EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.132
7.872
ANZEIGE
Also einen Gesamtfall einreichen oder 2 einzelne Fälle?
Wenn ich mich nicht verzählt habe, wurdet ihr insgesamt drei Mal umgebucht? Dann wären es tatsächlich evtl. sogar 3 Fälle. Allerdings nicht alle bei Discover. Ich kann @LE2012 nur zustimmen: erst mal den Profi fragen, wie man da jetzt am besten vorgeht.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.041
1.241
DUS, HAJ, PAD
Hallo Details zu dem Fall bereits hier:

1) Koffer konnte nicht eingebucht werden bei Tochter obwohl 1 Check-in Lugguage auf dem Ticket. Wurde dann fuer 150 Euro zusaetzlich bei meiner Frau eingebucht

2) IB3133 (DUS-MAD) ging am 12.10 verpätet raus, weil IB3132 (MAD-DUS) verspätet rein kam. Dadurch wurde IB6653 am 13.10 (MAD-LIM) in Madrid verpasst. Umbuchung erfolgte auf IB6659 am 13.10. Ankunft in Lima erfolgte dadurch mit etwa 13h Verpätung. Hotel wurde in Madrid gestellt.

Iberia lehnt die Kostenübernahme für den Koffer ab und ebenfalls die Entschädigung wegen der Verspätung. Beides via Webseite eingereicht und abgelehnt. Was wäre jetzt der nächste Schritt?
 

Jaqueline

Neues Mitglied
13.11.2024
1
0
Guten Morgen zusammen, ich habe eine Frage zur angebotenen Entschädigung. Folgender Sachverhalt.

Rückflug über Discover Airline am 01.11.2024 um 18:05 Uhr von Playa del Carmen nach Frankfurt wurde annulliert (Direktflug). Wir wurden umgebucht und sind am 02.11.2024 um 16:16 Uhr über Mexiko-City dann nach Frankfurt geflogen. Wir hatten Hotelkosten für eine Nacht in Höhe von 400 Euro.

Ich habe direkt über Discover Airline die 600 Euro Entschädigung pro Person, 79 Euro für die Flugplatzreservierung und die 400 Euro Hotelkosten eingereicht.

Nun habe ich ein Angebot per E-Mail in Höhe von 1500 Euro, welches ich an- oder ablehnen kann. 600 Euro Entschädigung pro Person und 300 Euro für die Hotelkosten. Die Kosten für Sitzplatzreservierung wurde intern weitergeleitet. Hatte jemand eine ähnliche Konstellation? Sie berufen sich bei den Hotelkosten auf den Paragraphen 254 BGB, was verständlich ist. Jedoch hatten wir dafür keine zusätzlichen Verpflegungskosten. Hab ich eine Chance, die 100 Euro und ggf. die Sitzplatzreservierung ebenfalls zurück zu bekommen ohne "großen Aufwand"? Ich will nicht kleinlich sein, aber mich interessieren meine Rechte.

Danke im Voraus!
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
622
439
Wie ist im Sinne von aussergewöhnlichen Umständen die Lage in Israel einzuschätzen?
Konkret LH: Buchung erfolgte vor ca 1 Monat, LH streicht die Flüge seit Monaten kurzfritig - sprich weniger als 14 Tage vorher.
Die Situation in Israel ist schlimm, die Sicherheitslage damit LH einen Flug durchführen kann dürfte sich seit Monaten jedoch nicht erheblich geändert haben und eine Durchführung durchaus möglich sein - andere Airlines - wenn auch wenige - tun dies. Sprich, man könnte LH auch vorwerfen warum die Streichungen nicht langfristiger erfolgen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.029
Neuss
www.drboese.de
Wie ist im Sinne von aussergewöhnlichen Umständen die Lage in Israel einzuschätzen?
Konkret LH: Buchung erfolgte vor ca 1 Monat, LH streicht die Flüge seit Monaten kurzfritig - sprich weniger als 14 Tage vorher.
Die Situation in Israel ist schlimm, die Sicherheitslage damit LH einen Flug durchführen kann dürfte sich seit Monaten jedoch nicht erheblich geändert haben und eine Durchführung durchaus möglich sein - andere Airlines - wenn auch wenige - tun dies. Sprich, man könnte LH auch vorwerfen warum die Streichungen nicht langfristiger erfolgen.
Gibt Ausgleichsleistung und der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht auch.