EU Fluggastrechte / Annullierung

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Darüber hinaus Prämienverfügbarkeit prüfen, ggf. Oneway am Nachmittag oder Abend buchen und neben der Kompensation auch Wiedergutschrift der Meilen sowie Erstattung der S&G verlangen.
 
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ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
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Darüber hinaus Prämienverfügbarkeit prüfen, ggf. Oneway am Nachmittag oder Abend buchen und neben der Kompensation auch Wiedergutschrift der Meilen sowie Erstattung der S&G verlangen.

DAS finde ich wiederum spannend ... ist das nicht mit der Entschädigung abgegolten? Ich dachte eigentlich, wenn das Unternehmen - wie und wann auch immer - seinen Transportauftrag durchführt, ist nicht mehr als die Pauschale drin (natürlich zzgl. Betreuungsleistungen wie essen, ggf Hotel und so...)

edit: habe mir grad mit nem Screenshot die Verfügbarkeiten gesichert, wenn mir jemand zu der Meilenrückforderungsmöglichkeit noch bissi mehr sagen kann, geht da vielleicht auch noch was.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung und der Anspruch auf Ersatzbeförderung bestehen - wie man hier immer wieder mal betonen muss - nebeneinander. Selbst die ordnungsgemäße Ersatzbeförderung befreit also nur in den zeitlichen Grenzen des Art. 5 Abs. 1 VO von der Pflicht zur Ausgleichszahlung und kann sie ansonsten allenfalls in dem von Art. 7 Abs. 2 VO gesetzten Rahmen um die Hälfte verringern.

Die Prämienbuchung erwähne ich, weil sie oftmals die für den Fluggast erhebliche günstigere Alternative zur Buchung eines Ersatztickets für den nächstmöglichen Flug nach dem annullierten darstellt: Du musst halt nicht 600, 800 oder mehr Euro verauslagen und dann erstattet verlangen, sondern "nur" die paar Meilen und die S&G (die Du bei M&M innereuropäisch sogar ebenfalls mit Meilen zahlen kannst).

Ansonsten ist es doch so, dass auf Flügen, wo noch Prämien verfügbar sind, noch ausreichend Platz ist. Es sollte dann wirklich kein Ding sein, Dich auf einen dieser Flüge umzubuchen. Fertig.
 
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ebbelwoi

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11.09.2011
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Ja die haben mich auf einen umgebucht, der auch noch verfügbar gemäß Prämienmaske ist.
Und ja, dass die Ansprüche nebeneinander bestehen weiss ich auch, aber da ich ja eine zwar uhrzeitmässig katastrophale, aber immerhin entschädigungsberechtigte Ersatzbeförderung bekomme, sind eben "nur" die 250 Euro erstreitbar, oder hab ich da noch nen Denkfehler?
 

pimpcoltd

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03.07.2009
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Wenn man Dich 24 Stunden vor Abflug von 14 Uhr auf 8.50 Uhr vorverlegt hat, dann ist Dein Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung nicht erfüllt. Schau halt mal, ob es am Nachmittag oder Abend noch irgendeinen freien Flug gibt und halte der LH den vor. Manchmal ist es ja leider so, dass die nur innerhalb der ursprünglichen Buchungsklasse umbuchen, was natürlich viel zu wenig ist. Kann mir kaum vorstellen, dass FCO-FRA sowie FCO-MUC/DUS/CGN/ZRH/VIE/BRU-FRA alle voll sein sollen.
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
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Noch was anderes, da gibt es irgendwie verschiedene Schreibweisen:
"Information über die Annulierung blabla ... nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Zeit BZW. die Ankunft nicht mehr als 2 Stunden später blabla"
oder
"Information über die Annulierung blabla ... nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Zeit UND die Ankunft nicht mehr als 2 Stunden später blabla"

ich fliege ja lediglich viel früher ab und komme dementsprechend auch früher an, gilt hier das ODER oder das UND?
 

ebbelwoi

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11.09.2011
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Wenn man Dich 24 Stunden vor Abflug von 14 Uhr auf 8.50 Uhr vorverlegt hat, dann ist Dein Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung nicht erfüllt. Schau halt mal, ob es am Nachmittag oder Abend noch irgendeinen freien Flug gibt und halte der LH den vor. Manchmal ist es ja leider so, dass die nur innerhalb der ursprünglichen Buchungsklasse umbuchen, was natürlich viel zu wenig ist. Kann mir kaum vorstellen, dass FCO-FRA sowie FCO-MUC/DUS/CGN/ZRH/VIE/BRU-FRA alle voll sein sollen.
Der Screenshot für die Onewayprämienbuchung morgen hat auch Umsteigeverbindungen u.a. über ZRH un BRU drin, aber später sind die auch alle nicht ... aber vielen Dank für deine Erläuterung. Werde mal noch die LH Webseite bemühen was die noch ausspuckt ...

Edit: und siehe da, um 12:05 FCO nach München gäbe es in C noch ...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) sagt eindeutig:

sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

Falls das in den Pamphleten der LH anders steht, dann ist das falsch.
 

ebbelwoi

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11.09.2011
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Also hat sich die Aufregung nicht gelohnt und ich bekomm wohl keine Ausgleichszahlung. Weil ich fliege ja nur zu früh, komme aber auch früher an :(
 

pimpcoltd

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03.07.2009
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Also hat sich die Aufregung nicht gelohnt und ich bekomm wohl keine Ausgleichszahlung. Weil ich fliege ja nur zu früh, komme aber auch früher an :(

Auf meiner Uhr beträgt die Differenz zwischen 8.50 und 14 mehr als eine Stunde. Ergo: Ausschlussgrund nicht gegeben.
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
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MMX
Sorry, bin nur ein blöder Naturwissenschaftler ;) ... UND heisst bei mir dass ich früher fliegen UND später ankommen muss, um hier Rechte wahrnehmen zu können, aber das scheint wohl juristisch anders zu sein :)
 

pimpcoltd

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03.07.2009
3.316
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Sorry, bin nur ein blöder Naturwissenschaftler ;) ... UND heisst bei mir dass ich früher fliegen UND später ankommen muss, um hier Rechte wahrnehmen zu können, aber das scheint wohl juristisch anders zu sein :)

Alter, ehrlich... Zwei kumulative Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Anspruch entfällt. Eine davon, nämlich der Abflug des Alternativfluges nicht (!) mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Zeit, ist nicht gegeben. Folge?

Ausgleichszahlung ohne Wenn und Aber.
 
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ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
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OT an
Man sollte für die korrekte logische Klammersetzung natürlich immer den ganzen Satz betrachten :doh:
OT aus
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
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Sodele, jetzt noch ein Update:
Es handelte sich also um eine vorsorgliche Streichung wegen des Fluglotsenstreik in Italien. Aber viele Flüge ab FCO laufen normal, so dass ich wohl trotzdem mal euclaim bemühen werde ... für nen eigenen RA is mir die "Gewinnquote" zu niedrig. Andere Vorschläge?
 

Worldtraveler42

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15.02.2015
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33
MRS
Kleine Frage:

Mein Zubringerflug wurde wetterbedingt annulliert. Die von der Airline eingesetzte Alternative fuhr mit weiteren zwei Stunden Verspätungen ab, wodurch ich meinen Anschlussflug verpasst habe. Nun stell ich die Frage ob eine eventuelle Entschädigung auf Distanzbasis oder auf Verspätungsbasis errechnet wird.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.876
33
MRS
Wetterbedingt = höhere Gewalt = keine Entschädigung

Lies es doch bitte ganz durch. Die Verbindung habe ich nicht wegen des Wetters verpasst. Ich habe den Flug auf Grund der Verspätung der Busfahrt verpasst. Zwar hat die Airline rechtzeitig entschieden uns per Bus am Ziel abzuliefern, allerdings hat die Airline dabei über 2 Stunden verstreichen lassen ehe man den Bus abfahren lies, wodurch ich mehr als eine Stunde später nach Abflug der Maschine am Flughafen ankam.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Lies es doch bitte ganz durch. Die Verbindung habe ich nicht wegen des Wetters verpasst. Ich habe den Flug auf Grund der Verspätung der Busfahrt verpasst. Zwar hat die Airline rechtzeitig entschieden uns per Bus am Ziel abzuliefern, allerdings hat die Airline dabei über 2 Stunden verstreichen lassen ehe man den Bus abfahren lies, wodurch ich mehr als eine Stunde später nach Abflug der Maschine am Flughafen ankam.

Konntest du nicht anders zum Endziel gebracht werden oder hattest du getrennte Tickets?
Die Ersatzbeförderung mit dem Bus fand ja nur statt, da der Flug Wetter bedingt ausgefallen ist.
Entschädigung wirst du nicht bekommen, aber zum Endziel von dem Ticket sollte man dich bringen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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51
Berlin (West) - TXL
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Die Flüge sind auf 2 Tickets, dann gilt für Flug 1 Wetterbedingt = Höhere Gewalt = Keine Entschädigung und für Flug 2 gilt: der Airline kann es egal sein, das du den Flug wegen Ticket 1 verpasst hast. Oder beide Flüge auf einem Ticket, dann gilt Wetterbedingt = Höhere Gewalt = keine Entschädigung. Alternativbeförderung wurde besorgt und angenommen. Wegen der Verspätung sollte die Airline auch für Ersatzbeförderung auf Teilstrecke 2 aufkommen. Aber der Einsatz eines Busses ändert ja nichts an der Tatsache, dass das Wetter Schuld war.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Aber um deine Frage zu beantworten: wenn nicht das Wetter Schuld gewesen wäre, dann wird immer in Abhängigkeit von Strecke und Zeit berechnet. Also die Höhe der Summe berechnet sich aufgrund der Strecke, ob überhaupt gezahlt wird anhand der Zeit (Abweichung reale Ankunft, gegen geplante Ankunft der Originalbeförderumg)
 
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hochstaplertiefflieger

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24.02.2015
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Ich hätte da auch mal einen aktuellen Fall:

Mit der TAM auf einem Ticket JJ8071 FRA-GRU und zurück JJ8070 Abflug 22:10. Es geht um den Rückflug. Zur Abflugzeit um 22:00 müssen wir wieder aus dem Flieger raus, die Klimaanlage sei defekt. Sie sollte repariert werden. Es folgt eine dürftige Informationslage. Bis 02:00 gab es dann keine Infos, dann gegen 03:00 Hotel und neuer Flug am Folgetag JJ9600 um 16:30 bis ca. 8:00. Verspätung also 18 Stunden.

Was gibt es hier für Ersatzansprüche? Greift die EU-Verordnung? Lieben Dank.

Edit, gerade kam die offizielle Stellungnahme der TAM:
Flug JJ8070 musste gestern (23. Februar) auf Grund von technischen Problemen und Wartungsarbeiten leider annulliert werden.
Ersatzflug JJ9600 geht heute am 24. Februar um 16.30 Uhr ab Sao Paulo und kommt morgen (25. Februar) um 7.46 Uhr Ortszeit in Frankfurt an.
 
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Ines

Neues Mitglied
26.02.2015
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Ich hätte da auch eine Frage, hatte schon versucht mich schlau zu lesen, aber leider mit gemindertem Erfolg.

Weihnachten buchte ich einen Flug für meine Mutter, von Ägypten nach Düsseldorf und zurück.
Am 20.12.2014 ging der Flug, meine Mutter hatte sich ordnungsgemäß zum Flughafen begeben, wollte einchecken und hatte alle Unterlagen dabei. Am Flughafen sagte man ihr, sie stehe nicht auf der Passagierliste, alle Unterlagen zum trotz wurde sie nicht mitgenommen.
Ich hatte den Flug über ab-in-den-Urlaub gebucht, hier sagte man nur, ihren Job haben sie erledigt, sie können nichts tun. Die Flugbestätigung hatte ich von Involatus erhalten. Damals ging ich davon aus, dass die Firma eine billige Airline sei, jetzt bin ich schlauer, die kaufen wohl Flüge unterschiedlicher Airlines auf und verkaufen diese.
Nach mehreren E-Mails, Fax und schlussendlich die Androhung die Unterlagen meinem Anwalt zu geben, habe ich heute endlich den Flugpreis erstattet bekommen.
Jedoch wollte ich ebenfalls meine ServiceFee Gebühren (gingen an ab-in-den-Urlaub) von Involatus erstattet bekommen, diese meinen jedoch, dass sie nur für die reinen Flugkosten aufkommen. Da wie oben schon geschildert ab-in-den-Urlaub ihren Job erledigt hat, werden diese mir die Gebühr auch nicht erstatten.
Zusätzlich hatte ich eine Entschädigungszahlung gefordert, hierauf kam die Antwort, dass der Fehler an ihnen lag und ich daher keinen Anspruch habe auf die Entschädigungszahlung laut EU-Verordnung.
Meine Frage: wie und von wem bekomme ich meine ServiceFee Gebühr erstattet und habe ich trotz der Tatsache, dass Involatus keine Airline ist, sondern eine Flugvermittlung, die Chance auf eine Entschädigungszahlung?