EU Fluggastrechte / Annullierung

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Tine1805

Reguläres Mitglied
18.12.2022
42
27
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Mahlzeit 😉,
ursprünglich war unser Rückflug für den 6.12 von Tampa nach Frankfurt um 18:25 Ortszeit mit Ankunft am 7.12 um 9:30 angesetzt (Direktflug LH4401).
Gerade die Meldung bekommen, dass es jetzt um 15:06 von Tampa nach Newark geht und von dort nach Frankfurt, Ankunft dann am 7.12 um 9:10 in Frankfurt.
Entsteht durch den deutlich verfrühten Abflug jetzt ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechten?
Ich wurde vor 2 Jahren in einen früheren Flieger von KLM auf LH ungebucht (IAD-BSL). Wir mussten über 2 Stunden früher abfliegen, haben trotzdem die Entschädigung erhalten. Bei KLM relativ problemlos.
Allerdings musste ich für jeden Fluggast einzeln mit eigener Kontonummer reklamieren, auch für die 2x +0,5. Auf mein Konto alles auszahlen war ein Ding der Unmöglichkeit, dabei war alles zusammen gebucht worden.

Wenn ihr den Direktflug wollt, suche dir einen passenden Flug raus und rufe die Hotline an und bitte um Umbuchung dorthin, da der Flug über Newark aufgrund von Terminen absolut nicht so früh möglich ist.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.964
FRA

Fab2408

Reguläres Mitglied
Hallo zusammen,

Frage zu Entschädigung bei großer Verspätung.

Flug NRT-VIE (OS) ca. 2h verspätet abgeflogen deshalb Anschlussflüge VIE-MUC (OS) + MUC-STR (LH) verpasst, erst umgebucht auf VIE-STR (EW) auch verpasst, daraufhin umgebucht auf nächsten Morgen VIE-STR (OS).
OS hat Übernachtung in Wien übernommen.
Also ca. 8 Stunden später am Endziel angekommen.

OS bietet mir nun eine Entschädigung von 250€ an.

Ist das in Ordnung?

Verstehe die Berechnung nicht ganz, vllt könnte mir hier jemand bitte weiterhelfen?

In vielen Online Artikel steht ja meist folgende Regelungen.

250 Euro bei Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer),

400 Euro bei Mittelstrecken (mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder bei Start bzw. Ziel in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat zwischen 1.500 und .3500 Kilometer) sowie

600 Euro bei Langstrecken (mehr als 3.500 Kilometer).

Wird dann hier die Strecke VIE-STR verwendet?
 
10.02.2012
4.837
2.680
dann wuerde ich das unter 'versuchen kann man's ja mal' seitens OS verbuchen. Ggf. einmal mit Fristsetzung reklamieren, und dann den (sofern ich das hier beurteilen kann) Selbstgaenger anwaltlich und fuer OS kostenpflichtig einfordern. Und ich meine damit nicht die Portale, die von Deinem Geld einen (grossen) Teil abknipsen...

btw: Wenn die Anwaltskosten eh' von der Airline uebernommen werden muessen, warum kassieren die dann (auch) noch beim Kunden ab?
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Vom Glauben abgesehen: Ist aber so. Im Wort "Umbuchung" steckt das Wort "Buchung" drin. Jede bestätigte Buchung ist an und für sich getrennt zu betrachten.

Ich würde hier auch bei den 2x 600€ mitgehen.
Bei Streichung (Cancel) unstrittig. Bei 2 separaten Verspätungen würde ich auch mitgehen (1. Leg verspätet, neues 2. Leg verspätet) auch.

Hier ist ja der Fall 1. Leg verspätet. Sowohl die geplante Verbindung, als auch die erste Alternative verpasst. Die Anschlussflüge haben wie geplant stattgefunden.
 
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Reaktionen: marcus67
10.02.2012
4.837
2.680
Vom Glauben abgesehen: Ist aber so. Im Wort "Umbuchung" steckt das Wort "Buchung" drin. Jede bestätigte Buchung ist an und für sich getrennt zu betrachten.

Ich würde hier auch bei den 2x 600€ mitgehen.
hmmm, wenn das einzeln zu sehen waere, haette Leg 2 dann aber keine 600 Euro mehr, denn die 'Buchung' war dann ja nur VIE-STR?!
 
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Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
678
79
Kurze Verständnisfrage: Gebucht über LH Discover Airlines MCO - FRA - DUS. Einen Tag vorher Annulierung meines Fluges von 19:50. Umbuchung auf Flug um 23:25. Ankunft in DUS war nun 17:40 statt 14:05 Uhr. Discover hat sich nun gemeldet und will mir 300 Euro zahlen. Ich bin mir nicht sicher, warum sie die Summe um 50% kürzen, daher ist das richtig oder soll ich ablehnen und auf die 600 Euro bestehen ?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
786
1.098
ZRH
Kurze Verständnisfrage: Gebucht über LH Discover Airlines MCO - FRA - DUS. Einen Tag vorher Annulierung meines Fluges von 19:50. Umbuchung auf Flug um 23:25. Ankunft in DUS war nun 17:40 statt 14:05 Uhr. Discover hat sich nun gemeldet und will mir 300 Euro zahlen. Ich bin mir nicht sicher, warum sie die Summe um 50% kürzen, daher ist das richtig oder soll ich ablehnen und auf die 600 Euro bestehen ?
Lies mal in der EG-V 261/2004 bei Artikel 7, Ziffer 2, Buchstabe c) 🤷‍♂️
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
920
1.734
FRA
Wäre es nicht viel pragmatischer gewesen, wenn Du einfach geschrieben hättest, was dort steht ?
Schon. Aber das hättest jetzt ebenso pragmatisch tun können :kiss:

Zitat:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
678
79
Schon. Aber das hättest jetzt ebenso pragmatisch tun können :kiss:

Zitat:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
Danke Dir.