EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.165
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Zur allgemeinen Info:

Ich habe heute RS Deckung für eine Klage gegen EW durch den ADAC Reise RS in der ADAC Plus Mitgliedschaft bestätigt bekommen. :)

Ist also tatsächlich möglich.
 
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tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
632
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Zur allgemeinen Info:

Ich habe heute RS Deckung für eine Klage gegen EW durch den ADAC Reise RS in der ADAC Plus Mitgliedschaft bestätigt bekommen. :)

Ist also tatsächlich möglich.
Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.

Voller Flugpreis bei nicht erscheinen: Ich war auf dem Flug nicht, aber eine Freundin ist mitgeflogen. Flug war überbucht und es gab mehrere Passagiere auf Standby. Sie wurde gefragt ob sie den Platz neben ihr neu vergeben dürfen. Hab daher 100% der bezahlten Summe gefordert und es wurde so genehmigt.

Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.

Voller Flugpreis bei nicht erscheinen: Ich war auf dem Flug nicht, aber eine Freundin ist mitgeflogen. Flug war überbucht und es gab mehrere Passagiere auf Standby. Sie wurde gefragt ob sie den Platz neben ihr neu vergeben dürfen. Hab daher 100% der bezahlten Summe gefordert und es wurde so genehmigt.

Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.

Wenn man Lust hat, 12-18 Monate bei der SÖP zu opfern und dann noch mal 9-12 Monaten bei der Klage..... dann kann man das machen. Bedenke bitte, dass der Schlichterspruch nicht bindend ist.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
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1.383
FRA
Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.

Voller Flugpreis bei nicht erscheinen: Ich war auf dem Flug nicht, aber eine Freundin ist mitgeflogen. Flug war überbucht und es gab mehrere Passagiere auf Standby. Sie wurde gefragt ob sie den Platz neben ihr neu vergeben dürfen. Hab daher 100% der bezahlten Summe gefordert und es wurde so genehmigt.

Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.

Ich bezweifle, ob angesichts dieser Fallschilderung eine solche Verallgemeinerung ("immer erst bei der Söp vor der Klage probieren") wirklich sinnvoll ist. Ich bin da sehr viel mehr bei @chrini1
 
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derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
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hamburg
Moin,
folgender Sachverhalt auf einer Umstiegsverbindung mit OS.

  • Das erste Segment war OS174 HAM-VIE mit planmäßigem Abflug um 15:00.
  • Um 00:11 des Abflugtages kommt von Austrian eine Mail mit Verspätung des Abflugs auf 15:50 (Boardingzeit ebenso angepasst)
  • Um 07:36 erfolgt die Umbuchung auf EW7754 HAM-VIE mit Abflug um 14:10

Irrops ist erstmal gut gemacht, da ohne die Umbuchung der Anschluss verm. nicht erreicht worden wäre.
Entsprechend der EuGH Entscheidung (Az: C-146/20 - Pressemitteilung) gilt bei einer Umbuchung/einem früheren Abflug > 1h ein Anspruch nach EU261.

Die Gretchenfrage: OS wird sich auf <1h berufen und keinen Anspruch vorsehen. Gilt hier die tatsächliche initiale Abflugzeit (15:00) oder greift mit der erfolgten Kommunikation die (angepasste) Abflugzeit auf 15:50 für die Entscheidung, ob eine erhebliche Vorverlegung stattgefunden hat. Beide Flugplanänderungen an sich sind unerheblich. Richtet sich der Pax nach der nach hinten angepassten Abflugzeit könnte sie wiederum erheblich werden(?)



Zitate aus der EuGH Entscheidung.
Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde(2) vorverlegt. In einem solchen Fall ist die Vorverlegung als erheblich anzusehen, denn sie kann für die Fluggäste in gleicher Weise wie eine Verspätung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Eine solche Vorverlegung nimmt den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen und ihre Reise oder ihren Aufenthalt nach Maßgabe ihrer Erwartungen zu gestalten. So kann die neue Abflugzeit den Fluggast u. a. zwingen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Flug zu erreichen; es kann sogar sein, dass er, obwohl er alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, das Flugzeug nicht nehmen kann.

(2) Der Gerichtshof führt hierzu aus, dass nach der Verordnung im Fall einer mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundenen Annullierung eines Fluges die Vorverlegung um eine Stunde oder weniger geeignet ist, das ausführende Luftfahrtunternehmen von seiner Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung an den Fluggast zu befreien. Für die Feststellung, ob die Vorverlegung erheblich oder unerheblich ist, kommt es somit darauf an, ob sie mehr als eine Stunde beträgt oder geringer ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Da Du Dich auf den späteren Flug eingestellt hast, hast du die erforderliche Stunde Zeitverlust. Das gibt Geld, aber natürlich nicht freiwillig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.
Um der Airline Geld zu sparen als dank für ihre vorbildliche und rechtskonforme Vorgehensweise? Den RA sowie das Gericht zahlt die Airline doch auch am Ende, denn sie verliert.
 

kroeni

Aktives Mitglied
02.09.2013
185
45
Ich frage für einen Freund ;-)
Flug von Stuttgart nach Zypern mit easyjet. Triebwerksschaden in der Luft, Flugzeug zurück nach Stuttgart. Am selben Tag kein Flug nach Zypern möglich. Abflug am nächsten Tag. Meinem Freund wurde gesagt, die von easyjet zu übernehmenden Hotelkosten für die Übernachtung orientieren sich am Flugpreis, also ein paar zehn Euro. Ist das so? Muss easyjet nicht ein Hotel suchen und bezahlen bzw. wenn ich selbst suche, die Kosten tragen? Was ist mit den Folgekosten (Taxi, verlorener Urlaubstag, etc.)? Danke für eine Antwort.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.165
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Meinem Freund wurde gesagt, die von easyjet zu übernehmenden Hotelkosten für die Übernachtung orientieren sich am Flugpreis, also ein paar zehn Euro. Ist das so?
Natürlich nicht. Es gibt allerdings eine Schadensminderungspflicht. Man sollte also nicht im teuersten Hotel am Ort absteigen. Taxi usw. muss ebenfalls bezahlt werden. Für den verlorenen Urlaubstag gibt es die EU261 Pauschale (250€ oder 400€, bin mir nicht sicher, wie weit Zypern ist).
 
Zuletzt bearbeitet:

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.165
3.146
Natürlich nicht. Es gibt allerdings eine Schadensminderungspflicht. Man sollte also nicht im teuersten Hotel am Ort absteigen. Taxi usw. muss ebenfalls bezahlt werden. Für den verlorenen Urlaubstag gibt es die EU261 Pauschale (250€ oder 400€, bin mir nicht sicher, wie weit Zypern ist).
Ich habe gerade mal die Entfernung überprüft - sind deutlich über 1.500km (2.525km). Gibt also 400€ pro Person.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Frag mal Deinen "Freund" seit wann easyjet von STR nach Zypern fliegt... :resp:
Tatsächlich fliegt EW STR-LCA direkt.
 
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immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
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740
STR
Sehe ich richtig, dass mir in folgendem Fall 600€ zustehen?:

Gebucht für heute, 23.10.24

STR-FRA LH 131 08:20-09:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00

heute früh um 00:27 kam die sms und Mail mit Storno von LH 131

wurde dann automatisch umgebucht auf

STR-ZRH LX 1165 11:05-11:50
ZRH-LAX LX 40 13:05-16:15

passte mir aber gar nicht in Kram (zu spät in LAX) deshalb dann per Chat auf

STR-FRA LH 127 06:20-07:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00

Umbuchen lassen.

Ich könnte wirklich kotzen, die ganze Nacht war am arsch und da LH schön beide Flüge raus geschmissen hat ist auch mein Platz 5G weg. Jetzt darf ich füßeln außer in FRA nachher können/wollen die noch etwas tun.

600€ - korrekt?

Hat jemand n Tipp wen/wo ich in FRA bzgl dem Platz nachhaken kann? Denke er war noch wegen mir geblockt.
Beim CI bis auf einen um Upper alles weg.
Lounge?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.618
7.078
FRA / FMO
Sehe ich richtig, dass mir in folgendem Fall 600€ zustehen?:

Gebucht für heute, 23.10.24

STR-FRA LH 131 08:20-09:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00

heute früh um 00:27 kam die sms und Mail mit Storno von LH 131

wurde dann automatisch umgebucht auf

STR-ZRH LX 1165 11:05-11:50
ZRH-LAX LX 40 13:05-16:15

passte mir aber gar nicht in Kram (zu spät in LAX) deshalb dann per Chat auf

STR-FRA LH 127 06:20-07:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00

Umbuchen lassen.

Ich könnte wirklich kotzen, die ganze Nacht war am arsch und da LH schön beide Flüge raus geschmissen hat ist auch mein Platz 5G weg. Jetzt darf ich füßeln außer in FRA nachher können/wollen die noch etwas tun.

600€ - korrekt?
Solange keine außergewöhnliche Umstände sollte es die geben.
Hat jemand n Tipp wen/wo ich in FRA bzgl dem Platz nachhaken kann? Denke er war noch wegen mir geblockt.
Beim CI bis auf einen um Upper alles weg.
Lounge?
Du kannst es in STR schon am Check-In versuchen, wird aber eher schwierig da Dienstleister. Würde es auch eher in Fra in der Lounge versuchen.
 
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immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Oktober 2024.



Dass Ihre geschilderte Reise nicht wie geplant stattfinden konnte, tut uns sehr leid.



Unsere Überprüfung hat ergeben, dass wir Ihnen aufgrund der Flugunregelmäßigkeit, einen Ersatzflug angeboten haben. Mit diesem Ersatzflug sind Sie ohne wesentliche Verspätung an Ihrem Reiseziel angekommen.



Daher besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Antrag auf Entschädigung deshalb nicht nachkommen.


Ach liebe LH, sie kann es einfach nicht sein lassen…
Dann muss ich wohl mal zitieren was in dieser Verordnung so steht.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.481
424
Iberia hat Sonntag letzte Woche einen Flug gestrichen, heute war schon die Kompensation auf dem Konto.
Einzig die weiteren Auslagen werde ich noch erkämpfen müssen. Die Kompensation beruhte auf der Eingabe der Flugdaten in einem Formular, Freitext war nicht vorgesehen.
Schön, dass der erste Teil so einfach funktioniert. Schade, dass der zweite Teil vermutlich wie meistens bei IB Arbeit erfordern wird.
 

immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
412
740
STR
Ich habe mal nett geantwortet und auf den Inhalt der VO verwiesen ;)
Mit der Bitte um Prüfung und dem Hinweis, dass ich sonst leider meinen RA einschalten muss.

Bin echt nicht der Typ, der alles rausholen will aber in dem Fall hat mich die liebe LH quasi die ganze Nacht gekostet, Schlaf und nerven.
 
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hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.343
987
Ich habe mal nett geantwortet und auf den Inhalt der VO verwiesen ;)
Mit der Bitte um Prüfung und dem Hinweis, dass ich sonst leider meinen RA einschalten muss.

Bin echt nicht der Typ, der alles rausholen will aber in dem Fall hat mich die liebe LH quasi die ganze Nacht gekostet, Schlaf und nerven.
Tatsächlich haben sie dir ja einen Ersatzflug angeboten, der nicht (pauschal) entschädigungspflichtig gewesen wäre bzw nur zu 50%(?).
Du hast dir dann selbst einen Flug herausgesucht, der (pauschal voll) entschädigungspflichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
412
740
STR
Is
Tatsächlich haben sie dir ja einen Ersatzflug angeboten, der nicht (pauschal) entschädigungspflichtig gewesen wäre.
Du hast dir dann selbst einen Flug herausgesucht, der (pauschal) entschädigungspflichtig ist.

Sehe ich nicht so, die Umbuchung auf LX wäre ebenfalls Entschädigungspflichtig gewesen da >2 Stunden später als ursprünglich geplant am Zielort oder sehe ich hier was falsch?
 
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