EU Fluggastrechte / Annullierung

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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
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Auch wenn ich mich wiederhole. Ich würde das Musterschreiben auf dieser Seite nutzen und eine klare Frist zur Zahlung setzen. Um auf den Brief von AF einzugehen, würde ich auf Absatz 12 der Verordnung 261 bezugnehmen und darauf hinweisen, dass ein Hinweis auf außergewöhnliche Gründe allein nicht ausreicht, sondern es auch notwendig ist, dass sich diese "auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären". Eine Benennung der außergewöhnlichen Gründe würde ich ebenfalls fordern. Meist reicht aber das Musterschreiben schon aus. Ich habe den Eindruck, dass viele Airlines das Musterschreiben schon kennen und wissen, dass sie (falls nicht wirklich außergewöhnliche Umstände vorlagen) ohne den Rechtsstreit günstiger wegkommen.
 
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MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
0
Zug/CH
Hi zusammen,

nachdem mein Flug ZRH – NUE annulliert wurde habe ich meine Fluggastrechte bei LX geltend gemacht. Der Flug von NUE nach ZRH wurde bei Ankunft am Flughafen schon als annulliert angezeigt, mein Flug mit diesem Flieger aber noch pünktlich abfliegen sollte. Das machte mich natürlich stutzig.
Folgendes habe ich an Swiss geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich nach Verlassen der Sicherheitskontrolle feststellen, dass mein Flug LX1188 annulliert wurde (vorher stand nur "neues Gate" an). Urspr. Ankunftszeit war um 9:50 in Nürnberg. Aufgrund der Annullierung wurde ich auf den Flug LX1190 um 13:00 mit geplanter Ankunftszeit um 14:05 gebucht. Dadurch verzögert sich meine Ankunft am Endziel um mehr als 4 Stunden.

Auf Nachfrage am Transferschalter wurde mit mitgeteilt, dass alle früheren Umsteigeverbindungen (FRA/MUC) "komplett voll" sind und keine andere Möglichkeit besteht.

Ohne nachzufragen wurde mir auch mitgeteilt, dass es sich wohl um technische Probleme an dem Flugzeug handelt.

1. Ich mache hiermit meine Passagierrechte aufgrund der mit der Annullierung und Umbuchung einhergehenden Verspätung geltend (mehr als 2h bei bis zu 1500km = 250 €).
2. Bitte teilen Sie mir schriftlich (gerne per Email) den Grund für die Annulierung mit.

Ich freue mich schnellstmöglich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüssen,
MaGu1982


Von LX kam folgende Antwort:

Grüezi Herr MaGu1982

Vielen Dank für Ihre E-Mail und die Zeit, die Sie sich genommen haben, uns Ihre Erlebnisse zu schildern.

Es tut mir leid, dass Ihr Flug LX1188 von Zürich nach Nürnberg aufgrund technischer Probleme an der Hydraulik des Flugzeugs annulliert werden musste. Ihre Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. SWISS unternimmt grösste Anstrengungen, um Verspätungen und Flugausfälle zu vermeiden. Leider sind jedoch nicht alle Probleme im Voraus zu erkennen, und trotz aufwendiger Wartungen und den neuesten verfügbaren Technologien können technische Störungen vorkommen. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass SWISS höchsten Wert auf einen technisch einwandfreien Zustand der Flotte legt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich im Namen von SWISS aufrichtig entschuldigen.

Erlauben Sie mir, Ihnen zu erläutern, dass Flugannullierungen oder Flugverspätungen nicht in jedem Fall automatisch zu einer Entschädigungszahlung führen. Ist der Grund auf „aussergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen, worunter u.a. unerwartete Flugsicherheitsmängel wie etwa Hydraulikprobleme fallen, ist die Fluggesellschaft davon befreit. Sie werden sicherlich verstehen, wenn ich Ihnen versichere, dass die Flugsicherheit bei SWISS oberste Priorität geniesst. Aus den erläuterten Gründen kann ich Ihrer Forderung nach Kompensation gemäss EU Verordnung 261/2004 im vorliegenden Fall nicht nachkommen.

Ich würde mich freuen, wenn wir Sie trotz dieser unliebsamen Erfahrung auch weiterhin zu unseren treuen Vielfliegern zählen dürfen.

Freundliche Grüsse
LX


Ich dachte LX muss alles versuchen um einen Ersatzflieger zu beschaffen. Das haben sie nicht geltend gemacht. Für mich ist es zudem schwer vorstellbar, dass in ZRH keine verfügbare Maschine rumsteht, die ab dem Moment der Kenntnis von den Problemen genutzt werden könnte, zumal die Probleme ja mindestens eine Stunde vor Abflug in ZRH bekannt war.

1. Wie seht Ihr die Chancen für eine Erstattung?

2. Wie sind die Erfahrungen bei Euch mit LX bzgl Erstattungen bisher?

Bin dankbar für Euren Input.

Gruss,
MaGu1982
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
1. Wie seht Ihr die Chancen für eine Erstattung?
Meines Erachtens recht gut. Einfach wie schon in meinem letzten Post beschrieben, Musterschreiben mit klarer Fristsetzung senden. Ich würde vielleicht noch folgende Urteile nennen (alle Beispiele von hier). Beziehen sich alle auf Hydraulikprobleme:

LG Berlin 13.12.2007, 57 S 44/07
Ein im Cockpit angezeigter zu geringer Füllstand des Hydrauliksystems auf Grund einer Undichtigkeit stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung dar.

AG Wedding 24.05.2007, 22a C 38/07
Technische Probleme (Defekt an der Hydraulik) sind keine „außergewöhnlichen Umstände“, da sie nicht außerhalb des direkten Einfluss- und Organisationsbereichs des Luftfahrtunternehmens liegen.

LG Darmstadt 03.11.2010, 7 S 29/09
Geplatzter Hydraulikschlauch ist kein „außergewöhnlicher Umstand“

LG Darmstadt 01.12.2010, 7 S 66/10
Gehäuseriss eines Spoilers mit Auslaufen von Hydraulikflüssigkeit ist kein „außergewöhnlicher Umstand“

AG Rüsselsheim 25.03.2011 , 3 C 289/11 (33)
Hydraulikleck an der Höhenrudersteuerung ist kein „außergewöhnlicher Umstand“
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wer um die Bedeutung des Wortes "unverzüglich" weiß, muss sich wundern, dass ein Anwalt dies in solch einem unsinnigen Satz verwendet:
...
Verschulden gegen sich selbst, oder was?
Da dieses Schreiben von Privatpersonen verwendet wird und nicht von einem Anwalt verschickt wird, kann man durchaus davon ausgehen, dass das Wort "unverzüglich" nicht im Sinne des BGB verwendet wurde, sondern in dem Sinne wie es Nichtanwälte im Alltag ständig verwenden. Warum das jetzt aber so schwer für dich zu erkennen ist? Es ist eben nicht nur sinnvoll um die Bedeutung einiger Wörter in speziellen Kontexten zu wissen, sondern manchmal hilft auch einfach die pure Lebenserfahrung im realen Leben. :rolleyes:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da dieses Schreiben von Privatpersonen verwendet wird und nicht von einem Anwalt verschickt wird, kann man durchaus davon ausgehen, dass das Wort "unverzüglich" nicht im Sinne des BGB verwendet wurde, sondern in dem Sinne wie es Nichtanwälte im Alltag ständig verwenden. Warum das jetzt aber so schwer für dich zu erkennen ist? Es ist eben nicht nur sinnvoll um die Bedeutung einiger Wörter in speziellen Kontexten zu wissen, sondern manchmal hilft auch einfach die pure Lebenserfahrung im realen Leben. :rolleyes:

Weil es das Musterschreiben eines Anwalts ist. Ich zumindest setze keine Schreiben für meine Mandanten auf, die sie etwas doof aussehen lassen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Weil es das Musterschreiben eines Anwalts ist. Ich zumindest setze keine Schreiben für meine Mandanten auf, die sie etwas doof aussehen lassen.
Ja, das werden die Airlines denken. Man ist der Kunde doof so eine Formulierung zu verwenden. :doh:

Aber gut: dann mach doch mal deine Seite öffentlich, wo du kostenlose Infos und Hilfe anbietest. Immer her damit. Ich mache nur Werbung für die Anwälte, weil es eine der wenigen Kanzleien ist, wo man offensichtlich wirklich helfen möchte und nicht erstmal ein ominöses Erstberatungsgespräch führen muss, damit man danach weiß, dass man so einen Brief auch ohne Hilfe hätte aufsetzen können. Und bei mir hat das Schreiben auch schon zum Erfolg geführt. Ich bin gespannt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
1. Kostenlose Rechtsberatung habe ich zu meiner Freude nicht nötig.

2. Wenn du meinst, du könnest es selbst, warum gehst du dann zum Anwalt?

3. Die Kosten der Erstberatung werden auf das Honorar für die anwaltliche Vertretung angerechnet.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.393
2.836
Neuss
www.drboese.de
Ich mache nur Werbung für die Anwälte, weil es eine der wenigen Kanzleien ist, wo man offensichtlich wirklich helfen möchte und nicht erstmal ein ominöses Erstberatungsgespräch führen muss, damit man danach weiß, dass man so einen Brief auch ohne Hilfe hätte aufsetzen können. Und bei mir hat das Schreiben auch schon zum Erfolg geführt. Ich bin gespannt.

naja, ohne Verzug (den man oft nur durch ein vernünftiges Schreiben hinbekommt), wird die Airline sich - zu recht - weigern, die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu ersetzen. Vernünftige Musterschreiben geben vernünftige Anwälte also auch sonst auf Anfrage her.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
1. Kostenlose Rechtsberatung habe ich zu meiner Freude nicht nötig.
Aha, eine Musterschreiben ist also eine Rechtsberatung. Und du bist sicher ein abgeschlossenes Studium zu haben? In Rechtswissenschaften?

2. Wenn du meinst, du könnest es selbst, warum gehst du dann zum Anwalt?
Echt jetzt? Soweit schon entfernt von der Lebensrealität?

3. Die Kosten der Erstberatung werden auf das Honorar für die anwaltliche Vertretung angerechnet.
Echt jetzt? Du bemerkst nicht die Unlogik dieser Frage? Ich hätte Anwalt werden sollen, dann wäre meine Welt viel einfacher. :doh: Und ich dachte immer die Statements von Anwälten in der Presse sind zur Provokation da, aber nein, ich stelle fest: die sind so blöde. :LOL:
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
naja, ohne Verzug (den man oft nur durch ein vernünftiges Schreiben hinbekommt), wird die Airline sich - zu recht - weigern, die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu ersetzen.
Also ist die Voraussetzung bei dem Musterschreiben nicht erfüllt?

Vernünftige Musterschreiben geben vernünftige Anwälte also auch sonst auf Anfrage her.
Na das ist doch prima.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Man sieht hier sehr schön, welche Kundschaft man sich ins Haus holt, wenn man sich mit kostenlosen Angeboten an die Allgemeinheit wendet.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Man sieht hier sehr schön, welche Kundschaft man sich ins Haus holt, wenn man sich mit kostenlosen Angeboten an die Allgemeinheit wendet.
:LOL: Wer hätte gedacht, dass so ein langweiliges Thema so belustigend sein kann, sobald sich ein Anwalt einschaltet. Ironie pur und ich befürchte die erkennst du nicht mal.

Aber vielleicht mal ein kleiner Hinweis: bis du dich in diesen Thread eingemischt hast, waren hier überwiegend hilfreiche Posts zum Thema zu finden. Insofern mal wieder On-Topic: hast du noch irgendwelche konkreten Tipps zur Durchsetzung von Fluggastrechten? Sonst mach doch bitte für deine Anmerkungen einen eigenen Thread in Spiel & Spaß auf.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.423
195
:LOL: Wer hätte gedacht, dass so ein langweiliges Thema so belustigend sein kann, sobald sich ein Anwalt einschaltet. Ironie pur und ich befürchte die erkennst du nicht mal.

Aber vielleicht mal ein kleiner Hinweis: bis du dich in diesen Thread eingemischt hast, waren hier überwiegend hilfreiche Posts zum Thema zu finden. Insofern mal wieder On-Topic: hast du noch irgendwelche konkreten Tipps zur Durchsetzung von Fluggastrechten? Sonst mach doch bitte für deine Anmerkungen einen eigenen Thread in Spiel & Spaß auf.

Da ich pimpcoltd kenne, weiss ich, dass er durchaus hilfsbereit ist.

Ich vermute, dass er mit dem Musterschreiben deshalb besonders kritisch ist, weil die Kanzlei etwas ambivalent auf ihrer Seite auftritt. Aus Zeitgründen kann ich das jetzt nicht vereinzeln, bei Bedarf gern später.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da ich pimpcoltd kenne, weiss ich, dass er durchaus hilfsbereit ist.

Ich vermute, dass er mit dem Musterschreiben deshalb besonders kritisch ist, weil die Kanzlei etwas ambivalent auf ihrer Seite auftritt. Aus Zeitgründen kann ich das jetzt nicht vereinzeln, bei Bedarf gern später.

Schlaubi, ehrlich, widme dem ahnungslosen Rüpel nicht noch mehr Aufmerksamkeit. Er hat uns im Jahr 7 nach Wallentin-Hermann mit der Erkenntnis beglückt, dass ein Ausfall der Hydraulik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Dafür ein Hurra!
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Da ich pimpcoltd kenne, weiss ich, dass er durchaus hilfsbereit ist.
Du meinst diese Hilfsbereitschaft?
Schlaubi, ehrlich, widme dem ahnungslosen Rüpel nicht noch mehr Aufmerksamkeit. Er hat uns im Jahr 7 nach Wallentin-Hermann mit der Erkenntnis beglückt, dass ein Ausfall der Hydraulik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Dafür ein Hurra!
:LOL: Man muss schon sagen. Mit seinem Unterhaltungswert macht er seine Charakterschwächen zum Teil wett.

EDIT: an einen Mod: könnte man die Posts von pimpcoltd und meine Antworten dazu vielleicht in die Spiel & Spaß Ecke auslagern? pimpcoltd hatte ja zum Thema nichts beizutragen und es macht den Thread nur unübersichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silver

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
384
8
So...jetzt hat es mich auch mal richtig erwischt.
Deshalb nur kurze Nachfrage.
Flug war Air China Bkk-Fra über Peking.
Technisches Problem der Maschine in Bkk und dadurch 2 h Verspätung bei Abflug.
Anschlussflug in Peking dadurch verpasst und auf spätere Maschine umgebucht.
Genau 12 Stunden später in Fra gelandet.
Flug war bei Air China gebucht.
Ich glaube zwar das es wohl nix gibt da Nicht EU Airline...aber ich frage sicherheitshalber doch mal hier die Profis.
Vielen Dank

Gruß Silver
 
Zuletzt bearbeitet:

Senator Henry

Aktives Mitglied
14.08.2009
237
0
33027 Miramar - USA
So, nun möchte ich auch mal.

war am Dienstag ( 18.08 ) auf der LH 434 MUC-ORD.
Planmässiger Abflug 15:40. Der hat sich auf Grund von " Kabine hält den Druck nicht " mit Techniker Einsatz auf 18:00 verschoben.
Schon mal satte 2:20
Dazu Flightaware : ---> https://flightaware.com/live/flight/DLH434/history/20150818/1340Z/EDDM/KDTW

Der Flieger hatte dann ein wenig Zeit aufgeholt, allerdings dann durch den verspäteten Anflug auf Chicago in einen heftigen Sturm gekommen.
Nach etwas umherfliegen meinte der Kapitano dann, landen unmöglich, Umzug nach Detroit mit Landung ca. 21:45.
Randnotiz : In Detroit keine Bodencrew / Customs / Immigration. und nochmal ne Stunde im Flieger, weil ohne Immigration steigt keiner aus dem Flieger !
Hatte in Chicago einen Anschlussflug auf einem separaten Ticket aber in gleicher PNR der dadurch natürlich verpasst wurde.
Dieser hätte nach Indianapolis gehen sollen. Habe dann in Detroit einen Mietwagen genommen und habe mir 4,5 Stunden Indiana bei Nacht angeschaut.
Hat was. Weiss zwar nicht was, aber . . . .

Also erst verspätet aus München weg, dadurch in einen Sturm der einen Ausweichflughafen erforderlich machte.
Auf jeden Fall schon mal nicht wie geplant in Chicago angekommen.

Hat das Aussicht auf Erfolg ? Wegen dem Sturm bin ich nicht sicher, weil ohne Sturm wären es wohl nur knapp 2 Stunden Verspätung geworden.

Danke für Tipps

Gruss Henry
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
So, nun möchte ich auch mal.

war am Dienstag ( 18.08 ) auf der LH 434 MUC-ORD.
Planmässiger Abflug 15:40. Der hat sich auf Grund von " Kabine hält den Druck nicht " mit Techniker Einsatz auf 18:00 verschoben.
Schon mal satte 2:20
Dazu Flightaware : ---> https://flightaware.com/live/flight/DLH434/history/20150818/1340Z/EDDM/KDTW

Der Flieger hatte dann ein wenig Zeit aufgeholt, allerdings dann durch den verspäteten Anflug auf Chicago in einen heftigen Sturm gekommen.
Nach etwas umherfliegen meinte der Kapitano dann, landen unmöglich, Umzug nach Detroit mit Landung ca. 21:45.
Randnotiz : In Detroit keine Bodencrew / Customs / Immigration. und nochmal ne Stunde im Flieger, weil ohne Immigration steigt keiner aus dem Flieger !
Hatte in Chicago einen Anschlussflug auf einem separaten Ticket aber in gleicher PNR der dadurch natürlich verpasst wurde.
Dieser hätte nach Indianapolis gehen sollen. Habe dann in Detroit einen Mietwagen genommen und habe mir 4,5 Stunden Indiana bei Nacht angeschaut.
Hat was. Weiss zwar nicht was, aber . . . .

Also erst verspätet aus München weg, dadurch in einen Sturm der einen Ausweichflughafen erforderlich machte.
Auf jeden Fall schon mal nicht wie geplant in Chicago angekommen.

Hat das Aussicht auf Erfolg ? Wegen dem Sturm bin ich nicht sicher, weil ohne Sturm wären es wohl nur knapp 2 Stunden Verspätung geworden.

Danke für Tipps

Gruss Henry

Sturm--> höhre Gewalt --> Pech gehabt.

obwohl könntest auch Glück haben.
LH 432 aus FRA kam um 19:00 Uhr pünktlich an und da war noch kein Unwetter.Die zwei Stunden in MUC sind entscheidend.Da musst du nachfragen ob die Airline eine Schuld hat.
Aber bei Druck-Problemen denke ich hat man keine Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
767
Unter TABUM und in BNJ
Die zwei Stunden in MUC sind entscheidend.Da musst du nachfragen ob die Airline eine Schuld hat.
Aber bei Druck-Problemen denke ich hat man keine Erfolg.

Ein technisches Problem an der Homebase geht nahezu immer auf die Verantwortung der Airline zurück. Allerdings ist der Fall hier trotzdem mMn ohne große Chance, da die Airline argumentieren kann, man hätte die Landung mit "nur" 2h delay geschafft, wenn nicht das Wetter (=höhere Gewalt) gekommen wäre.
 

Senator Henry

Aktives Mitglied
14.08.2009
237
0
33027 Miramar - USA
OK, ich lass die Erwartungen einfach mal unten und getreu nach dem Motto : Versuch macht kluch werde ich mal einen Claim einreichen.
Wenns durchgeht - fein, wenn nicht, auch gut.
Ich sage Bescheid wie es ausgeht.

Gruss- Henry