EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.066
13.552
ANZEIGE
Mein letzter Fall wurde von der Abteilung Arbeitsrecht bearbeitet

CJ/A ;)

nach den Streiks zu Jahresbeginn galt da wohl "all hands on deck".

Mjoa, das ist da auch ohne Streik nicht so trennscharf. Solches Textbausteine-Schrubben macht wahrscheinlich sowieso der Referendar ;)

Für die war das zwischen den ganzen Abmahnungen für unziemliche Beziehungen am Arbeitsplatz wahrscheinlich sogar mal nette Abwechslung ;)

Ich glaube da ist kollektiv- mehr zu tun als individualarbeitsrechtlich. (Und wenn Piloten und Stewardessen dafür abgemahnt würden, dass sie miteinander, äh, verkehren, kann man die Luftfahrt einstellen. Weltweit :p)
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.169
7.929
1.: Eurowings von D nach PMI, wegen Wetter gestrichen und auf einen Tag später, über ZHR neu gebucht. Verspätete Ankunft: 20 Stunden.
Kann ich dabei etwas geltend machen (Zuhause am Ort des Startflughafen übernachtet)?
Ist „Wetter“ eine gesicherte Aussage oder war das die pauschale Begründung von EW?

In beiden Fällen kannst du erst einmal unter Fristsetzung die Ausgleichszahlung bei der ausführenden Airline verlangen. Bitte so wie hier beschrieben, damit man das nachher ggf. auch an Schlichtungsstelle oder Anwalt geben kann.

Falls es tatsächlich wetterbedingt war und es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte, entsteht kein Anspruch. Das sollte man aber unbedingt nochmal prüfen. Wenn EW die einzige Maschine war, die wegen Wetters nicht verkehrte, alle anderen aber schon, könnte das ein Indiz sein, dass hier kein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Evtl. ist hier jemand so nett und schaut ins METAR Archiv für den betreffenden Tag.

2.: Ethiopian von D über VIE nach ADD und weiter innerhalb Afrika, LH-Zubringer von D nach VIE ausgefallen, auf einen Tag später über ZHR mit LX über meherer Umwege an Ziel. Verspätete Ankunft 30 Stunden.
Kann ich dabei etwas geltend machen (Zuhause am Ort des Startflughafen übernachtet)?
Gleiche Vorgehensweise und Bedingungen wie oben. Allerdings gleich der Hinweis, dass das wahrscheinlich etwas langwieriger werden könnte als bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, falls der Claim nicht direkt von der Airline anerkannt wird (was meistens der Fall ist).
 
  • Like
Reaktionen: Blauersalon

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
668
562
Gleiche Vorgehensweise und Bedingungen wie oben. Allerdings gleich der Hinweis, dass das wahrscheinlich etwas langwieriger werden könnte als bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, falls der Claim nicht direkt von der Airline anerkannt wird (was meistens der Fall ist).
Wobei die die Verspätung auslösende Airline hier ja wohl LH war - an die muss man sich dann also auch wenden, nicht an ET.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.169
7.929
Wobei die die Verspätung auslösende Airline hier ja wohl LH war - an die muss man sich dann also auch wenden, nicht an ET.
Danke für die Korrektur. Hatte das mit dem Zubringer übersehen. Aber ich hatte immerhin die ausführende Airline als Anspruchsgegnerin betont. Das sollte dann hoffentlich trotzdem beim Richtigen landen 🙂
 
  • Like
Reaktionen: Blauersalon

Blauersalon

Erfahrenes Mitglied
18.11.2016
417
24
1.: Eurowings von D nach PMI, wegen Wetter gestrichen und auf einen Tag später, über ZHR neu gebucht. Verspätete Ankunft: 20 Stunden.
Kann ich dabei etwas geltend machen (Zuhause am Ort des Startflughafen übernachtet)?
Ist „Wetter“ eine gesicherte Aussage oder war das die pauschale Begründung von EW?

Ja, es waren diese Auguststürme in PMI, angeblich konnten die Maschinen dort nicht starten - und somit nicht nach D fliegen um uns abzuholen und von D nach PMI zu fliegen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
Der BGH billigt Airlines einen Ermessensspielraum in Bezug auf Annullierungen wegen außergewöhnlicher Umstände zu (mit der Folge des Wegfalls des Anspruchs auf Pauschalentschädigung nach 261/2004). Konkret ging es um einen EW-Flug STR-HAM am 27.02.2020 mit planmäßiger Flugzeit 18:15 - 19:30 Uhr, der nach vorher eingeflogenen Verspätungen wegen eines Schneesturms tagsüber in STR um 20:26 Uhr annulliert wurde. Damit sollte die Verfügbarkeit des Flugzeugs in STR am Folgetag gesichert werden.


 
  • Angry
  • Sad
Reaktionen: reifel und huby

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.045
Neuss
www.drboese.de
Krasse Entscheidung, das ist nicht gut.
Aber durch die zumutbaren Maßnahmen wird weiterhin ein Großteil der Fälle zum erfolgreichen Abschluss geführt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Falls es tatsächlich wetterbedingt war und es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte, entsteht kein Anspruch.
Beliebter Fehler (auch bei den Legaltechs und weniger sattelfesten Rechtsanwälten)
 
10.02.2012
4.463
2.331
haette 'man' in dem Fall keine Ausnahmegenehmigung in Hamburg erhalten? So ungern ich das mag, aber mal eben einen kompletten Umlauf streichen, ist gleich 2x maximal doof...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.217
850
Ostwind am ZRH, wenn stärker als 10kn, ist effektiv ein Problem, da dann die Flugzeuge in einer Richtung starten und landen müssen, die 40% weniger Kapazität erlaubt.
Wenn für den ganzen nächsten Tag deutlich über 10kn Ostwind prognostiziert wird kann es schon sein, dass Flüge auch bereits am Vorabend gecancelt werden.
Kann sein, dass das eine Ausrede ist von LX, aber es scheint mir plausibel.

Aussergewöhnlich ist es nicht, genauso wenig wie Schneestürme im Winter. Ausschlaggebend ist, dass LX keinen Einfluss darauf hat, ab wann Skyguide die Richtung ändert, was zur Folge hat, dass Flüge annuliert werden müssen.
Ich bin kein Jurist, aber gefühlsmässig hat Ostwind und ein Schneesturm dieselbe Auswirkung: weniger Kapazität, also Annulierungen.
Du sagst es selber: Du bist kein Jurist. Ich übrigens auch nicht. Aber ich weiß, daß in der Rechtsprechung "gefühlsmäßig" keine Rolle spielt.
Und ob die Auswirkungen gleich sind ist egal. Es kommt auf das "aussergewöhnlich" an. Normaler Ostwind kann nie wirklich außergewöhnlich sein. Ein Schneesturm schon.

Wir gehen mal davon aus, dass es wirklich Wetter war und keine Ausreden. Kann EW etwas für schlechtes Wetter wie Gewitter? Nein. Also muss EW auch nichts zahlen, außer eventuell angefallene Betreuungsleistungen wie Essen, Hotel etc.
Und zum Glück ist es komplett irrelevant, was EW dafür kann. Die pauschale Entschädigung ist ausdrücklich verschuldensunabhängig.

Und wie unsere Forenanwälte immer wieder betonen: Selbst außergewöhnliche Umstände reichen für sich alleine noch nicht aus. Und die Beweislast liegt außerdem noch bei der Airline.
 

Chris B.

Neues Mitglied
04.11.2024
2
0
Liebe Vielflieger-Treff-Community,
kurze Frage: mein Flug am 07. August 2024 von MUC über Bahrain in den Oman nach Muscat startete verspätet. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug in Bahrain nicht bekommen und kam nicht um 22:40h (mit gebuchter Hotelübernachtung) in Muscat an, sondern am nächsten Morgen um 04:30 an.
Ich hatte auf Nachfrage von Gulf Air einen Voucher in Bahrain für 1 Essen und 1 Getränk erhalten und zum Glück einen Flug knapp 6 Stunden später als geplant. Die erste Nacht in Muscat entfiel somit, stattdessen versuchte ich zu schlafen vor dem Abfluggate am Flughafen in Bahrain und in der Ausgangshalle des Flughafens in Muscat auf einer Sitzbank, um mich einer anderen Reise-Gruppe die später anreiste anzuschließen zu können.

Nach EU-Recht habe ich bei Verspätungen über 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung. GULF Air weißt diesen Anspruch zurück und argumentiert es wäre aufgrund von ATC-Gründen (Air Traffic Clearance) zu einer Verspätung gekommen die sie nicht zu verantwtorten haben und deshalb würden meine Rechte nicht geltend gemacht werden können.
"While we realize the importance of operating according to our schedules, there are those occasions when, for reasons beyond our control, things do go wrong, and a delay is the inevitable result. We are sure you will appreciate, that as the safety of our customers is of the utmost importance, delays and diversions occur on occasion caused by circumstances such as "ATC".
With regard to the request for compensation we would like to advise you that the regulation does not apply in this case, if the flight delay was caused due to reasons beyond our control."

Ist das wirklich so?!? Kein Anspruch? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Turkish Airlines - die haben ohne Probleme erstattet.
Danke für Rückmeldung hierzu.
BEsten GRuß
Christine B.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.217
13.465
www.red-travels.com
Start EU siehe

 
  • Like
Reaktionen: chrini1

Chris B.

Neues Mitglied
04.11.2024
2
0
Start EU siehe

Danke für die Zusammenstellung.
In dem Fall geht es lediglich um die Frage: ist ATC anerkannter Grund hier einfach zu sagen: Nope, Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung, weil Sicherheit geht vor.

D.h. ich schreibe der Fluggesellschaft nun bitte belegt, dass Ihr alles gemacht habt um schneller nach Bahrain zu fliegen? Oder was schlägst Du vor wie ich hier am Besten vorgehen soll? Ich hatte die Hoffnung das ohne Anwalt erledigen zu können, aber das scheint nicht so einfach zu sein. Nur möchte ich auch nicht Zeit und Geld verbrennen für ein Anliegen das ohnehin nicht erfolgsversprechend ist. DANKE
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.788
8.016
LEJ
Liebe Vielflieger-Treff-Community,
kurze Frage: mein Flug am 07. August 2024 von MUC über Bahrain in den Oman nach Muscat startete verspätet. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug in Bahrain nicht bekommen und kam nicht um 22:40h (mit gebuchter Hotelübernachtung) in Muscat an, sondern am nächsten Morgen um 04:30 an.
Ich hatte auf Nachfrage von Gulf Air einen Voucher in Bahrain für 1 Essen und 1 Getränk erhalten und zum Glück einen Flug knapp 6 Stunden später als geplant. Die erste Nacht in Muscat entfiel somit, stattdessen versuchte ich zu schlafen vor dem Abfluggate am Flughafen in Bahrain und in der Ausgangshalle des Flughafens in Muscat auf einer Sitzbank, um mich einer anderen Reise-Gruppe die später anreiste anzuschließen zu können.

Nach EU-Recht habe ich bei Verspätungen über 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung. GULF Air weißt diesen Anspruch zurück und argumentiert es wäre aufgrund von ATC-Gründen (Air Traffic Clearance) zu einer Verspätung gekommen die sie nicht zu verantwtorten haben und deshalb würden meine Rechte nicht geltend gemacht werden können.
"While we realize the importance of operating according to our schedules, there are those occasions when, for reasons beyond our control, things do go wrong, and a delay is the inevitable result. We are sure you will appreciate, that as the safety of our customers is of the utmost importance, delays and diversions occur on occasion caused by circumstances such as "ATC".
With regard to the request for compensation we would like to advise you that the regulation does not apply in this case, if the flight delay was caused due to reasons beyond our control."

Ist das wirklich so?!? Kein Anspruch? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Turkish Airlines - die haben ohne Probleme erstattet.
Danke für Rückmeldung hierzu.
BEsten GRuß
Christine B.
Lustig.
" ich habe eine kurze Frage".
Und hier eine kurze Antwort.
Siehe EU 261.

Im Kern besteht kein Anspruch. Du kannst aber versuchen den Fall "flightright und ähnlichen" zu übergeben. Vielleicht klappt es mit denen. Kostet halt bei Erfolg die rund 25 Prozent.
 
  • Like
Reaktionen: chrini1

oschkosch

Erfahrenes Mitglied
14.08.2016
442
119
Mal in die Runde gefragt. Ich war auf dem 4Y054 FRA-LAS am 3.11.

Kurz vorm Ziel eine Runde gedreht, weil angeblich Runway blockiert, aber nur 1 Runde und dann weiter. Kurz vorn Touchdown durchgestartet, Captain sagte es war wegen Wind. Dann wegen Sprit nach ONT (Ontario, South California) fast 1 Stunde diverted, dort gelandet. Dort 2,5 Stunden aufs Tanken gewartet, danach war aber die Crew über der Zeit und wir haben dann weitere 1,5 Stunden in der Maschine verbracht, da man auf Zoll und Gepäckhandling Mitarbeiter gewartet hat. In der Zeit hat sich jemand eine Zigarette in der Toilette angezündet, war kurz vorm Polizei Einsatz....

Die selbe Maschine und Crew fliegt dann irgendwann heute Abend ONT-LAS. Ich bin stattdessen mit Frontier nach LAS gestern gedüst.

Irgendwelche Aussichten, die Frontier Kosten und/oder die Verspätung einzureichen?

In ONT landen aus Deutschland direkt muss man auch erstmal hinbekommen, cooler Eintrag fürs eigene Logbuch 🤣
 

Anhänge

  • 20241103_200326.jpg
    20241103_200326.jpg
    1,2 MB · Aufrufe: 45
  • Like
Reaktionen: schlepper

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
787
844
Vor einigen Jahren, musste ein Richter bestätigen, dass mein Flug wenige Sekunden über 3 Stunden verspätet war.(Zeitpunkt Öffnung der Tür).
Die Woche ging die Tür nach einer Verspätung von 2:59:30 auf.
-> trotzdem reklamieren? Vor Gericht würde ich nicht gehen. Wie sieht ihr das?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.705
25.998
MUC
kurze Frage: mein Flug am 07. August 2024 von MUC über Bahrain in den Oman nach Muscat startete verspätet. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug in Bahrain nicht bekommen und kam nicht um 22:40h (mit gebuchter Hotelübernachtung) in Muscat an, sondern am nächsten Morgen um 04:30 an.
Ich hatte auf Nachfrage von Gulf Air einen Voucher in Bahrain für 1 Essen und 1 Getränk erhalten und zum Glück einen Flug knapp 6 Stunden später als geplant. Die erste Nacht in Muscat entfiel somit, stattdessen versuchte ich zu schlafen vor dem Abfluggate am Flughafen in Bahrain und in der Ausgangshalle des Flughafens in Muscat auf einer Sitzbank, um mich einer anderen Reise-Gruppe die später anreiste anzuschließen zu können.

Nach EU-Recht habe ich bei Verspätungen über 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung. GULF Air weißt diesen Anspruch zurück und argumentiert es wäre aufgrund von ATC-Gründen (Air Traffic Clearance) zu einer Verspätung gekommen die sie nicht zu verantwtorten haben und deshalb würden meine Rechte nicht geltend gemacht werden können.
"While we realize the importance of operating according to our schedules, there are those occasions when, for reasons beyond our control, things do go wrong, and a delay is the inevitable result. We are sure you will appreciate, that as the safety of our customers is of the utmost importance, delays and diversions occur on occasion caused by circumstances such as "ATC".
With regard to the request for compensation we would like to advise you that the regulation does not apply in this case, if the flight delay was caused due to reasons beyond our control."

Ist das wirklich so?!? Kein Anspruch? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Turkish Airlines - die haben ohne Probleme erstattet.

ATC wird sehr häufig als pauschaler Grund vorgeschoben, wenngleich der Grund ganz woanders lag. Wichtige Indikatoren, um herauszufinden, was es gewesen sein könnte, sind inwiefern am Start- und Zielflughafen andere Flüge ebenfalls entsprechend verspätet waren. Waren sie es, liegen wahrscheinlich Gründe vor, die die Airline nicht zu verantworten hat. Ist der betreffende Flug der einzige mit signifikanter Verspätung, werden es wohl nicht ATC und Wetter gewesen sein, sodass ein Anspruch auf Zahlung der Pauschale gem. EU261 besteht.
 
  • Like
Reaktionen: infotimbo

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
704
453
Gerade ein unangenehmes Telefonat mit LOT gehabt:

Folgenden Flug gebucht gehabt am 6. DEZ:
GOT-WAW-WRO-ICN in C für 3 Pax

Flug nach ICN wurde jetzt gestrichen und LOT hat am gleichen Tag keinen Flug nach ICN im Angebot. Anderes Flugdatum ist keine Option da nach 1 Nacht bereits Weiterreise ab ICN Richtung SPN gebucht.

Umbuchung auf LH ab GOT am ursprünglichen Flugdatum via FRA nach ICN wird abgelehnt, da Umbuchung auf Fremdcarrier nur bei Cancellation innerhalb von 24h vor Abflug genehmigt wird. Beim Ticket Office trotz Verweis auf EU Recht massiv auf Granit gebissen.

LH von MUC nach ICN an dem Tag ist schon ausgebucht, d.h. es bliebe nur noch die LH Verbindung über FRA mit ähnlicher Ankunftszeit in ICN am 7.12. übrig.

Hat jdm Tips wie man LOT zur Umbuchung bewegen könnte? Leider auf Grund Abflug ab Schweden kein Deutschlandbezug vorhanden um Kexbox o.ä. zu aktivieren.
Vielen Dank vorab für jegl Hilfe.

//Update: konnte eine Lösung mit LOT mit Hinflug einen Tag früher finden. Umbuchung auf Fremdcarrier wäre nur auf eigenes Risiko (sprich Vorverauslagung sämtlicher Kosten) möglich gewesen. Da weniger als 4 Wochen bis zum Abflug und der schwierigen Durchsetzung von EU Recht im Ausland hab ich von einer Konfrontation mit LOT Abstand genommen. Ärgert mich extrem dass sie damit durchkommen, aber die Alternative wären ca 20k Auslagen gewesen da wohl auch der Rückflug dann nicht angetreten werden hätte können. Den Ärger hab ich mir erspart...
 
Zuletzt bearbeitet:

mastermind90

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
357
50
DRS
In der Forensuche habe ich zu diesem speziellen Fall nichts gefunden, daher hier einmal meine Frage:

Am 25.10 hat in Dresden das Lufthansa Personal (ASD, Lufthansa Tochter) gestreikt, unser Flug wurde daraufhin umgebucht und wir sind auf eigenen Wunsch daraufhin hin sowie zurück von bzw. nach Berlin geflogen.

Der Anschlussflug in München wurde dadurch problemlos erreicht, es wurden aber natürlich Kosten für die Fahrt sowie Parken fällig, gibt es hier einen Hinweis wie dies mit dem eigenen PKW Fahrtkosten mäßig am besten eingereicht werden kann? (Pauschal 38 cent oder die echten Kosten?))

des Weiteren ist der Flug ja faktisch ausgefallen, das Reiseziel wurde aber trotzdem wie geplant erreicht, kann man da trotz allem 250€ pro Person geltend machen, laut neuestem Recht, sollte dies auch bei Streik (wenn eigenes Personal) möglich sein. Oder irre ich da.

Vielen Dank schon einmal.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.490
2.750
HAM, LBC
In der Forensuche habe ich zu diesem speziellen Fall nichts gefunden, daher hier einmal meine Frage:

Am 25.10 hat in Dresden das Lufthansa Personal (ASD, Lufthansa Tochter) gestreikt, unser Flug wurde daraufhin umgebucht und wir sind auf eigenen Wunsch daraufhin hin sowie zurück von bzw. nach Berlin geflogen.

Der Anschlussflug in München wurde dadurch problemlos erreicht, es wurden aber natürlich Kosten für die Fahrt sowie Parken fällig, gibt es hier einen Hinweis wie dies mit dem eigenen PKW Fahrtkosten mäßig am besten eingereicht werden kann? (Pauschal 38 cent oder die echten Kosten?))

des Weiteren ist der Flug ja faktisch ausgefallen, das Reiseziel wurde aber trotzdem wie geplant erreicht, kann man da trotz allem 250€ pro Person geltend machen, laut neuestem Recht, sollte dies auch bei Streik (wenn eigenes Personal) möglich sein. Oder irre ich da.

Vielen Dank schon einmal.
So ganz ohne Info?
Start? Ziel(e)? Zeiten? Flugnummern? Was gebucht vs. was geflogen? Welche Verspätung?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.643
2.340
PIX, BER, ZRH
So ganz ohne Info?
Start? Ziel(e)? Zeiten? Flugnummern? Was gebucht vs. was geflogen? Welche Verspätung?

Irgendwie verstehe ich das so: Also irgendwie ist soweit alles gut gelaufen, ausser das ab DRS von BER geflogen wurde und auf dem Rückweg das gleiche. Fluggastrechtlich Annulierung mit Ersatzbeförderung, wobei für die Ersatzbeförderung der Teil DRS nach BER geschuldet wird und für die Rückreise ja wohl das gleiche. Für die Fahrtkosten mit eigenem PKW kann man sicher was pauschal ansetzen. Einen theoretischen Anspruch auf Ausgleichszahlung sehe ich auch, da die Hinreise ja deutlich früher startete, nämlich mit dem PKW von DRS und für die Rückreise zählt ja auch nicht die Ankunft am BER, sondern am tatsächlichen Zielort DRS. Wenn wir jetzt tatsächlich noch wüssten, wohin die Reise gegangen ist, könnte man das sicher genauer sagen, weil das Orakel die Variablen Distanz und Zeit für die Kalkulation von Anspruch braucht.
 

SusiSonnenschein

Neues Mitglied
22.04.2024
9
0
Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Prämenflugbuchung in der Premium Eco 2 Erwachsene, 1 Jugendlicher 15, 1 Kind 11

4Y 55
Abflug 14.07.24 18:15 LAS
Ankunft 15.07.24 14:40 FRA
LH 66
Abflug 15.07.24 17:00 FRA
Ankunft 15.07.24 17:45 FMO

13.07.24 8:11 deutsche Zeit / 12.07.24 11:11 pm Las Vegas Zeit email „Ihr Flug wurde leider gestrichen“
13.07.24 8:48 deutsche Zeit / 12.07.24 11:48 pm Las Vegas Zeit email „Sie wurden umgebucht“
„Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir Sie aus operationellen Gründen umgebucht haben.“

4Y 53
Abflug 15.07.24 13:50 LAS
Ankunft 16.07.24 10:15 FRA
LH 64
Abflug 16.07.24 13:10 FRA
Ankunft 16.07.24 13:55 FMO

Ok, Mietwagen verlängert, für eine Nacht neues Hotel gebucht, Sitzplätze wieder auf unsere Wahl geändert. Versucht den zusätzlichen Tag zu geniessen. Am 15.7. morgens zum Flughafen, Mietwagen abgegeben, eingecheckt. Erst gab es Probleme bei der Betankung des Flugzeuges. Die waren irgendwann behoben und wir konnten mit Verspätung boarden. Welcome Drink, letztes selfie, wir rollen! Dann mussten wir auf einen Slot einer bestimmten Landebahn warten weil es so heiss und windig war. Alternative wäre gewesen Gepäck da zu lassen oder in Calgary zwischen zu landen um nachzutanken. Das hat der Pilot aber abgelehnt. Also haben wir auf den Slot gewartet. Meine Lufthansa App zeigte den Flug inzwischen bereits als „Abgeflogen“ an. Dann gab es eine Fehlermeldung vom Triebwerk die nicht einfach so reseted und behoben werden konnte. Damit war es dann nicht erlaubt zu fliegen. Also haben sie Türen geöffnet und Techniker kommen lassen und dann entschieden dass alle aussteigen müssen und nicht fliegen können.

Der nächste Flug war laut Plan erst für den 18.7. geplant.

Wir haben uns dann entschlossen einen Mietwagen zu nehmen und in ein Hotel der vergangenen Tage zu fahren. Zeitgleich ist Joe Biden ist in Las Vegas gelandet und für 1 Std war die Strasse vor dem Flughafen gesperrt. Also haben wir wartend im Shuttle Bus gesessen. Als wir dort warteten, kam die email mit der Umbuchung an:

16.07. 02:08 deutsche Zeit / 5:08 pm Las Vegas Zeit email „Ihr Flug wurde leider gestrichen“
16.07.24 2:51 deutsche Zeit / 5:51 pm Las Vegas Zeit email „Sie wurden umgebucht“

4Y 55
Abflug 18.07.24 13:50 LAS
Ankunft 19.07.24 10:15 FRA
LH 64
Abflug 19.07.24 13:00 FRA
Ankunft 19.07.24 13:45 FMO

Tatsächlicher Abflug 18.07.24 LAS 16:00, Ankunft FRA 11:23
Abflug FRA 13:28 Ankunft FMO tatsächlich um 14:17 am 19.07.24

Erstaunlicherweise waren nicht alle Passagiere vom 15.7. dann auch auf dem Flieger am 18.7. Ich vermute, dass einige Vollzahler Passagiere schon früher zurück nach FRA kamen, und wir mit unseren Prämienflügen länger warten mussten.

Nun meine Frage:
Gibt es in dem Fall 1 x 600 eur pro Person oder gar 2 x 600 eur? Ich habe gelesen, dass der Vorfall am 15.7. wo wir wieder aussteigen mussten als „denied boarding“ behandelt werden könnte und als zusätzlicher Fall gilt.

Also einen Gesamtfall einreichen oder 2 einzelne Fälle?

Kann ich es erst einmal per Formular über Discover versuchen und sehen ob sie reagieren. Wenn sich niemand meldet, dann per email? Oder bringt das irgend einen Nachteil für mich?
Quittungen von Hotel und Essen werden natürlich angehängt.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!