EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
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Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?

Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
Das Einfordern im Vorhinein wurde mir von @kexbox selbst empfohlen, als ich meinen claim bei ihm eingereicht habe. Hatte ich nämlich auch nicht gemacht. War aber schlussendlich egal. Einfach zum Spaß wird er das aber wohl nicht geschrieben haben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Damit muss man sich aber nicht notwendigerweise aufhalten. Ich hatte bisher zwei unfreiwillige Aufenthalte in AMS, bei denen es seitens KLM die Ansage gab, dass kein Hotel gestellt werden kann, da aus von dort gebuchten Kontigenten nichts mehr verfügbar war. Habe dann jeweils vor Ort in Schiphol im Motel One Amsterdam gebucht, da von Schiphol aus mit dem Zug super erreichbar und Preistreiberei bei Massenstrandungen in Schiphol dort nicht mitgegangen wurde. Für die jeweils sehr frühen Rückfahrten zum Flughafen musste ich ein Taxi nehmen, da sie mit dem Zug nicht darstellbar waren. Empfand ich im Vergleich zu Deutschland als relativ teuer (jeweils ca. 40 EUR). Wurde alles (Hotel- und Taxikosten) problemlos erstattet. Insofern kann ich die Aussage von @Nitus nur bestätigen.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Da TP nie direkt zahlt (jedenfalls in meinen 7 Fällen in drei Jahren nicht), ist es bei TP vollkommen egal. Mir wollten Sie auch keine Kompensation zahlen und auch kein Essen, auch kein Taxi zum Hotel. Nun, vor dem AG HH wurde dann plötzlich die Forderung anerkannt.