EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.366
3.434
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Allerdings bestimmt Art. 6 zum anwendbaren Recht:


Anderweitige Regelungen gibt es wohl vor allem für das Arbeitsrecht der Beschäftigten, wo es dann auch gleich zu Streitigkeiten zwischen den stolzen Eigenossen und den ebenso stolzen Franzosen kam

Ich denke nicht, dass der genaue zwischenstaatliche rechtliche Status eines länderübergreifenden Flugplatzes eine Auswirkung auf den Gerichtsstand einer Buchung hat.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Mitte November hatte ich leider auch das "Glück" mit Pegasus Airlines:

Geplant:
- 18.11 - 15:40 (DE Zeit) Flug von Hamburg nach Istanbul
- 18.11 - 23:15 (TR Zeit) Anschlussflug Istanbul nach Adana (Ankunft 1:15 Uhr)

Am Flughafen in HH gab es einen Verzehrgutschein in Höhe von 7,50€ aufgrund der bereits bekannten Verspätung von über 2 Stunden

Realität:
- 18.11 - ca. 19:04 Flieger startet endlich nach Instanbul
Anschlussflug natürlich verpasst.
Nächster Flieger nach Adana um 7:45 Uhr

Ca. 2 Uhr nachts Ankunt im Hotel
Abholung bereits um 4 Uhr nachts!
Kein weiterer Verzehrgutschein etc.

Stehen mir neben den 400€ noch weitere Entschädigungen zu wie z.B.: die Verpflegung am Flughafen Istanbul am morgen?
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Hallo Zusammen

Hätte hier auch eine Frage zu LX87 von YUL-ZRH am 10. Dez. Die Maschine ist mit mehr als 3H Verspätung in ZRH gelandet.
Gemäss LX war der Grund der Verspätung eine Enteisung auf dem Hinflug (LX86).

Gibt es dafür keine Entschädigung oder ist die Enteisung auf dem Hinflug ausreichend?

Herzlichen Dank und Gruss
Meiniger
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Enteisung ist im Winter i.d.R. kein außergewöhnlicher Umstand. Enteisung auf dem Hinflug ist schon gar kein außergewöhnlicher Umstand für den verspäteten Rückflug.
Swiss sieht das anders:

Ursache für die erwähnte Verspätung Ihres Fluges war ein Enteisungsverfahren in Zürich an der für die Rotation vorgesehenen Maschine im Vorfeld des Flug LX86. Dieser ging dem Flug LX87 voraus.

Wir erachten die oben geschilderte Flugverspätung als notwendig und die Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand. Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären.

Danke dir, stelle somit nochmals eine Anfrage.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.597
1.658
Enteisung ist im Winter i.d.R. kein außergewöhnlicher Umstand. Enteisung auf dem Hinflug ist schon gar kein außergewöhnlicher Umstand für den verspäteten Rückflug.
Ich wusste nicht, dass LX in YUL auch ne Basis hat und dort Maschinen stationiert sind.

Ich würde behaupten, dass man unter diesen Umständen eine außergewöhnlichen Umstand auch auf den Folgeflug anweden könnte, nur enteisen in ZRH sollte im Winter wirklich nichts außergewöhnliches sein, sofern sonst nichts los war. Allerdings hat es am 9. und 10. Dezember in Zürich geschneit, in wie weit das den Flugbetrieb behindert hat, weiss ich nicht.Bei Wetter würde ich mir den Ort der Klage gut aussuchen und die Schweiz und Canada wären da für mich keine Favoriten. Wenn ma nur die Auswahl hat Schweiz oder nicht Klagen, würde ich mich wohl persönlich für die Version nicht Klagen entscheiden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Irgendein schweizer Gericht (meine das Zivilgericht Basel-Stadt) hat auch bereits entschieden, dass bei Abflug ex BSL nur ein französischer Gerichtsstand begründet ist.

Der Staatsvertrag zwischen CH und FR regelt wohl ebenfalls, dass der Flughafen ausschließlich französicher Gerichtsbarkeit unterliegt.

Ja, Abflüge ab BSL begründen bei nichtfranzösischen Airlines dann den Gerichtsstand Hésingue in Frankreich.
Jetzt musst Du nur noch einen kompetenten EC261 Anwalt finden, der bereit ist, in Frankreich zu klagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hätte hier auch eine Frage zu LX87 von YUL-ZRH am 10. Dez. Die Maschine ist mit mehr als 3H Verspätung in ZRH gelandet.
Gemäss LX war der Grund der Verspätung eine Enteisung auf dem Hinflug (LX86).

Das riecht nach Gerichtsstand Schweiz. Da kannst Du mit der Verspätung regelmäßig keine Ausgleichsleistung gerichtlich durchsetzen.
 
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ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.140
680
ZRH
Bin das Wochenende in London festgesessen. BA0744 LHR-ZRH am 11.12. wurde wegen Nebel storniert. Per App habe ich auf BA8765 LCY-ZRH am 12.12. umgebucht. Dieser wurde in der Nacht auch storniert. Im App war der früheste mögliche Flug 14.12. LHR-ZRH am Abend. Ich habe dann eine separate Buchung für den 13.12. getätigt mit BA LHR-BSL. Kostenpunkt über 440 GBP. Gehe ich richtig in der Annahme, dass BA mir den neu gebuchten Flug erstattet? Neben Hotel, Essen und Taxi.

Zweite Frage: Am 13.12. flogen alle Flüge ab LCY. Nur ein paar BA Flüge - unter anderem meiner - wurden storniert. Kann BA hier das Wetter vom Vortag geltend machen?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.040
6.917
LEJ
Hätte hier auch eine Frage zu LX87 von YUL-ZRH am 10. Dez. Die Maschine ist mit mehr als 3H Verspätung in ZRH gelandet.
Die haben ganz schön lange enteist :unsure:

Von FR24

FLIGHT LX86
DATE 10 Dec 2022
FROM Zurich (ZRH)
TO Montreal (YUL)
AIRCRAFT A333 (HB-JHM)
FLIGHT TIME 7:35
STD 12:45
ATD 16:13
STA 15:15
ATA 17:48
STATUS Landed

Schauen wir uns mal andere Flüge vom 10.12.22 gegen 13 Uhr an.

LX64 ZRH-MIA STD 12:50 ATD 16:59
LX966 ZRH-BER STD 12:45 ATD 13:54
LX1250 ZRH-ARN STD 12:40 ATD 14:56
LX1072 ZRH-FRA STD 12:15 ATD 13:17
LX1056 ZRH-HAM STD 12:30 ATD 14:17

Am 10.12. scheint also wirklich "full house" beim Enteisen gewesen zu sein. Ob das jetzt jedoch außergewöhnliche Umstände sind oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.
 
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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.916
1.547
HAM
Bin heute auf Gran Canaria gestrandet. Flug mit Condor über La Palma nach Hamburg. Es gab keine Info warum wir nicht fliegen konnten. Die Maschine aus Hamburg kam mit ca. 1 Stunde Verspätung an. Morgen soll der Flug stattfinden. Wie bekomme ich raus, was der Grund war. Condor wird sicherlich mit außergewöhnlichen Umständen argumentieren.
 

Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Gibt es aktuell Erfahrungen was Aer Lingus und die Kompensation angeht?

Flug LAX nach DUB war verspätet, Anschluss nach BER daher weg. Schon bevor ich am Schalter angekommen bin, war ich bereits auf den nächsten Flug am nächsten Tag umgebucht und ein Hotelzimmer reserviert und dort auch Abendessen angeboten. Die vorbereiteten Unterlagen wurden mir entsprechend gleich in die Hand gedrückt. Von der Abwicklung dort war ich daher sehr zufrieden. Nun hätte ich aber gerne trotzdem die 600€...

Okay, erste Erfahrung, so einfach will man nicht zahlen. Die ausführliche Begründung ist in sich logisch und erschöpfend:
Flight EI 068, was disrupted due to operational reasons beyond the control of the airline.

Also nochmal... Direkter Grund für die Verspätung war, dass der vorherige Flug verspätet angekommen ist. SO leicht mache ich es ihnen nicht.
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.344
476
LH Ham-Muc storniert und dann irgendwann auf einen Flug knapp 1:10 Stunde/n später gebucht (statt 10:50 Uhr nun 12:00 Uhr). Abflug innerhalb von 24h, wahrscheinlich habe ich keine Ansprüche oder? (muss eigentlich früher am Ziel sein..)
 

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Bin heute auf Gran Canaria gestrandet. Flug mit Condor über La Palma nach Hamburg. Es gab keine Info warum wir nicht fliegen konnten. Die Maschine aus Hamburg kam mit ca. 1 Stunde Verspätung an. Morgen soll der Flug stattfinden. Wie bekomme ich raus, was der Grund war. Condor wird sicherlich mit außergewöhnlichen Umständen argumentieren.

Ich weiß nicht ob der Grund jetzt noch vorliegt, aber uns ist es am Samstag ähnlich ergangen. Am Wochenende hat das Militär ein Manöver durchgeführt. Es wurden dadurch etliche Flüge verschoben. Durch die Zwischenlandung und die zusätzliche Verspätung wäre sicher bei euch die max. Flugzeit der Crew überschritten.



Wir sind am Samstag zurück mit Condor DE 1460 von Gran Canaria nach Leipzig. Ging mit 1.30h Verspätung los. Zwischenlandung in Fuerteventura inkl. Sitzplatzwechsel :mad: Über Paris kam dann die Durchsage, dass wir jetzt in den Sinkflug gehen und in Frankfurt landen. Bis Leipzig würden wir 10min über der max. Flugzeit liegen. Landung in Frankfurt 21.30 Uhr. Bis wir die Koffer hatten war es kurz nach Mitternacht. Dann ging es mit dem Bus nach Leipzig, Ankuft kurz vor 5Uhr.
Antrag auf Ausgleichszahlung ist gestellt. Mal schauen was Condor antwortet.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.597
1.658
LH Ham-Muc storniert und dann irgendwann auf einen Flug knapp 1:10 Stunde/n später gebucht (statt 10:50 Uhr nun 12:00 Uhr). Abflug innerhalb von 24h, wahrscheinlich habe ich keine Ansprüche oder? (muss eigentlich früher am Ziel sein..)
Wenn es bei der Verspätung am Zielort mit 1:10h bleibt, gibt es wohl keine Ausgleichszahlung, da innerhalb der Kulanzfrist. Damit soll belohnt werden, wenn sich die Airline kümmert.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.597
1.658
Von welcher Kulanzfrist sprichst Du?
Lies bitte die EU/VO 261. Es müsste sich um Abschnitt 5 oder 7 handeln. Da gibt es eine Abhandlung über eine mindest zu erreichende Verspätung am Ankunftsziel auch bei Annullation, um eine Entschädung nach EU/VO 261 zu kriegen. Alles andere lässt sich glaube ich nur über tatsächlich entstandene Schäden nach BGB regeln....
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.126
625
LH Ham-Muc storniert und dann irgendwann auf einen Flug knapp 1:10 Stunde/n später gebucht (statt 10:50 Uhr nun 12:00 Uhr). Abflug innerhalb von 24h, wahrscheinlich habe ich keine Ansprüche oder? (muss eigentlich früher am Ziel sein..)
Du koenntest bei LH anfragen, ob eine Umbuchung auf einen frueheren Flug moeglich ist. Notfalls stornieren und neu buchen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.688
2.427
PIX, BER, ZRH
Lies bitte die EU/VO 261. Es müsste sich um Abschnitt 5 oder 7 handeln. Da gibt es eine Abhandlung über eine mindest zu erreichende Verspätung am Ankunftsziel auch bei Annullation, um eine Entschädung nach EU/VO 261 zu kriegen. Alles andere lässt sich glaube ich nur über tatsächlich entstandene Schäden nach BGB regeln....

Mit Kulanz hat es aber trotzdem nichts zu tun. Die in der Verordnung benannten Zeiten in Abhängigkeit der Strecke, ab denen Ausgleichszahlungen zu leisten sind, haben eher etwas mit Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit zu tun.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.597
1.658
Mit Kulanz hat es aber trotzdem nichts zu tun. Die in der Verordnung benannten Zeiten in Abhängigkeit der Strecke, ab denen Ausgleichszahlungen zu leisten sind, haben eher etwas mit Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit zu tun.
Ich spreche von einer Kulanzfrist und nicht von gewährter Kulanz. Wie würdest du diese Frist den bezeichnen? Es ist eine First, in der ein "gutes" Umbuchungsverhalten der Airline belohnt wird. Wie gut LH hier reagiert, ist eine andere Geschichte. x- Flüge anziebten und diese nach Buchungslage zusammen zulegen war bestimmt nicht die Intetntion der EU/VO 261.
 

Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Okay, erste Erfahrung, so einfach will man nicht zahlen. Die ausführliche Begründung ist in sich logisch und erschöpfend:


Also nochmal... Direkter Grund für die Verspätung war, dass der vorherige Flug verspätet angekommen ist. SO leicht mache ich es ihnen nicht.

Freundliche Rückfrage von mir mit Verweis auf die verspätete Ankunft des Flieger und der daraus folgenden Abflugverspätung brachte binnen 12 Stunden eine neue Entscheidung.

In this instance, you are entitled to EUR600.00 in accordance with Regulation EC 261/2004.
 
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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.916
1.547
HAM
Ich weiß nicht ob der Grund jetzt noch vorliegt, aber uns ist es am Samstag ähnlich ergangen. Am Wochenende hat das Militär ein Manöver durchgeführt. Es wurden dadurch etliche Flüge verschoben. Durch die Zwischenlandung und die zusätzliche Verspätung wäre sicher bei euch die max. Flugzeit der Crew überschritten.



Wir sind am Samstag zurück mit Condor DE 1460 von Gran Canaria nach Leipzig. Ging mit 1.30h Verspätung los. Zwischenlandung in Fuerteventura inkl. Sitzplatzwechsel :mad: Über Paris kam dann die Durchsage, dass wir jetzt in den Sinkflug gehen und in Frankfurt landen. Bis Leipzig würden wir 10min über der max. Flugzeit liegen. Landung in Frankfurt 21.30 Uhr. Bis wir die Koffer hatten war es kurz nach Mitternacht. Dann ging es mit dem Bus nach Leipzig, Ankuft kurz vor 5Uhr.
Antrag auf Ausgleichszahlung ist gestellt. Mal schauen was Condor antwortet.
Danke für deine Antwort. Uss wurde vom Kapitän gesagt, dass es am Wind auf La Palma lag, dass der Flug nicht stattfinden konnte. Nur komisch, dass an dem Tag keine weiteren Flüge von und nach La Palma ausgefallen sind. Werde morgen in Ruhe mal Condor anschreiben.
Auf dem Hinflug gab es nämlich technische Probleme wie die Passagiere die nach La Palma weiterwollten berichteten.
 

BodoSiebenschlaefer

Neues Mitglied
18.10.2022
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Mich hat es wieder erwischt. Diesmal aber komplexer, bin gespannt ob ich anspruchsberechtigt bin für die 600 €.
Gebucht bei BA, geht um Las Vegas - London Heathrow - Düsseldorf.

LAS-LHR war okay, der eingeplante Flieger für LHR-DUS ist ca. 30 Minuten verspätet gelandet.
- dadurch verspätetes Boarding
- verpflichtende Wartungsarbeit am Flugzeug
- Wartezeit knapp 20 Minuten auf Enteisungsmaschine in Warteschlange
- Während des Fluges nach DUS Ablehnung der Landung wg. Nachtflugverbot erhalten
- Umleitung nach Brüssel
- dort 2 Stunden im Flieger gesessen, gewartet.
- Tanken, Weiterflug nach Köln
- in Köln kein Personal, keine Busse wie versprochen
- mit Taxi nach DUS Airport

in Summe ca. 6 Stunden Verspätung.

BA wird argumentieren das wegen der Enteisung und dem Nachtflugverbot in Düsseldorf aussergewöhnliche Umstände vorhanden sind, ich erhoffe mir aber trotzdem die 600 €. Der Flug nach Brüssel war zB total unnötig, Köln war näher und logistisch einfacher.