EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
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Nachdem was ich bisher auf FT gelesen habe, scheinen US DOT Beschwerden bzgl. Erstattungen seit Beginn der Pandemie nicht sonderlich wirksam zu sein, um an sein Ziel (eine Erstattung in Form von Geld) zu kommen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.452
3.533
Wenn man Wikipedia Glauben schenken mag, dann gehört Tahiti nicht zur EU.


Stimmt. Interessant.

Ist so eine Mischung:

Das Verhältnis zur Europäischen Union ist ein geteiltes. Französisch-Polynesien ist nicht Teil der Europäischen Union, seine Bürger sind jedoch französische Staatsbürger, damit auch Unionsbürger, und sie sind bei Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt. Andererseits sind die Grundzüge der Europäischen Union, wie die freie Arbeitsplatzwahl, in Französisch-Polynesien nicht anwendbar.

Quelle: wikipedia.de
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Also ich vermute auch, dass Tahiti keine Personenfreizügigkeit mit anderen EU-Staaten haben möchte.
Frankreich unterscheidet ja bei den Überseegebieten irgendwie zwischen DOM (EU) und TOM (nicht-EU).
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Hi,
meine +1 fliegt heute MUC-LHR-MEX mit BA.
MUC-LHR wurde heute früh von BA storniert wegen techn. Probleme am LHR. Umbuchung auf den späteren Flug, den wir gern vermeiden, weil es beim Umsteigen in LHR knapp werden kann. (Den Umsteiger hat Sie vorhin gerade so geschafft, für das Gepäck wird es wohl knapp werden.)

Dann beim BA Check-In in MUC für den Flug nach LHR nur Eco-Bordkarte bekommen (gebucht war Feeder in C und Langstrecke in F). Sie hat das gar nicht bemerkt, weil Reihe 4 recht oft noch C ist. Am Check-In hat man ihr auch nichts dazu gesagt. Im Flieger war der Divider dann hinter Reihe 3 gehängt.
Ich finde es frech, daß man einfach still und heimlich in Eco umbucht und dem Pax nichts sagt, daher meine Frage, was denn beim Downgrade der Kurzstrecke für eine Kompensation anzuwenden wäre, wenn BA unfair spielt, möchten wir auch unsere Rechte durchspielen.

Ganz ehrlich, hätten die in MUC mit offenen Karten gespielt und an Bord dann wenigstens ein Getränk angeboten, würden wir das gelassen sehen aber beim nächsten Mal downgraden die dann bis MEX wenn man es sich so gefallen läßt.

Wäre schön, eure Meinungen über den wirklichen Rechtsanspruch zu hören.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Wäre schön, eure Meinungen über den wirklichen Rechtsanspruch zu hören.

75% des Preises ist Downgrade Kompensation...

vereinfacht ausgedrückt mit schönen Zahlen zum Rechnen:

MUC-LHR: 1000km
LHR-MEX: 9000km

Preis für return: 2000€

hier sind 1000km von insgesamt 20.000 (2x 10.000) geflogenen km betroffen... 1/20 sozusagen

also: 2000€ x 1/20 = 100€

von diesen 100€ dann 75% zurück = 75€

in der Praxis wird BA vllt einen Gutschein anbieten... man kann aber natürlich auch die Kompensation fordern...
stellt sich BA taub, dann kann man das gerne vor Gericht durchfechten... EU-Verordnung ist ja ganz klar auf deiner Seite..
ob sich das bei einem niedrigen 3 stelligen Betrag lohnt, sollte jeder selbst entscheiden..
falls es ein Vollzahler one-way Ticket in F ist, ist die Entschädigung natürlich entsprechend höher ))
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Danke,
ich werde mal schauen, welchen Wert BA bei OnBusiness für die Strecke gutschreibt, das sollte ja dann dem Ticketwert für das Teilstück entsprechen.
Ticketwert für den kpl. Return in Business liegt bei rund 1600€, dann wurde mit Avios in F upgegradet.
 

Walreiter

Aktives Mitglied
19.11.2018
212
124
.al ne frage. Hab keine zeit jetzt alles durchzulesen. Am Mittwoch morgen bin ich Honolulu los. Da war der erste Flug London zürich schon gecancelt. Ich bekam anderen Flug. Beim boarding in L.A. bekam ich SMS das der andere Flug auch schon gecancelt wurde. Ich stand dann über 4 Stunden an in London. Hab Dan für 200 Pfund hotel Gutschein bekommen aber nur ein eco ticket gebucht war aber first und buisiness. Ich hab jetzt seit Mittwoch nicht eine Minute schlafen können. Wie willl man beim Nachtflug schlafen wenn man solche SMS bekommt. Normalerweise muss es da doch auch Geld zurück bekommen
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Und wie soll der Wert MUC-LHR berechnet werden, wenn sich MUC-LHR-MEX auf einem Ticket befindet?
Daher will ich ja warten, bis ich beim BA OnBusiness diesen Flug wertmäßig aufgeteilt gutgeschrieben bekommen habe.
Da man dort für das kpl. Ticket den kpl. Betrag auch auf die einzelnen Flüge aufteilt, wird das wohl der Couponwert des einzelnen Legs sein.
Bei der aktuellen Buchung ist es sowieso tricky, da die Ursprungsbuchung ab BUD ging und der Flug dann aufgrund (erwarteten) Flugstornos auf Abflug MUC umgebucht wurde. Ich werde hier mal schreiben, wie sich die Werte bei dieser Buchung aufteilen, wenn sie dort gutgeschrieben wurden.

Ich habe das jetzt mal als Beispiel für einen BA-Flug gebucht in I aus dem letzten Jahr nachvollzogen mit den Couponwerten aus BA OnBusiness:
BUD-HEL 80,32€
HEL-LHR 99,17€
LHR-MEX 727,10€
MEX-LHR 727,10€
LHR-HEL 99,17€
HEL-BUD 80,32€
Die Summe von 1.813,18€ entsprach genau meinem Zahlbetrag. Somit wird der Feeder wohl bei rund 100€ liegen.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
.al ne frage. Hab keine zeit jetzt alles durchzulesen. Am Mittwoch morgen bin ich Honolulu los. Da war der erste Flug London zürich schon gecancelt. Ich bekam anderen Flug. Beim boarding in L.A. bekam ich SMS das der andere Flug auch schon gecancelt wurde. Ich stand dann über 4 Stunden an in London. Hab Dan für 200 Pfund hotel Gutschein bekommen aber nur ein eco ticket gebucht war aber first und buisiness. Ich hab jetzt seit Mittwoch nicht eine Minute schlafen können. Wie willl man beim Nachtflug schlafen wenn man solche SMS bekommt. Normalerweise muss es da doch auch Geld zurück bekommen
elle Amtwort:
Hab jetzt keine Zeit mich mit dem Sachverhalt auseinander zu setzen, aber ich denke es sollte gehen. Gruß an Dan
 
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Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
424
386
Wie einfach ist denn BA mit Fluggastrechten? Wir waften gebucht auf BA949 mit Ankunft in London um 12 Uhr Mittag. Um 3 Uhr morgens des Abflugtages kam eine SMS, dass wg. technischen Problem nix geht. Umbuchung auf BA951 mit planmäßiger Ankunft um 13:45 - tatsächliche Ankunft 14:04 Uhr. Hier müssten doch die zwei Stunden maßgeblich sein inkl. 250,- Euro? Aber kommt man bei BA ohne Anwalt überhaupt wohin?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
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PIX, BER, ZRH
Es sind wohl 3 Stunden.


Es sind zwei Stunden bei unter 1.500 km.

Fluggastrechte meinte:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden ...

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.394
BRU
Da die Frage in einem der A3-Threads aufkam: Welches Recht hat man eigentlich bei Streichung eines Flugs (Flugplanänderungen länger im Voraus), den man mit eVouchers upgegradet hat? Besteht hier wirklich Anspruch auf Umbuchung in Business Class? Oder nur Anspruch auf Umbuchung des ursprünglichen Eco-Tickets und erneute Anfrage des Upgrades (wie es u.a. die Politik der LH-Gruppe ist)? Bzw. gilt für das Upgrade hier überhaupt die EU-VO oder nicht eher die jeweiligen "Upgrade-AGB"?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
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PIX, BER, ZRH
Da die Frage in einem der A3-Threads aufkam: Welches Recht hat man eigentlich bei Streichung eines Flugs (Flugplanänderungen länger im Voraus), den man mit eVouchers upgegradet hat? Besteht hier wirklich Anspruch auf Umbuchung in Business Class? Oder nur Anspruch auf Umbuchung des ursprünglichen Eco-Tickets und erneute Anfrage des Upgrades (wie es u.a. die Politik der LH-Gruppe ist)? Bzw. gilt für das Upgrade hier überhaupt die EU-VO oder nicht eher die jeweiligen "Upgrade-AGB"?

EU 261/2004 meinte:
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

Noch Fragen? Einfach klagen! Die AGB sind für die Tonne, wenn sie wie in diesem Falle offensichtlich rechtswidrig sind.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.394
BRU
Du hast aber doch einen Flugschein in Economy gebucht (wo Du natürlich das Recht auf kostenlose Umbuchung des gebuchten Tickets hast), und nicht in Business. Da bleibt für mich die Frage, ob ein Upgrade hier das Recht auf Umbuchung in Business gibt bzw. ob es wirklich rechtswidrig wäre, etwa in die Upgrade-AGB zu schreiben, dass bei Streichung die Umbuchung in Economy erfolgt (und man die Vouchers zurückbekommt und/oder das Upgrade neu anfragen muss) oder erneutes Upgrade nur möglich, wenn Umbuchung auf eigene Flüge (da Vouchers grundsätzlich nur auf eigenen Flügen einsetzbar, wie etwa bei A3).

Ähnlich ist das ja auch bei diversen Upsell-Optionen (ich kann mich erinnern, dass das LX-Komfortpaket oder wie das damals hieß auch eine ausdrückliche Regelung hatte, dass das nur auf LX-Flügen gilt, bei Umbuchung auf andere Airline die Umbuchung in Eco erfolgen würde und man das Geld zurückbekommt).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
? Es ist x Prozent des Couponwertes der betroffenen Strecke. Wenn nur MUC LHR ein invol downgrade hatte, dann wird auch nur das so berechnen. Höhere Compensation für zB Statuskunden mal aussen vor.

Rechtlich gesehen sind die Couponwerte völlig uninteressant. Wie von slutz richtig beschrieben, muss die Downgrade-Erstattung proportional nach der Great Circle Distance berechnet werden.

Und wie soll der Wert MUC-LHR berechnet werden, wenn sich MUC-LHR-MEX auf einem Ticket befindet?

Slutz hat das weiter oben bereits ausführlichst beschrieben.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
@doc7austin2 Schade, dass du dich nicht an deine eigenen Versprechen hältst. By the way: Wenn man andere User zittiert, dann doch bitte so, dass für alle ersichtlich ist, wer den Orginalbeitrag geschrieben hat. So schwierig ist das doch nicht und macht deine Beiträge nachvollziehbarer und verständlicher. Bitte lerne das endlich einmal.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Zum Downgrade:
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 22.06.2016, C-255/15, Mennens / Emirates) ist der Quotient aus der Länge der betroffenen Flugstrecke zur Gesamtstrecke der Beförderung zu berechnen, wenn der Flugschein bzw. der Buchungsbestätigung der Preis für die Teilstrecke nicht gesondert ausgewiesen ist. Also erster Schritt: Buchung ansehen. Zweiter Schritt, wenn die Buchung schweigt: rechnen!
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
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PIX, BER, ZRH
Du hast aber doch einen Flugschein in Economy gebucht (wo Du natürlich das Recht auf kostenlose Umbuchung des gebuchten Tickets hast), und nicht in Business. Da bleibt für mich die Frage, ob ein Upgrade hier das Recht auf Umbuchung in Business gibt bzw. ob es wirklich rechtswidrig wäre, etwa in die Upgrade-AGB zu schreiben, dass bei Streichung die Umbuchung in Economy erfolgt (und man die Vouchers zurückbekommt und/oder das Upgrade neu anfragen muss) oder erneutes Upgrade nur möglich, wenn Umbuchung auf eigene Flüge (da Vouchers grundsätzlich nur auf eigenen Flügen einsetzbar, wie etwa bei A3).

Nach erfolgreichem Einsatz eines A3 Upgrade-Vouchers, den ich naturlich nur bei A3 und OA einsetzen kann, habe ich einen gültigen Flugschein in C. So kann ich es bei checkmytrip lesen und auch in der Buchung bei A3, wenn der Voucher angewendet wurde. Sofern ich mich erinnere, gibt es bei A3 sogar ein Re-Issue des Tickets, das heisst es gibt eine neue Ticketnummer. Kommt es nun zu einer Anullierung, hat eine Ersatzbeförderung in der Buchungsklasse zu erfolgen, für den der Passagier einen gültigen Flugschein hat. Nach dem Voucher-Upgrade sehe ich in meiner Buchung keinen gültigen Flugschein mehr in Y. Und die EU-Verordnung ist eindeutig.