EU Fluggastrechte / Annullierung

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Chrisili

Neues Mitglied
18.01.2015
4
0
Hey ihr Lieben, ich hab derzeit ein kleines nerviges Problem und wollte wissen, was ihr so dazu sagt.

Ursprünglich gebucht war von meinem Kollegen DUS - ATL - MIA am 31.1. mit Airfrance.

Er guckt (vorfreudebedingt) ins Internet und entdeckt gestern Nacht, dass der Flug umgebucht wurde, und zwar sehr unlogisch.

ATL - MIA bleibt beim 31.1., DUS - ATL haben sie auf 1.2. verschoben.

Benachrichtigt hat uns keiner, Flug geht in 13 Tagen, gebucht wurde von meinem Kollegen tollerweise über die Schrottseite Airline Direct.

Ich hab jetzt bei Airfrance angerufen und wegen einer Umbuchung gefragt, die haben DUS CDG MIA vorgeschlagen, geht ca. ne Stunde früher, haben mich aber darauf verwiesen, dass nur Airline Direct umbuchen kann und darf.

Also Airline Direct angerufen und von einer Abteilung in die nächste verschoben, 5 Abteliungen, 7 Warteschlangen und über 1,5 Stunden am Telefon dann die Info, dass eine Kollegin am anderen Standort auf den Flug via Paris umbuchen wird. Bestätigung per E-Mail wurde angekündigt, ich warte allerdings immernoch.

Spannend wurde es dann auch noch, ich fragte warum wir nicht informiert wurden. Sie hat behauptet sie hätte am 6.1. eine E-Mail an uns versenden probiert, ohne Erfolg. Buchungsanfragen, Buchungsbeätigung und eien ältere E-Mail mit Flugzeitenänderungen im 5 Minuten Bereich kam aber an.

Ich hätte die VO so interpretiert, dass uns trotzdem die Hälfte der 600 Euro zustehen, da wir nicht informiert wurden und unter der 14 Tage Marke liegen. Ist das eine Fehlüberlegung von mir? Bei wem fordere ich das dann ein? Bei Airfrance oder bei dem Saftladen Airline Direct?

Ich hoffe, die bekommen das heute noch gebacken... was für eine mühsame Aktion..
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hey ihr Lieben, ich hab derzeit ein kleines nerviges Problem und wollte wissen, was ihr so dazu sagt.

Ursprünglich gebucht war von meinem Kollegen DUS - ATL - MIA am 31.1. mit Airfrance.

Er guckt (vorfreudebedingt) ins Internet und entdeckt gestern Nacht, dass der Flug umgebucht wurde, und zwar sehr unlogisch.

ATL - MIA bleibt beim 31.1., DUS - ATL haben sie auf 1.2. verschoben.

Benachrichtigt hat uns keiner, Flug geht in 13 Tagen, gebucht wurde von meinem Kollegen tollerweise über die Schrottseite Airline Direct.

Ich hab jetzt bei Airfrance angerufen und wegen einer Umbuchung gefragt, die haben DUS CDG MIA vorgeschlagen, geht ca. ne Stunde früher, haben mich aber darauf verwiesen, dass nur Airline Direct umbuchen kann und darf.

Also Airline Direct angerufen und von einer Abteilung in die nächste verschoben, 5 Abteliungen, 7 Warteschlangen und über 1,5 Stunden am Telefon dann die Info, dass eine Kollegin am anderen Standort auf den Flug via Paris umbuchen wird. Bestätigung per E-Mail wurde angekündigt, ich warte allerdings immernoch.

Spannend wurde es dann auch noch, ich fragte warum wir nicht informiert wurden. Sie hat behauptet sie hätte am 6.1. eine E-Mail an uns versenden probiert, ohne Erfolg. Buchungsanfragen, Buchungsbeätigung und eien ältere E-Mail mit Flugzeitenänderungen im 5 Minuten Bereich kam aber an.

Ich hätte die VO so interpretiert, dass uns trotzdem die Hälfte der 600 Euro zustehen, da wir nicht informiert wurden und unter der 14 Tage Marke liegen. Ist das eine Fehlüberlegung von mir? Bei wem fordere ich das dann ein? Bei Airfrance oder bei dem Saftladen Airline Direct?

Ich hoffe, die bekommen das heute noch gebacken... was für eine mühsame Aktion..


Also fluggastrechtlich musst du dich an AF wenden.

Ob und wie viel euch zusteht, lässt sich nicht klar beantworten, ohne die genauen Zeiten zu kennen, was ja voraussetzt, dass ihr einen verbindlichen Vorschlag erhaltet.

Wenn euch die Ausgleichszahlung wichtiger ist als eine zeitnahe Beförderung, wäre es taktisch klug, eurerseits erst sechs Tage vor Abflug wieder tätig zu werden. Denn zumindest dann, falls der Grund für die Umbuchung eine Streichung des Zubringers ist, entfiele die Ausgleichszahlung bei Abflug bis zwei h vor der ursprünglichen Zeit. Wird DUS-ATL hingegen planmäßig durchgeführt, nur eben ohne euch, wäre das voraussichtlich als Nichtbeförderung zu werten.
 

Chrisili

Neues Mitglied
18.01.2015
4
0
urpsrünglich wäre es ein Airfrance Flug gewesen, mir ist wichtig, dass meine Jungs am 31.1. fliegen können. Ich hoffe die Umbuchung klappt, ich dachte die Entschädigung wird, wenn die Airline nicht informiert hat wie sie ja muss, so oder so fällig, immerhin bin ich der Depp vom Dienst der sich jetzt darum kümmern muss. Nicht auszudenken was los gewesen wäre, wenn der nicht per Zufall im Internet seinen Flug abruft... Also ist es so, dass die Entschädigung nur zu zahlen ist, wenn der Unterschied über 2 Stunden ist, die 50% Regelung ist dann wann gültig?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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urpsrünglich wäre es ein Airfrance Flug gewesen, mir ist wichtig, dass meine Jungs am 31.1. fliegen können. Ich hoffe die Umbuchung klappt, ich dachte die Entschädigung wird, wenn die Airline nicht informiert hat wie sie ja muss, so oder so fällig, immerhin bin ich der Depp vom Dienst der sich jetzt darum kümmern muss. Nicht auszudenken was los gewesen wäre, wenn der nicht per Zufall im Internet seinen Flug abruft... Also ist es so, dass die Entschädigung nur zu zahlen ist, wenn der Unterschied über 2 Stunden ist, die 50% Regelung ist dann wann gültig?


Wenn dir der Flug wichtiger als die Ausgleichszahlung ist, brauchst du ja nicht taktisch zu denken. Dann also zusehen, dass es zur Umbuchung kommt, und DANN ggf. fragen, ob das irgendwelche Konsequenzen hat.

Aber um deine Frage zu beantworten.

Die erste Frage, die sich stellt, ist: Wurde der Flug gestrichen oder umgebucht, obwohl Flug erfolgt. Im letzteren Fall wäre es eine Nichtbeförderung, bei der es grundsätzlich egal ist, wann Info und Umbuchung erfolgen. Eine Ausgleichszahlung ist prinzipiell dann immer zu zahlen. Allenfalls über die Höhe könnte man streiten.

Wurde der Flug hingegen insgesamt aufgegeben, ist der Zeitpunkt der Info entscheidend. Mehr als zwei Wochen vorher gibt es nix. Zwei Wochen bis eine Woche vorher gibt es nix, wenn Angebot einer Ersatzbeförderung, die es ermöglicht, max 2 h vorher abzufliegen und max 4h später anzukommen. Bein einer Woche Vorlaufzeit wären es 1 h vorher und 2 h später, die erlaubt sind. Aber wichtig: Es zählt nur ein Angebot, dass ihr auch wirklich annehmen könnt. Zu sagen: Denkbar wäre die Ersatzbeförder XYZ, fragt mal beim Reisebüro nach, ob die das machen, reicht definitiv nicht.

Die 50 Prozent-Regelung wäre in eurem Fall zu beachten, falls Ersatzangebot erst in der letzten Woche vor dem Flug erfolgt. Und zwar dann, falls Verzögerung am Endziel > 2h und und < 4h.

Alles etwas kompliziert, daher ja auch mein Tipp, erst mal alles in trockene Tücher zu bringen und dann bei Bedarf mit den konkreten Zeiten hier noch mal zu posten.
 

Chrisili

Neues Mitglied
18.01.2015
4
0
d.h. dadurch, dass ich mich an die gewendet hab, gibt es keine Entschädigung, na gut, damit können wir ganz gut leben glaub ich, ich hab jetzt vom Reisebüro die E-Mail bekommen, dass der Flug umgebucht wird. Sie fliegen nur 40 Minuten früher los und kommen auch früher an, also kein Grund für Entschädigungen aufgrund der Zeiten.

Danke trotzdem für die rechtliche Info :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
d.h. dadurch, dass ich mich an die gewendet hab, gibt es keine Entschädigung, na gut, damit können wir ganz gut leben glaub ich, ich hab jetzt vom Reisebüro die E-Mail bekommen, dass der Flug umgebucht wird. Sie fliegen nur 40 Minuten früher los und kommen auch früher an, also kein Grund für Entschädigungen aufgrund der Zeiten.

Danke trotzdem für die rechtliche Info :)


Kein Ding.

Aber check trotzdem ab, ob der ursprüngliche Flug wirklich gestrichen wurde oder die Jungs aus sonstigen Gründen auf einen anderen Flug verlegt worden sind! Den wie gesagt wäre dies dann eine Nichtbeförderung, und eine Ausgleichszahlung wäre wieder drin.
 

Chrisili

Neues Mitglied
18.01.2015
4
0
Der Flug wurde gestrichen, es findet keiner am 31. statt, also Annulierung keine Nichtbeförderung - keine Ausgleichzahlung - korrekt?
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.416
480
CGN
So, nun hat es auch mich erwischt.

LHR - CLT auf US 731 schon mit 90 Min verspäteten Boarding auf Grund das der Inbound Flight zu spät rein kam. Ankunft in CLT dann mit 2 Std Verspätung. Connection Flight nach LAS war weg. Umbuchung auf den nächsten Tag, da kein Flug mehr geht. Hab ich Randale gemacht, weil ich nur 1 Nacht in LAS bleibe. Der Supervisior buchte mich dann um auf CLT - PHX - LAS. Aber in Y weil - angeblich - kein Platz mehr in First. Komischerweise bekam am Gate noch ein Pax ein Upgrade. Ankunft in LAS dann mit knapp 4,5 Std delay.

Gerade an US geschrieben.

1. 600,- € Entschädigung auf Grund 264 / 1
2. Refund Fare Differenz First to Coach
3. Compensation für all die Probleme und die Behandlung.

Bin gespannt was als Antwort kommt.

PS: Habe US Chairman Status

Möchte euch die Antwort von AA nicht vorenthalten und bitte um die Meinung dazu von einem Profi:

On behalf of American Airlines and US Airways, thank you for contacting us.

We regret that your Flight 731 from London, Heathrow on January 3, 2015 was delayed. As you may know this flight did not operate as scheduled due to an initial delay of 71 minutes caused by unexpected to mechanical issues. It was further delayed due to Air Traffic Control issues. Please accept our apology for the inconvenience and impact on your travel plans this irregularity caused, especially the missing of the poker tournament you were attending. It is never our intent to create difficulties for you, or any of our passengers, and appreciate that this disruption was a frustrating experience.

Further, we thank you for giving us the opportunity to respond to your request for compensation based on European Regulation 261/2004. While the regulation does provide for compensation to be paid to air passengers in the event of an international flight delay or cancellation in excess of 3 hours, our records indicate Flight 731 departed London with a 1 hour, 46 minute delay and arrived 2 hours and 06 minutes after its scheduled arrival time in Charlotte. We regret that this delay further impacted your travel between Charlotte and Las Vegas. However, since the United States is not a member state within the European Union and US Airways is not a community carrier, we are only required to adhere to the rules of the EU for flights departing Europe that are delay in excess of 3 hours; therefore no compensation under the EU Regulation No. 261/2004 is due.

While no compensation is due under the regulation, as a further token of our apology we have authorized a $600.00 transferable Electronic Travel with US Voucher (E-TUV). Your E-TUV is valid toward the purchase of travel on US Airways. Please be advised the E-TUV is not valid with Internet bookings and must be redeemed within one year from the date of this correspondence. In addition, please take a moment to read the terms and conditions listed below to receive the full benefit of this compensation. When you are ready to make your future travel arrangements, please call our Reservations Department in Ireland at 1890-925065 and provide the E-TUV code listed below. The customary ticketing fee will not be assessed at the time of booking with our Reservations Department.

E-TUV Confirmation code:

Additionally, I'm sorry we were unable to accommodate you in the First Class cabin from Charlotte to Phoenix. In view of the details you recounted, we have forwarded your request to our Passenger Refunds department for their review and consideration of any applicable refund. Once the adjustment is processed by the accounting specialists in that department, a credit will be issued to your credit card account. Depending on your bank billing cycles, it could take up to 2 cycles for the credit to be reflected on a statement. In addition, you can track the status of your refund via AA.com at the following link: https://www.refunds.aa.com (please allow 2 business days before checking).

Should you need to contact personnel in our Passenger Refunds department directly, their contact information is:

American Airlines


Passenger Refunds


4000 E Sky Harbor Blvd.


Phoenix , AZ 85034

Fax : 1-800-892-3447 or 480-693-2759

Mr. XXX, as a Chairman Preferred Dividend Miles member, your business and opinions are important to us. We look forward to seeing you on your next US Airways or American Airlines flight.
 
Zuletzt bearbeitet:

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.416
480
CGN
Die Auskunft ist insofern falsch, als maßgeblich die Ankunft am ENDZIEL ist. Und die war ja nun mal deutlich später.

Genau das war auch meine Interpretation der VO. Ich bin mir nur nicht sicher ob ich das Angebot über $600 annehmen soll oder den Rechtsweg wählen soll. Finde es auf jedenfall positiv das sie meine Beschwerde nicht ignoriert haben und sich ein Agent Zeit für die individuelle Antwort genommen hat.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, meine persönliche Meinung ist, dass man sich nicht unnötig streiten sollte. Die dir angebotene Gutschrift im Gegenwert v. 600 $ entspricht ja inzwischen fast 600 Euro.

Ich würde das einfach davon abhängig machen, ob beabsichtigt ist, in naher Zukunft erneut mit denen zu fliegen.
 
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Reaktionen: frabkk und koelntom

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.069
138
PHL-XXX-MUC.
Gebucht in D, XXX-MUC mit Voucher in O gebucht. PHL-XXX wurde gestrichen und in PHL-YYY-MUC umgebucht. US bucht in A ein, da First Compartment bei Invol Reroute behalten werden soll. LH setzt mich beim Check-In am Flughafen wieder in die Business. Online Boarding Pass für die First auf YYY-MUC war bereits vorhanden.

Gilt das nun als Downgrade oder nicht? Habe ich nach EU261 Rechte?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.820
3.380
PHL-XXX-MUC.
Gebucht in D, XXX-MUC mit Voucher in O gebucht. PHL-XXX wurde gestrichen und in PHL-YYY-MUC umgebucht. US bucht in A ein, da First Compartment bei Invol Reroute behalten werden soll. LH setzt mich beim Check-In am Flughafen wieder in die Business. Online Boarding Pass für die First auf YYY-MUC war bereits vorhanden.

Gilt das nun als Downgrade oder nicht? Habe ich nach EU261 Rechte?

Frag Dich doch mal, was für einen Beförderungsvertrag - insbesondere in welcher Serviceklasse - du abgeschlossen hast, und ob dieser erfüllt wurde.
 

cgb

Reguläres Mitglied
19.01.2013
63
0
Wie verhält es sich bei einer Kombination von Verspätungsgründen?

Konkreter Fall:
Strecke CPH-YYZ. Incoming Aircraft ca. 30 Minuten verspätet vom Gate weg. Beim Rollen zur Startbahn hat der Pilot die "Navigationsdaten aus dem Boardcomputer verloren", daraufhin Taxi zurück zum Gate, Schneesturm kommt und Maschine sitzt weitere 7h am Boden fest bevor sie nach CPH aufbricht. In CPH dann "schneller" Turnaround. Bei Landung in YYZ konnte aber dann der Finger für ca. 30 Minuten nicht bewegt werden, da eingefroren.

Die genaue Aufteilung wieviel Zeit auf die Reparatur des Navigationsgeräts/Neueingabe und den Schneesturm zuzuschreiben sind, ist mir nicht bekannt.