17:33h Ich habe, wie von euch empfohlen, jetzt per Kontaktformular noch mal eine Umbuchung auf den EZY4853 gefordert
18:17h Ich habe jetzt den Vueling Flug storniert und den Lufthansa Flug für 400€ gebucht.
Also ich denke, mehr als 44 Minuten solltest du denen fairerweise schon geben, um deine Kontaktformular-Anfrage zu beantworten. Auch wenn sie das höchstwahrscheinlich ablehnen werden, könnte das ein juristischer Rohrkrepierer werden.
jemand Erfahrungen wie Finnair reguliert ?
Tatbestand:
TLL- HEL (AY-Metal auf AB-Ticket) verspätet, Anschluss in HEL nicht erreicht.
HEL - TXL (AB - Metal auf AB-Ticket) - > umgebucht auf die nächste AY-Maschine, mehr als 3 Stunden später am Ziel.
Ansprechpartner düfte doch AY sein !?
Nachdem es ein Wetlease ist, müsste nach meinem Verständnis AY dafür zuständig sein.Der verspätete Flug wäre erstens von NORRA durchgeführt (Nordic regional airlines, früher Flybe Finnland). Gehört wohl mehrheitlich AY jetzt.
Der war gut...Und es wäre eine "Umlaufverspätung", die man trotz sorgfältigster Planung nicht verhindern könne...
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe gerade die Hotline kontaktiert. Umbuchung auf eine andere Airline wäre nicht möglich, er könne mir nur Stornierung anbieten (oder Umbuchung auf anderen Vueling Flug). Angeblich wurden schon mehrere Emails zu mir gesendet (die letzte Heute Nacht). Er wollte aber gleich noch einmal eine heraus senden (und diesmal kam Sie wirklich an).
Ich habe, wie von euch empfohlen, jetzt per Kontaktformular noch mal eine Umbuchung auf den EZY4853 gefordert (Argumentation: Günstiger für die Airline, da ich ansonsten den LH Flug nehme).
Allerdings kam bereits eine Mail, dass Anfragen zur Zeit längere Bearbeitungszeiten haben.
Der Mitarbeiter am Telefon hat laut eigener Auskunft gar nicht die Möglichkeit, mich auf eine andere Airline umzubuchen.
Da ich bei Buchung des Easyjet Flugs die Gefahr droht, auf den Kosten komplett sitzen zu bleiben, werde ich diese Buchung nicht selbst durchführen.
Der Lufthansa Flug scheint auch schon ziemlich voll zu sein. Sollte ich den LH Flug selbst buchen und die Kosten dafür nach dem Flug Vueling in Rechung stellen. Sollte ich den Vueling Flug stornieren (wird mir Online angeboten)?
Sorry für die vielen "Anfängerfragen", aber bis jetzt hatte ich bei meinen Flügen noch nie solche Probleme.
Hier Musterschreiben herunterladen und dadurch eine Frist setzen, die bei Verstreichen zum Verzug seitens der Fluggesellschaft führt. Mindestens als Einwurf Einschreiben versenden. Nach Verstreichen der Frist einen Rechtsanwalt beauftragen, falls notwendig.
Warum Flightright? Gib doch deine Daten auf der Website der Anwälte ein und erwähne den angeführten Grund der Airline. Ich denke die haben genug Erfahrung, um zu wissen, ob sich ein genaueres Nachfragen durch einen Anwalt lohnt. Ich habe auch keine Ahnung, wie z.B. die Probleme mit der Batterie seitens der Airline dokumentiert werden und ob man so (mangelnde Doku) eine Möglichkeit hat an sein Geld zu kommen. Denn hier ist eindeutig die Airline in der Beweispflicht. Behaupten, dass es ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann ja jeder. Und keine Sorge: wenn die Anwälte keine Chance auf Zahlung sehen, dann brauchst du sie auch nicht zu mandatieren (also keine Kosten).Ich denke, ich werde Flightright versuchen - oder ist das aus Eurer Sicht eh aussichtslos?
Kann mir jemand sagen, ob die Zweigniederlassung von United in Deutschland die Adresse in der Darmstädter Straße in Frankfurt ist?
Auf ein freundliches, aber rechtlich fundiertes Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein haben sie nicht reagiert, so dass ich jetzt die Daumenschrauben anziehen muss. Im Internet tarnen die sich kontaktmäßig schlimmer als amerikanische Stealth-Bomber...
Gibt es Erfahrungswerte, ob bei United kleines Kaliber reicht (Anwaltsschreiben) oder direkt Mahnbescheid angezeigt ist?
Das kommt ja alles ganz auf die Form an, in der die Zweigniederlassung hier aktiv ist. Wenn es nur ein Büro ist, dürfte deine Argumentation ins leere laufen. Wenn es eine in D registrierte Gesellschaft ist, dann dürftest du mit deinen Annahmen richtig liegen. Da es aber schwer war das herauszufinden, habe ich initial mein Anliegen über die Website vorgebracht. Ich hatte zunächst in deutsch geschrieben, da ich davon ausgegangen bin, dass das im Zweifel von der deutschen Niederlassung oder so übersetzt wird. War aber nicht so. Ich bekam einen richtigen Brief aus Houston mit dem Hinweis "soweit ich ihre Anfrage verstanden habe" o.ä. Letztlich hatten sie es natürlich nicht richtig verstanden (vermutlich durch Google Translate gejagt). Aber meine erneute Schilderung in englisch ging dann direkt nach Houston. Vielleicht hilft also auch das Online-Kontaktformular, ich würde aber direkt in englisch schreiben.Wenn ich allerdings mit einem Unternehmen, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, beef habe, der deutschem Recht und deutscher Zuständigkeit unterfällt, muss ich eigentlich nicht mit USA korrespondieren. Das mag dann die Niederlassung mit dem HQ klären. ... Wenn ich United einen Mahnbescheid oder eine Klage nach Frankfurt ins Geschäftslokal zustellen lasse, können die auch nicht den Sand in den Kopf stecken und sich tot stellen, weil das HQ in USA ist.
Ich habe es noch nicht genauer geprüft, aber die Repräsentanz einer Airline im Inland dürfte einen Gerichtsstand nach § 21 ZPO begründen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine registerfähiger Zweigniederlassung handelt.
Das mit dem Gerichtsstand nach 21 klappt leider in der Regel nicht. Wäre nur dann der Fall, wenn der Flug beispielsweise über die Niederlassung gebucht wurde. Evtl. auch, wenn anschließend die Kommunikation ausschließlich über diese Niederlassung erfolgt. Die Niederlassung alleine reicht nicht.
Ich habe es noch nicht genauer geprüft, aber die Repräsentanz einer Airline im Inland dürfte einen Gerichtsstand nach § 21 ZPO begründen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine registerfähiger Zweigniederlassung handelt.
Das mit dem Gerichtsstand nach 21 klappt leider in der Regel nicht. Wäre nur dann der Fall, wenn der Flug beispielsweise über die Niederlassung gebucht wurde. Evtl. auch, wenn anschließend die Kommunikation ausschließlich über diese Niederlassung erfolgt. Die Niederlassung alleine reicht nicht.
Wenn über den Wolken die Fäuste fliegen und der Jet umdrehen muss, ist das für die übrigen Passagiere sehr ärgerlich. Ob die Airline Schadensersatz zahlen muss, hängt aber vom Richter ab. [...] Die zweite Richterin sah dies am Montag völlig anders: Alkoholkonsum an Bord sei üblich und meist völlig unproblematisch. Weil Einzelne unter Alkohol zu Aggressivität neigen, müsse die Airline den Alkohol nicht aus dem Angebot verbannen. Das Düsseldorfer Landgericht (LG) soll nun für eine klare Linie sorgen: Dort wird der Fall Anfang Oktober verhandelt (Az. 22 S 97/15).
Flüge für den 10. Oktober 2015 [...]Nun erhielt ich vor ca. 6 Wochen die Info von German-Wings, dass der Flug vorverlegt wird.
[...]
5.) Wegen der Entfernung Santorin-Köln (2182 km) innerhalb EU lautet der betrag 400 € pro Person