EU Fluggastrechte / Annullierung

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rohoff

Neues Mitglied
09.05.2024
8
13
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Hallo zusammen,

ich habe bei der Lufthansa einen Flug für September gebucht, der vor Kurzem storniert wurde. Laut Fluggastrechten habe ich Anspruch auf eine Beförderung zu meinem Endziel zu einer anderen Uhrzeit, sofern Plätze verfügbar sind.

Meine Frage ist: Bis wann muss ich mich entscheiden, wann ich den Rückflug antreten möchte? Besteht die Möglichkeit, mich erst im Juli festzulegen, ob ich den Flug einen Tag vorher oder einen Tag später antreten möchte?

Von der Lufthansa habe ich eine automatische E-Mail erhalten, in der darauf hingewiesen wird, dass man auf eine Antwort bis zum 15. Dezember wartet.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
 

Belpmoos

Erfahrenes Mitglied
30.11.2023
318
234
BRN
Du kannst die vorgeschlagenen Ersatzflüge nicht akzeptieren und wünschen, einen Tag früher oder später zu fliegen. Allerdings kannst du dir nicht bis im Juli dafür Zeit lassen, in der Regel annulieren die Fluggesellschaften die Flüge wenn sie innerhalb der von ihnen gesetzten Frist nichts von dir hören.
 
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alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
283
220
HAM / GOT
Siehe EU261:


Ergo: Wenn der Kunde nicht mit der Erstattung als Gutschein oder anderweitige Dienstleistung einverstanden ist, gibts Geld als Barzahlung, Scheck oder Überweisung. Meilen sind nichts anderes als anderweitige Dienstleistung/Gutschein :)


Die Meilen lassen sich also recht gut in Euros umwandeln. Da aber einige Fallstricke zu beachten sind, kann das im Rahmen einer Beratung beim Fachmann am besten besprochen werden. Ich habe erst vor kurzem 6000€ für einen SAS-C-Award bekommen, nachdem der Flug annulliert wurde.
Der Fachmann ist am Werk... Ersatzflug ist gebucht...
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Nach Flugstreichung durch Lufthansa und notwendiger Übernachtung in Frankfurt, waren wir abends schick für 480 euro für 2 Personen zum dinner.
Rechnung unter "Verpflegungskosten" habe ich eingreicht.Nun kam die Antwort daß diese Kosten nicht erstattet werden, da ich die Kostenminderungspflicht eingehalten hätte.
Ehrlich gesagt habe ich damit gerechnet, aber anteilig 100 Euro pro Person zur Erstattung halte ich für angemessen. Zwischen geplanten und dann umgebuchten Abflug vergingen 24 Stunden uns somit wären 3 Mahlzeiten standard gewesen. Eingereicht habe ich aber nur das Gourmetdinner.

GIbt es da ne Richtlinie was nen Essen kosten darf?
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
325
466
GIbt es da ne Richtlinie was nen Essen kosten darf?
Uns hat LH in Seoul bei 24h unfreiwilligen Aufenthalt zunächst angeboten 300 von 380€ für 2 Personen Hotel + Abendessen + Frühstück zu erstatten. Nach nochmaligem Nachhaken und Androhung eines Anwalts haben sie „aus Kulanz ganz ganz ausnahmsweise“ die vollen Kosten erstattet.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Uns hat LH in Seoul bei 24h unfreiwilligen Aufenthalt zunächst angeboten 300 von 380€ für 2 Personen Hotel + Abendessen + Frühstück zu erstatten. Nach nochmaligem Nachhaken und Androhung eines Anwalts haben sie „aus Kulanz ganz ganz ausnahmsweise“ die vollen Kosten erstattet.
Ja, Hotel und transfer haben sie bezahlt, Es geht nur um die dinnerkosten....
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
666
481
Nach Flugstreichung durch Lufthansa und notwendiger Übernachtung in Frankfurt, waren wir abends schick für 480 euro für 2 Personen zum dinner.
Rechnung unter "Verpflegungskosten" habe ich eingreicht.Nun kam die Antwort daß diese Kosten nicht erstattet werden, da ich die Kostenminderungspflicht eingehalten hätte.
Ehrlich gesagt habe ich damit gerechnet, aber anteilig 100 Euro pro Person zur Erstattung halte ich für angemessen. Zwischen geplanten und dann umgebuchten Abflug vergingen 24 Stunden uns somit wären 3 Mahlzeiten standard gewesen. Eingereicht habe ich aber nur das Gourmetdinner.

GIbt es da ne Richtlinie was nen Essen kosten darf?
Ohne das jetzt persönlich zu meinen, mir scheint das jetzt auch nicht im Sinne der Kostenminderungspflicht angemessen. Glaube nicht dass es da eine Richtlinie gibt, ist ja auch in jeder Stadt anders. Ich denke angemessen ist, was das Hotel für das Frühstück verlangt (25-30 EUR pp), ein 3-Gänge Mittags- und Abendsessen in einem durchschnittlichen Restaurant, gerne auch mit einem Glas Wein. Dazu gibt es aber sicher ein Haufen Urteile.

Ich denke Knackpunkt ist, dass die Rechnung eben nur eine Mahlzeit war. Selbst 240 EUR pro Person für 3 Mahlzeiten scheinen für Frankfurt jetzt nicht unbedingt kostenmindernd aber schon eher ok. Reich doch die anderen Rechnungen ebenfalls ein und schau was am Ende dann für eine Summe rauskommt.
 

Tine1805

Reguläres Mitglied
18.12.2022
40
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Ich bin kurz davor, die Kombi LAS - YUL - FRA - BSL auf einem Ticket zu buchen.
Da ich vor 2 Jahren in den "Genuss" von 4x EU 261 mit 4x 600,- kam (damals mit KLM),
frage ich jetzt nach, wie es rein rechtlich aussieht mit der Entschädigung über EU 261, sollte LAS-YUL Verspätung haben oder ganz ausfallen.
Es handelt sich ja um einen Flug einer Nicht-EU-Airline zu einem Nicht-EU Flughafen. Allerdings geht der gesamte Flug ja in die EU.

KLM wäre preislich eine andere Hausnummer (ohne Premium Eco).
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Ohne das jetzt persönlich zu meinen, mir scheint das jetzt auch nicht im Sinne der Kostenminderungspflicht angemessen. Glaube nicht dass es da eine Richtlinie gibt, ist ja auch in jeder Stadt anders. Ich denke angemessen ist, was das Hotel für das Frühstück verlangt (25-30 EUR pp), ein 3-Gänge Mittags- und Abendsessen in einem durchschnittlichen Restaurant, gerne auch mit einem Glas Wein. Dazu gibt es aber sicher ein Haufen Urteile.

Ich denke Knackpunkt ist, dass die Rechnung eben nur eine Mahlzeit war. Selbst 240 EUR pro Person für 3 Mahlzeiten scheinen für Frankfurt jetzt nicht unbedingt kostenmindernd aber schon eher ok. Reich doch die anderen Rechnungen ebenfalls ein und schau was am Ende dann für eine Summe rauskommt.
Wir haben außer dem teuren Dinner nichts zu uns genommen, bzw beim Bäcker nen Sandwich aber ohne Beleg Also alles wurde eingereicht, und alles wurde beglichen, außer die Verpflegungskosten. Habe der (indischen) Trulla jetzt mal geschrieben, daß ich pro Person 100 Euro mit Zahlungsfrist erwarte, sonst gibts Ratz Fatz die Klage.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.948
963
Disclaimer: IANAL! Nur meine persönliche Laien-Meinung. Jeder darf mich diesbezüglich aufs Heftigste kritisieren (nur bitte keine Beleidigungen).

Wer fliegt denn das finale leg FRA-BSL? LH?
Dann könnte man bei Gesamtverspätung in BSL LH anfunken und schauen, was passiert. Argument wäre Analogie zu České aerolinie Urteil des EuGH C-502/18. Argument wäre, das ganze ist eine Flugreise, so dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, welcher Anteil der Reise die Endverspätung verursacht hat. Und zumindest ein EU-carrier war an der Reise beteiligt und bei dem hält sich der Pax schadlos. Die Airlines untereinander können sich gegenseitig ggf. jeweils schadlos halten. Das ist ausdrücklich nur eine Analogie zu dem Urteil. Damals ging es um die umgekehrte Richtung. České aerolinie hatte den Pax pünktlich in Abu Dhabi abgeliefert. Etihad hat dann eine Verspätung zum Ziel verursacht. Eine Verspätung eines non-EU-carriers auf einem komplett non-EU leg. Trotzdem durfte der überhaupt nicht an der Verspätung beteiligte carrier České aerolinie zahlen.
Unterschied ist allerdings, dass meines Wissens (da bin ich spontan nicht ganz sicher) České aerolinie auch der marketing carrier war. Nach dem Wortlaut der Verordnung sollte das aber keine Rolle spielen (wobei nach Wortlaut der Verordnung das Urteil so auch überhaupt nicht denkbar schien...). Und natürlich, dass es in der EU los ging.
Trotzdem: An der "ein Flug-Doktrin" kann man nicht rütteln. Wenn man tatsächlich so weit gehen kann, dass sich der Kunde irgend einen an dem einen Flug beteiligten carrier aussuchen darf, der dann quasi gesamtschuldnerisch haftet, dann könnte man z.B. LH als carrier des letzten Fluges heranziehen. Zumal es eben auch der finale carrier ist, mit dem die Ziel-Verspätung finalisiert würde.
Das ganze würde ziemlich sicher den Klageweg erfordern. Ggf. bis zum EuGH, der BGH würde sich dieser Ansicht sicher nur widerwillig anschließen....


edit: Ich hatte 2019 prinzipiell die gleiche Problematik: Auf einem UA-Business-Ticket (black-friday 2018-sale...) wegen technical massive Verspätung UA PHX-ORD. Flug ORD-FRA (auf LH) nicht mehr erreichbar, so dass wir schon in PHX Alternativen brauchten.
Ich habe damals nichts versucht, weil 1.) das Urteil České aerolinie noch gaaanz neu war. und 2.) weil UA damals wirklich vorbildlich alles geregelt hatte. Am Schalter Umbuchung auf PHX-LAX, Hotel in LAX inkl. Frühstück, einen so großen Stapel food-voucher, die wir gar nicht alle verbrauchen konnten, LAX-FRA in C am nächsten Tag. Das einzige war, dass ich zunächst schnell selber schauen musste, was man in der C noch zeitnah irgendwo buchen könnte. Die UA-Hotline wollte nämlich drei Tage später in Y, was anderes ginge nicht, thank you, buy.... Die Dame am first Schalter in PHX musste auch telefonisch das OK einholen für die Umbuchung. Aber dann war der Service wirklich perfekt. Wenn man sich gut umsorgt gefühlt hat, dann nimmt zumindest bei mir die Neigung, sich ggf. noch gerichtlich zu streiten, deutlich ab....
 
Zuletzt bearbeitet:

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Man kann auch in Frankfurt gut für 100 € Essen gehen.
Wer übertreibt, soll die Konsequenzen selbst verantworten.
Das hat nichts mit Übertreibung zu tun. Ich möchte ja nicht die gesamt Summe , sondern nur die 100 euronen pro Paxe.
Daß die LH nix zahlen möchte, würde ich eher als Übertreibung bezeichnen.
...und ja, die Konsequenzen trage ich voll, nämlich die Restsumme selbst zu tragen,und das zusammentragen der Fakten für die Mail an den Anwalt für die eventuelle Klage.
Normal wäre gewesen, wenn die LH sagt ok, das war zu viel, wir übernehmen pauschal 100 Euro pro Person. Damit wäre der Fall erledigt gewesen.
Wenn die eine Eskalation möhcten, dann bekommen sie diese
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.853
8.128
LEJ
Das hat nichts mit Übertreibung zu tun. Ich möchte ja nicht die gesamt Summe , sondern nur die 100 euronen pro Paxe.
Daß die LH nix zahlen möchte, würde ich eher als Übertreibung bezeichnen.
...und ja, die Konsequenzen trage ich voll, nämlich die Restsumme selbst zu tragen,und das zusammentragen der Fakten für die Mail an den Anwalt für die eventuelle Klage.
Normal wäre gewesen, wenn die LH sagt ok, das war zu viel, wir übernehmen pauschal 100 Euro pro Person. Damit wäre der Fall erledigt gewesen.
Wenn die eine Eskalation möhcten, dann bekommen sie diese
Viel Spaß dabei.
Warum stößt dein Verhalten hier auf so wenig Gegenliebe.
 

immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
414
744
STR
Das hat nichts mit Übertreibung zu tun. Ich möchte ja nicht die gesamt Summe , sondern nur die 100 euronen pro Paxe.
Daß die LH nix zahlen möchte, würde ich eher als Übertreibung bezeichnen.
...und ja, die Konsequenzen trage ich voll, nämlich die Restsumme selbst zu tragen,und das zusammentragen der Fakten für die Mail an den Anwalt für die eventuelle Klage.
Normal wäre gewesen, wenn die LH sagt ok, das war zu viel, wir übernehmen pauschal 100 Euro pro Person. Damit wäre der Fall erledigt gewesen.
Wenn die eine Eskalation möhcten, dann bekommen sie diese
Da fehlen mir die Worte.

Wünsche dir (persönlich) kein Glück.

Maßlos übertreiben und dann mit dem Anwalt drohen, hold my beer.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Da fehlen mir die Worte.

Wünsche dir (persönlich) kein Glück.

Maßlos übertreiben und dann mit dem Anwalt drohen, hold my beer.
1. Worte fehlen dir offensichtlich nicht!
2. Danke
3a. War nicht maßlos, sondern gut 470 Euronen
3b. Ich drohe nicht nur, ich beauftrage einen
3c, Dein Bier halte ich und nehme auch nen Schluck:)
...aber jetzt ist gut, auf konstruktive Kritik regiere ich ich vielleicht, auf persönliche nicht mehr.
Bitte zurück zu den EU 261 Themen...
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.904
3.753
FRA
Als "indische Trulla" würde ich dich freundlich um die vollständige Einreichung der zugrundeliegenden Belege für die neue Erstattungsanforderung von 200 Euro bitten.
Das ist ja auch Quatsch, er hat ja einen Beleg eingereicht. Das hier seitens LH eine Grenze gezogen wird, ist verständlich, aber dann soll LH doch sagen (und bis dahin erstatten), wo sie die sehen. Eine Totalverweigerung kann ich nicht nachvollziehen. Außerdem sind wir aus dem Bahn-Thread gespannt, ob hier @alinakl spesenstechnisch geschlagen wird (immerhin wurde von der Bahn schon ein Essen im Sternerstaurant erstattet, ich erinnere aber den Betrag nicht mehr).

Darf man fragen, wo man in Frankfurt so edel diniert, wir sind für den @FRA Stammtisch immer für neue Inspirationen empfänglich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.162
705
Das ist ja auch Quatsch, er hat ja einen Beleg eingereicht. Das hier seitens LH eine Grenze gezogen wird, ist verständlich, aber dann soll LH doch sagen (und bis dahin ersttten), wo sie die sehen. Eine Totalverweigerung kann ich nicht nachvollziehen. Außerdem sind wir aus dem Bahn-Thread gespannt, ob hier @alinakl spesenstechnisch geschlagen wird (immerhin wurde von der Bahn schon ein Essen im Sternerstaurant erstattet, ich erinnere aber den Betrag nicht mehr).

Darf man fragen, wo man in Frankfurt so edel diniert, wir sind für den @FRA Stammtisch immer für neue Inspirationen empfänglich. ;)
Danke für den konstruktiven Beitrag!
Das Restaurant heißt Lárome, Neue Mainzer Strasse 20
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.682
1.130
Das ist ja auch Quatsch, er hat ja einen Beleg eingereicht.
Das mein Beitrag keine ernstzunehmende, rechtliche Bewertung war, scheint selbst dem Delinquenten aufgefallen zu sein. Warum nicht Dir?
Grundsätzlich kann man natürlich im Recht sein und sich trotzdem, gerade in der Wortwahl, absolut daneben benehmen. Konstruktiv ist man dann offensichtlich nur, wenn man noch Beifall klatscht.