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Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.