera.net/en/airport/Chania/LGSA/arrival/2022-09-25 20_00?
Das Wetter kann es also kaum gewesen sein.
Das kommt dann natürlich auf die Begründung an. Evtl. kommt auch gar keine Antwort mehr.Danke! Die Links sind sehr nützlich. Werde definitiv Details anfordern. Ich habe das Gefühl, dass es eine Standardantwort war, damit sie mich vom Hals schaffen. Falls sie eine Begründung schicken, wie kann ich nachsehen, ob sie stimmt?
Wie soll man das wissen wenn der Bus nicht kommr?Wäre der Bus "rechtzeitig" angekommen?
Dann gibts Geld.
Wie soll man das wissen wenn der Bus nicht kommr?![]()
Entsteht alleine aus einer Flugstreichung ein Anspruch nach EU261, wenn die Ankunft am Zielort sich nur um 1,5 Stunden nach hinten verschiebt? Die Abfahrt am Start (Express Rail) war ebenfalls ca. 1,5 Stunden nach hinten verschoben, die Reisezeit hat sich also nur um wenige Minuten geändert. Gibt nichts, oder liege ich da falsch?
Und wie berechnen sich die 14 Tage Frist, innerhalb der eine Verschiebung liegen muss, um entschädigungsberechtigt zu sein? Ich hatte im letzten Jahr einen Flug am 05.08., der am 21.07. um mehr als drei Stunden nach vorne verschoben wurde. Wären meiner Berechnung nach 15 Tage (clever von EW) Differenz, aber zählen der Tag der Verschiebung und der Tag des Fluges da mit?
Ist doch überflüssig - der Bus ist nie erschienen, wie der Fragesteller beschreibt. Alles andere ist uninteressant. Von daher sollte es sehr wohl eine Entschädigung geben für die Transferkosten.Einfach mal an Hand der Strecke schätzen.
Zum Thema 14-Tages-Frist: Wenn man (streng) nach deutschem Recht geht und die Rückwärtsfrist anwendet, musste die Änderung bis 21.07, 23:59 erfolgen. Also ist EW aus dem Schneider!
Ist doch überflüssig - der Bus ist nie erschienen, wie der Fragesteller beschreibt. Alles andere ist uninteressant. Von daher sollte es sehr wohl eine Entschädigung geben für die Transferkosten.
...wegen Unwetter mit Sicherheit nicht....Transferkosten sind klar. Je nach zeitlichem Ablauf könnten aber zusätzlich 250€ EU261 Entschädigung fällig sein.