EU Fluggastrechte / Annullierung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin

AndyRo

Reguläres Mitglied
17.02.2019
79
28
Du hast doch eine Antwort bekommen von einem hier sehr geschätzten Experten. Bitte jetzt nicht rumnörgeln weil sie dir nicht gefällt.
Versuchs halt. Manchmal sind die zu blöd und zahlen auch, obwohl sie nicht müssen.

alles klar vielen Dank. Aber für den konkreten Fall zusammengefasst (auch wenn eine ähnliche Frage in Zukunft gestellt wird): Bei einer freiwilligen Umbuchung ist die Verspätung des ursprünglichen Flugs maßgebend. D.h. wenn diese wie hier unter 3 Stunden liegt, dann gibt es nichts.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
alles klar vielen Dank. Aber für den konkreten Fall zusammengefasst (auch wenn eine ähnliche Frage in Zukunft gestellt wird): Bei einer freiwilligen Umbuchung ist die Verspätung des ursprünglichen Flugs maßgebend. D.h. wenn diese wie hier unter 3 Stunden liegt, dann gibt es nichts.
Das würde ich differenzierter sehen. Die VO 261/2004/EG setzt eine bestätigte Flugbuchung voraus. Wenn zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstehen könnte, aufgrund der Einwirkung des Passagiers keine bestätigte Flugbuchung (mehr) vorliegt, besteht kein Anspruch. Ob diese Zeitstempel von den Fließbandkollegen so gecheckt werden, kann man natürlich bezweifeln.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Reiseveranstalter sagt: "Condor ist zuständig, die müssen sich um alles kümmern, wir haben damit nichts am Hut"
Und: "Das ist rechtlich so geregelt, ich lese Ihnen gerne die EU-Verordnung vor... wir hatten schon oft solche Fälle"
Hat Ihnen der Reiseveranstalter das schriftlich kommuniziert? Das glaube ich kaum.
Für mich klingt das eher nach "Abwimmeln".

Nur: Eigentlich sehe ich hier den Reiseanbieter in der Pflicht...
Das stimmt auch.

Deswegen meine Frage:
Wenn man bei einer Pauschalreise "selbst" tätig werden muss (Ersatzflug, Hotel etc), entweder weil die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter die Verantwortung verweigern oder auf den anderen verweisen, kann ich mir dann aussuchen wem ich gegenüber meine Rechte durchsetze?
Jain!
KLX-DUS ist ein Flug innerhalb der EU. In diesem Fall können Sie es sich tatsächlich aussuchen. Für den Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft unterliegen hier i.d.R. der deutschen Gerichtsbarkeit.

Problematisch wird es z.B., wenn der Flug z.B. mit einer türkischen Airline ab einem türkischen Flughafen nach Deutschland geht. Dann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht und dann ist nur der Reiseveranstalter greifbar.

Ein weiteres Problem: Reiseveranstalter können beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen den Reisevertrag kündigen - und müssen dann nach einer Cash-Erstattung keinen Schadensersatz mehr leisten (z.B. Kosten für Hotelunterkunft, Transfer, Ersatzflug).
Bei einer EU-Fluggesellschaft bzw. bei einem Abflug ab einem EU-Flughafen besteht ein solches Kündigungsrecht nicht.

Also 1x nach EU-Fluggastrechteverordnung gegenüber der Airline oder 1x nach dem Pauschalreisegesetzt seitens des BGB gegenüber dem Reiseveranstalter?
Naja. Wenn die Fluggesellschaft die vorausgelegten Hotel-, Speisen und Transferkosten tatsächlich in Form von Geld überweist, dann ist der Reiseveranstalter leistungsfrei. Umgekehrt gilt das Gleiche.
Die Ausgleichsleistung (falls die Voraussetzungen vorliegen) und etwaige Reisepreisminderungen nach der Frankfurter Tabelle können gleichzeitig gefordert werden.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.089
Jetzt wird es zwar sehr OT, aber dieser Umstand (der Anwalt/die Anwältin gewinnt immer), ist mE eines der Grundprobleme in unsere (Zivil-)Prozessordnung. Da werden ohne Ende zweckfreie Rechtsstreite geführt, auch jenseits auch nur irgendeiner Erfolgsaussicht…

Das kann ich nicht bestätigen. Ich führe genügend Rechtsstreitigkeit auf Passivseite, in denen der klägerische RA leer ausgeht, nämlich im Sozialrecht. Da werden genauso "ohne Ende zweckfreie Rechtsstreite geführt, auch jenseits auch nur irgendeiner Erfolgsaussicht". Eine finanzielle Hemmschwelle ist nicht erkennbar.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
OT: Die finanzielle Hemmschwelle gibt es „dank“ PKH halt nicht. Auch in Familiensachen macht VKH vieles möglich. Geht dann unter der etwas harmlos klingenden Bezeichnung „Auslagen in Rechtssachen“ in den Haushalt ein.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.089
Ich meine ja gerade die Fälle, in denen es keine PKH gibt. Eben weil der Rechtsstreit komplett sinnlos ist. Keine Ahnung weshalb der geführt wird. Vom mittellosen Mandanten kommt jedenfalls kein Geld. Wahrscheinlich nur nach Prinzip Schrotschuss.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Ach so. Ich bin da von meiner früheren Wirkungsstätte etwas abgestumpft, da ich keinen Zusammenhang zwischen Sinnhaftigkeit und Bewilligung mehr erkennen kann.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
644
818
Wie sieht das aktuell aus, ich hab etwas die Übersicht verloren bei bald 500 Seiten.

Welcher Prozessdienstleister ist zu empfehlen, wenn ich nicht nur die Ausgleichszahlung, sondern auch die selbst gebuchte Ersatzbeförderung einklagen möchte? Die steht mir nämlich jedenfalls zu. (1x FR Streik, 1x kommerzielle Streichung paar Tage vor Abflug - daher nehme ich auch stark an, dass es die Ausgleichszahlung zusätzlich gibt)

In den Bedingungen steht dazu oft nichts. Die Provisionshöhen sind mittlerweile auch gut angestiegen. EUClaim nimmt 35% plus nochmal 15%, wenn ein Rechtstreit notwendig ist.

Es geht wiedermal um Flüge ohne Deutschlandbezug: Einmal Spanien-Belgien und einmal ex Bulgarien.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
686
jwd
Wie sieht das aktuell aus, ich hab etwas die Übersicht verloren bei bald 500 Seiten.

Welcher Prozessdienstleister ist zu empfehlen, wenn ich nicht nur die Ausgleichszahlung, sondern auch die selbst gebuchte Ersatzbeförderung einklagen möchte? Die steht mir nämlich jedenfalls zu. (1x FR Streik, 1x kommerzielle Streichung paar Tage vor Abflug - daher nehme ich auch stark an, dass es die Ausgleichszahlung zusätzlich gibt)

In den Bedingungen steht dazu oft nichts. Die Provisionshöhen sind mittlerweile auch gut angestiegen. EUClaim nimmt 35% plus nochmal 15%, wenn ein Rechtstreit notwendig ist.

Es geht wiedermal um Flüge ohne Deutschlandbezug: Einmal Spanien-Belgien und einmal ex Bulgarien.
Nimmste am besten VFTRights, die haben gerade so eine Aktion mit 0% Provision. Kontakt über @kexbox.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
644
818
Deshalb eben eher ein Dienstleister als ein spanischer oder bulgarischer Rechtsanwalt. Deutsche können hier eben nur in den seltensten Fällen weiterhelfen.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn wir schon bei dem Thema sind:
Betreibt SN noch immer eine deutsche Niederlassung in Berlin? :unsure:

Hätte da noch eine unfreiwillige Nichtbeförderung auf BRU-LHR-EWR aus 2020 offen… (Chance, die durchzubekommen dürfte aber eh gleich 0 sein)
 
Zuletzt bearbeitet:

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
der Flieger ist dann aber kurze Zeit später von Athen nach Kalamata geflogen und steht vor Ort jz rum... bei meiner Familie gehts aber um den Flug KLX-DUS

Überschreitung der Crew-Zeit?? halte ich für unwahrscheinlich
Technisches Problem am Flieger? eher ja, aber das ist kein außergewöhnlicher Umstand

in bezug hierauf... gerade eben über das Condor Ausgleichszahlungsformular (ich weiß, geht auch anders) den Fall eingereicht...

1min später eine automatisierte Antwort:
Sehr geehrter Herr ****,

wir bedauern sehr, dass wir Ihren Flug DE1699 nicht wie geplant durchführen konnten. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Zum Ausgleich erhalten Sie einen Betrag von 1200 EUR für 3 Personen. Dies entspricht der Ausgleichsleistung laut EU-Verordnung 261/2004. Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.

Wir würden uns freuen, Sie trotz allem bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Condor Kundenbetreuung

-------------------------

wenn das Geld nun diese Woche auf dem Konto ist (wie angekündigt) -> hält sich DE wunderbar an die Vorgaben von 261/2004 :)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
in bezug hierauf... gerade eben über das Condor Ausgleichszahlungsformular (ich weiß, geht auch anders) den Fall eingereicht...

1min später eine automatisierte Antwort:
Sehr geehrter Herr ****,

wir bedauern sehr, dass wir Ihren Flug DE1699 nicht wie geplant durchführen konnten. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Zum Ausgleich erhalten Sie einen Betrag von 1200 EUR für 3 Personen. Dies entspricht der Ausgleichsleistung laut EU-Verordnung 261/2004. Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.

Wir würden uns freuen, Sie trotz allem bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Condor Kundenbetreuung

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wenn das Geld nun diese Woche auf dem Konto ist (wie angekündigt) -> hält sich DE wunderbar an die Vorgaben von 261/2004 :)
Davon könnt sich der Pleitegeier mal ne Scheibe abschneiden. Bei mir ist seit Zahlungszusage nun schon wieder ein Monat rum o_O
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.099
579
MUC
Ein Erfahrungsbericht zur LOT (abgesehen von der Verspätung sehr erfreulich).

14.07.: (OTP -> WAW -> MUC war gebucht)
- 3h Abflugverspätung in OTP (verspätete Ankunft des Flugzeugs in OTP) und damit auch mit 3h Verspätung in WAW angekommen.
- Gebuchte Verbindung nach MUC verpasst und auch keine andere Möglichkeit mehr am gleichen Tag.
- In WAW zum Transfer Desk. Nachdem die Dame mich zunächst auf 7:20 umbuchen wollte, ging auf meinen Wunsch auch ein Flug am späten Nachmittag.
- Nach 15 Minuten war die Umbuchung erledigt und ich hatte Voucher in der Hand für ein Hotel (4 Sterne in Flughafennähe) und Taxi (return).

15.07.:
- Pünktlicher Flug nach MUC
- Claim für 250 EUR über das Beschwerdeformular auf der LOT-Website eingereicht.

28.07.:
- Email von LOT erhalten, dass mein Claim akzeptiert wird mit Bitte, meine Kontodaten in einem Formular anzugeben.
- Kontodaten noch am gleichen Tag angegeben.

01.08.:
- 250 EUR auf dem Konto.
 

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
288
2
Hallo zusammen,

ich habe auch nochmal eine Frage, weil es sich um eine Pauschalreise über TUI.NL handelt, geflogen wurde mit TUI Airlines NL.

Der Hinflug ab RTM hatte 36 Stunden Verspätung, so dass wir erst 2 Tage später als geplant im Hotel ankamen. Das Hotel in Flughafennähe mussten wir selber zahlen ("Am Flughafen ist nichts frei, bitte suchen und buchen sie sich selbst ein Hotel, Geld bekommen sie zurück").

Jetzt wurden uns mit Verweis auf die EU 261 1200 Euro angeboten für 3 Personen und einer Entfernung unter 3500, allerdings mit dem Kommentar dass "Taxi und Parkkosten" damit abgegolten seien. Auf meine Hotelrechnung (250€), Restaurantrechnung und Forderung nach 2 Tagespauschalen (Ca. 750€) der Reise sind sie nicht weiter eingegangen.

Auf was habe ich in dem Fall anrecht? Ich habe gerade etwas Hemmungen die 1200€ anzunehmen.

Ich wäre dankbar für eine Einschätzung...
 

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
288
2
Das wäre eher über den Reiseveranstalter einzufordern, da Pauschalreise.
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe zwei Formulare ausgefüllt, einmal für den Reiseveranstalter und einmal bei der Fluglinie. Das Angebot über die 1200 kam jetzt aber über Tui.NL rein, also eigentlich vom Veranstalter.