EU Fluggastrechte / Annullierung

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Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
92
6
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Hallo.

Ein Freund ist am 17. November BER-IST-CPT geflogen. Die Maschine in IST ist mit gut vierstündiger Verspätung gestartet. Er hat am 8.12. Entschädigung beantragt, TK stellt sich bisher tot. Gesendet hat er seine Unterlagen an customer@thy.com

Habt ihr einen Rat, wohin er sich richten muss, damit überhaupt erstmal jemand reagiert? Ich hatte ihm die Formulare bereits genannt, hier https://yh.shgm.gov.tr/feedback kann er sich ja erst melden, wenn er überhaupt eine Filenumber hat.

Muss er tatsächlich erstmal über die Feedbackseite gehen?

Danke und Grüße
Novia
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Email ans Impressum und dann 7 Tage später Anwalt in DE?

Oder halt SÖP in Deutschland falls TK Mitglied ist. Das dauert aber….
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
6.978
HAM
Hallo.

Ein Freund ist am 17. November BER-IST-CPT geflogen. Die Maschine in IST ist mit gut vierstündiger Verspätung gestartet. Er hat am 8.12. Entschädigung beantragt, TK stellt sich bisher tot. Gesendet hat er seine Unterlagen an customer@thy.com

Habt ihr einen Rat, wohin er sich richten muss, damit überhaupt erstmal jemand reagiert? Ich hatte ihm die Formulare bereits genannt, hier https://yh.shgm.gov.tr/feedback kann er sich ja erst melden, wenn er überhaupt eine Filenumber hat.

Muss er tatsächlich erstmal über die Feedbackseite gehen?

Danke und Grüße
Novia

6 Werktage und gleich Eskalation?
 
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Reaktionen: Münsterländer

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.120
623
Nur um eventuellen Missverstaendnissen vorzubeugen: Geht es um tuerkische oder europaeische Passagierrechte? Falls europaeische, wie gross war denn die Ankunftsverspaetung in CPT? Ist der Grund fuer die Verspaetung bekannt?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Mach über das TK feedback form, da bekommst du auch eine Antwort.
Es gibt 2 Möglichkeiten bei allen Airline Sachen:
1.) An die Prozesse der Airlines halten, die nichts mit EU oder dt. Recht zu tun haben, in diesem Fall das Formular nutzen.
2.) Nach dt. Recht eine email schreiben an customer.ber@thy.com, TK (genau wie alle anderen Airlines) haben aber kein Prozess dafür, das intern weiterzuleiten, daher antworten die entweder gar nicht oder sagen dir, du sollst das Formular nehmen.
Wenn du es dann weiterhin noch nicht nehmen willst, dann nimmst du dir einen Anwalt, gewinnst das Ding und fertig.

Oder man hält sich erstmal an die Airline Prozesse.
 

FL400

Aktives Mitglied
30.10.2019
116
152
Und welchen Vorteil siehst du, dich an den Prozesse der Airline zu halten außer Zeitlichen Verzug?

Ich persönlich bin für die Mail Variante.

Meine Aufforderung muss in den Machtbereichs des Empfänger gelangen und dies tut Sie. Was der Empfänger damit intern macht ist mir als Kunde egal.
Zusätzlich habe ich durch das setzen von mir selbst in CC einen Beweis dass die Nachricht versendet wurde.
Wenn die Airlines Ihre Prozesse dahingehend umstellen, dass ich zeitnah mein Geld und die Auslagen erhalten gern.

Seitdem LH mehrmals behauptet hat das Feedback Form wäre nie zugegangen oder die Antwort meinerseits ist verschollen, bin ich geheilt und diskutiere nicht mehr rum.
Aufforderung per Mail aus dem Impressum—> Frist —> Rechtsanwalt
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
Seitdem LH mehrmals behauptet hat das Feedback Form wäre nie zugegangen oder die Antwort meinerseits ist verschollen, bin ich geheilt und diskutiere nicht mehr rum.
Aufforderung per Mail aus dem Impressum—> Frist —> Rechtsanwalt
Nur so. Sie betteln ja geradezu darum, dass man so verfährt.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
540
799
Guten Morgen zusammen,

vorhin bekam ich eine Mail über eine Flugzeitenänderung 11h früher für einen Flug im Mai mit DE von PMI nach NUE.
ich weiss dass ich prinzipiell Anrecht auf den nächstmöglichen Flug habe (das wäre EW), wobei Condor die Kosten tragen muss.

Problem 1: Es handelt sich um eine Gruppenbuchung für 15 Pax, Namen sind noch nicht angegeben (muss acht Wochen vor Abflug geschehen). Ändert sich dadurch etwas an unserem Recht auf Ersatzbeförderung?

Problem 2: Der EW-Flug wäre immernoch 4h später als der ursprüngliche Abflug, was eine Ankunft um 01:20 bedeutet. Natürlich auch nicht ideal. Es gäbe einen FR-Flug, eine Stunde FRÜHER als die ursprüngliche Abflugzeit. Meine Idee: Auf Kulanz hoffen, dass sie diesen Flug bezahlen, Condor würde sich 50€ p. p. sparen.

Ändert sich aufgrund der fehlenden Namen etwas an meinen Rechten nach EU261?
wie hoch seht ihr die Chancen, dass wir auf die FR-Verbindung buchen können?

ursprünglicher Flug: 19:25-21:40
Eurowingsflug: 23:05-01:20
Ryanairflug: 17:35-19:50

LG

Oliigel
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Guten Morgen zusammen,

vorhin bekam ich eine Mail über eine Flugzeitenänderung 11h früher für einen Flug im Mai mit DE von PMI nach NUE.
ich weiss dass ich prinzipiell Anrecht auf den nächstmöglichen Flug habe (das wäre EW), wobei Condor die Kosten tragen muss.

Problem 1: Es handelt sich um eine Gruppenbuchung für 15 Pax, Namen sind noch nicht angegeben (muss acht Wochen vor Abflug geschehen). Ändert sich dadurch etwas an unserem Recht auf Ersatzbeförderung?

Problem 2: Der EW-Flug wäre immernoch 4h später als der ursprüngliche Abflug, was eine Ankunft um 01:20 bedeutet. Natürlich auch nicht ideal. Es gäbe einen FR-Flug, eine Stunde FRÜHER als die ursprüngliche Abflugzeit. Meine Idee: Auf Kulanz hoffen, dass sie diesen Flug bezahlen, Condor würde sich 50€ p. p. sparen.

Ändert sich aufgrund der fehlenden Namen etwas an meinen Rechten nach EU261?
wie hoch seht ihr die Chancen, dass wir auf die FR-Verbindung buchen können?

ursprünglicher Flug: 19:25-21:40
Eurowingsflug: 23:05-01:20
Ryanairflug: 17:35-19:50

LG

Oliigel
Wenn der Ryanair-Flug 50 EUR günstiger ist, dann stornier doch die Gruppe kostenfrei und buch bei Ryanair?

Ansonsten bin ich auch mal gespannt was andere zur Rechtslage sagen. Bei Gruppenbuchungen verfährt ja auch jede Airline anders, und selbst dann gibt es bei vielen AIrliens verschiedene Gruppenmodelle. Manche sind nur nur keien Namen gemeldet, sondern nicht mal Zahlungen getätigt geschweige denn Tickets ausgestellt.
 

FL400

Aktives Mitglied
30.10.2019
116
152

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
540
799
Wenn der Ryanair-Flug 50 EUR günstiger ist, dann stornier doch die Gruppe kostenfrei und buch bei Ryanair?

Ansonsten bin ich auch mal gespannt was andere zur Rechtslage sagen. Bei Gruppenbuchungen verfährt ja auch jede Airline anders, und selbst dann gibt es bei vielen AIrliens verschiedene Gruppenmodelle. Manche sind nur nur keien Namen gemeldet, sondern nicht mal Zahlungen getätigt geschweige denn Tickets ausgestellt.

So wie es SeltenFliegerHH sagt ist es richtig.
Von Condor habe ich eine siebenstellige Buchungsnummer bekommen und eine Rechnung, die ich bezahlt habe.
 
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FlugFragen

Neues Mitglied
02.10.2023
18
6
Ich habe ein Miles & More mixed Cabin-Ticket mit Economy für Zubringer zwischen Kanada und den USA, Business für die innerdeutschen Zubringer und Business für die Langstrecke zwischen Deutschland und Kanada für Hin- und Rückflug.
Wie und wo kann ich eine Ersatzbeförderung auf einem Ticket buchen, die diesen Mix aus Economy und Business berücksichtigt?
Kann ich mir den Abbringer in Economy sparen und auf einen Direktflug umsteigen, wenn die Umsteigezeit <24h ist?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Ich habe ein Miles & More mixed Cabin-Ticket mit Economy für Zubringer zwischen Kanada und den USA, Business für die innerdeutschen Zubringer und Business für die Langstrecke zwischen Deutschland und Kanada für Hin- und Rückflug.
Wie und wo kann ich eine Ersatzbeförderung auf einem Ticket buchen, die diesen Mix aus Economy und Business berücksichtigt?
Kann ich mir den Abbringer in Economy sparen und auf einen Direktflug umsteigen, wenn die Umsteigezeit <24h ist?
Wenn Du selbst ein reguläres Ticket buchst, werden die Fare Rules in der Regel nur dann einen Zubringer in Eco erlauben (und dennoch den Business Preis mit Business Freigepäckmenge für die ganze Strecke anwenden) wenn der Feeder auf einem kleinen Fluggerät durchgeführt wird, was keine Business bzw. in den USA First Class, hat. Sobald der Zubringer First Class bzw. Business Class im Flieger hat "muss" man diese auch buchen. Ansonsten kann das ein Reisebüro vielleicht basteln.

Es gibt ein Paar wenige Ausnahmen, z.B. Condor, die für Ihre offline Destinations-Partner (Westjet, Alaska, Hawaiian etc) immer Eco bucht.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.496
1.040
Ich bräuchte bitte mal Schwarmwissen zu folgendem Sachverhalt:

Gebucht ist ein innerdeutsches LH-Ticket in Business Flex. Der ursprünglich gebuchte Flug wurde von LH annulliert und umgebucht. Doch auch dieser neue Flug wurde von LH annulliert - statt einer Buchungsänderung erhielt ich jedoch sogleich eine Check in-Bestätigung für den nächstbesten Flug. Diesen Flug habe ich letztlich nicht angetreten. Der Fall liegt seit gut einem Dreivierteljahr zwecks Einforderung der Entschädigung bei der SÖP.

Nun liegt das ursprüngliche Flugdatum fast 1 Jahr zurück. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Rückerstattung der Ticketkosten (keiner der Flüge wurde angetreten) auch nach Ablauf der Jahresfrist bei LH einfordern kann?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.680
2.124
Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen mit "Mein Justizpostfach (MJP)" gemacht, eigentlich wollte ich ja meine Klage gegen A3 wegen Ansprüchen aus EU-VO persönlich am 24.12. beim AG Nürtigen einwerfen, bin mir aber wegen deren Arbeitszeiten nicht mehr sicher ob das dann noch dieses Jahr funktioniert.

Das JVP könnte hier deutlicher praktischer sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.680
2.124
Gerichte haben idR einen Nachtbriefkasten, da kannst Du fristwahrend bis 31.12. 23:59 Uhr einschmeissen
Das ist klar, ich wollte jetzt aber nicht die Frist bis zur letzten Sekunde ausdehen, ich bin am 24. sowieso in Nürtingen von daher wäre es kein extra Weg gewesen.

Zudem gibt es so eine Chance darauf, dass ich vor dem 31.12.. eine Antwort erhalte, wie das Gericht es findet, dass ich unter Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 die Klage nur in Deutsch abgefasst und auf eine Übersetzung verzichtet habe, da davon auszugehen ist, dass eine am Markt des DACH Bereiches teilnimmt und einen Repräsentanten in Frankfurt benennt, auch deutsch versteht.

Ja die typisch deutsche Lösung, nur zu Hause habe ich tatsächlich die Möglichkeit mein Dell C2665DNF kann faxen, die Leute die aber gerade besuche bzw. noch besuchen werde haben diese antike Technik nicht mehr.

Aber es scheint wohl funktoniert zu haben:
Screenshot_1.jpg