Flugvorverlegung + Äderung Streckenführung
Sehr geehrte Vielflieger, vielleicht könntet Ihr einem unerfahrenen Wenigflieger etwas unter die Arme greifen, was die Fluggastrechte betrifft. Hier die stichpunktartige Schilderung des Falls:
- Ende August wurde für den 07. Oktober ein Flug von FUE nach DUS über Involatus gebucht: Small Planet LLC5331, Abflug 12:00, Ankunft 17:25. Grund für die Buchung war nicht zuletzt die sehr bequeme Abflugzeit - Ausschlafen, in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport, den Abend zuhause für die Vorbereitung auf den nächsten Arbeitstag sinnvoll nutzen.
- Am 16. September E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung mit Bitte um Bestätigung: Abflug nun 11:35, Ankunft in DUS 17:00. Diese Änderung, die absolut im vernünftigen Rahmen liegt, habe ich bestätigt und für diese Uhrzeit auch einen Flughafentransfer gebucht.
- Am 24. September, also 13 Tage vor Abflug, E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung sowie Änderung der Streckenführung: Abflug in FUE nun um 09:20, Flug via LPA, Ankunft in DUS um 16:40. Also kein Ausschlafen und in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport müsste neu gebucht werden und das unangenehmste für mich - eine um beinahe 2h verlängerte Reisedauer.
- Am 25. September Anruf bei Involatus und Nachfragen bezüglich der Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung: Schroffe Abweisung mit Verweis auf die AGB - es handele sich nicht um Linien- sondern um Charterflüge und Änderungen der Flugzeit/Streckenführung müssten entschädigungslos akzeptiert werden.
Jetzt natürlich die Frage: Stimmt das? Oder handelt es sich hierbei um eine Annullierung im Sinne der EU-Richtlinie? Wenn ja, welche Ansprüche erwachsen daraus und wem gegenüber können diese ggf. geltend gemacht werden - gegenüber Involatus, die wie eine Pseudo-Airline auftritt, oder gegenüber der Small Planet Airline, die, wenn ich es richtig verstehe, den Flug durchführt und ihren Sitz in Litauen hat?
Über Meinungen, Ratschläge, Hinweise wäre ich sehr dankbar.