EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonym38428

Guest
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Verstehe nicht, für was genau da eine derart hohe Provision verlangt wird. Für mich ganz klar Abzocke.

Die Frage stelle ich mir bei so mancher Mandatierung eines RA genauso. Es wird eine Dienstleistung erbracht, es wird ein Risiko übernommen und das alles ist klar bepreist. Wo genau ist also die Abzocke?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Und auch hier nochmal klar von mir die Empfehlung der Diekmann Rechtsanwälte. Da bekommt man den vollen Betrag im Erfolgsfall. Nur das kleine Risiko bei nicht-eindeutigen Fällen zu verlieren und die RA-Kosten übernehmen zu müssen bleibt. Aber dort kann man erstmal das kostenlose Musterschreiben nutzen (auch in englisch verfügbar), dann den Fall unverbindlich in einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen und sich dann entscheiden, ob man die Anwälte mandatiert. Ich habe keine Aktien bei denen, nur schon gute Erfahrungen dort gemacht. Ich musste zwar ein Jahr bei United auf mein Geld warten, habe aber letztendlich mithilfe der RAs die vollen 600 Euro bekommen.

Solche Anwälte gibts auch hier.

Das ist Standard. Wer das Risiko scheut, gerade bei so "unter dem Kaktus"-Airlines, ist bei den Claim-Dienstleistern natürlich ein wenig besser aufgehoben.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Solche Anwälte gibts auch hier.
Ist ja schön und gut, bei den von mir genannten RAs kann man das Musterschreiben direkt runterladen und auch die Daten für die kostenlose Erstberatung direkt online übermitteln. Ziehe ich immer vor, da ich so erstmal "alleine" tätig werden kann. Auch wie man in der von dir verlinkten Suchmaske nach RAs suchen kann, die sich mit Fluggastrechten auskennen, ist mir nicht klar. Aber klar, man kann auch einen RA mit Spezialisierung aufs Erbrecht mit ner Fluggastrecht-Geschichte mandatieren. :rolleyes:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Frage stelle ich mir bei so mancher Mandatierung eines RA genauso. Es wird eine Dienstleistung erbracht, es wird ein Risiko übernommen und das alles ist klar bepreist. Wo genau ist also die Abzocke?


Die Abzocke liegt aus meiner Sicht darin, dass dir ein Risiko vorgegaukelt wird, dass es so gar nicht gibt.

Denn das Wesen dieser Anbieter scheint es mir ja zu sein, nur solche Fälle zu akzeptieren, die sie für sicher halten. Das ist mit ein wenig Erfahrung keine Kunst. Faktisch bleibt ein Restrisiko, das darin besteht, dass irgendjemand im System einen Fehler macht, also der beteiligte Anwalt oder das Gericht (bzw. dass sich zwischenzeitig die Rechtssprechung ändert). Wenn dieses Risiko etwa bei einem Prozent liegt, dann muss man für mein Verständnis schon ein extremer Hasenfuß sein, um freiwillig derart hohe Provisionen zu zahlen.

Mal unterstellt, deine Gewinnchancen am Rouletttisch lägen bei 99 Prozent, aber du müsstest (sagen wir mal) 700 Euro Einsatz leisten, um 400 Euro zu gewinnen. Wem würde man raten, NICHT in die Spielbank zu gehen?

Ich unterstelle keinesfalls allen Nutzern dieser Anbieter, Hasenfüße zu sein. Meine These ist vielmehr, dass die Mehrheit sich ihrer "Gewinnchancen" nicht bewusst ist und sich mehr oder weniger subtil suggerieren lässt, man würde ihnen ein real existierendes Risiko gegen eine irgendwie verhältnismäßige Provision abnehmen.

Wie schon gesagt: Geschäft mit der Angst.
 
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Anonym38428

Guest
In diesem konkreten Fall ging es um eine türkische Airline - also ggf. noch Auslage von Übersetzungskosten usw. usf. - kann man machen, man kann für die Convenience aber einfach bezahlen und braucht sich ausser Ausstellung einer Vollmacht um nichts kümmern.

Vielfach braucht diese Anbieter kein Mensch, allein weil man selbst und ohne Anwalt ein besseres Ergebnis (höherwertige Fluggutscheine) herausschlagen kann. Aber bei manchen Airlines ist es mir zu mühselig mich überhaupt damit zu beschäftigen. Risikoabwägung halt - bei einer AB habe ich vor 2 Jahren gerne einen solchen Dienst genutzt, da mein Ausfallrisiko bei einer Pleite bei 0 liegt. Auch solche Verfahren können sich ziehen und spätestens wenn das Verfahren doch vor Gericht geht, ist Geld zu investieren. Nicht immer sind diese Dienste sinnvoll, aber manchmal eben doch ...

Dass du das gänzlich anders siehst ist aufgrund deiner Profession und Tätigkeit nachvollziehbar.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Von wegen "Fluggastrechte - Die Rechtsdienstleister im Überblick" mal ein aktueller Artikel: Gegen Abzocke der Airlines: Wie sich Unternehmen für Sie mit den Fluggesellschaften zoffen - Dienstleister - Unternehmen - Wirtschaftswoche
WiWo meinte:
..
Das Geschäftsmodell von Flightright scheint zu funktionieren: Allein im vergangenen Jahr ist die Mitarbeiterzahl laut Janetzke von rund 40 auf 80 gestiegen. Der Umsatz hat sich demnach ebenfalls verdoppelt und das Unternehmen soll profitabel arbeiten. Mit konkreten Zahlen aber ist der Geschäftsführer zurückhaltend. Seine Begründung: Der Wettbewerbsdruck in der Branche sei enorm hoch.
..
Die Modelle von Anbietern wie EUclaim, Fairplane oder Refund.me ähneln einander stark: Der Kunde gibt seine Daten ein, die Software wertet aus, die Juristen übernehmen den Rest. Auch bei den Kosten gibt es kaum Unterschiede, zwischen 15 und 30 Prozent der Entschädigungssumme werden am Ende fällig. Die Stiftung Warentest macht deshalb kaum Unterschiede zwischen den Dienstleistern, empfiehlt sie aber durchaus als richtige Adresse für gefrustete Fluggäste.

Konkurrenz für die Rechtsdienstleister gibt es seit 2013 auch durch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Der klare Vorteil: Die Dienstleistung der Schlichter lässt dem Passagier seine ganze Entschädigungssumme.

Die Nachteile: Bevor ein Schlichter den Fall übernimmt, muss sich der Fluggast selbst darum kümmern. Erst, wenn er binnen zwei Monaten nach der Beschwerde keinen Erfolg hat, übernimmt der Schlichter. Und selbst dann ist ein Schlichterspruch unverbindlich: Passagier und Airline müssen ihm nicht zustimmen. Dann bleibt nur noch der juristische Weg.

Zwischen Rechtsdienstleistern und Schlichterstelle knirscht es derzeit gewaltig. Die SÖP sei auf einen Kompromiss in der Mitte ausgerichtet, kritisieren die Inkassodienste. Dem Passagier würde deshalb bares Geld vorenthalten. ...
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dass du das gänzlich anders siehst ist aufgrund deiner Profession und Tätigkeit nachvollziehbar.


Falls du damit andeuten willst, dass ich nicht wirklich objektiv bin...


...dann hast du Recht. :)


Ist aber tatsächlich meine Überzeugung. Sehe diesen industrialisierten Inkasso-Wahnsinn denkbar kritisch. Er wird es letztlich auch sein, dass der das aktuell hohe Schutzniveau für Fluggäste kippen wird. Und daran kann eigentlich niemand ein Interesse haben.

Drolligerweise ist das mit dem Geschäft mit der Angst ja bei Anwälten genau umgekehrt: Als Anwalt kann man natürlich sein Geschäftsmodell u.a. darin sehen, Fluggästen die Angst vor Kosten künstlich zu nehmen. Nach dem Motto: Die Bank gewinnt immer.

Hat eben alles zwei Seiten. Aber insgesamt bleibe ich dabei: Basis sollte eine kompetente Rechtsberatung sein. Dazu gehört auch eine Einschätzung des Kostenrisikos.

Im Idealfall verschweigt der Anwalt mögliche Kosten- und sonstige Risiken nicht. Wie im Idealfall diese Inkasso-Unternehmen ihren Kunden unmissverständlich klar machen sollten, dass sie zur Kasse gebeten werden, obwohl faktisch gar kein Risiko besteht.
 
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Anonym38428

Guest
Ich glaube wir sind gar nicht so weit auseinander ...

Man muss die Inkassobüros für die Breite Masse als Convenienceprodukt betrachten - 0 Sorgen, kein Aufwand. Kostet halt was - aber nur im Erfolgsfall.

Auch eine Erstberatung bei einem RA ist eine Hürde, zum einen muss man die Kohlen so oder berappen, zum anderen ist nicht jeder Advocards Liebling. Zeitaufwand etc pp stehen dem Entgegen.

Was die Kommerzialisierung des Geschäfts angeht - ob nun Inkassobüros oder etliche spezialisierte Anwälte der Sargnagel sein werden, sei dahingestellt. Die pauschalen Zahlungen haben das Ziel willkürliche Streichungen aufgrund geringer Auslastung zu vermeiden erreicht, aber stellenweise sind die Pauschalbeträge realitätsfremd. Nettowochenlohn eines Facharbeiters für 4h Delay auf der Langstrecke etc - die Verhältnismäßigkeit ist doch fragwürdig und eine Neuregelung sollte dieses Ungleichgewicht wieder in die Waage bringen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nettowochenlohn eines Facharbeiters für 4h Delay auf der Langstrecke etc - die Verhältnismäßigkeit ist doch fragwürdig und eine Neuregelung sollte dieses Ungleichgewicht wieder in die Waage bringen.

Es geht nicht um Schadensersatz, sondern um eine Entschädigung. Ist die verlorene Lebenszeit eines Facharbeiters weniger wert als die eines Investmentbankers? Rentner bekommen gar nix? Und wenn Du die Beträge allgemein runtersetzt, nimmst Du den wenigen, die ihre Ansprüche verfolgen, den Anreiz dazu, während Du - was Du selbst erkannt hast - den Airlines den Anreiz zurückgibst, rücksichtslos zu streichen wie vor 261/04.
 
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HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ich hatte in letzter Zeit nun dreimal Probleme auf der Strecke HAM-LHR mit BA.

Ein Fall diese Woche: Der Morgenflug wurde Vorabend als 3,5 Stunden verspätet angekündigt. Wollte auf 4U oder zumindest BA HAM-LCY umgebucht werden, aber Bremen hatte schon Dienstschluss und kein Durchkommen bei der BA Hotline in UK ("all our lines are busy, pls call later"). Habe mich letztendlich selbst gegen Mehrkosten online auf BA HAM-LCY umgebucht. Grund für die Verspätung: ein Crew Mitglied war nicht flugtauglich und es musste erst Ersatz aus LHR eingeflogen werden. Dank meiner Umbuchung nun weniger als 2 Stunden Verspätung, aber Ankunft am anderen Ende von London. Die Mehrkosten für den Flug kann ich ja sicherlich von BA zurückerhalten, aber wie zählt die Ankunft in LCY statt LHR im Sinne der EU Richtlinie? Hatte ich den ursp. Flug genommen, wären 250 Euro fällig geworden. Eigentlich bin ich mehr darüber verstimmt, dass BA nicht telefonisch erreichbar war um das direkt zu lösen (habe fast 10 mal die UK Hotline versucht zu erreichen).
 

economist

Reguläres Mitglied
20.01.2014
43
0
Hi,
dieses Jahr hab ich wohl das Glück gepachtet...
Rückflug LIS-FRA-SZG am 2.6.
um 5 in der früh kommt das SMS, dass LH1104 annulliert worden ist. Umbuchung auf LH1106 gute 3h später.
Weiß jemand, was mit LH1104 passiert ist? In Frankfurt hatte die Dame gemeint, dass "der Flieger wohl ausgefallen ist"
Das Mail mit der Bitte um Ausgleichszahlung hab ich auf jeden Fall mal logeschicht

LG
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
Entschädigung für Verspätung

Hallo,

leider bei der Funktionssuche nichts passendes gefunden. LX829 am 7.Juni HAJ - ZRH hatte ne Verspätung von mehr als 12 Stunden. (Meilenticket) Ich würde gerne ein Antrag auf Ausgleichszahlung stellen, wie gehe ich bei LX am besten vor? Telefonisch in Basel? Per Mail? Persönlich am Airport am Transfer Schalter?

Habe ich trotz Meilenticket Recht auf Ausgleichszahltung EUR 250,-? Und wird das schwierig diese zu bekommen?

Grund der Verspätung war ein technischer Defekt, welches von 20.30 auf 22.30 gewartet worden ist und dann gestrichen worden, Flugverbot für die Crew! Wir bekamen ein Hotel für die Übernachtung aber das Personal hatte keine Möglichkeit umzubuchen oder alternativen zu finden! SWISS Hotline konnte nicht umbuchen, da ich es mit Meilen gekauft habe und Miles&More Senator Hotline hat auch nur gesagt nächste Maschine am Morgen 9.45 umgebucht! Es starteten dann 9.40 und 9.45 zwei Maschinen, eine die von gestern LX829 und LX815. Ich bin dann mit der verspäteten Maschine abgeflogen!
 

flo.e

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
510
18
ZRH
Warum ich einen Anbieter genommen habe, der mir 119 Euro Provision abgeknoepft hat (ein Teil davon war noch MwSt fuer die Erbringung der Leistung)? In diesem Falle war ein Bekannter geschaedigt. Da war es nun mal einfach der Bequemlichkeitsfaktor lediglich eine Vollmacht auszufuellen und sich um weiter nichts zu kuemmern. Klar, man haette mehr rausholen koennen aber es war am Ende wirklich sehr bequem.
 

Krieger

Neues Mitglied
10.06.2015
1
0
Ich sitze gerade in BRU, nachdem mein SN-Flug, op. by flybe, wegen eines technicals annuliert wurde. Jetzt soll es mit 3h40min Verspätung losgehen. Wende ich mich wegen der 261er-Entschädigung an Brussels oder an flybe?
@Schlauberger: Wir sind dann offenbar Leidensgenossen. Ich hoffe, dass Du Deinen 8,-Euro-Gutschein am 31.05.15 in Brüssel gut investiert hast. Und dabei saßen wir ja sogar schon im "Zubringer-Bus". Habe am 03.06.15 eine Mail an Brussels gesandt (in deutscher Sprache) und dann am 04.06.15 sicherheitshalber noch einmal die englische Übersetzung. Habe für die von mir verlangte 250,- Ausgleichsleistung eine Zahlungsfrist bis zum 11.06.2015 gesetzt. Heute kam eine Antwort per E-Mail, dass die Bearbeitung bis zu acht Wochen dauern kann (die Antwort kam in englischer Sprache). Wie ist der Sachstand denn bei Dir?
@all: Was meint Ihr, soll man das so hinnehmen und bis zu acht Wochen auf eine Antwort warten, oder die gesetzte Zahlungsfrist "großzügig" auf vier Wochen erweitern? (Zur Info: Der Flug wurde annulliert. Schriftliche Hinweise zu Fluggastrechten wurden am Schalter nicht ausgehändigt. Es gab einen Ersatzflug (über 3 Stunden später) und einen Verpflegungsgutschein über 8,- Euro)
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Ryanair hat Samstags Abend FR 2816 bis zum 27.06 Operated by Air Explore:) gestrichen , naja mal gucken wann Ryanair gedenkt mich per mail zu informieren. Umgebucht wurde ich schon von 19:15 auf 07:55 morgens :doh:..., werde jetzt noch die 14 Tage Frist abwarten und mich dann mal um ne Lösung bemühen :D, bin gespannt ob sie mich auf 4U umbuchen werden, oder ich selbst buche und dann später Geld fordere.
Jemand erfahrungen mit dem Ryanair "Kundenservice" ist mein erster FR Flug...

Kann man irgendwo sehen wann der Flug gestrichen wurde?

Wie muss man denn Fluggastrechtlich informiert werden? Habe via Cheaptickets gebucht, dabei wurde denke ich mal per screenscrapping gebucht. Könnte natürlich sein das Ryanair an diese komische erstellte E-mail adresse gesendet hat..
 
Zuletzt bearbeitet:

rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
207
10
Hier bin ich richtiger...

Sorry, aber ich brauche hier auch eure Hilfe. Der Brand in FCO hat natürlich auch weiterhin Auswirkungen und es werden vereinzelt Flüge gestrichen. Und jetzt hat es mich für den Montagsflug von MUC nach FCO mit Vueling (ja, Schande über mein Haupt) getroffen. Und das kann ja keine höhere Gewalt mehr sein, so viel später (Begründung: die to Airport restrictions in Rome).
Im Internet wird mir bloß eine Umbuchung auf eine andere Maschine (später Abend statt früh) angeboten. Wenn ich am Vorabend anreisen würde, müsste ich sogar noch was drauf legen - ohne Hotelkosten natürlich. Möchte natürlich morgens am geplanten Tag reisen.
Soweit so schlecht. Aber was kann ich nun machen. Morgen anrufen und einen Alternativflug mit einer anderen Airline (z.B. LH) zur gleichen Zeit fordern?
Und wann habe ich dann Anspruch auf die 250 Euro? Nur wenn die tatsächliche Verspätung dann mehr wie zwei Stunden sind?
Danke für eure Hilfe!
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.485
1.006
Der Brand in FCO hat natürlich auch weiterhin Auswirkungen und es werden vereinzelt Flüge gestrichen. [...] Und das kann ja keine höhere Gewalt mehr sein, so viel später (Begründung: die to Airport restrictions in Rome).
Es mangelt in FCO derzeit zu Stoßzeiten wohl vor allem an Parkpositionen, da die Parkpositionen rund um den vom Brand betroffenen Gebäudebereich nicht genutzt werden können und es somit vermehrt Busboardings gibt.

Vielleicht streicht Vueling (basierend auf den bisherigen Erfahrungen?) daher einige Flüge, um die Situation etwas zu entspannen und die Umläufe nicht komplett durcheinander zu bringen.

Eine Umbuchung auf eine Frühverbindung mit einer anderen Airline steht dir rechtlich zu - fraglich allerdings, ob Vueling das selbst umbuchen kann/will, sodass du ggf. in Vorkasse treten und diese Ersatzverbindung selbst buchen musst.

Auch, ob es eine Entschädigung nach 261/2004 gibt, sehe ich als sehr fraglich an: für die derzeitige Situation am FCO kann Vueling selbst nämlich nichts und die Beweggründe, einzelne Flüge aufgrund der dortigen Situation vorsichtshalber zu streichen, ist zumindest nachvollziehbar.
 

rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
207
10
Und dann werden wohl vor allem von der Buchungslage unrentable Verbindungen gestrichen. Insofern schon wieder Willkür, dass es ausgerechnet einen selber trifft.

Eine Umbuchung auf eine frühe Verbindung bei einer anderen Airline wollten sie mir an der Hotline nicht vornehmen. Auch auf den Hinweis auf die Verordnung wurde selbstverständlich nicht hingegangen.

Am Ende ist man ein wenig der Blöde. Ein wenig ungewiss, ob man die Entschädigung überhaupt kriegt und dann muss man noch mit dem Ersatzflug in Vorleistung gehen, der dann hoffentlich zumindest erstattet wird - wie sieht es hier mit dem Anspruch aus?
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
346
0
Hallo,

die Schwiegereltern sitzen grad in Heraklion fest.
Flug XG 2056 (SunExpress) von Heraklion nach NUE heute.
Ist verspätet um (vermutlich) 8 Stunden.

Betreuung (Hotel/Essen) haben sie wohl schon bekommen.
Wie schauts mit weiteren Leistungen aus? Also Kompensation nach EU-Recht?
Grund der Verspätung ist (aktuell) nicht bekannt.

Flug ist ja innerhalb der EU. Heraklion - Nürnberg sind mehr als 1500 km.
Da müssten es ja dann 400 € pro Person.
Oder gibts da Einschränkungen? Sunexpress (k)eine EU-Airline? Grund der Verspätung natürlich auch unklar. Kann mir da jemand weiterhelfen?
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
zu Teil 1 Teil 2:
So der Spass geht weiter:
Heute mit Ryanair gechattet da 1 Anruf wohl teurer gewesen wäre als der ganze Flug.
1. Problem
Habe den Chat auf Umbuchung auf Germangwings 4U9463(zwar Düsseldorf statt Köln von der entfernung für mich fast gleich) angesprochen kosten insgesamt 137€, wurde irgendwie igoniert und es wurde auf die Umbuchung auf einen anderen Tag verwiesen(n) , würde ja auch bis Sonntag bleiben nur denke ich das Ryanair mir das Hotel bezahlt....

2. Problem Cheaptickets
Flug wurde aufgrund eines Gutscheines bei Cheaptickets gebucht, dabei verwendete Cheaptickets nicht meine E-mail adresse sondern eine @post-taube.de, jetzt behauptet Ryanair natürlich sie hätten dahin > 14 Tage vorher eine E-mail hingeschickt, so müsste Ryanair natürlich nicht 250€ zahlen. Ich selbst habe leider nie eine E-mail erhalten.... auch keine sms, die Nummer habe ich aber ebenfalls bei Cheaptickets angegeben... ob sie nun weiter gereicht wurde weiss ich natürlich nicht.

Werde morgen nochmal versuchen mit allen beteiligten sprechen... insbesondere hoffe ich bei cheaptickets auf jemanden am Telefon zu treffen der mir sagen kann welche Daten an Ryanair weitergeleitet werden.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.162
1.115
TXL
jemand Erfahrungen wie Finnair reguliert ?

Tatbestand:
TLL- HEL (AY-Metal auf AB-Ticket) verspätet, Anschluss in HEL nicht erreicht.
HEL - TXL (AB - Metal auf AB-Ticket) - > umgebucht auf die nächste AY-Maschine, mehr als 3 Stunden später am Ziel.

Ansprechpartner düfte doch AY sein !?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.108
601
Am Ende ist man ein wenig der Blöde. Ein wenig ungewiss, ob man die Entschädigung überhaupt kriegt und dann muss man noch mit dem Ersatzflug in Vorleistung gehen, der dann hoffentlich zumindest erstattet wird - wie sieht es hier mit dem Anspruch aus?

Entschaedigung und Ersatzbefoerderung sind zwei verschiedene Schuhe. Du kannst sehr wohl eine Ersatzbefoerderung verlangen, auch wenn die Entschaedigung unangemessen sein sollte.