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Ich hätte da auch eine Frage, hatte schon versucht mich schlau zu lesen, aber leider mit gemindertem Erfolg.
Weihnachten buchte ich einen Flug für meine Mutter, von Ägypten nach Düsseldorf und zurück.
Am 20.12.2014 ging der Flug, meine Mutter hatte sich ordnungsgemäß zum Flughafen begeben, wollte einchecken und hatte alle Unterlagen dabei. Am Flughafen sagte man ihr, sie stehe nicht auf der Passagierliste, alle Unterlagen zum trotz wurde sie nicht mitgenommen.
Ich hatte den Flug über ab-in-den-Urlaub gebucht, hier sagte man nur, ihren Job haben sie erledigt, sie können nichts tun. Die Flugbestätigung hatte ich von Involatus erhalten. Damals ging ich davon aus, dass die Firma eine billige Airline sei, jetzt bin ich schlauer, die kaufen wohl Flüge unterschiedlicher Airlines auf und verkaufen diese.
Nach mehreren E-Mails, Fax und schlussendlich die Androhung die Unterlagen meinem Anwalt zu geben, habe ich heute endlich den Flugpreis erstattet bekommen.
Jedoch wollte ich ebenfalls meine ServiceFee Gebühren (gingen an ab-in-den-Urlaub) von Involatus erstattet bekommen, diese meinen jedoch, dass sie nur für die reinen Flugkosten aufkommen. Da wie oben schon geschildert ab-in-den-Urlaub ihren Job erledigt hat, werden diese mir die Gebühr auch nicht erstatten.
Zusätzlich hatte ich eine Entschädigungszahlung gefordert, hierauf kam die Antwort, dass der Fehler an ihnen lag und ich daher keinen Anspruch habe auf die Entschädigungszahlung laut EU-Verordnung.
Meine Frage: wie und von wem bekomme ich meine ServiceFee Gebühr erstattet und habe ich trotz der Tatsache, dass Involatus keine Airline ist, sondern eine Flugvermittlung, die Chance auf eine Entschädigungszahlung?
Dass du den Preis vollständig erstattet erhältst, sollte selbstverständlich sein. Die Frage, ist von wem. Hier waren ja offenbar zwei Vermittler, Ab in den Urlaub und diese Involatus, im Spiel, wobei Involatus das Ticket womöglich in eigenem Namen ausgestellt hat. Dann wäre aller Voraussicht nach auch Involatus der Vertragspartner und schuldrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Letztlich sollte deine Mutter Ersatz ihrer vollständigen Kosten und mögliche Mehrkosten einfordern, z.B. die Ticketdifferenz, sofern Ersatzflug gebucht wurde.
Ob Ausgleichszahlung besteht, ist so nicht zu sagen. Das wäre dann der Fall, wenn der Flug v. Ägypten nach Düsseldorf von einer EU-Fluggesellschaft auszuführen gewesen war. Müsstest also mal schauen, welche Airline den Flug durchzuführen hatte! WENN das eine EU-Airline war, würde es Sinn machen, auch die Bearbeitungsgebühr und ggf. die Zusatzkosten von dieser zu fordern, sprich: Alle Ansprüche gegen die Airline.
Falls keine EU-Airline: Keine Ausgleichszahlung und die übrigen Ansprüche (unter vorsichtigem Vorbehalt) gegen Involatus.