EU Fluggastrechte / Annullierung

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Ja cool! in Bearbeitung! Davon kann man sich ja was kaufen.


Vier Wochen... das Geld könnte schon seit einiger Zeit auf Deinem Konto sein.

Mit EUR 250.00 bis EUR 600.00 bei reichlich Verzug kommen die Airlines scheinbar immernoch zu günstig weg. Daher befürworte ich prinzipiell eine zeitnahe Klage nach verstrichener Frist. Schon allein aus pädagogischen Gründen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Mit EUR 250.00 bis EUR 600.00 bei reichlich Verzug kommen die Airlines scheinbar immernoch zu günstig weg. Daher befürworte ich prinzipiell eine zeitnahe Klage nach verstrichener Frist. Schon allein aus pädagogischen Gründen.
Verstehe ich was falsch: sobald die Airline in Verzug ist, gibt es doch Verzugszinsen. Da kann es eine doch egal sein etwas länger zu warten.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Verstehe ich was falsch...

Nein, Du verstehst gar nichts.

...sobald die Airline in Verzug ist, gibt es doch Verzugszinsen. Da kann es eine doch egal sein etwas länger zu warten.

Wie die meisten Leute hier, bin auch ich keine Bank oder habe Lust, ewig meinem Geld hinterherzulaufen. Die Verzugszinsen sind ja eher marginal. Mit den zusätzlichen Anwaltskosten bei Klage schmerzt es die Airlines finanziell mehr und perspektifisch müssen sie dann über ihre Prozesse nachdenken.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Nein, Du verstehst gar nichts.



Wie die meisten Leute hier, bin auch ich keine Bank oder habe Lust, ewig meinem Geld hinterherzulaufen. Die Verzugszinsen sind ja eher marginal. Mit den zusätzlichen Anwaltskosten bei Klage schmerzt es die Airlines finanziell mehr und perspektifisch müssen sie dann über ihre Prozesse nachdenken.
Naja, wobei, es sind 5% über Basiszinssatz, oder? Also aufm Tagesgeldkonto krieg ich das nicht… ;-) Aber I get your point.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Wie die meisten Leute hier, bin auch ich keine Bank oder habe Lust, ewig meinem Geld hinterherzulaufen. Die Verzugszinsen sind ja eher marginal. Mit den zusätzlichen Anwaltskosten bei Klage schmerzt es die Airlines finanziell mehr und perspektifisch müssen sie dann über ihre Prozesse nachdenken.
Die Realität spricht seit mehr als 15 Jahren dagegen. Sanktionen setzen ja eine Sanktionsfähigkeit voraus. Wem alles egal ist, den schreckt auch die Sanktion nicht…
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Realität spricht seit mehr als 15 Jahren dagegen. Sanktionen setzen ja eine Sanktionsfähigkeit voraus. Wem alles egal ist, den schreckt auch die Sanktion nicht…
Wobei dem Vogel zurzeit die mediale Aufmerksamkeit nicht ins de facto Geschäftsmodell zu passen scheint… Plötzlich wird jeglicher Anspruch aus Kulanz anerkannt, wenn die Gefahr droht, dass zurzeit deutlich mehr Kunden durch die Medien von ihren Rechten erfahren und teure Anwälte einschalten.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Wem alles egal ist, den schreckt auch die Sanktion nicht…

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu, erinnert mich an meine Erfahrungen in der Alkohol- bzw. Drogenentzugs- respektive -entwöhnungsbehandlung. Eine erfolgreiche Therapie ist dennoch möglich, wenn der Leidensdruck gross genug ist und einen Schwellenwert erreicht, dass eine Bereitschaft zur Veränderung gegeben ist.

Von daher erhöht natürlich potentiell auch jede Klage irgendwie finanziell den Leidensdruck und ähnlich wie bei Suchtpatienten sollte man nie die Hoffnung aufgeben, dass man mal irgendwann die Schwelle mit Bereitschaft zur Veränderung erreicht.
 

BigC

Neues Mitglied
16.02.2015
5
0
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage, unser Rückflug von Korfu nach Basel mit Corendon Airlines am 26.08.2022 wurde von 18.30 Uhr auf 10.05 Uhr am gleichen Tag vor verschoben.
Das Ticket für zwei Pax habe ich direkt bei der Airline gekauft, also keine Pauschalreise.
Das ist so per se kein Weltuntergang nur leider geht uns da mehr als ein halber Tag Urlaub flöten, da es unsere Hochzeitsreise wird, natürlich noch ein bisschen ärgerlicher.
Jetzt habe ich bei Skyscanner gesehen, dass zur ursprünglicher Abflugszeit ein Flug mit Corendon als Hahn Air buchbar ist.
Gibt es da eine Möglichkeit, dass wir da nochmal umgebucht werden? Auf der Website von Corendon ist nur die 10.05 Uhr - Verbindung sichtbar...Corendon Servicehotline ist leider unbrauchbar und zu verschiedenen Tageszeiten nicht erreichbar.

Danke für eure Tipps und liebe Grüsse

Flugzeit.png Hahn.png
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
786
1.098
ZRH
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage, unser Rückflug von Korfu nach Basel mit Corendon Airlines am 26.08.2022 wurde von 18.30 Uhr auf 10.05 Uhr am gleichen Tag vor verschoben.
Das Ticket für zwei Pax habe ich direkt bei der Airline gekauft, also keine Pauschalreise.
Das ist so per se kein Weltuntergang nur leider geht uns da mehr als ein halber Tag Urlaub flöten, da es unsere Hochzeitsreise wird, natürlich noch ein bisschen ärgerlicher.
Jetzt habe ich bei Skyscanner gesehen, dass zur ursprünglicher Abflugszeit ein Flug mit Corendon als Hahn Air buchbar ist.
Gibt es da eine Möglichkeit, dass wir da nochmal umgebucht werden? Auf der Website von Corendon ist nur die 10.05 Uhr - Verbindung sichtbar...Corendon Servicehotline ist leider unbrauchbar und zu verschiedenen Tageszeiten nicht erreichbar.

Danke für eure Tipps und liebe Grüsse

Anhang anzeigen 184712 Anhang anzeigen 184713
www.drflug.de
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Beim letzten Mal, als ich mich über Airlines mit Sitz in der Türkei abfällig äußerte, gab es hier böse Reaktionen.

Machen wir es kurz: Haken dran, wenn HUACA nicht hilft.
 
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Reaktionen: chrigu81

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
267
231
XC Corendon Airlines Türkei
XR Corendon Airlines Europe

Wie war das mit "vorverlegter Flug gilt ab wie viel Stunden zuvor auch als storniert?"
EU-Urteil oder deutsches Gericht?

Anwendung in der Schweiz ?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Wie war das mit "vorverlegter Flug gilt ab wie viel Stunden zuvor auch als storniert?"
EU-Urteil oder deutsches Gericht?

Anwendung in der Schweiz ?
Anwendung in der Schweiz o_O , da würde ich das ganze Abschreiben. Die haben die ganzen EuGH-Urteile nicht übernommen und urteilen sehr viel Airlinefreundlicher.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Da Abflug ab EU, würde EU-Recht vollständig gelten. Allerdings ist die griechische Justiz eher langsam.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.378
350
Reihe 42a
Liebe Mitreisende,

meinen letzten Interkont-Flug mit TAP Portugal haben die wegen Technical Issues um 2 Tage verspätet und dabei extreme Gemütlichkeit und gepflegtes Desinteresse walten lassen. Nach Ankunft in Lissabon dann Transfer-Desk, wo exakt 1 (!) Person zuständig war für sicher mehr als 50 Leute. Dadurch haben dann alle noch mehr Flüge verpasst. Ich durfte so noch weitere 10 Stunden in Lissabon rumhängen (Hotel auf eigene Kosten).

Vor knapp 4 Wochen habe ich über das Feedback Formular die EU Kompensation von 600 Euro erbeten. Keine Antwort. Aus pädagogischen Gründen möchte ich das komplett bis zum Ende durchstehen und gern auch über einen Anwalt (nicht Euclaim oder so). Allerdings würde ich nochmal nachhaken wollen. Was wäre jetzt der korrekte Weg, damit der Anwalt sich dann schon auf etwas berufen kann?

Brief/Einschreiben mit Fristsetzung (an welche Adresse)? Oder weiteres Feedback Formular mit Fristsetzung? Oder Fax?
Andere Vorgehensweise?

Danke
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Liebe Mitreisende,

meinen letzten Interkont-Flug mit TAP Portugal haben die wegen Technical Issues um 2 Tage verspätet und dabei extreme Gemütlichkeit und gepflegtes Desinteresse walten lassen. Nach Ankunft in Lissabon dann Transfer-Desk, wo exakt 1 (!) Person zuständig war für sicher mehr als 50 Leute. Dadurch haben dann alle noch mehr Flüge verpasst. Ich durfte so noch weitere 10 Stunden in Lissabon rumhängen (Hotel auf eigene Kosten).

Vor knapp 4 Wochen habe ich über das Feedback Formular die EU Kompensation von 600 Euro erbeten. Keine Antwort. Aus pädagogischen Gründen möchte ich das komplett bis zum Ende durchstehen und gern auch über einen Anwalt (nicht Euclaim oder so). Allerdings würde ich nochmal nachhaken wollen. Was wäre jetzt der korrekte Weg, damit der Anwalt sich dann schon auf etwas berufen kann?

Brief/Einschreiben mit Fristsetzung (an welche Adresse)? Oder weiteres Feedback Formular mit Fristsetzung? Oder Fax?
Andere Vorgehensweise?

Danke

Hast Du vom Feedback-Formular eine Referenznzmmer erhalten? Es wundert mich schon, dass sie keine Hotel-Voucher ausgegeben haben, hast Du danach gefragt?
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.378
350
Reihe 42a
Danke! Feedback ID habe ich. Mich hat beim Handling so einiges "gewundert", oder irgendwie auch nicht mehr. Eigentlich bin ich bei TAP nur noch resigniert. Hotel Voucher gab’s keine, dafür aber Essens-Voucher (mehrere). Habe ich abgelehnt (weil ich nicht zehn Stunden am Flughafen rumhänge und mich dazu noch vollfuttere).

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Was ist jetzt der korrekte Weg? Wenigstens die 600 Euro möchte ich erhalten. Und ich möchte auch, dass TAP die zahlt.