bei refund.me steht folgendes in der AGB - es sind nicht immer NUR 15% Gebühren:
C. Gebühren
Berechnungsgrundlage für die Erfolgsprovision sind alle Leistungen der Fluggesellschaft, die nach unserer Beauftragung geleistet werden. Sofern die Ausgleichsleistung mit Ihrer Zustimmung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen wie einen Fluggutschein geleistet wird, haben wir einen Anspruch auf die Erfolgsprovision in Geld nach dem Wert der Sachleistung in bar. Der Anspruch auf Erfolgsprovision besteht auch dann, wenn die Leistung direkt an Sie geleistet wurde.
Wenn Ihr Anspruch erfolgreich außergerichtlich in Deutschland geltend gemacht werden kann, also entweder der endgültige Abflug- oder Ankunftsort in Deutschland liegt oder eine deutsche Airline den verspäteten oder annullierten Flug ausgeführt hat, erhält refund.me eine Erfolgsprovision von 15% zzgl. der in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (im folgenden nur USt.). Muss Ihr Anspruch gerichtlich in Deutschland geltend gemacht werden, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me 25% zzgl. USt.
Sofern Ihr Anspruch außergerichtlich außerhalb Deutschlands oder unabhängig von den unter B. 2 genannten Kriterien in Europa gerichtlich geltend gemacht werden muss, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me 25 % zzgl. USt. der tatsächlich eingezogenen Forderung, wenn die Vollmacht für refund.me innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten E-Mail mit dem Vollmachtsformular unterschrieben bei refund.me eingeht.
Geht die Vollmacht später als 14 Tage bei refund.me ein, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me immer 30 % zzgl. 19% USt. der eingezogenen Forderung oder des Fluggutscheins.
Da die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Geltendmachung in UK mit höheren Kosten verbunden ist, müssen wir nach der erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs in diesem Land neben der Provision eine Bearbeitungsgebühr erheben, so dass abweichend von Nr. 3 von dem von der Fluggesellschaft geleisteten Betrag/Fluggutschein die Erfolgsprovision von 25% (bei verspäteter Vollmacht 30%) zzgl. 19% USt. und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zzgl. 19% USt berechnet werden.
In Spanien ist für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruch die Vorlage einer notariellen Vollmacht erforderlich, so dass wir Ihnen neben der Erfolgsprovision von 25% (bei verspäteter Vollmacht 30%) zzgl. 19% USt. die Kosten für die Vollmacht in Höhe von 35 Euro berechnen müssen.