Ein Selbstläufer wird es nicht. Letztlich werden diese Forderungen auch für die Malta-Tochter von Corendon via Istanbul abgewickelt und die Kommunikation ist zumindest erschwert. Aber zunächst fordern, Frist setzen und danach notfalls weitere Hilfe dazunehmen.
Nach dem Pauschalreiserecht gibt es nur einen prozentualen Anteil des Reisepreises pro Tag bei einem Reisemangel wie Flugverspätung. Das lohnt sich in der Regel nicht gegenüber der EU 261/2004 Regelung. Zumal der RV auch verrechnen darf. Nur, wenn die Forderung gegenüber Corendon nicht greifen sollte, kann man das noch als kleine Lösung nachschieben. Dafür hat man aktuell auch 2 Jahre (früher 4 Wochen nach Beendigung der Pauschalreise) Zeit. So kann man das Ergebnis gegenüber der Airline erst mal abwarten.