EU Fluggastrechte / Annullierung

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seegenezareth

Neues Mitglied
28.07.2015
15
8
Salut, vielen Dank für die schnellen Kommentare,
ich habe nun Swiss höflich aber deutlich aufgefordert die 6oo€ zu bezahlen, inklusiver Frist.

Ich werde berichten wie es weitergegangen ist.
Salut,
Die Antwort von Swiss:
Grüezi Herr

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 15. August 2022.

Ich bedaure, dass mein Schreiben vom 13. August 2022 nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat.

Ihr Anliegen habe ich nochmals geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass nur der Anschlussflug betroffen war, aus diesem Grund steht Ihnen nur die Entschädigung dafür zu und das sind EUR 250.00.

Auch wenn ich Ihren Unmut über Ihre Erfahrung gut nachvollziehen kann, hoffe ich auf Ihr Verständnis, dass ich Ihren Wunsch daher nicht erfüllen kann und wir das Dossiert hiermit abschliessen.

Nun mal sehen wie es weitergeht, schön ist ja dass ich so schnell Rückmeldung erhalten habe….
 
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Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
114
17
Ich habe einen Claim wegen einer Flug-Annullierung bei der Lufthansa einreichen müssen. Die fragen jetzt nach meiner M&M-Nummer. Muss ich die angeben?
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Das war MRS-FRA-DRS, müssten also 250 sein. Da gibt's doch vom Dr. Böse sicherlich auch ein hübsches Musterschreiben 😉
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
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Planet Earth
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?
www.drboese.de
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?
Kannst Du nachweisen, dass Briefe und E-Mails jemals bei Lufthansa eingegangen sind?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?
Vielleicht einfach noch a bissl warten…?

Muss man wirklich immer gleich reflexartig zum Anwalt rennen und die Gerichte belästigen? Etwas mehr Gelassenheit erscheint mir hier auch ratsam.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Vielleicht einfach noch a bissl warten…?

Muss man wirklich immer gleich reflexartig zum Anwalt rennen und die Gerichte belästigen? Etwas mehr Gelassenheit erscheint mir hier auch ratsam.
Andere Leute sagen: Wenn Lufthansa merkt, dass man als Fluggast geduldig wartet, dann weiss Lufthansa, dass es der Fluggast nicht wirklich Ernst mit der Forderung meint.
 
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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?
Amtsgericht Köln
Luxemburger Str.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Kurze Frage hierzu,
Meine Freundin hat da vor über vier Wochen sowohl postalisch als auch per Mail die Forderung eingereicht. Und auch noch über das Portal der Lufthansa selber, die haben ja auch so ein Formular, wo man das melden kann. Frist war zwei Wochen. Bisher keine Antwort erhalten. Koffer haben sie auch beschädigt, das hat sie separat eingereicht. Auch da keine Antwort. Wie geht's weiter?

Was denn, du hast noch kein Fax geschickt??
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Vielleicht einfach noch a bissl warten…?

Muss man wirklich immer gleich reflexartig zum Anwalt rennen und die Gerichte belästigen? Etwas mehr Gelassenheit erscheint mir hier auch ratsam.
Ja ein bissel Warten kann, aber bei LH ist die normale Bearbeitungszeit für eine 1. Antwort schon 2 Monate und das vor der Coronapandemie. IRgendwann geht einem da halt die Geduld aus. Ich würde heute nicht merh so lange auf eine Antwort warten. Auf die Anfragen eines Anwaltes reagieren sie halt in viel kürzeren Zeitabständen.

Bei LH wird bekannterweise "a bissl warten" aber seeeeehr großzügig interpretiert
Jup. da wartet man auch gerne mal bis zum Sankt Nimmerleinstag.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
686
jwd
Vielleicht einfach noch a bissl warten…?

Muss man wirklich immer gleich reflexartig zum Anwalt rennen und die Gerichte belästigen? Etwas mehr Gelassenheit erscheint mir hier auch ratsam.
Es liegt allein an LH, Gerichte zu belästigen. Es ist an der Zeit bei der LH, sich mal wieder einen guten Ruf aufzubauen, sich mal die Größe zu geben mitzuteilen, ja, Freunde, alles richtig, Mist gebaut, wir zahlen zügig nach EU 261/2004, hoffe, Du buchst bald wieder bei uns.

Bisher kommt noch zu oft die Wir-zahlen-nüscht-Arroganz.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Wozu? Ab damit zum Anwalt. Du klagst ja nicht wegen der "Säumnis" sondern auf Kompensation aufgrund der Unregelmässigkeit.
Blödsinn. Bitte nicht zu einen Quatsch verzapfen hier!

Du musst erst selbst eine Frist setzen. Sonst wird der Anwalt später nicht bezahlt.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Andere Leute sagen: Wenn Lufthansa merkt, dass man als Fluggast geduldig wartet, dann weiss Lufthansa, dass es der Fluggast nicht wirklich Ernst mit der Forderung meint.
Und ich sage als Steuerzahler: Hört auf, die Gerichte mit 250 EUR Claims zu überhäufen, nur weil eine/r nach zwei Wochen noch nicht gezahlt hat. Denn das kostet uns alle Geld und bindet Resourcen. Um es deutlich zu sagen: Nein, LH oder wer auch immer sollte keine vier Monate brauchen, um auf Forderungen zu reagieren, aber genauso wenig sollte ein Pax für meinen Geschmack ab Woche 2 beim Anwalt auf der Matte stehen. So dringend wird es regelmäßig nicht sein…
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.987
3.957
FRA
Und ich sage als Steuerzahler: Hört auf, die Gerichte mit 250 EUR Claims zu überhäufen, nur weil eine/r nach zwei Wochen noch nicht gezahlt hat.
Für mich bleibt unverständlich, warum der Rechtsstaat kein Mittel findet, das abzustellen. Die Gerichte merken doch auch, dass hier fortgesetzt gegen geltendes Recht gehandelt wird.

Interessanterweise ist bei mir immer noch eine Erstattung anhängig, die ich an die Impressum-Adresse geschickt habe. Die viel später eingereichte Erstattung, die auch an die custumer.relations-Adresses geschickt wurde, wurde recht zügig bearbeitet (Zwischenstand nach einer Woche, Bescheid etwa 10 Tage).

@wurstpilot Unter https://www.lufthansa.com/de/de/feedback findest du einen Button für Nachfragen zu bereits eingereichten Refunds, vielleicht fragst du darüber erst nochmal nach? (und berichtest?)

Da wird dann eine Mail an RefundClarifications@gbs.dlh.de generiert.
 

cleverle

Reguläres Mitglied
02.02.2016
27
17
Und ich sage als Steuerzahler: Hört auf, die Gerichte mit 250 EUR Claims zu überhäufen, nur weil eine/r nach zwei Wochen noch nicht gezahlt hat. Denn das kostet uns alle Geld und bindet Resourcen.
Ehhm Moment... EU 261 schreibt den Airlines vor, innerhalb von 7 Tagen die vollständigen Kosten zu erstatten. Bin ja kulant und würde eine reibungslose Erstattung auch noch nach 14 oder bei ausserordentlichen Umstánden, wie bei Corona 2020, auch 21 Tage akzeptieren... aber danach hat meine Geduld ein Ende. Vor allem wenn bei einer 5 Sterne, sorry, 4 Sterne Airline bei mir das Gefühl aufkommt, dass mit Vorsatz die Auszahlung verzögert wird.
Die Buchung geht ja easy... dann könnte man mit der Erstattung auch so verfahren... vor allem bei karen Fällen wie Annulierungen oder großen Verspätungen.
Übrigens: wenn bei mir als Passagier 2kg zu viel Handgepäck gewogen wird, dann werden die in den AGB's genannten Zuschläge ohne mit der Wimper zu zucken durchgesetzt - Zahlung des Betrags oder man lässt einen nicht an Bord. Wer knallhart auf sein Recht besteht, muss sich nicht wundern, wenn ich es dann genauso handhabe.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Für mich bleibt unverständlich, warum der Rechtsstaat kein Mittel findet, das abzustellen. Die Gerichte merken doch auch, dass hier fortgesetzt gegen geltendes Recht gehandelt wird.
Dass man seine Ansprüche durchsetzt, wenn es die Gesetze hergeben, finde ich in Ordnung.

Doch dieses moralische Gejammer ist einfach nur daneben. Die EU261 gängelt speziell ein Branche, die sicher nicht die am stärksten gegen Recht verstoßende war/ist. Versicherungen, Telekommunikation, Automobilhersteller, öffentlicher Dienst, Kirchen etc. brechen gewohnheitsmäßig Recht auf einen ganz anderen Level. Diese schlimmeren Branchen werden von der Politik stärker geschützt, weil die Politik stärker Teil davon ist und weil diese Branchen die Politik stärker schmieren. Sicherlich kommt hinzu, dass die EU-Politiker stärker von Flügen selbst betroffen sind und sich selbst günstige Anspruchsgrundlagen verschaffen wollten. All das ist unmoralisch.

Hinzu kommt, dass - obwohl eine EU-Verordnung - die EU261 in wenigen Staaten der EU effektiv wirkt und in den anderen nicht. Das ist wettbewerbsverzerrend und damit unmoralisch.

Dann ist EU261 handwerklich schlecht gemacht. Schlechte handwerkliche Arbeit ist üblich in den EU-Organen, doch EU261 ist selbst für diese Maßstäbe schlecht. Die vielen Lücken wurden vom EuGH großzügig und bis zur Lächerlichkeit gefüllt. Haftung des Unternehmens bei Streik - in welcher Branche hat man das schon. Das ist ebenfalls unmoralisch.

Die pauschalen Entschädigungssummen sind losgelöst vom tatsächlichen Schaden. Ohne weiteres kann man Leistungen für EUR 50,- bestellen und daraus Ansprüche im Umfang von zig Hunderten Euros erhalten. Diese Ansprüche haben nichts mit dem tatsächlichen Schaden zu tun, der in der Regel entsteht. Das ist ebenfalls unmoralisch.

Daher gerne klagen und auf Basis der Rechtslage klagen. Doch so zu tun, als sei die Rechtslage moralisch oder auch nur vernünftig, ist lächerlich. Einfach mal vorstellen, der eigene Arbeitgeber oder das eigene Unternehmen wäre entsprechend stark staatlich reguliert.
 
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