EU Fluggastrechte / Annullierung

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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
429
70
DRS
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Gerade gesehen, dass LH den gebuchten Flug nach KUL gestrichen hat. Flug ist im Februar, also noch reichlich Zeit.
Das eigentliche Problem ist, dass der Anschlussflug mit Malaysia Airlines auf separat gebuchtem Ticket nun unerreichbar ist. Muss LH für den nun neu zu buchenden Flug die Kosten tragen/ erstatten?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Folgender Fall:

CGN-IST-DOH mit 26h Stopover in Istanbul. Die Maschine nach DOH ist gecanceled, greift da EU261?
Wenn wir nur in IST umgestiegen wären, wäre der Fall wohl deutlicher gewesen, da Abflug in der EU. Hat jemand Erfahrung mit dem Fall?

Du wirst wohl TK fliegen.Türkei ist kein Mitglied der EU.Daher hast du zunächst keine Ansprüche zu melden.

Die Regel gilt nur für EU-Airlines.
 

Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
3.544
761
Du wirst wohl TK fliegen.Türkei ist kein Mitglied der EU.Daher hast du zunächst keine Ansprüche zu melden.

Die Regel gilt nur für EU-Airlines.

1. Airline ist TK
2. Stimmt deine Aussage so nicht, die Reglung gilt afaik für alle EU Airlines und für Flüge aus Europe, für alle Airlines. Deshalb meine Frage.
3. Habe ich rausgefunden, dass die Türkei die EU261 Richtlinien fast 1:1 kopiert haben. Demnach sollte es, wenn die EU Richtlinie nicht greift (wonach es aussieht, da Stopover und kein Transit in IST), wohl trotzdem mit dem Gesetz der Türkei für den Flug IST-DOH klappen.

Hat schon jemand Erfahrung mit TK und der türkischen Richtlinie?
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
1. Airline ist TK
2. Stimmt deine Aussage so nicht, die Reglung gilt afaik für alle EU Airlines und für Flüge aus Europe, für alle Airlines. Deshalb meine Frage.
3. Habe ich rausgefunden, dass die Türkei die EU261 Richtlinien fast 1:1 kopiert haben. Demnach sollte es, wenn die EU Richtlinie nicht greift (wonach es aussieht, da Stopover und kein Transit in IST), wohl trotzdem mit dem Gesetz der Türkei für den Flug IST-DOH klappen.

Hat schon jemand Erfahrung mit TK und der türkischen Richtlinie?


Hatte ein ähnliches Problem mal von Kampala via Istanbul nach Wien. Der Flug IST-VIE wurde gecancellt. Eigentlich wären 400€ dafür fällig gewesen. Ewiglange wurde überhaupt darauf hingewiesen, dass es keine Entschädigung gibt, da eben EU Gesetz nicht greift. Irgendwann haben sie dann akzeptiert, dass türkisches Recht greift, und haben angeboten 250€ zu überweisen, was wir auch angenommen haben, da ich bestimmt nicht dafür in die Türkei gehe und vor Gericht einklage. Also Entschädigung nach türkischem Recht ist möglich, aber wohl noch schwieriger zu bekommen als innerhalb der EU.
 

thelama

Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
271
0
Einen schönen Abend allerseits!
Jetzt hat es mich und meine +1 auch erwischt. Wenn auch etwas Kurios.

Kleine Vorgeschichte. AB/EY OLCI auf dem Rückweg von Thailand ging mal nicht über die AB Seite da EY_Unsupported Meldung kam beim Versuch des Check-In. Also über EY einchecken, was auch ging allerdings nicht für alle Legs.

AB-Ticket wäre BKK-AUH-TXL-GRZ gewesen.

Geflogen sind wir von USM aus mit PG nach BKK, dann das bei AB gebuchte Ticket abgeflogen.
Gepäck wurde vom Check-In Agent in USM bis GRZ durchgelabelt.

Das letzte Leg (TXL-GRZ) konnte erst am Transferdesk in AUH eingecheckt werden wo dann auch die Boardkarte ausgedruckt *wurde.

Gut so, mit gutem Gefühl den Flug AB 7495 bestiegen.

Flug ok, jedenfalls mit kleiner Verspätung in TXL gelanded *07:09 lt. Buchungsreferenz. Als Arrived Time steht dann lt. System 07:14.


Connection Time für den Weiterflug von Tegel nach Graz war mit 55min zwar knapp aber es ist nicht unmachbar, Tegel halt.


Lt. Boardkarte für AB 8550 TXL-GRZ wäre Boarding Zeit 07:30 - recht sportlich.


Also raus aus dem Flugzeug durch die Passkontrolle dann im schnellen Gang von A nach C gesprintet wieder durch die Security zum Gate. Angekommen um 07:40 geschafft, Boarding hat noch nicht begonnen. Das sollte 5 Minuten später beginnen.


Und jetzt kommt die Überraschung Boarding denied weil keiner damit gerechnet hatte, dass sich es ausgehen würde. Agent am Gate Telefonierte nervös herum, er hätte uns nicht auf seiner Liste aber die Boardkarten würden etwas anderes sagen, geht trotzdem nichts ...

Also schickt er uns zum AB Ticketing.


Bus stand draußen, Flug ist noch offen gewesen als wir beim Boarding waren (lt. Aussage vom AB Ticketschalter MA)


Dennoch wurde scheinbar präventiv eine Umbuchung auf LH vorgenommen sollte dann im Endeffekt via MUC nach GRZ gehen. LH 2033 / LH 2342 Ankunft dann um 12:45 und nicht wie vorhergesehen um 09:25. Macht dann 03h 20min spätere Ankunft.


Als ich dann in Graz nachgesehen habe wann AB 8550 dann im Endeffekt weggenommen dachte ich mir noch meinen Teil. Der ist in Tegel erst um 08:52 weggekommen also nicht ganz eine Stunde verspätet gewesen.


Gepäck hat es auch nicht geschafft. PIR ist erstellt dazu.


Entschuldigt, ist ein wenig länger geworden. Hoffe ich konnte es einigermaßen erläutern.


Macht es Sinn hier einen Claim zu schreiben?

Wenn ja was gilt hier die 3h Auslegung für Flug unter 1500km oder etwas anderes?


Danke schon mal für evtl. Kommende Antworten!
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
EuGH hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen weiter gestärkt.

Airlines müssen auch bei unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen. Ausgenommen sind nur nicht erkennbare Konstruktionsfehler mit Auswirkungen auf die Flugsicherheit, Sabotageakte oder Terrorangriffe.

Geklagt hat eine Niederländerin gegen die KLM, die mussten ein Ersatzteil nach Quito einfliegen....
 
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Gulliver

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10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...
Macht es Sinn hier einen Claim zu schreiben?
Wenn ja was gilt hier die 3h Auslegung für Flug unter 1500km oder etwas anderes?
Danke schon mal für evtl. Kommende Antworten!

Meines Erachtens ist es sicherlich sinnvoll... Du bist ja am Gate gewesen bevor das Boarding begann, hattest eine gültige Bordkarte. Das dürfte ein sauberer Fall von Boarding Denied sein.
Die 3h-Auslegung dürfte sich m.E. mindestens auf die Strecke AUH-GRZ beziehen, aber da kann vielleicht noch mal ein Jurist etwas zu sagen...
 
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10.11.2009
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EuGH hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen weiter gestärkt.

Airlines müssen auch bei unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen. Ausgenommen sind nur nicht erkennbare Konstruktionsfehler mit Auswirkungen auf die Flugsicherheit, Sabotageakte oder Terrorangriffe.

Geklagt hat eine Niederländerin gegen die KLM, die mussten ein Ersatzteil nach Quito einfliegen....

Hier die passenden Links:
EuGH: Technische Probleme sind nicht immer "außergewöhnliche Umstände" - airliners.de
CURIA - Documents
und das Urteil:
CURIA - Documents
 
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Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
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Meines Erachtens ist es sicherlich sinnvoll... Du bist ja am Gate gewesen bevor das Boarding begann, hattest eine gültige Bordkarte. Das dürfte ein sauberer Fall von Boarding Denied sein.
Die 3h-Auslegung dürfte sich m.E. mindestens auf die Strecke AUH-GRZ beziehen, aber da kann vielleicht noch mal ein Jurist etwas zu sagen...
OK danke. Dann beginne ich mal die Fakten weiter zusammen zu schreiben.

Gepäck hat es heute geschafft. Ein paar Euro für Rasierzeugs musste ich dann noch ausgeben.

Edit: leicht beschädigt da eine Naht sich öffnet.
 
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A

Anonym38428

Guest
Der Start deiner Reise war in BKK und wie ich das sehe, hast du das Ziel deiner Reise mit weniger als 4h Verspätung erreicht. Die Verweigerung der Beförderung auf TXL-GRZ ist der Knackpunkt, hier muss ggf. dokumentiert werden, dass ihr rechtzeitig am Gate erschienen seid. Gibt es Zeugen? Irgendeine weitere Dokumentation? Relevant ist, wann ihr am Gate erschienen seid. Ggf. wäre hier eine um 50% reduzierte Entschädigung nach der EU Verordnung zu realisieren. Rein bezogen auf die Verspätung gibt es bei weniger als 4h exakt nix. Kurzum, das ist ein nicht (oder zumindest mit den vorliegenden Informationen) eindeutiger Fall. IANAL.

Wenn man AB zugute hält, dass proaktiv eine Umbuchung aufgrund eines Misconnex erfolgte, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten, stellt sich die Frage ob man hier überhaupt Ansprüche welcher Art auch immer verfolgen möchte. Letztlich war das inkl. einer Umbuchung auf eine andere Airline proaktiv top und im Kundensinne gehandhabt, was wohl nur durch einen Spurt eurerseits zum "Problem" wurde. Aber solche Ethik-Sachen muss jeder mit sich selbst ausmachen ...
 
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10.04.2015
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Der Start deiner Reise war in BKK und wie ich das sehe, hast du das Ziel deiner Reise mit weniger als 4h Verspätung erreicht. Die Verweigerung der Beförderung auf TXL-GRZ ist der Knackpunkt, hier muss ggf. dokumentiert werden, dass ihr rechtzeitig am Gate erschienen seid. Gibt es Zeugen? Irgendeine weitere Dokumentation? Relevant ist, wann ihr am Gate erschienen seid. Ggf. wäre hier eine um 50% reduzierte Entschädigung nach der EU Verordnung zu realisieren. Rein bezogen auf die Verspätung gibt es bei weniger als 4h exakt nix. Kurzum, das ist ein nicht (oder zumindest mit den vorliegenden Informationen) eindeutiger Fall. IANAL.

Wenn man AB zugute hält, dass proaktiv eine Umbuchung aufgrund eines Misconnex erfolgte, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten, stellt sich die Frage ob man hier überhaupt Ansprüche welcher Art auch immer verfolgen möchte. Letztlich war das inkl. einer Umbuchung auf eine andere Airline proaktiv top und im Kundensinne gehandhabt, was wohl nur durch einen Spurt eurerseits zum "Problem" wurde. Aber solche Ethik-Sachen muss jeder mit sich selbst ausmachen ...
Danke für die Meinung! Ich hab kein Problem damit Umgebucht zu werden - habe das ganze im Nachgang auch als gut gelöst empfunden. Jedenfalls um Längen besser als selbst wieder aktiv werden zu müssen.

Nur ist dir Situation ggf. schon eine blöde gewesen wenn man zusehen kann wie der Bus in dem man sein sollte einem nicht mitnehmen darf weil das Ticket welches man hat nicht mehr gültig ist.

Bezüglich Moralischer bedenken, sind gut heim gekommen ein paar Stunden Später als erwartet. Ich wollte hier lediglich wissen ob es bei derartig konstruierten Ausgangssituation Erfahrungswerte gibt.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.377
748
MUC/EDMM
Jetzt durfte auch ich eine Nacht unfreiwillig ins Airport-Hotel. Das ganze bei einem simplen innereuropäischen Routing.
Gebucht wurde über die AB-Website VCE-TXL-MUC mit 35' connecting time in TXL (incl. Terminalwechsel C--> A). Alles unter AB-Flugnr.

Allerdings war das 1. Segment op by AZ (CodeShare). Die AZ-Maschine startete mit 10' delay. Aufgrund starken Gegenwinds verspätete sich die Landung insgesamt um 35'.
Damit war die AB-Maschine TXL-MUC weg.
Da es der letzte Flug nach MUC an diesem Tag überhaupt war, schickte mich AB ins nahegelegene HI.
Das AB für das Hotel +Taxi aufkommt, wurde mir bereits mitgeteilt.

Frage:
Wie schaut es aus mit:
- Verpflegungskosten
- Compensation?

Update (8m später... noch immer keine Lösung):

AZ mailte Folgendes:

Bezug nehmend auf die Unannehmlichkeit, die Foxfire erlitten hat, wie wir am 29 April 2015 Foxfire informiert haben, der Flug AZ438 am 04 Januar 2015 war verspätet, aufgrund der Beschränkungen der Luftraumüberwachung am Flughafen.

Die Pünklichkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Flüge zählen zu den vorrangigen Zielen aller Fluggesellschaften, dennoch ist angesichts der komplexen Aktivität des Luftverkehrs der Grad der Pünklichkeit oft das Ergebnis einer Kooperation zwischen den Fluglinien und anderen Gesellschaften, die in diesem Bereich tätig sind, wie im vorliegendem Fall. Da der Vorfall durch Ursachen bedingt wurde, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrer Entschädigungsforderung nicht entsprechen können.


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass in diesem Fall keine Entschädigung anfällt, wie in der EU-Richtlinie 261/2004 unterstrichen wird, in der festgelegt wird (unter Artikel 5.3 und Nummer 14), dass die Fluglinie der Verantwortung entbunden ist, wenn die Flugannullierung/Flugverspätung auf "außerordentliche Umstände" zurückzuführen ist, die nicht verhindert werden konnten, obwohl alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Bezüglich der Kosten von Transport und Verpflegung, in Höhe von € 59.70 (€ 29.85 pro Person) haben wir Foxfire mitgeteilt, dass wir bereit sind, die Kosten zu übernehmen.


Den Betrag bieten wir als ein Bonus in elektronischer Form (Gutschein) an. Damit haben man die Möglichkeit Alitalia Flugtickets für sich oder andere zu erwerben. Der Bonus ist gültig für ein Jahr ab Ausstellungsdatum und kann nicht erneuert werden.

Um Ihre Reklamation abzuschließen, bitten wir Sie daher uns innerhalb 15 Tagen, unter der E-Mail-Adresse customer.relationsDE@alitalia.it Ihre Zustimmung für die Zusendung des o.g. Gutscheines zu nennen und folgende Unterlagen uns per E-mail zukommen zu lassen:
- Die beigefügte Verzichtserklärungen, ordnungsgemäß ausgefüllt zurückzusenden zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (als eingescannte Dokument zukommen zu lassen).



Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Kooperation.


Alitalia Società Aerea Italiana S.p.A.


Nun ist der Fall bei Gericht. Gerichtsstand ist mein Wohnort (und nicht Italien). Prozesskostenpauschale (oder wie das heißt) wurden bereits vorgestreckt. Ich halte Euch auf dem Laufenden (falls es überhaupt wen interessiert ;-)
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.200
555
HOQ/NUE/CGN
Musterschreiben Entschädigung?

Weiß jemand, wo ich ein Musterschreiben zum Einfordern der Entschädigung bei Flugverspätungen herbekommen kann? Am liebsten gleich mit Nennung der EU-Verordnung usw.
 

Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
7
0
Flugvorverlegung + Äderung Streckenführung

Sehr geehrte Vielflieger, vielleicht könntet Ihr einem unerfahrenen Wenigflieger etwas unter die Arme greifen, was die Fluggastrechte betrifft. Hier die stichpunktartige Schilderung des Falls:

- Ende August wurde für den 07. Oktober ein Flug von FUE nach DUS über Involatus gebucht: Small Planet LLC5331, Abflug 12:00, Ankunft 17:25. Grund für die Buchung war nicht zuletzt die sehr bequeme Abflugzeit - Ausschlafen, in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport, den Abend zuhause für die Vorbereitung auf den nächsten Arbeitstag sinnvoll nutzen.

- Am 16. September E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung mit Bitte um Bestätigung: Abflug nun 11:35, Ankunft in DUS 17:00. Diese Änderung, die absolut im vernünftigen Rahmen liegt, habe ich bestätigt und für diese Uhrzeit auch einen Flughafentransfer gebucht.

- Am 24. September, also 13 Tage vor Abflug, E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung sowie Änderung der Streckenführung: Abflug in FUE nun um 09:20, Flug via LPA, Ankunft in DUS um 16:40. Also kein Ausschlafen und in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport müsste neu gebucht werden und das unangenehmste für mich - eine um beinahe 2h verlängerte Reisedauer.

- Am 25. September Anruf bei Involatus und Nachfragen bezüglich der Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung: Schroffe Abweisung mit Verweis auf die AGB - es handele sich nicht um Linien- sondern um Charterflüge und Änderungen der Flugzeit/Streckenführung müssten entschädigungslos akzeptiert werden.

Jetzt natürlich die Frage: Stimmt das? Oder handelt es sich hierbei um eine Annullierung im Sinne der EU-Richtlinie? Wenn ja, welche Ansprüche erwachsen daraus und wem gegenüber können diese ggf. geltend gemacht werden - gegenüber Involatus, die wie eine Pseudo-Airline auftritt, oder gegenüber der Small Planet Airline, die, wenn ich es richtig verstehe, den Flug durchführt und ihren Sitz in Litauen hat?

Über Meinungen, Ratschläge, Hinweise wäre ich sehr dankbar.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.089
580
Hallo Diamond3,

herzlich willkommen im VFT.

Erst einmal zwei Nachfragen: Was hast Du gebucht? Pauschalreise oder Linienflug?
Wer ist Involatus? OTA oder Veranstalter?

Allgemein hast Du die Ansprueche nach EU261 gegen die Airline. Dazu solltest Du klaeren, auf wessen Initiative die Umbuchung erfolgte und ob es den urspruenglich gebuchten Flug noch gibt.
Dann solltest Du Dir klar werden, was Du eigentlich moechtest: Umbuchen auf welchen Flug oder Storno oder doch so fliegen wie Involatus es vorschlaegt?
 
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