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Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.Zur allgemeinen Info:
Ich habe heute RS Deckung für eine Klage gegen EW durch den ADAC Reise RS in der ADAC Plus Mitgliedschaft bestätigt bekommen.
Ist also tatsächlich möglich.
Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.
Voller Flugpreis bei nicht erscheinen: Ich war auf dem Flug nicht, aber eine Freundin ist mitgeflogen. Flug war überbucht und es gab mehrere Passagiere auf Standby. Sie wurde gefragt ob sie den Platz neben ihr neu vergeben dürfen. Hab daher 100% der bezahlten Summe gefordert und es wurde so genehmigt.
Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.
Kein Schlichtungssspruch. Sofort Anerkennung aller Forderungen.Wenn man Lust hat, 12-18 Monate bei der SÖP zu opfern und dann noch mal 9-12 Monaten bei der Klage..... dann kann man das machen. Bedenke bitte, dass der Schlichterspruch nicht bindend ist.
Heute eine recht interessante Erstattung über die Söp bei Lufthansa durchbekommen.
Voller Flugpreis bei nicht erscheinen: Ich war auf dem Flug nicht, aber eine Freundin ist mitgeflogen. Flug war überbucht und es gab mehrere Passagiere auf Standby. Sie wurde gefragt ob sie den Platz neben ihr neu vergeben dürfen. Hab daher 100% der bezahlten Summe gefordert und es wurde so genehmigt.
Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.
SÖP ist eine Empfehlung. Mehr nicht.Kein Schlichtungssspruch. Sofort Anerkennung aller Forderungen.
Du solltest Lotto spielen, bei so viel Glück...Kein Schlichtungssspruch. Sofort Anerkennung aller Forderungen.
Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde(2) vorverlegt. In einem solchen Fall ist die Vorverlegung als erheblich anzusehen, denn sie kann für die Fluggäste in gleicher Weise wie eine Verspätung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Eine solche Vorverlegung nimmt den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen und ihre Reise oder ihren Aufenthalt nach Maßgabe ihrer Erwartungen zu gestalten. So kann die neue Abflugzeit den Fluggast u. a. zwingen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Flug zu erreichen; es kann sogar sein, dass er, obwohl er alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, das Flugzeug nicht nehmen kann.
(2) Der Gerichtshof führt hierzu aus, dass nach der Verordnung im Fall einer mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundenen Annullierung eines Fluges die Vorverlegung um eine Stunde oder weniger geeignet ist, das ausführende Luftfahrtunternehmen von seiner Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung an den Fluggast zu befreien. Für die Feststellung, ob die Vorverlegung erheblich oder unerheblich ist, kommt es somit darauf an, ob sie mehr als eine Stunde beträgt oder geringer ist.
Um der Airline Geld zu sparen als dank für ihre vorbildliche und rechtskonforme Vorgehensweise? Den RA sowie das Gericht zahlt die Airline doch auch am Ende, denn sie verliert.Also bitte immer erst bei der Söp vor der Klage probieren.
Frag mal Deinen "Freund" seit wann easyjet von STR nach Zypern fliegt...Ich frage für einen Freund ;-)
Flug von Stuttgart nach Zypern mit easyjet.

Natürlich nicht. Es gibt allerdings eine Schadensminderungspflicht. Man sollte also nicht im teuersten Hotel am Ort absteigen. Taxi usw. muss ebenfalls bezahlt werden. Für den verlorenen Urlaubstag gibt es die EU261 Pauschale (250€ oder 400€, bin mir nicht sicher, wie weit Zypern ist).Meinem Freund wurde gesagt, die von easyjet zu übernehmenden Hotelkosten für die Übernachtung orientieren sich am Flugpreis, also ein paar zehn Euro. Ist das so?
Frag mal Deinen "Freund" seit wann easyjet von STR nach Zypern fliegt...![]()
Ich habe gerade mal die Entfernung überprüft - sind deutlich über 1.500km (2.525km). Gibt also 400€ pro Person.Natürlich nicht. Es gibt allerdings eine Schadensminderungspflicht. Man sollte also nicht im teuersten Hotel am Ort absteigen. Taxi usw. muss ebenfalls bezahlt werden. Für den verlorenen Urlaubstag gibt es die EU261 Pauschale (250€ oder 400€, bin mir nicht sicher, wie weit Zypern ist).
Tatsächlich fliegt EW STR-LCA direkt.Frag mal Deinen "Freund" seit wann easyjet von STR nach Zypern fliegt...![]()
Solange keine außergewöhnliche Umstände sollte es die geben.Sehe ich richtig, dass mir in folgendem Fall 600€ zustehen?:
Gebucht für heute, 23.10.24
STR-FRA LH 131 08:20-09:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00
heute früh um 00:27 kam die sms und Mail mit Storno von LH 131
wurde dann automatisch umgebucht auf
STR-ZRH LX 1165 11:05-11:50
ZRH-LAX LX 40 13:05-16:15
passte mir aber gar nicht in Kram (zu spät in LAX) deshalb dann per Chat auf
STR-FRA LH 127 06:20-07:10
FRA-LAX LH 456 10:30-13:00
Umbuchen lassen.
Ich könnte wirklich kotzen, die ganze Nacht war am arsch und da LH schön beide Flüge raus geschmissen hat ist auch mein Platz 5G weg. Jetzt darf ich füßeln außer in FRA nachher können/wollen die noch etwas tun.
600€ - korrekt?
Du kannst es in STR schon am Check-In versuchen, wird aber eher schwierig da Dienstleister. Würde es auch eher in Fra in der Lounge versuchen.Hat jemand n Tipp wen/wo ich in FRA bzgl dem Platz nachhaken kann? Denke er war noch wegen mir geblockt.
Beim CI bis auf einen um Upper alles weg.
Lounge?
Er dürfte schon längst unterwegs sein. Der Tipp kommt zu spätDu kannst es in STR schon am Check-In versuchen, wird aber eher schwierig da Dienstleister. Würde es auch eher in Fra in der Lounge versuchen.
Sitze in FRA in der Panorama, die nette Damen konnte mir nicht helfen, letzte Hoffnung am Gate.Er dürfte schon längst unterwegs sein. Der Tipp kommt zu spät![]()
Tatsächlich haben sie dir ja einen Ersatzflug angeboten, der nicht (pauschal) entschädigungspflichtig gewesen wäre bzw nur zu 50%(?).Ich habe mal nett geantwortet und auf den Inhalt der VO verwiesen
Mit der Bitte um Prüfung und dem Hinweis, dass ich sonst leider meinen RA einschalten muss.
Bin echt nicht der Typ, der alles rausholen will aber in dem Fall hat mich die liebe LH quasi die ganze Nacht gekostet, Schlaf und nerven.
Tatsächlich haben sie dir ja einen Ersatzflug angeboten, der nicht (pauschal) entschädigungspflichtig gewesen wäre.
Du hast dir dann selbst einen Flug herausgesucht, der (pauschal) entschädigungspflichtig ist.
Anscheinend korrekt. Allerdings nur 50% der Summe, da <4h.Is
Sehe ich nicht so, die Umbuchung auf LX wäre ebenfalls Entschädigungspflichtig gewesen da >2 Stunden später als ursprünglich geplant am Zielort oder sehe ich hier was falsch?