Liebe Vielflieger-Treff-Community,
kurze Frage: mein Flug am 07. August 2024 von MUC über Bahrain in den Oman nach Muscat startete verspätet. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug in Bahrain nicht bekommen und kam nicht um 22:40h (mit gebuchter Hotelübernachtung) in Muscat an, sondern am nächsten Morgen um 04:30 an.
Ich hatte auf Nachfrage von Gulf Air einen Voucher in Bahrain für 1 Essen und 1 Getränk erhalten und zum Glück einen Flug knapp 6 Stunden später als geplant. Die erste Nacht in Muscat entfiel somit, stattdessen versuchte ich zu schlafen vor dem Abfluggate am Flughafen in Bahrain und in der Ausgangshalle des Flughafens in Muscat auf einer Sitzbank, um mich einer anderen Reise-Gruppe die später anreiste anzuschließen zu können.
Nach EU-Recht habe ich bei Verspätungen über 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung. GULF Air weißt diesen Anspruch zurück und argumentiert es wäre aufgrund von ATC-Gründen (Air Traffic Clearance) zu einer Verspätung gekommen die sie nicht zu verantwtorten haben und deshalb würden meine Rechte nicht geltend gemacht werden können.
"While we realize the importance of operating according to our schedules, there are those occasions when, for reasons beyond our control, things do go wrong, and a delay is the inevitable result. We are sure you will appreciate, that as the safety of our customers is of the utmost importance, delays and diversions occur on occasion caused by circumstances such as "ATC".
With regard to the request for compensation we would like to advise you that the regulation does not apply in this case, if the flight delay was caused due to reasons beyond our control."
Ist das wirklich so?!? Kein Anspruch? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Turkish Airlines - die haben ohne Probleme erstattet.
Danke für Rückmeldung hierzu.
BEsten GRuß
Christine B.