EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.700
25.938
MUC
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Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?

Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.160
7.913
Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
Das Einfordern im Vorhinein wurde mir von @kexbox selbst empfohlen, als ich meinen claim bei ihm eingereicht habe. Hatte ich nämlich auch nicht gemacht. War aber schlussendlich egal. Einfach zum Spaß wird er das aber wohl nicht geschrieben haben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.037
Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Damit muss man sich aber nicht notwendigerweise aufhalten. Ich hatte bisher zwei unfreiwillige Aufenthalte in AMS, bei denen es seitens KLM die Ansage gab, dass kein Hotel gestellt werden kann, da aus von dort gebuchten Kontigenten nichts mehr verfügbar war. Habe dann jeweils vor Ort in Schiphol im Motel One Amsterdam gebucht, da von Schiphol aus mit dem Zug super erreichbar und Preistreiberei bei Massenstrandungen in Schiphol dort nicht mitgegangen wurde. Für die jeweils sehr frühen Rückfahrten zum Flughafen musste ich ein Taxi nehmen, da sie mit dem Zug nicht darstellbar waren. Empfand ich im Vergleich zu Deutschland als relativ teuer (jeweils ca. 40 EUR). Wurde alles (Hotel- und Taxikosten) problemlos erstattet. Insofern kann ich die Aussage von @Nitus nur bestätigen.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.873
6.438
HAM
Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Da TP nie direkt zahlt (jedenfalls in meinen 7 Fällen in drei Jahren nicht), ist es bei TP vollkommen egal. Mir wollten Sie auch keine Kompensation zahlen und auch kein Essen, auch kein Taxi zum Hotel. Nun, vor dem AG HH wurde dann plötzlich die Forderung anerkannt.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
749
1.004
Falls die hier im Vielflieger Treff angepriesenen Fachanwälte für Reiserecht nicht eure Fluggastrechts-Faelle übernehmen können/ wollen, an wen wendet ihr euch dann?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.291
960
Wenn sie das nicht wollen, vertraue ich ihnen dass der Grund fürs nicht wollen gut genug ist, um es zu lassen.
Richtig! Man kann sich auch an die SOEP auf eigene Faust wenden, oder aber, falls die Airline kein Mitglied ist an die offiziellen Durchsetzungsstellen des Landes - z.B. LBA:

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ...

 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
112
107
Auf eigene Faust kann man auch das "Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen" nutzen.
Es muss international sein. Ich wohne in den Niederlande, fliege meistens ab Düsseldorf. Ist in diesem Fall möglich.
Aber nur empfehlenswert wenn es 100% klar ist dass das Fluggesellschaft zahlen muss (annulierung wegen Pilotenstreik, Personalmangel). Andernfalls ist es bequemer, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
282
220
HAM / GOT
Bei mir wurde ICN-MUC (LH, in Business) am 5.1. annulliert. Dadurch passt der Anschluss nach BER nicht mehr und LH sieht sich nicht im Stande umzubuchen, da es ein SAS Awardticket ist. Einzig eine Verbindung 7.1. mit LH713 wurde in Aussicht gestellt, das passt aber für uns nicht.

Mehrere HUCA-Versuche waren erfolglos, ebenso die Aufforderung per Mail (mit Vorlage).

Jetzt frage ich mich welcher der Flüge eine zulässige Ersatzbeförderung sind:

Original: ICN-MUC-BER, Abflug 5.1. 13:30

Alternativen 5.1.
ICN-FRA-BER, Abflug 12:55 mit LH
ICN-HEL-BER, Abflug 23:00 mit AY (ca 2300 EUR)

Alternativen 6.1.
ICN-FRA-BER, Abflug 09:00 mit OZ (ca 2900 EUR)
ICN-FRA-BER, Abflug 10:00 mit T’Way (ca 2000 EUR)
ICN-IST-BER
ICN-CDG-BER, Abflug 12:15 mit AF (ca. 2200 EUR)
ICN-MUC-BER, Abflug 13:30 mit LH (ca. 2500 EUR)

Anschluss in IST möchte ich vermeiden, Nachtflug oder 747 wären auch nicht mein Favorit.

Persönlicher Favorit wäre der Air France Flug, aber ich denke mal dass es da Probleme mit der Erstattung geben würde (LH fliegt eine Stunde später und Ankunft in BER wäre praktisch zeitgleich).

Irgendwelche Tipps?
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
282
220
HAM / GOT
SAS sieht keine Award-Verfügbarkeiten an diesen Tagen. Weder bei Star Alliance noch Skyteam. Auf andere Buchungsklassem will man verständlicherweise nicht umbuchen.