EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonym12392

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Von Vueling Flug stornieren hat hier aber niemand was geschrieben
 
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rog2

Guest
Ok, das habe ich auch noch nicht gemacht. Muss ich den dann einfach verfallen lassen oder wie geht man da vor. Gibt es irgendwo ein FAQ?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
17:33h Ich habe, wie von euch empfohlen, jetzt per Kontaktformular noch mal eine Umbuchung auf den EZY4853 gefordert

18:17h Ich habe jetzt den Vueling Flug storniert und den Lufthansa Flug für 400€ gebucht.

Also ich denke, mehr als 44 Minuten solltest du denen fairerweise schon geben, um deine Kontaktformular-Anfrage zu beantworten. Auch wenn sie das höchstwahrscheinlich ablehnen werden, könnte das ein juristischer Rohrkrepierer werden.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Also ich denke, mehr als 44 Minuten solltest du denen fairerweise schon geben, um deine Kontaktformular-Anfrage zu beantworten. Auch wenn sie das höchstwahrscheinlich ablehnen werden, könnte das ein juristischer Rohrkrepierer werden.

Sie haben das doch bereits abgelehnt (Telefonisch). Meist hat man dafür nur dummerweise keine Zeugen. Auch irgendeine Art von Nachweis, dass dies nach kurzer Recherche der nächste verfügbare Flug war, kann nicht schaden.

Ich finde es gut, was er macht. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass sich die Airlines irgendwann gezwungen sehen, eine auch für den Kunden akzeptable Lösung zu finden. Das könnte so einfach sein. Auf den U2 Flug umbuchen, im Gegenzug verzichtet der Kunde auf die 250 EUR, die Airline kommt billig bei weg und der Kunde ist zufrieden.

Stattdessen immer dieses Abwimmeln und Hoffen, dass der Kunde sich nicht traut in das "meistens" geringe Risiko zu gehen, was die Airline dann gerne ein Vielfaches der einfachen Lösung kostet. Aber die Rechnung scheint ja leider nach wie vor aufzugehen. Was mich in Deutschland zwar nicht wundert, aber in so manch anderen Ländern irgendwie schon.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.107
1.004
TXL
jemand Erfahrungen wie Finnair reguliert ?

Tatbestand:
TLL- HEL (AY-Metal auf AB-Ticket) verspätet, Anschluss in HEL nicht erreicht.
HEL - TXL (AB - Metal auf AB-Ticket) - > umgebucht auf die nächste AY-Maschine, mehr als 3 Stunden später am Ziel.

Ansprechpartner düfte doch AY sein !?

so, relativ schnell eine Antwort vom AY Kundencenter erhalten:
Der verspätete Flug wäre erstens von NORRA durchgeführt (Nordic regional airlines, früher Flybe Finnland). Gehört wohl mehrheitlich AY jetzt.
Und es wäre eine "Umlaufverspätung", die man trotz sorgfältigster Planung nicht verhindern könne...:p:confused:
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.284
1.942
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Der verspätete Flug wäre erstens von NORRA durchgeführt (Nordic regional airlines, früher Flybe Finnland). Gehört wohl mehrheitlich AY jetzt.
Nachdem es ein Wetlease ist, müsste nach meinem Verständnis AY dafür zuständig sein.

Und es wäre eine "Umlaufverspätung", die man trotz sorgfältigster Planung nicht verhindern könne...:p:confused:
Der war gut...
 
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rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
207
10
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe gerade die Hotline kontaktiert. Umbuchung auf eine andere Airline wäre nicht möglich, er könne mir nur Stornierung anbieten (oder Umbuchung auf anderen Vueling Flug). Angeblich wurden schon mehrere Emails zu mir gesendet (die letzte Heute Nacht). Er wollte aber gleich noch einmal eine heraus senden (und diesmal kam Sie wirklich an).

Ich habe, wie von euch empfohlen, jetzt per Kontaktformular noch mal eine Umbuchung auf den EZY4853 gefordert (Argumentation: Günstiger für die Airline, da ich ansonsten den LH Flug nehme).
Allerdings kam bereits eine Mail, dass Anfragen zur Zeit längere Bearbeitungszeiten haben.

Der Mitarbeiter am Telefon hat laut eigener Auskunft gar nicht die Möglichkeit, mich auf eine andere Airline umzubuchen.

Da ich bei Buchung des Easyjet Flugs die Gefahr droht, auf den Kosten komplett sitzen zu bleiben, werde ich diese Buchung nicht selbst durchführen.
Der Lufthansa Flug scheint auch schon ziemlich voll zu sein. Sollte ich den LH Flug selbst buchen und die Kosten dafür nach dem Flug Vueling in Rechung stellen. Sollte ich den Vueling Flug stornieren (wird mir Online angeboten)?

Sorry für die vielen "Anfängerfragen", aber bis jetzt hatte ich bei meinen Flügen noch nie solche Probleme.

Schade, dass ich deinen Beitrag erst jetzt gelesen habe. Mir ging es nämlich ähnlich. Mein Flug nach Rom wurde zwei Tage vorher gecancelt, als Alternative wurde mir nur Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen Vueling-Flug angeboten, was für meinen geplanten Trip sinnlos gewesen wäre. Der Anruf bei der Hotline brachte genau das gleiche Ergebnis. Dort wurde mir gesagt, ich solle einer der beiden Optionen wählen. Zeitgleich wären auch in meinem Fall ein teurer LH-Flug und ein günstiger EZY-Flug gegangen. Eine Umbuchung - auch auf Hinweis auf die EU-Fluggastrechteverordnung - wurde mir verweigert. Der Hinweis auf die zusätzlichen 250 Euro ebenfalls. Natürlich habe auch ich das Ganze noch einmal schriftlich eingereicht, ohne dass bis heute (ca. 3 Wochen später) eine Antwort erfolgte. Ich stand also vor einer ähnlichen Entscheidung wie du. Die 250 € ziehe ich aber in jeden Fall durch...
 

economist

Reguläres Mitglied
20.01.2014
43
0
Hier Musterschreiben herunterladen und dadurch eine Frist setzen, die bei Verstreichen zum Verzug seitens der Fluggesellschaft führt. Mindestens als Einwurf Einschreiben versenden. Nach Verstreichen der Frist einen Rechtsanwalt beauftragen, falls notwendig.

Folgende für mich negative Rückmeldung der Swiss:
"Grüezi Herr

Vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Nicht immer ist es uns möglich den Forderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Ich hoffe, dass folgende zusätzliche Erklärung Ihnen erlaubt, die Ablehnung Ihrer Forderung besser nach zu vollziehen:

Die genannte Rechtsprechung des EuGH und die damit in Verbindung stehenden Einzelurteile sind uns bekannt. Diese besagt jedoch gleichzeitig, dass für eine Airline dann eine Entlastungsmöglichkeit besteht, falls nachweisbar sein sollte, dass es sich bei der vorliegenden Flugunregelmässigkeit um einen Umstand handelte, welcher als unvorhersehbar anzusehen ist, und sich auch durch vorherkehrende Massnahmen nicht hätte vermeiden lassen.


Da es sich bei der Flugunregelmässigkeit LX2913 am 24. April um einen Vorfall handelte, welcher sich direkt vor Abflug ereignet hat (Probleme mit der Batterie), ist diese sicherheitsbedingte Flugunregelmässigkeit als unabwendbar anzusehen, da ein solches technisch bedingtes Vorkommnis auch bei sorgfältigster Wartung und vorherkehrenden Massnahmen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.



Diese Ansicht wird ebenfalls von der Europäischen Kommission bestätigt. In der veröffentlichten Liste von aussergewöhnlichen Umständen werden „Schäden an Flugzeugen, welche unmittelbar vor Abflug auftreten“ ausdrücklich als aussergewöhnlich aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, wenn wir dem Entschädigungsanspruch in vorliegendem Fall erneut nicht entsprechen können.

Freundliche Grüsse"

Ich denke, ich werde Flightright versuchen - oder ist das aus Eurer Sicht eh aussichtslos?

THX und beste Grüße
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Wenn swiss schon zugibt das es sich um einen technischen Defekt hat, dann wird es vor Gericht einfach.

Flightright wird sich der Sache annehmen und das sicher durchbringen..
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich denke, ich werde Flightright versuchen - oder ist das aus Eurer Sicht eh aussichtslos?
Warum Flightright? Gib doch deine Daten auf der Website der Anwälte ein und erwähne den angeführten Grund der Airline. Ich denke die haben genug Erfahrung, um zu wissen, ob sich ein genaueres Nachfragen durch einen Anwalt lohnt. Ich habe auch keine Ahnung, wie z.B. die Probleme mit der Batterie seitens der Airline dokumentiert werden und ob man so (mangelnde Doku) eine Möglichkeit hat an sein Geld zu kommen. Denn hier ist eindeutig die Airline in der Beweispflicht. Behaupten, dass es ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann ja jeder. Und keine Sorge: wenn die Anwälte keine Chance auf Zahlung sehen, dann brauchst du sie auch nicht zu mandatieren (also keine Kosten).

EDIT: immer daran denken: bei Flightright musst du rund 20 Prozent an die zahlen, die Anwälte beschaffen dir den vollen Betrag und holen sich ihre Kosten bei der Airline wieder.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.347
840
Kann mir jemand sagen, ob die Zweigniederlassung von United in Deutschland die Adresse in der Darmstädter Straße in Frankfurt ist?

Auf ein freundliches, aber rechtlich fundiertes Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein haben sie nicht reagiert, so dass ich jetzt die Daumenschrauben anziehen muss. Im Internet tarnen die sich kontaktmäßig schlimmer als amerikanische Stealth-Bomber...

Gibt es Erfahrungswerte, ob bei United kleines Kaliber reicht (Anwaltsschreiben) oder direkt Mahnbescheid angezeigt ist?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
United sitzt in Texas und ist auch dort gut zu erreichen. EDIT: ich habe die Briefe ganz normal über die Post hingesendet.

Adresse von der Website (Suche nach "United Customer", erster Treffer):

Customer Care
United Airlines, Inc.
900 Grand Plaza Drive NHCCR
Houston, TX 77067-4323

Ansonsten nochmal der Hinweis auf die Diekmann Rechtsanwälte, die haben dort auch eine Excel Liste mit den Adressen der Fluggesellschaften.

Ich habe 3 Briefe nach Houston geschickt und der dritte war das englische Musterschreiben von obiger Seite. 3 Tage nach Ablaufen der gesetzten Frist bekam ich eine Mail mit dem Hinweis, dass mir die 600 Euro gewährt würden, ich solle nur noch das angehängte Formular nach Heathrow schicken. Habe ich gemacht, eine Woche später war die Citibank VISA Prepaid Karte mit dem Betrag aufgeladen da, einen Tag später der Brief mit der PIN für die Karte.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.347
840
Danke. Die USA-Adresse ist mir bekannt. Wenn ich allerdings mit einem Unternehmen, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, beef habe, der deutschem Recht und deutscher Zuständigkeit unterfällt, muss ich eigentlich nicht mit USA korrespondieren. Das mag dann die Niederlassung mit dem HQ klären. Das kriegen selbst so kleine Klitschen wie die LOT hin. Wenn ich United einen Mahnbescheid oder eine Klage nach Frankfurt ins Geschäftslokal zustellen lasse, können die auch nicht den Sand in den Kopf stecken und sich tot stellen, weil das HQ in USA ist. Insofern ist fast am einfachsten, mit Frankfurt rechtsförmlich zu werden, auf dass die sich wegen Untätigkeit einen vollstreckbaren Titel fangen...

Wenn die allerdings, wei Du sagst, in Houston so geschmeidig reagieren, sollte ich vielleicht eine Ausnahme machen...
 

flo.e

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
510
18
ZRH
Kann mir jemand sagen, ob die Zweigniederlassung von United in Deutschland die Adresse in der Darmstädter Straße in Frankfurt ist?

Auf ein freundliches, aber rechtlich fundiertes Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein haben sie nicht reagiert, so dass ich jetzt die Daumenschrauben anziehen muss. Im Internet tarnen die sich kontaktmäßig schlimmer als amerikanische Stealth-Bomber...

Gibt es Erfahrungswerte, ob bei United kleines Kaliber reicht (Anwaltsschreiben) oder direkt Mahnbescheid angezeigt ist?

Die Adresse ist zumindest im Unternehmensregister aufgefuehrt.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wenn ich allerdings mit einem Unternehmen, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, beef habe, der deutschem Recht und deutscher Zuständigkeit unterfällt, muss ich eigentlich nicht mit USA korrespondieren. Das mag dann die Niederlassung mit dem HQ klären. ... Wenn ich United einen Mahnbescheid oder eine Klage nach Frankfurt ins Geschäftslokal zustellen lasse, können die auch nicht den Sand in den Kopf stecken und sich tot stellen, weil das HQ in USA ist.
Das kommt ja alles ganz auf die Form an, in der die Zweigniederlassung hier aktiv ist. Wenn es nur ein Büro ist, dürfte deine Argumentation ins leere laufen. Wenn es eine in D registrierte Gesellschaft ist, dann dürftest du mit deinen Annahmen richtig liegen. Da es aber schwer war das herauszufinden, habe ich initial mein Anliegen über die Website vorgebracht. Ich hatte zunächst in deutsch geschrieben, da ich davon ausgegangen bin, dass das im Zweifel von der deutschen Niederlassung oder so übersetzt wird. War aber nicht so. Ich bekam einen richtigen Brief aus Houston mit dem Hinweis "soweit ich ihre Anfrage verstanden habe" o.ä. Letztlich hatten sie es natürlich nicht richtig verstanden (vermutlich durch Google Translate gejagt). Aber meine erneute Schilderung in englisch ging dann direkt nach Houston. Vielleicht hilft also auch das Online-Kontaktformular, ich würde aber direkt in englisch schreiben.

Letztlich denke ich, dass man bei einer berechtigten Forderung mit dem Musterschreiben direkt nach Houston den größten (und vermutlich schnellsten) Erfolg haben dürfte. Ich habe nur meine Erfahrungen geschildert, halte dich aber nicht davon ab, nach Frankfurt zu schreiben. An dem Verlauf und Ergebnis wäre ich durchaus interessiert.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.347
840
Ich habe es noch nicht genauer geprüft, aber die Repräsentanz einer Airline im Inland dürfte einen Gerichtsstand nach § 21 ZPO begründen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine registerfähiger Zweigniederlassung handelt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich habe es noch nicht genauer geprüft, aber die Repräsentanz einer Airline im Inland dürfte einen Gerichtsstand nach § 21 ZPO begründen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine registerfähiger Zweigniederlassung handelt.

Das mit dem Gerichtsstand nach 21 klappt leider in der Regel nicht. Wäre nur dann der Fall, wenn der Flug beispielsweise über die Niederlassung gebucht wurde. Evtl. auch, wenn anschließend die Kommunikation ausschließlich über diese Niederlassung erfolgt. Die Niederlassung alleine reicht nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das mit dem Gerichtsstand nach 21 klappt leider in der Regel nicht. Wäre nur dann der Fall, wenn der Flug beispielsweise über die Niederlassung gebucht wurde. Evtl. auch, wenn anschließend die Kommunikation ausschließlich über diese Niederlassung erfolgt. Die Niederlassung alleine reicht nicht.

So ist es. Bleibt nur § 29 ZPO.

Ich habe es noch nicht genauer geprüft, aber die Repräsentanz einer Airline im Inland dürfte einen Gerichtsstand nach § 21 ZPO begründen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine registerfähiger Zweigniederlassung handelt.

Eigentlich nicht schwer zu finden: BGH, Urt. v. 18. 1. 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 = NJW 2011, 2056.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.347
840
Sorry, ich war etwas konfus. Mit geht es aktuell um die Frage, ob die Truppe ein zustellungsfähiges Geschäftslokal in Deutschland unterhält. Dafür reicht eine Repräsentanz gleich welcher Art auch aus. Der inländische Gerichtsstand ist ohnehin klar, da der Flug (CGN-)MUC-USA war.

Das mit dem Gerichtsstand nach 21 klappt leider in der Regel nicht. Wäre nur dann der Fall, wenn der Flug beispielsweise über die Niederlassung gebucht wurde. Evtl. auch, wenn anschließend die Kommunikation ausschließlich über diese Niederlassung erfolgt. Die Niederlassung alleine reicht nicht.

Das kann man so nicht sagen. Für den notwendigen Bezug reicht es aus, wenn der Vertrag Resultat einer werbenden Tätigkeit der Niederlassung ist. Die Delta Air-Lines-Entscheidung zu § 21 ZPO, die pimcoltd zitiert hat und die ich in Sachen § 21 ZPO nicht auf dem Radar hatte, ist insofern interessant. Scheint mir etwas gummiartig zu sein und nach Rn. 23 des Urteils eine Frage des Sachvortrags, ob § 21 ZPO greift. Ist aber natürlich akademischer Natur, weil § 29 ZPO ohnehin greift.
 
Zuletzt bearbeitet:

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
57
OWL
Justiz uneins über Schadenersatz bei Flugreisen
Wenn über den Wolken die Fäuste fliegen und der Jet umdrehen muss, ist das für die übrigen Passagiere sehr ärgerlich. Ob die Airline Schadensersatz zahlen muss, hängt aber vom Richter ab. [...] Die zweite Richterin sah dies am Montag völlig anders: Alkoholkonsum an Bord sei üblich und meist völlig unproblematisch. Weil Einzelne unter Alkohol zu Aggressivität neigen, müsse die Airline den Alkohol nicht aus dem Angebot verbannen. Das Düsseldorfer Landgericht (LG) soll nun für eine klare Linie sorgen: Dort wird der Fall Anfang Oktober verhandelt (Az. 22 S 97/15).
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist auf jeden Fall eine mutige Klage... :)

Würde ich nur dann empfehlen, wenn das Verhalten der entsprechenden Paxe tatsächlich so auffällig war, dass man sie schlechterdings nicht hätte befördern dürfen. Oder ihnen an Bord keinen weiteren Alkohol untersagt hat. Ansonsten wohl aussichtslos.
 
Zuletzt bearbeitet:
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neulich

Neues Mitglied
17.07.2015
3
0
Hallo bestes Vielflieger-Form,

auch ich Forum Newbie benötige eure Hilfe.

Vor Monaten habe ich bei German-Wings online für 6 Personen 6 Flüge für den 10. Oktober 2015 gebucht : Santorin - Köln Flug Nr 4U675 Start 19:50h

Nun erhielt ich vor ca. 6 Wochen die Info von German-Wings, dass der Flug vorverlegt wird.
Start Santorin morgens 9:40h

Dies ist für uns Problematisch, da wir erst gleichen Tags um 9:00h morgens von einem Segeltörn zurückkommen, dh von Bord gehen - ein Erreichen des Fluges somit aussichtslos ist.

Nun habe ich vor 5 Wochen German-Wings per Fax und Einschreiben informiert, dass ich dies mit einer Annullierung gleich setzte.
Als Alternative bleibt uns nur am folgenden Sonntag den 11. Oktober mit Air-Berlin nach Düsseldorf zu fliegen.
Dh Mehrkosten für den Flug (im Vergleich zu German-Wings) plus Mehrkosten für die Übernachtung
Die Kosten habe ich Umfang benannt und eingefordert, bzw alternativ um eine andere Buchung gebeten. Dieser erste Brief an German-Wings Köln blieb unbeantwortet.

Vor 7 Tagen habe ich dann wiederholt German-Wings per Fax und Einschreiben dass wir nun mit der für das Unternehmen kostenpflichtigen Umbuchung beginnen werden.
Die gestellte Antwortfrist ist ebenfalls ohne Reaktion verstrichen.

Nach Studium dieses Forums verstehe ich den Status wie folgt:
1.) Der verfrühte Abflug ist eine Annullierung des Fluges.
2.) Bei Annullierung können wir den Flug stornieren.
3.) Wir erhalten die bereits gezahlten Buchungskosten zurück.
4.) Wegen der Annullierung steht uns eine Entschädigung zu
5.) Wegen der Entfernung Santorin-Köln (2182 km) innerhalb EU lautet der betrag 400 € pro Person

Wie nur ist der beste und schnellste Weg die Forderung um zusetzen, wenn German-Wings schon jetzt nicht reagiert?

Merci schon jetzt für alle Antworten.

Bis neulich
 
A

Anonym12392

Guest
War nicht die Frage aber alternativ:

10.10. 1755-1840 JTR-ATH A3
10.10. 2115-2320 ATH-CGN 4U
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.393
2.836
Neuss
www.drboese.de
Flüge für den 10. Oktober 2015 [...]Nun erhielt ich vor ca. 6 Wochen die Info von German-Wings, dass der Flug vorverlegt wird.
[...]
5.) Wegen der Entfernung Santorin-Köln (2182 km) innerhalb EU lautet der betrag 400 € pro Person

Nein. Bei mehr als 2 Wochen Vorlauf gibt es keinen Ausgleichsanspruch, Art.5 VO 261/2004