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Naja dann würde es auch bedeuten wir müssen auf eigene Kosten umbuchen da ja freiwillig nicht geflogen?Gibt nur einmal Geld.
Naja dann würde es auch bedeuten wir müssen auf eigene Kosten umbuchen da ja freiwillig nicht geflogen?Gibt nur einmal Geld.
Hat schon jemand auf Erteilung eines Gutscheins geklagt?
Art. 7 Abs. 3 261/2004 sieht den Gutschein ausdrücklich als Alternative vor:
"Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen."
Ich habe bereits außergerichtlich gegenüber der Airline zum Ausdruck gebracht, dass ein Gutschein gewollt ist. Wären 350 EUR statt 250 EUR bei Zahlung Geld (bzw. hier sogar 700 EUR statt 500 EUR, da es um 2 Vorgänge geht).
Insofern ist der Gutschein ja eigentlich kein freiwilliges Entgegenkommen für außergerichtliche Regelungen, sondern wenn ich einen haben möchte (und der Anspruch als solcher dem Grunde nach besteht), muss auch einer ausgestellt werden. Oder übersehe ich dabei etwas?
Oder übersehe ich dabei etwas?
"Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen."
Das sehe ich anders.Ein Anspruch auf einen höheren Gutscheinwert als die Höhe der Ausgleichszahlung besteht natürlich nicht.
Wurde ein Gutschein höheren Wertes zugesagt, hat der Passagier das Angebot angenommen, besteht ein Anspruch darauf.
Der Fall hier ist aber wohl anders gelagert: Die Airline schuldet 250€, der Passagie sagt aber: „Ich will aber einen Gutschein über 350€“.
Im Online-Formular von KLM wird diese Wahl am Beginn des Prozesses ausdrücklich eingeräumt...
RyanAir: Heute Storno eines Fluges BER-FAO für morgen, Freitag, wegen Streiks der Fluglotsen in Frankreich.
Telefonkosten ggf. Airline oder Reiseveranstalter?Das ist mit dem ODER gemeint
Telefonkosten gibt es unter den Voraussetzungen des § 281 BGB auch für zwei Telefonate, stimmt.
Kein Formular nutzen, Forderungen per Mail stellen. Adresse siehe https://www.drboese.de/blog/howto-fluggastrechte-richtig-geltend-machen/Mein Flug BER - MAD mit IB ist am Abend ausgefallen. Die beiden Flüge vorher wurden noch durchgeführt. Der Streik der Fluglotsen kann als Argument nicht gelten.
Umbuchung auf einen Alternativflug von Iberia wurde verweigert. Brauchbare Alternativen konnte ich nicht finden.
Ich kann auf der Iberia Website einfach kein passendes Formular finden um die Ansprüche geltend zu machen.
Weiß jemand wie ich zum passenden Formular komme?
Vielen Dank
Mein Flug BER - MAD mit IB ist am Abend ausgefallen. Die beiden Flüge vorher wurden noch durchgeführt. Der Streik der Fluglotsen kann als Argument nicht gelten.
Umbuchung auf einen Alternativflug von Iberia wurde verweigert. Brauchbare Alternativen konnte ich nicht finden.
Ich kann auf der Iberia Website einfach kein passendes Formular finden um die Ansprüche geltend zu machen.
Weiß jemand wie ich zum passenden Formular komme?
Vielen Dank
E-Mail von Iberia ist hier mit aufgeführt. Ich werde es einmal versuchen und lass mich überraschen was ihnen einfällt wieso Sie nicht zahlen wollen oder es evtl. sogar durchgeht.Kein Formular nutzen, Forderungen per Mail stellen. Adresse siehe https://www.drboese.de/blog/howto-fluggastrechte-richtig-geltend-machen/
E-Mail von Iberia ist hier mit aufgeführt. Ich werde es einmal versuchen und lass mich überraschen was ihnen einfällt wieso Sie nicht zahlen wollen oder es evtl. sogar durchgeht.
Das mit den außergewöhnlichen Umständen ist hier sicher schwer möglich. Andere Flieger gingen an dem Tag auch.
Essen und trinken können eingereicht werden. Natürlich nicht die Flasche Champagner. Sollte kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen Bestand Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Swiss würde ich noch einmal Kontaktieren.Wir wollten Donnerstag von LAS über ZRH nach HAM fliegen. In ZRH angekommen, war der Flug nach Hamburg gecancelt. Wir wurden dann über STR umgebucht, und kamen erst 6 Stunden später in Hamburg an. Besteht dadurch ein Anspruch auf Ausgleichsleistung ?
In Stuttgart haben wir uns noch Essen und Trinken gekauft. Kann ich die Kosten auch irgendwo einreichen ?
Des weiteren sind unsere 2 Koffer verschollen. In Hamburg bei EW angemeldet, und hoffen das sie noch ankommen. Ich schätze, durch die Umbuchung hängen Sie in ZRH noch. Lohnt es sich bei Swiss deswegen noch einmal anzurufen ? . Die Dame in Hamburg meinte, zuständig wäre die Fluggesellschaft vom letzten Step, und das war ja EW.
Die Flüge wurden über LH gebucht
geplant war 15.09. LAS- ZRH 14:45 - 10:45+1 LX8003
16.09. ZRH - HAM 12:40 - 14:10 LX1056
Tatsächlich geflogen wurde
15.09. 14:45 - 10:45+1 LAS- ZRH LX8003
16.09. 13:27 - 13:52 ZRH - STR LX1168
16.09. 19:12 - 20:18 STR - HAM EW2042
Darüber lässt sich im Zweifel streiten:Essen und trinken können eingereicht werden. Natürlich nicht die Flasche Champagner. Sollte kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen Bestand Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Swiss würde ich noch einmal Kontaktieren.
Darüber lässt sich im Zweifel streiten:
AG Memmingen: Verpflegung bei Fluggastrechten umfasst auch alkoholische Getränke - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Update 18.06.2021: Das Urteil ist dawww.drboese.de
Nein, ist mir nicht bekannt. Das diskutieren Airlines in den von mir betreuten Fällen nie aus, meine Mandanten gehen aber auch stets den sichersten Weg.Gibt es eigentlich Rechtsprechung zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" im Sinne von Art. 8 dahingehend, dass damit nicht der frühestmögliche Abflug nach dem annullierten Abflug gemeint ist, sondern die frühestmögliche Ankunft im Vergleich zur annullierten Ankunft?
DIe Erstattung für die Verpflegung steht für mich an letzter Stelle. Mir wäre wichtiger, die Koffer wieder zu bekommen.Gibt es bei Swiss eine spezielle Telefonnummer, oder muss ich einfach die Hotline anrufen.Essen und trinken können eingereicht werden. Natürlich nicht die Flasche Champagner. Sollte kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen Bestand Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Swiss würde ich noch einmal Kontaktieren.