EU Fluggastrechte / Annullierung

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Tine1805

Reguläres Mitglied
18.12.2022
41
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Mahlzeit 😉,
ursprünglich war unser Rückflug für den 6.12 von Tampa nach Frankfurt um 18:25 Ortszeit mit Ankunft am 7.12 um 9:30 angesetzt (Direktflug LH4401).
Gerade die Meldung bekommen, dass es jetzt um 15:06 von Tampa nach Newark geht und von dort nach Frankfurt, Ankunft dann am 7.12 um 9:10 in Frankfurt.
Entsteht durch den deutlich verfrühten Abflug jetzt ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechten?
Ich wurde vor 2 Jahren in einen früheren Flieger von KLM auf LH ungebucht (IAD-BSL). Wir mussten über 2 Stunden früher abfliegen, haben trotzdem die Entschädigung erhalten. Bei KLM relativ problemlos.
Allerdings musste ich für jeden Fluggast einzeln mit eigener Kontonummer reklamieren, auch für die 2x +0,5. Auf mein Konto alles auszahlen war ein Ding der Unmöglichkeit, dabei war alles zusammen gebucht worden.

Wenn ihr den Direktflug wollt, suche dir einen passenden Flug raus und rufe die Hotline an und bitte um Umbuchung dorthin, da der Flug über Newark aufgrund von Terminen absolut nicht so früh möglich ist.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.914
3.779
FRA

Fab2408

Neues Mitglied
11.07.2024
18
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Hallo zusammen,

Frage zu Entschädigung bei großer Verspätung.

Flug NRT-VIE (OS) ca. 2h verspätet abgeflogen deshalb Anschlussflüge VIE-MUC (OS) + MUC-STR (LH) verpasst, erst umgebucht auf VIE-STR (EW) auch verpasst, daraufhin umgebucht auf nächsten Morgen VIE-STR (OS).
OS hat Übernachtung in Wien übernommen.
Also ca. 8 Stunden später am Endziel angekommen.

OS bietet mir nun eine Entschädigung von 250€ an.

Ist das in Ordnung?

Verstehe die Berechnung nicht ganz, vllt könnte mir hier jemand bitte weiterhelfen?

In vielen Online Artikel steht ja meist folgende Regelungen.

250 Euro bei Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer),

400 Euro bei Mittelstrecken (mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder bei Start bzw. Ziel in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat zwischen 1.500 und .3500 Kilometer) sowie

600 Euro bei Langstrecken (mehr als 3.500 Kilometer).

Wird dann hier die Strecke VIE-STR verwendet?
 
10.02.2012
4.586
2.423
dann wuerde ich das unter 'versuchen kann man's ja mal' seitens OS verbuchen. Ggf. einmal mit Fristsetzung reklamieren, und dann den (sofern ich das hier beurteilen kann) Selbstgaenger anwaltlich und fuer OS kostenpflichtig einfordern. Und ich meine damit nicht die Portale, die von Deinem Geld einen (grossen) Teil abknipsen...

btw: Wenn die Anwaltskosten eh' von der Airline uebernommen werden muessen, warum kassieren die dann (auch) noch beim Kunden ab?
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.092
1.531
Vom Glauben abgesehen: Ist aber so. Im Wort "Umbuchung" steckt das Wort "Buchung" drin. Jede bestätigte Buchung ist an und für sich getrennt zu betrachten.

Ich würde hier auch bei den 2x 600€ mitgehen.
Bei Streichung (Cancel) unstrittig. Bei 2 separaten Verspätungen würde ich auch mitgehen (1. Leg verspätet, neues 2. Leg verspätet) auch.

Hier ist ja der Fall 1. Leg verspätet. Sowohl die geplante Verbindung, als auch die erste Alternative verpasst. Die Anschlussflüge haben wie geplant stattgefunden.
 
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