EU Fluggastrechte / Annullierung

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
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Ist es eigentlich ne Annullierung wenn die Fluggesellschaft gewechselt wird?

Nein.

Für nen KLM Flug kam die Nachricht das jetzt German Airways macht wegen neuen Terminen würd ich lieber gern mit neuen Tagen buchen.

In diesem Falle ist es ein simples Wet-Lease.

Werd ich das KLM Ticket da einfach los?

Fluggastrechtlich besteht da zunächst mal kein Anspruch auf Erstattung.[/QUOTE]
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.904
2.300
Werd ich das KLM Ticket da einfach los?
Wie schon dargestellt ist es formalrechtlich schwierig, aber es ist ein Versuch wert eine Nachricht an KLM zu verfassen um nach einer Umbuchung zu bitten.

Ich hatte selbst vor kurzem eine Nachricht KL1879 kurz vor Weihnachten bekommen unter dem Hinweis auf die Tatsache, dass German Airways nicht mehr über die von mir gebuchte Sitzplatz Kategorie verfügt war die Umbuchung auf die neue gewünschte Verbindung nach knapp einer Woche bestätigt worden.

Einen Versuch wäre es also wert.
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
429
338
Ich bin nun auch mal betroffen und hoffe auf die hier versammelte Schwarmintelligenz. TAP hat mir TP1459 annulliert und eine Ersatzbeförderung konnte man erst am Sonntag anbieten. Die Verbindung habe ich soweit akzeptiert. Meine Frage bezieht sich auf die Unterstützungsleistungen bis dahin, sprich: Hotel, Verpflegung und Transport. Ich habe mir erst mal ein ibis mit Frühstück (75€/Nacht) gesichert, das bis morgen 19 Uhr kostenfrei stornierbar ist. Gerade habe ich nochmal proforma an claims.germany@tap.pt mit BCC-Trick gemailt und zu Unterstützungsleistungen aufgefordert. Muss ich sonst noch etwas beachten, um eine Anfechtung meiner Auslagen zu vermeiden? Kann ich den Transfer zum Ersatzflug am Sonntag auch einreichen? Und hat jemand Tipps für Länder in denen man schwer eine Quittung bekommt?

P.S. Gerichtsbarkeit in Deutschland ist gegeben.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Ich bin nun auch mal betroffen und hoffe auf die hier versammelte Schwarmintelligenz. TAP hat mir TP1459 annulliert und eine Ersatzbeförderung konnte man erst am Sonntag anbieten. Die Verbindung habe ich soweit akzeptiert. Meine Frage bezieht sich auf die Unterstützungsleistungen bis dahin, sprich: Hotel, Verpflegung und Transport. Ich habe mir erst mal ein ibis mit Frühstück (75€/Nacht) gesichert, das bis morgen 19 Uhr kostenfrei stornierbar ist. Gerade habe ich nochmal proforma an claims.germany@tap.pt mit BCC-Trick gemailt und zu Unterstützungsleistungen aufgefordert. Muss ich sonst noch etwas beachten, um eine Anfechtung meiner Auslagen zu vermeiden? Kann ich den Transfer zum Ersatzflug am Sonntag auch einreichen? Und hat jemand Tipps für Länder in denen man schwer eine Quittung bekommt?

P.S. Gerichtsbarkeit in Deutschland ist gegeben.

Zum Flughafen hättest Du ja eh reisen müssen, bist Du ja noch nicht. Ansonsten kann man bei booking.com einen Transfer buchen und bekommt auch eine Quittung. Ich habe das neulich in Casablanca gemacht, hat recht gut funktioniert und um Trinkgeld muss man sich auch keine Sorgen machen. Für CMN waren es um die EUR 40.00 oneway.
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
429
338
Habe gerade nochmal in der Verordnung gelesen, da steht:
Artikel 9 – Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Müsste also auch erstattet werden.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Ich bin nun auch mal betroffen und hoffe auf die hier versammelte Schwarmintelligenz. TAP hat mir TP1459 annulliert und eine Ersatzbeförderung konnte man erst am Sonntag anbieten. Die Verbindung habe ich soweit akzeptiert. Meine Frage bezieht sich auf die Unterstützungsleistungen bis dahin, sprich: Hotel, Verpflegung und Transport. Ich habe mir erst mal ein ibis mit Frühstück (75€/Nacht) gesichert, das bis morgen 19 Uhr kostenfrei stornierbar ist. Gerade habe ich nochmal proforma an claims.germany@tap.pt mit BCC-Trick gemailt und zu Unterstützungsleistungen aufgefordert. Muss ich sonst noch etwas beachten, um eine Anfechtung meiner Auslagen zu vermeiden? Kann ich den Transfer zum Ersatzflug am Sonntag auch einreichen? Und hat jemand Tipps für Länder in denen man schwer eine Quittung bekommt?

P.S. Gerichtsbarkeit in Deutschland ist gegeben.
An- und Abreise zum Flughafen müsste ebenfalls übernommen werden (meiner Meinung nach)

Begründung: Angenommen man hat einen Mietwagen, bringt den zu ursprünglichen Zeit zurück zum Flughafen... tap sagt aber paar Tage vorher: ne, Flug ist canx..

also: weg hin zum Hotel als auch die Rückfahrt zum Flughafen wird dir geschuldet...

Edit: warst schneller txs... gut dass du sogar die passende stelle gefunden hast
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Jetzt hat es auch uns erwischt und das lustige Ich bin nicht zuständig Spiel beginnt.

M&M Awardflug im Februar

LH Zubringer nach MUC
4Y Langstrecke MUC-PUJ

4Y Flug wurde sowohl für Hin- als auch Rückflug gestrichen.
Es gibt am Hinflugtag auch keine alternative Verbindung die uns Rechtzeitig nach PUJ bringen kann.
(Kreuzfahrtschiff)

Gibt es hier die Chance eine passende Alternativbeförderung zu bekommen und wer wäre der Ansprechpartner?

Aktuell fühlt sich keiner Zustänfig - M&M meint keine Awardverfügbarkeit und LH und 4Y - Awardflug geht uns nichts an.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
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PIX, BER, ZRH
Jetzt hat es auch uns erwischt und das lustige Ich bin nicht zuständig Spiel beginnt.

M&M Awardflug im Februar

LH Zubringer nach MUC
4Y Langstrecke MUC-PUJ

4Y Flug wurde sowohl für Hin- als auch Rückflug gestrichen.
Es gibt am Hinflugtag auch keine alternative Verbindung die uns Rechtzeitig nach PUJ bringen kann.
(Kreuzfahrtschiff)

Gibt es hier die Chance eine passende Alternativbeförderung zu bekommen und wer wäre der Ansprechpartner?

Aktuell fühlt sich keiner Zustänfig - M&M meint keine Awardverfügbarkeit und LH und 4Y - Awardflug geht uns nichts an.

WK fliegt an den Verkehrstagen 2, 4 und 6 von ZRH nach PUJ. Da sollte sich doch auch innerhalb der LHG eine anderweitige Beförderung finden. Und die anderweitige Beförderung ist natürlich fluggastrechtlich unabhängig von der Verfügbarkeit von Meilen-Tickets, da Du ja schon eine bestätigte Buchung hast.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
WK fliegt an den Verkehrstagen 2, 4 und 6 von ZRH nach PUJ. Da sollte sich doch auch innerhalb der LHG eine anderweitige Beförderung finden. Und die anderweitige Beförderung ist natürlich fluggastrechtlich unabhängig von der Verfügbarkeit von Meilen-Tickets, da Du ja schon eine bestätigte Buchung hast.
Ja die fliegen halt an den falschen Tagen.
Wir müssten daher einen Tag früher fliegen um rechtzeitig dort zu sein.
Ist die frühestmögliche Ersatzbeförderung nicht nur nach dem geplanten Abflugzeitpunkt?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
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PIX, BER, ZRH
Ja die fliegen halt an den falschen Tagen.
Wir müssten daher einen Tag früher fliegen um rechtzeitig dort zu sein.
Ist die frühestmögliche Ersatzbeförderung nicht nur nach dem geplanten Abflugzeitpunkt?

bei zeitkritischen Reisen lässt sich sehr gut auch mit einem früheren Abflug argumentieren..

Die anderweitige Beförderung muss zumutbar sein, eine verpasste Kreuzfahrt oder sonstiger dringender Termin wären nicht zumutbar.
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Werte Mitinsassen:

Folgende Situation, Kollege aus USA ist nach DE geflogen und befindet sich auf dem Rückweg. Ticket von LH ausgestellt (220), Routing zurück wiefolgt:

14JUL DRS LH (op by LX) ZRH (so geflogen)
15JUL ZRH LH (op by UA12) ORD - hat derzeit 5h 30m Stunden Verspätung (technical delay):



15JUL ORD UA CVG, ursprünglich Ank. CVG 1718 Uhr; derzeit umgebucht auf Ank. CVG 2043 Uhr (wird er aber nicht erwischen); wahrscheinlich dann Umbuchung auf Ank. 2338 Uhr

sprich (wenn Anschluss erwischt wird / pünktlich ist) mit 6h 20m Verspätung.

EU261 sollte doch greifen, da Abflug aus der EU (DRS gestern) und verspätete Ankunft am Zielort. Routing via ZRH mit Übernachtung war einzige bezahlbare Option. An wen Ansprüche stellen? UA als operating Carrier? Merci!

Aus meiner Sicht: Nein. Die Schweiz hat zwar EU261 in nationales Recht umgesetzt, dieses sieht aber keine Ausgleichszahlung bei Verspätungen vor. Falls es Ansprüche gäbe, beständen diese gegenüber UA.

Dann, wenn man meint 261/2004/EG passe nicht für Abflug in der Schweiz, kommt jetzt noch ein neues Pferd ins Spiel: LX haftet aus 261/2004/EG auf die 600,00 € (vgl.: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=216062&doclang=DE)

Grüße

Update vom Kollegen aus USA (ich weiß aber nicht wann er den Claim eingereicht hat). UA bietet folgendes:

Entweder $600 cash, $1000 UA voucher oder 50000 UA Meilen.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Die anderweitige Beförderung muss zumutbar sein, eine verpasste Kreuzfahrt oder sonstiger dringender Termin wären nicht zumutbar.
Man sieht mich gerade sprachlos, gerade gab es einen Rückruf von M&M und es sind jetzt doch Verfügbarkeiten für die telefonisch angefragten Alternativflüge gegeben.
Es geht jetzt einen Tag früher hin mit Edelweiss und einen Tag später zurück mit 4Y über Frankfurt.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Man sieht mich gerade sprachlos, gerade gab es einen Rückruf von M&M und es sind jetzt doch Verfügbarkeiten für die telefonisch angefragten Alternativflüge gegeben.
Es geht jetzt einen Tag früher hin mit Edelweiss und einen Tag später zurück mit 4Y über Frankfurt.

Zwei Tage mehr Urlaub. Gratuliere.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.448
979
Nein, ist mir nicht bekannt. Das diskutieren Airlines in den von mir betreuten Fällen nie aus, meine Mandanten gehen aber auch stets den sichersten Weg.
"Sicherster Weg" heißt genau was?

Bin ein bisschen unschlüssig - EW hat Mittagsflug DUS-VIE gestrichen und auf Flug 5h später umgebucht. Ankunft zur ursprünglichen Zeit möglich, aber nur mit (relativ günstigem) LH-Umsteiger bei früherem Abflug als gebucht. Habe mal entsprechend aufgefordert, aber natürlich bislang (nach einer Woche) keine Reaktion .
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
"Sicherster Weg" heißt genau was?

Bin ein bisschen unschlüssig - EW hat Mittagsflug DUS-VIE gestrichen und auf Flug 5h später umgebucht. Ankunft zur ursprünglichen Zeit möglich, aber nur mit (relativ günstigem) LH-Umsteiger bei früherem Abflug als gebucht. Habe mal entsprechend aufgefordert, aber natürlich bislang (nach einer Woche) keine Reaktion .

Deine Forderung auch nach einem früheren als den ursprünglich gebuchten Abflug ist durchaus legitim. EG 261/2004 ist nun schon fst 20 Jahre alt und die damalige Realität sah eben überwiegend so aus, dass Flüge häufig kurzfristig annuliert wurden oder überbucht waren, so dass Passagiere nicht mitgenommen wurden. Von daher ist natürlich auch der Begriff der "frühestmöglich anderweitigen Beförderung" historisch bedingt so gesehen regelhaft zeitlich nach der ursprünglich gebuchten Abflugzeit einzuordnen.

Die Realität seit 2020 zunächst mit COVID-bedingten Annullierungen und gerade in diesem Jahr über vorhandener Kapazität verkaufter Anzahl von Tickets ist natürlich eine andere mit Wochen oder Monaten im Voraus annulierten Flügen. Damit ist zwar jetzt die Formulierung "frühestmöglich" nicht mehr ganz zeitgemäss, was jedoch weder die Verordnung obsolet werden lässt noch deren Intention, nämlich den Fluggast bestmöglich vor Unannehmlichkeiten oder Ärger zu schützen und ihn zu vergleichbaren und zumutbaren Bedingungen an sein Reiseziel zu befördern.

Und ein Luftfahrtunternehmen, welches im Falle von Unregelmässigkeiten gerade Wochen oder Monate im Voraus seinen Fluggästen Unannehmlichkeiten oder Ärger ersparen möchte, wird der Intention der Verordnung folgen und sich nicht an einer historischen und nicht mehr ganz zeitgemässen Formulierung verbeissen. So sind zumindest meine Erfahrungen in den letzten drei Jahren mit LX, TP, S4, SP, AC und A3. Ich meine, man nennt dies wohl gelebte Rechtswirklichkeit [@kexbox mag mich da korrigieren, wenn der Begriff falsch ist], auch wenn nicht streng nach den Buchstaben der Verordnung ausgelegt oder bisher diesbezüglich eine über jeden Zweifel erhabene Rechtsprechung erfolgte.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.448
979
Danke.

Gibt es Erfahrungswerte, auf welcher Eskalationsstufe Eurowings sich bei dieser zu airlinetypischen Ausflüchten besonders einladenden Situation üblicherweise bewegt? Sachkundige Drohung? Anwaltsschreiben? Klage? Ich könnte auch minimalinvasiv einfach Ryanair ab CGN fliegen, aber wer will das schon...


So sind zumindest meine Erfahrungen in den letzten drei Jahren mit LX, TP, S4, SP, AC und A3
Die haben alle anstandslos auf andere Airlines umgebucht, auch wenn es am selben Tag später noch einen eigenen Flug gab? Das fände ich überraschend.
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Die haben alle anstandslos auf andere Airlines umgebucht, auch wenn es am selben Tag später noch einen eigenen Flug gab? Das fände ich überraschend.

Nein, nicht doch. Die haben anstandslos auf frühere Verbindungen umgebucht. LX bucht anstandslos auf Flüge innerhalb der LHG um. Mit TP gab es auch nie Probleme, wenn zu den Azoren noch ein SP-Leg ranzuhängen war oder gleich S4 ab LIS. Auch in die Gegenrichtung nach BER war es bei TP nie ein Problem, wenn es eine frühere Verbindung mit Umsteigen in FRA oder MUC gab und dann ein LH-Leg rangehängt wurde.

Gibt es Erfahrungswerte, auf welcher Eskalationsstufe Eurowings sich bei dieser zu airlinetypischen Ausflüchten besonders einladenden Situation üblicherweise bewegt? Sachkundige Drohung? Anwaltsschreiben? Klage? Ich könnte auch minimalinvasiv einfach Ryanair ab CGN fliegen, aber wer will das schon...

Wenig weiter oben haben wir ja gerade den Fall, dass ein Meilenticket von 4Y auf WK problemlos umgebucht wurde. Ansonsten muss man halt den üblichen Weg beschreiten: Aufforderung zur anderweitigen [Wunsch-]Beförderung mit Fristsetzung und immer schön argumentieren, dass man ja sonst eine erhebliche und nicht zumutbare Beeinträchtigung seiner Reisepläne hätte. Gerade bei EW könnte es vielleicht sinnvoll sein, die Flüge auf LH, LX oder OS Stock zu buchen, dann ist möglicherweise eine Umbuchung innerhalb der LHG einfacher. Selbst habe ich mit EW aber keine Erfahrungen, dazu muss sich jemand anderes äussern.
 

hcalex

Neues Mitglied
08.07.2018
4
0
Hallo,

ich hatte am 7. Juni 2022 einen Flug mit Easyjet von Manchester nach Berlin (ab 18:55, an 21:50). Der wurde kurz vorher gecancelt. Offensichtliche außergewöhnliche Gründe wie Streiks oder schlechtes Wetter gab es nicht.
Was mich wundert, lt. FlightAware (Link zum Flug MAN - BER) fand der Flug trotzdem statt (aber vermutlich ohne Passagiere). Wahrscheinlich weil an dem Abend der Flug auch wieder von Berlin nach Manchester zurückgehen sollte, was dann aber trotzdem nicht passiert ist, da Nachtflugverbot ab 23:30. Easyjet redet sich mit außergewöhnlichen Umständen ATC (Air Traffic Control) raus. Habe vor ca. 2 Monaten ein Schlichtungsverfahren über AviationADR eingeleitet. Daraufhin hat Easyjet ein 12 seitiges Verteidigungsschreiben eingereicht indem sie für die Flughistorie an diesem Tag sämtliche Verspätungen und IATA delay codes auflisten (z.B. 82 und 10 für die vorherigen Flüge) und das wegen der Versptäung und dem Nachtflugverbot keine andere Möglichkeit gab als den Flug zu canceln.
Was mich auch wundert, lt FlightAware kam der ankommende Flug auf Sofia. Lt Easyjet war dazwischen aber angeblich noch ein Flug von Manchester nach Belfast (Zeiten in UTC: planmäßig ab 14:55 an 15:50, tatsächlich ab 15:46, an 16:32) und zurück (planmäßig ab 16:20, an 17:15, tatsächlich ab 17:44, an 18:39). Ist auf die "ankommenden Flüge" bei FlightAware Verlass? Oder hat jemand eine Möglichkeit das zu überprüfen? Leider sind nach 3 Monaten die Daten nur noch eingeschränkt bei FlightAware überprüfbar.