EU Fluggastrechte / Annullierung

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justin0806

Reguläres Mitglied
23.05.2012
52
0
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PHL-XXX-MUC.
Gebucht in D, XXX-MUC mit Voucher in O gebucht. PHL-XXX wurde gestrichen und in PHL-YYY-MUC umgebucht. US bucht in A ein, da First Compartment bei Invol Reroute behalten werden soll. LH setzt mich beim Check-In am Flughafen wieder in die Business. Online Boarding Pass für die First auf YYY-MUC war bereits vorhanden.

Gilt das nun als Downgrade oder nicht? Habe ich nach EU261 Rechte?

Ich vermute mal, das die O-Klasse auf LH nicht mehr buchbar war, deshalb in A gebucht, aber US wird das Ticket nicht umgeschrieben haben, also entweder war es noch in der O-Klasse oder in der orginal Business Buchungsklasse.
Für LH hat dann die Buchung nicht mit dem Ticket übereingestimmt, deshalb wohl das Downgrade!
Wie das im Sinne der EU-Verordnung zu bewerten ist und ob US oder LH Dein Ansprechpartner ist, dass müssen die Fachleute hier beantworten!
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.105
195
Ich vermute mal, das die O-Klasse auf LH nicht mehr buchbar war, deshalb in A gebucht, aber US wird das Ticket nicht umgeschrieben haben, also entweder war es noch in der O-Klasse oder in der orginal Business Buchungsklasse.
Für LH hat dann die Buchung nicht mit dem Ticket übereingestimmt, deshalb wohl das Downgrade!
Wie das im Sinne der EU-Verordnung zu bewerten ist und ob US oder LH Dein Ansprechpartner ist, dass müssen die Fachleute hier beantworten!

Das Ticket wurde auf 037 Ticketstock umgeschrieben.
 
A

Anonym38428

Guest
... wobei Ticketstock und Buchungsklasse das eine sind, die Reservierung in einer beliebigen Kabinenklasse das zweite. Du hattest bzw. hast noch eine F-Boardkarte?
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.865
232
VIE
Soeben Email bekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben und ich nur 300€ bekommen soll statt den 600€. Was nun?
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Womöglich damit, dass Ersatzflug >3h, aber <4h ankam...?

Zieht aber nicht, da keine Verbindung ans gebuchte Endziel. Merke: JFK ungleich EWR. Egal, was die behaupten.

Womöglich?
Also schreiben sie nur ups wir zahlen doch nur 300 Euro?

Ich würde erstmal antworten, dass man die 300 Euro nicht akzeptiert und die zustehenden 600 Euro unter setzen einer Frist fordern.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.865
232
VIE
Dear XXX
Thank you for contacting us. I apologise for the delay in responding to you. I am sorry your flight to New York was cancelled on XXS. I understand how frustrating it must have been for you, as you were out of pocket as a result. Certainly, this is not the kind of service you would expect when flying with British Airways and I sincerely apologise for letting you down.
To improve our service and avoid these situations happening in the future, we investigate each cancellation or delay. If we see a particular route with problems, we take action to bring it back into line with the rest of our services. We are determined to keep our operational performance high for our customers and make sure any feedback from our passengers is passed to our Operations Manager to review.
So that I can contribute towards your out of pocket expenses, please send me the receipts of your claims along with a duly signed letter from XXX authorising you to deal with the claim on his behalf.
Our address is:
British Airways Plc
Customer Relations
PO Box 286118
28361 Bremen
Germany
I would also like to you are entitled to compensation for cancellation of your flight XXX. The distance of your disrupted journey, as calculated in accordance with EU legislation, was over 3500km. Based on this, you are entitled to 600.00 EUR in compensation.
As there are two passengers included in the claim, the total compensation due is 1,200.00 EUR, which is equivalent to 916.32 GBP.
Thank you for following this up with us and I hope to hear from you soon.

und die Zweite war dann:


Thank you for coming back to us. I am sorry for the error made in my previous response.
You are entitled to compensation for cancellation of your flight XXX. The distance of your disrupted journey as calculated in accordance with EU legislation was over 3500km. Based on this, you are entitled 300.00 EUR in compensation, which is 50% of the full amount. The reason for the 50% reduction is that you were provided with a rerouting on a flight that was scheduled to arrive at your final destination less than 4 hours after your original arrival time.
As there are two passengers included in the claim, the total compensation due is 600.00 EUR.
I have arranged bank transfers for 600.00 EUR. I have also arranged a bank transfer for 11.74 EUR, towards your meal expenses. Our payment will be transferred to your bank account, and will be with you soon.
Thank you for following this up with us and I hope you will fly with us again soon.
Best regards
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Lag ich also richtig mit meiner Annahme. Wie gesagt, die Halbierung setzt voraus, dass man zwischen 3 und 4 Stunden verspätet ankommt - allerdings am geplanten Flughafen. Da das hier nicht der Fall war, ist die volle Ausgleichszahlung zu leisten.
 

Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
262
48
Hamburch
Moin!
Heute Morgen ist mein Flug AB6709 gestrichen worden. Mir wurde eine Umbuchung nach MUC (statt NUE) angeboten und die Übernahme der Bahnkosten von MUC nach NUE. Die Möglichkeit habe ich angenommen, weil der nächste mögliche Flieger erst mittags von HAM nach NUE ging.
Wenn ich die entstanden Kosten einreiche, kann ich dann auch gleich Entschädigung beantragen? Berufe ich mich dabei auf den Nichttransport nach NUE oder auf die Verspätung (Flug+Bahn) in NUE. Oder habe ich keinerlei Rechte, weil mir AB die Bahnkosten erstatten will und mich damit an den Zielort befördert hat?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
7
Wien
An den Zielort bist du ja mit Verspätung gelangt?
Dein Zielort ist der Flughafen NUE, nicht die Stadt.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
bei refund.me steht folgendes in der AGB - es sind nicht immer NUR 15% Gebühren:

C. Gebühren
Berechnungsgrundlage für die Erfolgsprovision sind alle Leistungen der Fluggesellschaft, die nach unserer Beauftragung geleistet werden. Sofern die Ausgleichsleistung mit Ihrer Zustimmung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen wie einen Fluggutschein geleistet wird, haben wir einen Anspruch auf die Erfolgsprovision in Geld nach dem Wert der Sachleistung in bar. Der Anspruch auf Erfolgsprovision besteht auch dann, wenn die Leistung direkt an Sie geleistet wurde.
Wenn Ihr Anspruch erfolgreich außergerichtlich in Deutschland geltend gemacht werden kann, also entweder der endgültige Abflug- oder Ankunftsort in Deutschland liegt oder eine deutsche Airline den verspäteten oder annullierten Flug ausgeführt hat, erhält refund.me eine Erfolgsprovision von 15% zzgl. der in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (im folgenden nur USt.). Muss Ihr Anspruch gerichtlich in Deutschland geltend gemacht werden, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me 25% zzgl. USt.
Sofern Ihr Anspruch außergerichtlich außerhalb Deutschlands oder unabhängig von den unter B. 2 genannten Kriterien in Europa gerichtlich geltend gemacht werden muss, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me 25 % zzgl. USt. der tatsächlich eingezogenen Forderung, wenn die Vollmacht für refund.me innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten E-Mail mit dem Vollmachtsformular unterschrieben bei refund.me eingeht.
Geht die Vollmacht später als 14 Tage bei refund.me ein, beträgt die Erfolgsprovision von refund.me immer 30 % zzgl. 19% USt. der eingezogenen Forderung oder des Fluggutscheins.
Da die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Geltendmachung in UK mit höheren Kosten verbunden ist, müssen wir nach der erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs in diesem Land neben der Provision eine Bearbeitungsgebühr erheben, so dass abweichend von Nr. 3 von dem von der Fluggesellschaft geleisteten Betrag/Fluggutschein die Erfolgsprovision von 25% (bei verspäteter Vollmacht 30%) zzgl. 19% USt. und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zzgl. 19% USt berechnet werden.
In Spanien ist für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruch die Vorlage einer notariellen Vollmacht erforderlich, so dass wir Ihnen neben der Erfolgsprovision von 25% (bei verspäteter Vollmacht 30%) zzgl. 19% USt. die Kosten für die Vollmacht in Höhe von 35 Euro berechnen müssen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Geplante Ankunft in NUE: 09:45
Tatsächlich um 09:40 in MUC und um 11:55 am HBF in Nürnberg gewesen.

D.h. ich berufe mich auf den "falschen" Zielort MUC?
http://www.vielfliegertreff.de/reis...uggastrechte-annullierung-45.html#post1192798
umsteiger meinte:
..
Wenn der Ersatzflug planmäßig nicht mehr als zwei Stunden später angekommen WÄRE, ist Art. 5 Abs. 1c iii erfüllt > keine Ausgleichszahlung.

Dass der effektive Zeitverlust wegen leichter Verspätung des Ersatzfluges mehr als zwei Stunden beträgt, ist irrelevant.
Ersetze "Ersatzflug" durch "Bahn", ergo prüfe die planmäßige Ankunft der Bahn in Nürnberg.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da ich schon zitiert werde:

Falls nicht gerade außergewöhnliche Umstände vorliegen, besteht der Anspruch. Tatsächlich Ankunftszeit in Nürnberg ist mangels "echter" Ersatzbeförderung irrelevant.

Wichtig: Gerne wird behauptet, die zu ersetzenden Bahnkosten seien mit der Ausgleichszahlung nach Art. 12 I EU-VO zu verrechnen. Dem ist nicht so.
 
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Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
262
48
Hamburch
Da ich schon zitiert werde:

Falls nicht gerade außergewöhnliche Umstände vorliegen, besteht der Anspruch. Tatsächlich Ankunftszeit in Nürnberg ist mangels "echter" Ersatzbeförderung irrelevant.

Wichtig: Gerne wird behauptet, die zu ersetzenden Bahnkosten seien mit der Ausgleichszahlung nach Art. 12 I EU-VO zu verrechnen. Dem ist nicht so.

Hehe. das erwarte ich eh.
DANKE!
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Kurzer Erfahrungsbericht: Im Mai 2014 wurde ein FlyBe-Flug AMS-SOU wegen technischer Probleme gestrichen (SOU-AMS war auch annulliert). Heute, knapp 8 Monate später und nach Einschaltung von EUclaim hat FlyBe bezahlt. Ich habe die Buchung seinerzeit komplett storniert, weil der Reisegrund wegen der Streichung entfallen war.
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
415
0
MMX
Hallo, ich hab mal gegenüber Verspätungsausgleich mal nen anderen Fall:
Prämienflug in C, Umsteigeverbindung FRA MUC FCO und zurück. Beim Rückflug ca. 24h vorher erstes Leg (Start nachmittags 14:censored:x, Ankunft FRA regulär irgendwas um die 19 Uhr) annuliert (ebenso für beide Direktflüge am Nachmittag, klingt also nicht gerade nach höherer Gewalt durch Wetter oder so...).
Rumtelefoniert, gesagt bekommen für später am selben Tag nix frei, weder direkt noch indirekt. Also in den sauren Apfel beissen müssen und morgens um 8.50 ab FCO fliegen und 13.xx . Wie sieht das hier mit den 250 Euro aus? Gemäß den Rechten sind die doch drin, oder hab ich was überlesen?

Bin nicht immer so auf Krawall gebürstet aber da mir durch die Umorganisation fast ein ganzer Tag Urlaub flöten geht, und statt um 9 Uhr aufstehen, gemütlich frühstücken und dann Richtung FCO aufbrechen, heisst es "gemütlich" um 5 Uhr aufstehen, nach FCO fahren...

Irgendwelche Hinweise?

Gruss ebbelwoi