Na ja, bislang war es herrschende Meinung, dass auch Kleinkinder Ausgleichszahlungen beanspruchen können. Vor Jahren wurde das mal von der einen oder anderen Fluggesellschaft angezweifelt. Wir haben das jedoch, wenn ich nicht irre, immer durchbekommen. Kann mich nicht erinnern, dass dafür in den letzten Jahren überhaupt noch eine Begründung erforderlich gewesen wäre. Insofern überrascht mich das schon.
Was Art. 3 III anbelangt, scheint es mir doch so zu sein, dass für Kleinkinder meist eine (sehr geringe) Pauschale abgerufen wird, oder? Auch um die Gebühren, die ja anfallen, zu decken. Einfach so mitnehmen, geht ja auch nicht. Du brauchst also in jedem Fall ein Ticket für dein Baby, das vielleicht annähernd zum Nulltarif fliegt, aber eben nicht gänzlich umsonst. Dann bist du eben doch ganz schnell bei dem anschließenden Relativsatz. Alternativ werben manche Reiseanbieter ja damit, dass Kinder komplett umsonst mitreisen. Dann ist das Kind "miteingepreist". Jedenfalls aber wäre das Angebot Teil eines Werbeprogramms.
Wie gesagt, wenn es einen Weg gibt, dem Kleinkind nur die Ausgleichszahlung zu nehmen, kann ich damit leben. Aber das Kleinkind und damit sein Begleiter werden ja komplett fluggastrechtslos, obwohl Kinder und Familien bekanntlich einen besonderen Schutz benötigen.
Beispiel: Mutter M fliegt mit Baby B. Flug wird annulliert. Fluggesellschaft bietet M kostenlose Ersatzbeförderung an, nicht aber B.
Abwandlung: M strandet mit B. Airline bringt M in Raucherzimmer unter oder in Hotel, das keine Kleinkinder akzeptiert oder Aufpreis verlangt.
Abwandlung: M standet mit B, aber nur M wird mit Essen und Trinken versorgt. Dabei kann der Aufwand, Kindernahrung zu besorgen, im Einzelfall erheblich sein.
Bin da echt etwas entsetzt. Bezweifle, dass der EuGH eine vergleichbare Entscheidung je treffen würde.