EU Fluggastrechte / Annullierung

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.693
2.432
PIX, BER, ZRH
Genau, letzter Storno bzw. 'automatische' Umbuchung erfolgte im Juli 2021 durch QR. Abflug BRU/Ankunft NRT dann einen Tag später als ursprünglich gebucht, beim Rückflug ca. einen Tag Aufenthalt in DOH und damit einen Tag spätere Ankunft in BRU (als gebucht). Das habe ich so nicht akzeptiert und der Airline per Mail und telefonisch mitgeteilt. Der Agent meinte dann am Telefon noch, ich könne das Ticket ja offen lassen und später umbuchen oder ggf. auch erstatten oder in einen Voucher (+10% Wert) tauchen lassen.

EU261 macht ja keine Angaben dazu, wann die Umbuchung zu erfolgen hat. Es ist wohl angedacht, dies direkt nach dem Storno zu machen? Üblicherweise hat man da doch seine Urlaubsplanung für das Folgejahr noch nicht?

Und zum letzten Punkt, leider nein!

Da nun das Ticket lt. QR seit 09.11.22 expired sei (das war mir so nicht bekannt), ist nun weder Umbuchung, noch Rückerstattung möglich :(

Verbraucherzentrale meinte:
Ein Anspruch gemäß Fluggastrechteverordnung ist bei Anwendung des deutschen Rechts verjährt, wenn das Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand, mehr als drei Jahre zurück liegt. Lag ein Flugtermin also z. B. im Juni 2018, darf der 31.12.2018 maximal drei Jahre zurückliegen. Eventuelle Ansprüche gegen die Fluglinie wären somit ab dem 01.01.2022 verjährt.

Wann sind meine Ansprüche an eine Fluglinie verjährt?

So, die Frage ist jetzt, wie es nach belgischem Recht mit der Verjährung aussieht. Sollte sich ja eigentlich bei einer europäischen Verordnung nicht unterscheiden. Im Zweifelsfalle würde ich aber noch mal auf die letzte anullierte Buchung schauen, vielleicht war ja da nach Dänemark noch mal Deutschland POS, womit sich ja durchaus ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründen liesse.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.872
Da nun das Ticket lt. QR seit 09.11.22 expired sei (das war mir so nicht bekannt), ist nun weder Umbuchung, noch Rückerstattung möglich :(
Während in Deutschland solche Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, liegt die Verjährungsfrist in Belgien hierfür bei einem Jahr.

Man könnte versuchen, dass nicht belgisches, sondern deutsches Recht Anwendung findet. Wenn definitiv belgisches Recht gilt, dann könnte man prüfen, wann die Verjährungsfrist begonnen hat. Wann ein Ticket ungültig wird, ist für diese Fragen irrelevant.

Ohne Anwalt, der (auch) im belgischen Zivilrecht bewandert ist, dürfte das schwer werden. Alternative wäre, dass Du einen EU261-Dienstleister findest, der den Fall annimmt. Sollte die Verjährung die Durchsetzungshürde darstellen, dann nimmt den Fall kein Dienstleister an.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Während in Deutschland solche Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, liegt die Verjährungsfrist in Belgien hierfür bei einem Jahr.

Man könnte versuchen, dass nicht belgisches, sondern deutsches Recht Anwendung findet. Wenn definitiv belgisches Recht gilt, dann könnte man prüfen, wann die Verjährungsfrist begonnen hat. Wann ein Ticket ungültig wird, ist für diese Fragen irrelevant.

Ohne Anwalt, der (auch) im belgischen Zivilrecht bewandert ist, dürfte das schwer werden. Alternative wäre, dass Du einen EU261-Dienstleister findest, der den Fall annimmt. Sollte die Verjährung die Durchsetzungshürde darstellen, dann nimmt den Fall kein Dienstleister an.
Das Problem ist ja hier, dass der TE hier praktisch nur mit einer Ersatzbuchung und anschließender Einforderung der Kosten dieser Ersatzbuchung sein EC261-Recht durchsetzen kann. Da ist mir kein Dienstleister bekannt, der solche Fälle annimmt.

Was ich aber bisher herausgelesen habe, ist, dass QR noch nicht einmal das Ticket in Form von Geld erstattet hat. Bei annullierten Flügen ohnen Erstattungen lassen sich Dienstleister finden. Die Frage ist nur, ob die Dienstleister die Gerichtsbarkeit in Belgien abdecken.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.693
2.432
PIX, BER, ZRH
Wenn definitiv belgisches Recht gilt, dann könnte man prüfen, wann die Verjährungsfrist begonnen hat.

Formal sollte die Verjährungsfrist ja mit einsetzendem Anspruch beginnen. Und in diesem Falle mit der Annullierung der zuletzt bestätigten Flüge.

Wann ein Ticket ungültig wird, ist für diese Fragen irrelevant.

In der Tat.
 
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nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
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41
Während in Deutschland solche Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, liegt die Verjährungsfrist in Belgien hierfür bei einem Jahr.
Ein Jahr ab Tag der Annullierung (Juli 21) wäre vorbei, ein Jahr zum Jahresende wäre noch bis zum 31.12.22 Zeit.
Aber so wie ich gegoogelt habe ist wohl ersteres der Fall. Wäre dann tatsächlich auch mein gezahlter Ticketpreis futsch - oder lediglich das Recht zur Umbuchung auf eine Ersatzverbindung?

Scheinbar nicht so easy in Belgien:
Lt. https://www.flug-verspaetet.de/reiserecht-fristen
Belgien 1 Jahr,
Lt. https://euflightcompensation.com/de/eu-verordnung-ec261-04-ratgeber/
Belgien 5 Jahre?

Eine weitere Möglichkeit wäre noch Gerichtsbarkeit in Dänemark (in beiden links Frist 3 Jahre), da Buchung über Ticket.dk, oder?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Arnative wäre, dass Du einen EU261-Dienstleister findest, der den Fall annimmt. Sollte die Verjährung die Durchsetzungshürde darstellen, dann nimmt den Fall kein Dienstleister an.
Aber der könnte/würde dann nur die reine Rückerstattung des gezahlten Ticketpreis, nicht aber eine Umbuchung erwirken, oder?
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Was ich aber bisher herausgelesen habe, ist, dass QR noch nicht einmal das Ticket in Form von Geld erstattet hat. Bei annullierten Flügen ohnen Erstattungen lassen sich Dienstleister finden. Die Frage ist nur, ob die Dienstleister die Gerichtsbarkeit in Belgien abdecken.
Genau so ist es. Es hieß damals am Telefon, dass das Ticket bis zu meiner Umbuchung offen bleibt. Daher habe ich auch keine Rückerstattung/Voucher beantraht.
Jetzt heißt es keine Aktion (Umbuchung, Rückerstattung, Voucher) mehr möglich da Ticket expired. Rückerstattung hätte ich vor Ablauf des Tickets beantragen müssen lt. Hotline...
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Vielleicht kann man dich hier beraten:

Danke für den Link. Da ist allerdings nur die Rede von 'europäischen Airlines '. Habe das trotzdem mal an die EVZ gemeldet. Mal schauen, ob das was bringt.


Belgischer Anwalt wäre auch eine Option, aber wenn die Verjährungsfrist dort nur ein Jahr beträgt...das Ticket hat knapp 800€ gekostet. Da dann noch Anwaltskosten dazu legen um dann gesagt zu bekommen, leider Verjährung eingetreten?! (wobei ein Link oben 1 Jahr, der andere 5 Jahre meint)
Da wäre mir ein Anwalt in Dänemark irgendwie lieber - hier scheinen 3 Jahre Verjährungsfrist unstrittig zu sein.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Im Zweifelsfalle würde ich aber noch mal auf die letzte anullierte Buchung schauen, vielleicht war ja da nach Dänemark noch mal Deutschland POS, womit sich ja durchaus ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründen liesse.
Issuing office:
QATAR AIRWAYS CONTACT CENTRE,
QATAR CONTACT CENTRE, DOHA, DOHA
Telephone: +49 69 260 904 400
---
Endorsements: SKCHG INVOL DUE TO COVID 1060
Vaer Opmarksom Paa At Der Sket Forandringer Af Jeres
Rejse
Schedule Change Has Occured
---
Fare: EUR 71.00
Fare equivalent: DKK 531
Taxes: DKK PD 232BE
DKK PD 132G4
DKK PD 8PZ
DKK PD 63TK
DKK PD 133SW
DKK PD 33OI
Carrier Imposed Fees: DKK PD 2004YQ
DKK PD 112YR
Total Amount: EUR NO ADC

--> Das +49 und EUR (anstatt DKK) wird wohl für einen deutschen Gerichtsstand nicht reichen, oder?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Die Frage ist, ob die Verjährungsfrist mit dem Stornodatum beginnt.

Du warst Dir mit dem Agenten ja einig, dann Du später umbuchst. Ist dann sicherlich sehr spät geworden, dennoch könnte die Verjährung auch erst ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem man normalerweise umgebucht hätte.

QR hatte die Corona-Regel, dass alle vor dem 30.06.22 gebuchten Tickets bis zum 31.05.22 erstattet oder umgebucht werden können. Vielleicht beginnt die Verjährungsfrist dadurch erst am 01.07.22?

Die Chance auf Umbuchung sehe ich als deutlich geringer an als die Chance auf Erstattung.

--> Das +49 und EUR (anstatt DKK) wird wohl für einen deutschen Gerichtsstand nicht reichen, oder?
Es gab schon Urteile, da hat ähnliches gereicht. Genau weiss das nur ein Anwalt (z.B. @kexbox).
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.370
3.441
Viele Fragen...

1. Gerichtsstand. Dänemark sicherlich nur im Innenverhältnis zum Reisebüro - nicht aber zu QR. Belgien denke ich auch nicht. Entweder Qatar oder evtl. noch DE. Wahrscheinlich aber Qatar. Das macht es schwierig.

2. Ich bin mir nicht sicher, ob Verjährung hier überhaupt der richtige Begriff ist. Ich würde eher sagen Gültigkeit. Zumindest in DE gab es doch schon Urteile zur Gültigkeit von Gutscheinen, oder? Verjährung wäre ja der Zeitraum, in dem evtl. Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Die würde aber doch erst nach Ablauf der Gültigkeit laufen? Oder ab dem Zeitpunkt, wo Kenntnis über den Sachverhalt besteht?

Ich bin mir hier aber auch nicht sicher. Seht das eher mal als Brainstorming...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Viele Fragen...

1. Gerichtsstand. Dänemark sicherlich nur im Innenverhältnis zum Reisebüro - nicht aber zu QR. Belgien denke ich auch nicht. Entweder Qatar oder evtl. noch DE. Wahrscheinlich aber Qatar. Das macht es schwierig.

2. Ich bin mir nicht sicher, ob Verjährung hier überhaupt der richtige Begriff ist. Ich würde eher sagen Gültigkeit. Zumindest in DE gab es doch schon Urteile zur Gültigkeit von Gutscheinen, oder? Verjährung wäre ja der Zeitraum, in dem evtl. Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Die würde aber doch erst nach Ablauf der Gültigkeit laufen? Oder ab dem Zeitpunkt, wo Kenntnis über den Sachverhalt besteht?

Ich bin mir hier aber auch nicht sicher. Seht das eher mal als Brainstorming...
Wieso sollte sich kein Gerichtsstand in Belgien begründen lassen? Das ist doch vom EUGH längst entschieden wurde , dass am Abflugort (BRU) geklagt werden kann.
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
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36
HAJ
Hallo,

wir sollten zu 4. am 28.05. PLZ-JNB-FRA-HAM in J fliegen (Oneway Ticket). Jetzt hat die Lufthansa gestern LH006 am 29.05. (Abflug 08 Uhr) gecancelt und als alternative Abflug 16 Uhr angeboten (auf Nachfrage, erstmal hieß es in der email nur wir suchen nach einer Alternative). Wir haben dankend abgelehnt und fliegen jetzt über Zürich am 29.05. und kommen ca. 24 Stunden später in Hamburg an.
Haben wir Anspruch auf 4x600€ oder verfällt dieser, weil wir nicht die angebotene Alternative genommen haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Falls es jemanden interessiert…Es hat zwar über 5 Monate gedauert, aber die LH hat gestern 2400€ überwiesen :)
 
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Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
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Gibt es aktuell Erfahrungen was Aer Lingus und die Kompensation angeht?

Flug LAX nach DUB war verspätet, Anschluss nach BER daher weg. Schon bevor ich am Schalter angekommen bin, war ich bereits auf den nächsten Flug am nächsten Tag umgebucht und ein Hotelzimmer reserviert und dort auch Abendessen angeboten. Die vorbereiteten Unterlagen wurden mir entsprechend gleich in die Hand gedrückt. Von der Abwicklung dort war ich daher sehr zufrieden. Nun hätte ich aber gerne trotzdem die 600€...
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.311
1.961
Gibt es aktuell Erfahrungen was Aer Lingus und die Kompensation angeht?

Flug LAX nach DUB war verspätet, Anschluss nach BER daher weg. Schon bevor ich am Schalter angekommen bin, war ich bereits auf den nächsten Flug am nächsten Tag umgebucht und ein Hotelzimmer reserviert und dort auch Abendessen angeboten. Die vorbereiteten Unterlagen wurden mir entsprechend gleich in die Hand gedrückt. Von der Abwicklung dort war ich daher sehr zufrieden. Nun hätte ich aber gerne trotzdem die 600€...

zwar nicht "aktuell" aber Aer Lingus hatte 2018 bei zwei ausgefallenen Flügen (jeweils technical) die 2x 250€ nach aufforderung innerhalb von 2 wochen überwiesen...
 
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nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
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warst Dir mit dem Agenten ja einig, dann Du später umbuchst. Ist dann sicherlich sehr spät geworden, dennoch könnte die Verjährung auch erst ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem man normalerweise umgebucht hätte.

QR hatte die Corona-Regel, dass alle vor dem 30.06.22 gebuchten Tickets bis zum 31.05.22 erstattet oder umgebucht werden können. Vielleicht beginnt die Verjährungsfrist dadurch erst am 01.07.22?

Die Chance auf Umbuchung sehe ich als deutlich geringer an als die Chance auf Erstattung.

Es gab schon Urteile, da hat ähnliches gereicht. Genau weiss das nur ein Anwalt (z.B. @kexbox).

Naja soo spät ist es m. E. garnicht geworden, Einreise nach Japan ist ja erst seit ca. Oktober wieder möglich.

Danke bzgl. dem Hinweis zur Verjährung.

Umbuchung würde ich präferieren, Erstattung wäre auch okay. Aber außer Spesen nix gewesen würde ich etwas fies empfinden, klar hätte ich ohne Umbuchung seitens QR ohnehin nicht fliegen können (Einreiseverbot Japan) - aber sie haben mich nunmal Umgebucht. Und ansonsten hab es ja ohnehin noch das Angebot, dass ich egal aus welchem Gründen stornieren kann...
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
331
299
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Bin mir nicht sicher wie das rechtlich hier aussieht

gebucht ist

mit DL ab PHL-DTW-CDG-RAK - genügend Umsteigezeit in DTW - Air France Ticket
dann schedule change ( weit mehr als 14 Tage vorher ) und nur noch 35 Minuten Umsteigezeit ( das ist minimum in DTW ). DL kommt aus PHL verspätet rein und Anschluss nach CDG mit AF verpasst

€600 ja oder nein ?
- AF hat die Verspätung nicht zu verantworten, sondern DL. Daher nein, weil keine EU Airline ( DL ) und Reisebeginn ausserhalb der EU ?
- AF Ticket und Weiterflug mit EU Airline - daher doch Anspruch ?
- Endziel ausserhalb der EU - daher eh' egal ob EU Airline, Start innerhalb der EU etc. ?
- schedule change Wochen ( mehr als 2 ) vorher - daher kein Anspruch ?

Danke !