EU Fluggastrechte / Annullierung

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EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
291
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Die Lufthansa hat unseren Flug am 29.12 BRE - FRA - ALF (Alta, Norwegen) heute gestrichen. Als Alternative wird am gleichen Tag BRE - FRA - EVE (Evenes, Norwegen) vorgeschlagen. Evenes ist 660km von unserem Ziel Alta entfernt. Nun wäre meine Idee zumindest auf Tromso umzubuchen (Verfügbarkeit bei LH noch gegeben), da ist die Strecke nach Alta mit dem Auto deutlich kürzer (380km). Alternativ könnte man hier auch abends noch mit Wideroe TOS - ALF fliegen (was die LH aber wohl kaum buchen kann, korrekt?) Sinnvolle Alternativen von anderen Abflughäfen (HAJ / HAM) gibt es auf dieser Route leider auch nicht.

Die Frage ist nun, zahlt die Lufthansa die Kosten für einen Mietwagen (oder Alternativ Weiterflug mit Wideroe) für die Strecke nach Alta, da dies ja unser Endziel war? Das wird bei knapp 950€ + Sprit liegen, da Einwegmiete und natürlich Hochsaison in Norwegen. Dazu kommt dann ja aber auch noch die Entschädigung nach EU261 (Verspätung am Endziel = ALF), oder?

Wahrscheinlich kommt demnächst dann der gleiche Spaß noch für den Rückflug, den finde ich nämlich auch nirgends mehr... Scheint das Discover die Strecke wohl komplett gestrichen hat.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.224
3.234

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
291
Auch wenn sie es nicht buchen wollen - bezahlen müssen sie es.
Gut, dann werden wir wohl einfach schauen ob Mietwagen oder Flug. Solange die LH dafür aufkommt, alles fein.

Nein. Da mehr als 14 Tage vor dem Flug storniert gibt es keine Entschädigung.
Ok, ich war mir nicht sicher ob die 14 Tage nur bei Zeitänderung gelten aber nicht bei komplett anderem Zielort. Aber scheint wohl leider so zu sein :/

Viel spannender wird noch der Rückflug, falls Sie den tatsächlich streichen. Dann gäbe es nämlich eine sinnvolle Alternative mit SAS/KLM. Da bin ich mal gespannt...
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.224
3.234
Gut, dann werden wir wohl einfach schauen ob Mietwagen oder Flug. Solange die LH dafür aufkommt, alles fein.
Buch den Flug. Das Geld für den Mietwagen zu bekommen ist erheblich komplexer und nicht 100% sicher.

Zunächst musst Du allerdings LH auffordern, eine Ersatzbeförderung anzubieten - und zwar zu Deinem Ziel!

Weiterhin: Wer hätte denn den Flug durchgeführt? Discover? - Dann sind auch die für die Ersatzbeförderung verantwortlich, auch wenn das Ticket über LH gebucht ist.

Ablauf könnte also sein:

1. LH zur Ersatzbeförderung auffordern (vielleicht geht das besser als Discover)
2. Discover zur Ersatzbeförderung auffordern (schriftlich bzw. Fax bzw. nachweisbar per Email) mit einer Fristsetzung. Max. 1 Woche genügt hier sicher.
3. Ersatzflug selbst buchen.
4. Kosten bei Discover einklagen.

Wenn Du das alles richtig machst, ist der Erfolg zu 100% gesichert. Ggf. einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Um alles einfacher zu gestalten am besten den Rückflug direkt mit prüfen und ggf. einfordern.
 

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
291
Buch den Flug. Das Geld für den Mietwagen zu bekommen ist erheblich komplexer und nicht 100% sicher.

Zunächst musst Du allerdings LH auffordern, eine Ersatzbeförderung anzubieten - und zwar zu Deinem Ziel!

Weiterhin: Wer hätte denn den Flug durchgeführt? Discover? - Dann sind auch die für die Ersatzbeförderung verantwortlich, auch wenn das Ticket über LH gebucht ist.

Ablauf könnte also sein:

1. LH zur Ersatzbeförderung auffordern (vielleicht geht das besser als Discover)
2. Discover zur Ersatzbeförderung auffordern (schriftlich bzw. Fax bzw. nachweisbar per Email) mit einer Fristsetzung. Max. 1 Woche genügt hier sicher.
3. Ersatzflug selbst buchen.
4. Kosten bei Discover einklagen.

Wenn Du das alles richtig machst, ist der Erfolg zu 100% gesichert. Ggf. einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Um alles einfacher zu gestalten am besten den Rückflug direkt mit prüfen und ggf. einfordern.
Der Flug FRA-ALF wäre von Discover durchgeführt worden. Hört sich nach nem soliden Plan an, mein Fluggastrechte-Anwalt freut sich sicher schon drauf...

Würdest du dennoch zumindest erstmal im Service Center von EVE auf TOS ändern lassen (da näher dran). Alternativ kann man auch EVE-TOS-ALF mit Wideroe fliegen allerdings natürlich weniger Puffer bei Verspätung und wenn man direkt nach TOS fliegt könnte man wenigstens für nen paar Stunden in die Stadt, dass ginge bei EVE-TOS-ALF nicht.

Beim Rückflug dann direkt als Alternative den SAS/KLM Flug vorschlagen oder erst einmal abwarten, wann die Info zur Streichung kommt?

Ganz allgemein: Dieses Hin- und her bei der LH Group ist eine Katastrophe. Alles fein unter LH vermarkten, aber wenn es mal Probleme gibt ist natürlich diese oder jene Tochter zuständig...
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Würdest du dennoch zumindest erstmal im Service Center von EVE auf TOS ändern lassen (da näher dran).
Auf gar keinen Fall! Damit erklärst Du Dich mit der Beförderung nach Tromsø einverstanden und es wird erheblich schwieriger, weitere Ansprüche einzufordern.

Beim Rückflug dann direkt als Alternative den SAS/KLM Flug vorschlagen oder erst einmal abwarten, wann die Info zur Streichung kommt?
Ohne offizielle Streichung geht da nichts.

Ganz allgemein: Dieses Hin- und her bei der LH Group ist eine Katastrophe. Alles fein unter LH vermarkten, aber wenn es mal Probleme gibt ist natürlich diese oder jene Tochter zuständig...
Absolut! Gerade weil die LH Töchter EW und Discover viel streichen und dann regelmäßig den Kunden im Regen stehen lassen.
 

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
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Auf gar keinen Fall! Damit erklärst Du Dich mit der Beförderung nach Tromsø einverstanden und es wird erheblich schwieriger, weitere Ansprüche einzufordern.
Okay, habe mir sowas schon gedacht. Leider kommt man von EVE deutlich schlechter weg als aus TOS...

Werde heute mal im Service Center anrufen und erstmalig vorsichtig fragen, ob die auf Wideroe buchen könnten. Sind ja mittlerweile tatsächlich sogar Codeshare Partner und tatsächlich auch für die Strecke TOS-ALF. Wäre natürlich am einfachsten.
 

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
291
Kurze Frage zu o.g. Problematik: Wie steht die Lufthansa zu einer Umbuchung in eine höhere Reiseklasse (Economy zu Business), wenn das die einzige sinnvolle Alternative ist. Ist das überhaupt möglich (die Hotline sagt nein) oder muss man nur an den richtigen Mitarbeiter geraten?

Auf Wideroe umbuchen geht übrigens nicht. Es gibt zwar ein Codeshare-Abkommen, aber nicht für Umbuchungen...
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Kurze Frage zu o.g. Problematik: Wie steht die Lufthansa zu einer Umbuchung in eine höhere Reiseklasse (Economy zu Business), wenn das die einzige sinnvolle Alternative ist. Ist das überhaupt möglich (die Hotline sagt nein) oder muss man nur an den richtigen Mitarbeiter geraten?
Das ist komplex. Nach EU261 steht Dir nur die Reiseklasse zu, die Du bezahlt hast. Keine Ahnung, ob davon, je nach Verfügbarkeit, abgewichen werden kann und muss.

Ist aber eine sehr theoretische Frage. Da die C viel kleiner ist als Y, passiert das fast nie.
 

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
263
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Das ist komplex. Nach EU261 steht Dir nur die Reiseklasse zu, die Du bezahlt hast. Keine Ahnung, ob davon, je nach Verfügbarkeit, abgewichen werden kann und muss.

Ist aber eine sehr theoretische Frage. Da die C viel kleiner ist als Y, passiert das fast nie.
Habs mir schon gedacht. Naja dann gibt's jetzt die Mail mit Aufforderung zur Ersatzbeförderung und dann geht's halt den einzigen Weg, den die LH verstehen will. Mal wieder Schade um die Zeit...
 

BER2022

Reguläres Mitglied
24.05.2017
91
126
Gude, vielleicht kann mir einer helfen etwaige Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen:

Prämienbuchung FRA-ADD-ZNZ über Miles & More mit Ethiopian Airlines.
Drei Tage vor Abflug wird aus ET813 ADD-ZNZ 1020-1255 ->ET815 ADD-JRO-ZNZ 1035-1515.

Meine Auffassung: Ursprünglicher Flug storniert, neuer Flug mit verspäteter Ankunft, aber unter vier Stunden, weshalb mir 600:2=300€ Entschädigungsanspruch zustehen, da Ausgangsflughafen noch in der EU war.
Sehe ich das richtig und wenn ja, hat vielleicht jemand Erfahrungswerte wie zahlungsbereit Ethiopian bei EU261 ist?
Oder bin ich komplett auf dem Holzweg und habe keine Ansprüche?

Vielen Dank euch
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.018
2.195
Frankfurt am Main und Köln
Gude, vielleicht kann mir einer helfen etwaige Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen:

Prämienbuchung FRA-ADD-ZNZ über Miles & More mit Ethiopian Airlines.
Drei Tage vor Abflug wird aus ET813 ADD-ZNZ 1020-1255 ->ET815 ADD-JRO-ZNZ 1035-1515.

Meine Auffassung: Ursprünglicher Flug storniert, neuer Flug mit verspäteter Ankunft, aber unter vier Stunden, weshalb mir 600:2=300€ Entschädigungsanspruch zustehen, da Ausgangsflughafen noch in der EU war.
Sehe ich das richtig und wenn ja, hat vielleicht jemand Erfahrungswerte wie zahlungsbereit Ethiopian bei EU261 ist?
Oder bin ich komplett auf dem Holzweg und habe keine Ansprüche?

Vielen Dank euch
Unabhängig von der Entschädigung: Miles and more würde dich nun auch invol auf Discover non stop umbuchen.
 
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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
13
Mahlzeit 😉,
ursprünglich war unser Rückflug für den 6.12 von Tampa nach Frankfurt um 18:25 Ortszeit mit Ankunft am 7.12 um 9:30 angesetzt (Direktflug LH4401).
Gerade die Meldung bekommen, dass es jetzt um 15:06 von Tampa nach Newark geht und von dort nach Frankfurt, Ankunft dann am 7.12 um 9:10 in Frankfurt.
Entsteht durch den deutlich verfrühten Abflug jetzt ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechten?
 
10.02.2012
4.586
2.422
Gegenfrage: kannst Du den verfruehten Termin ueberhaupt wahrnehmen? Oder geht das rein logistisch nicht, und Du muesstest auf einen anderen Direktflug umgebucht werden? Ggf auch spaeter, dann wieder dementsprechend 'verguetet'. Geld fuer Vorverlegung ist mMn eher unwahrscheinlich.
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
700
513
Mahlzeit 😉,
ursprünglich war unser Rückflug für den 6.12 von Tampa nach Frankfurt um 18:25 Ortszeit mit Ankunft am 7.12 um 9:30 angesetzt (Direktflug LH4401).
Gerade die Meldung bekommen, dass es jetzt um 15:06 von Tampa nach Newark geht und von dort nach Frankfurt, Ankunft dann am 7.12 um 9:10 in Frankfurt.
Entsteht durch den deutlich verfrühten Abflug jetzt ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechten?
Bei Streichung fällt (aussergewöhnliche Umstände mal abgsehen) Kompensation grundsätzlich erstmal an.
Diese kann um die Hälfte gekürzt werden wenn die Ankunft am Endziel bis zu 4 Stunden nach dem ursprünglichen Flug ankommt.
Insofern fällt meines Erachtens auch bei einem früheren Abflug die Kompensation, wenn auch möglicherweise gekürzt, an.

Der EuGH hatte ja auch entschieden dass bei einer Flugverlegung nach vorne (selbst wenn der Flug nicht gestrichen wird) von mehr als 1 Stunde dies wie eine Annullierung zu werden ist.

Im Übrigen könnt Ihr Euch ja auch auf eine andere Verbindung umbuchen lassen. Selbst ohne die rechtliche Keule zu Schwingen ist eine Umbuchung auf LH/LX/SN/OS/UA/AC unproblematisch. Eventuell gibt es einen Flug der für Euch besser passt.
 
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userdream

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26.08.2013
26
13
Ich warte bei British Airways jetzt schon seit 13.11.24 auf eine Entschädigung. Der Antrag steht immer noch auf empfangen.
Kontaktdaten von der Claim Abteilung gibts ja nicht, sondern nur ein Formular zum nachreichen.
Hat jemand eine Idee wo ich eine Frist setzen und mit einem RA drohen kann?
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
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Ich warte bei British Airways jetzt schon seit 13.11.24 auf eine Entschädigung. Der Antrag steht immer noch auf empfangen.
Kontaktdaten von der Claim Abteilung gibts ja nicht, sondern nur ein Formular zum nachreichen.
Hat jemand eine Idee wo ich eine Frist setzen und mit einem RA drohen kann?
Ich habe gerade einen Fall über Flightright eingereicht, nachdem Austrian sich 12 Monate nicht gemeldet hat.
Über Flightright hat es gerade mal 2,5 Wochen gedauert 😂
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
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FRA
Ich warte bei British Airways jetzt schon seit 13.11.24 auf eine Entschädigung. Der Antrag steht immer noch auf empfangen.
Kontaktdaten von der Claim Abteilung gibts ja nicht, sondern nur ein Formular zum nachreichen.
Hat jemand eine Idee wo ich eine Frist setzen und mit einem RA drohen kann?
Warum lange drohen? Gleich zum RA!