EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Auf wessen Initiative die Umbuchung erfolgt, ist letztlich egal. Selbst wenn es den ursprünglichen Flug noch gäbe (verstehe den Sachverhalt aber anders) und die Umbuchung durch Veranstalter erfolgt wäre, muss die Airline sich das zurechnen lassen.

Unterstellt, dass es den ursprünglichen Flug nicht mehr gibt, ist es in der Tat eine Annullierung. Und zwar eine, die zusätzlich zur Ausgleichszahlung berechtigt, da Info weniger als zwei Wochen vor Abflug und diser mehr als zwei Stunden früher als ursprünglich geplant.

Anspruchsgegner ist die Airline.

Zusätzlich zur Ausgleichszahlung könnte Diamond3 die anteiligen Kosten für den Rückflug erstatten lassen (ist bei Pauschalreisen naturgemäß immer etwas schwierig, was die Berechnung anbelangt). Oder auf Ersatzbeförderung bestehen mit Abflug frühestens um 11:35 Uhr und Ankunft mit geringstem Zeitverlust. Läuft dann freilich ebenfalls auf Selbstbuchung hinaus, da Airline kaum drauf eingehen wird, mithin anschließend um die Kosten gestritten wird.

Fluggastrechtlich ist das also relativ eindeutig. Reiserechtlich müsste man sich das genauer ansehen, falls gegen den Veranstalter vorgegangen werden soll. Sehe aber dafür keine Notwendigkeit, da ja notfalls auch Gerichtsstände in Deutschland vorhanden wären.
 
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Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungen @Wolke7 und @umsteiger! Ich versuche die Fragen kurz zu beantworten:

- Ich habe nur einen Flug gebucht, keine Pauschalreise.
- Wer Involatus ist, kann ich nicht genau einordnen, bin leider diesbezüglich ziemlich unerfahren. Den Flug habe ich über scyscanner.net gefunden, dann wurde ich auf die Seite von Involatus weitergeleitet und habe die Buchung dort getätigt. Auf ihrer Website beschreiben sie sich als "ein Airbroker, der von Airlines Flugsitzkontingente erwirbt und wie eine Airline agiert."
- Soweit ich das sehe, gibt es den ursprünglichen Flug (im Sinne der Abflugzeit) nicht mehr, also weder um 12:00 noch um 11:35. Über Scyscanner/kayak/etc. lassen sich Tickets für den Flug um 9:25 mit der Zwischenlandung finden.
- Um 12:40 geht eine Maschine der Germania von FUE nach DUS. Am liebsten wäre es mir, das Ticket auf diesen Flug umzubuchen.

Welches Vorgehen würdet Ihr empfehlen? Sollte ich erstmal versuchen, die Airline zu kontaktieren oder ist es besser, wenn ich jetzt z.B. die Tickets für den Flug um 12:40 buche und nach meiner Rückkehr versuche, meine Ansprüche geltend zu machen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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In dem Fall ist das ausführende Luftfahrtunternehmen dein exklusiver Ansprechpartner.

Dieses solltest du unbedingt kontaktieren. Klipp und klar fordern, dich auf die frühestmögliche Verbindung ab der Uhrzeit der erstmaligen Flugzeitenänderung, die du ja akzeptiert hat. Gleichzeitig ankündigen, dass du andernfalls selbst einen Ersatzflug buchen wirst. Dazu angemessene Frist setzen. Dann bist du fluggast- UND zivilrechtlich auf der sicheren Seite. Falls Ersatzangebot ausbleibt, das es dir ermöglicht, frühestens zwei Stunden vorher abzufliegen und spätestens vier Stunden später als ursprünglich geplant anzukommen, zusätzlich Ausgleichszahlung fordern.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.107
1.004
TXL
so, relativ schnell eine Antwort vom AY Kundencenter erhalten:
Der verspätete Flug wäre erstens von NORRA durchgeführt (Nordic regional airlines, früher Flybe Finnland). Gehört wohl mehrheitlich AY jetzt.
Und es wäre eine "Umlaufverspätung", die man trotz sorgfältigster Planung nicht verhindern könne...:p:confused:

kurzes Update dazu:
AY weigert sich trotz Einschaltung von Flightrights immer noch. Aussage von Flightrights: Fall ist eindeutig.
AY will es wohl bis zur Verhandlung kommen lassen.

Bin da etwas überrascht, dass AY hier dermaßen hartnäckig ist....von anderen Pappenheimern kennt man das ja...
 

Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
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In dem Fall ist das ausführende Luftfahrtunternehmen dein exklusiver Ansprechpartner.

Ich habe heute eine E-Mail auf Deutsch an die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse geschickt. Als Frist habe ich den Montag (05.10.) 12 Uhr angegeben. Das ist wahrscheinlich etwas knapp, aber da ich die Tickets für den Mittwoch (07.10.) benötige, gibt es nicht allzu viel Spielraum. Ich wede auf das Beste hoffen.
In jedem Fall, vielen Dank für die Hilfe!
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.347
86
Hallo zusammen. Ich hänge mich mal mit meinem Fall hier ran:

LH 506 FRA - GRU am 28.09. hatte aufgrund von Hydraulikproblemen (Aussage vom Bodenpersonal im FCT in FRA und vom Piloten) eine Verspätung von >12h. Abflug war vorgesehen für 21:55 und ging letztendlich am nächsten Tag 10:30 raus. Ankunft in Sao Paulo entsprechend ebenfalls 12h später.
Das Bodenpersonal und die Crew waren sehr freundlich und bemüht die Situation zu angenehm wie nur möglich zu gestalten. Eine Übernachtung im Sheraton (was ist denn das für ein alter Schuppen???) wurde bezahlt. Leider verpasste ich durch die Verspätung einen wichtigen Kundentermin in Sao Paulo.

Anyhow: Spricht im konkreten Fall etwas gegen eine Entschädigungszahlung nach Fluggastrechte VO? Sollte man gleich im ersten Anschreiben mit einem Anwalt drohen oder zunächst mal auf die Einsicht von LH hoffen? Mit welchen Argumenten könnte LH auf außergewöhnliche Umstände verweisen und wie kann man diesen Argumente bereits im Anschreiben entkräften? Was man hier so liest, kennt die Kreativität der Airlines in dieser Hinsicht ja keine Grenzen. Gibt es sonst etwas, was man im 1. Anschreiben beachten soll (Standardformulare habe ich bereits im Web gefunden).
Sollte LH ablehnen, habe ich die Optionen Anwalt (150 Euro SB) oder Flightright (25% + 19% Ust. -> bei 600 Euro knapp 180 Euro). Flightright würde den Fall im Übrigen vertreten. Was ist Eure Empfehlung? Gibt es empfehlenswerte Anwälte im Web, die mich "Remote" vertreten könnten?

Vielen Dank & happy Weekend.

Sorry für die vielen Fragen, aber bevor ich meine Forderungen versende, möchte ich sicher stellen, dass ich bereits im 1. Anschreiben alles richtig mache.
 
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buda01

Erfahrenes Mitglied
16.07.2009
462
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FRA/PMI
Einschätzung zu LH 1155/01Oct

Mich würde Eure Einschätzung zu nachfolgendem Sachverhalt interessieren, der mir vorgestern passiert ist.

Ich war gebucht auf LH 1155 PMI-FRA/01Oct mit Anschluss am nächsten Tag mit Airrail (2A) LH3404 FRA-ZWS/02Oct in Buchungsklasse D.
Geplanter Abflug LH 1155/01Oct (18:50 LT) verspätet wegen Technik (Triebwerk defekt). Als am Abend des 01Oct um 21:00 feststand, dass das Triebwerk nicht zu reparieren war, erhielt der Flug den Status: "Verspätet" auf den nächsten Tag (02Oct) 15:00 Uhr.

Der Flugkapitän machte eine Ansage am Gate und informierte die Passagiere, das im Anflug auf PMI ein Triebwerksdefekt auftrat, der durch die Techniker vor Ort nicht zu beheben sei (Triebwerkprobeläufe durch maintenance jedes Mal mit Ergebnis engine failure). Ein Ersatzteil würde am nächsten Tag (02Oct) mit der nächsten möglichen LH Maschine (LH 1152) um ca. 13 Uhr in PMI eintreffen. Sollte der Einbau gelingen und der Triebwerklauf positiv sein, würde man gegen 15:00 starten können (LH 1155/01 Oct flog dann schlussendlich am 02Oct um 16:29 in PMI ab und landete in FRA 18:43 Uhr). Alle Passagiere erhielten am Abend des 01Oct ihr Gepäck zurück und wurden mit Bussen auf Hotels verteilt.

Offiziell wurde der Flug nicht annulliert, was dazu führte, dass die Passagiere nicht auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht wurden, weil dass laut Hotline nur bei Flugannullierungen möglich wäre. Insbesondere die vielen SEN/FTL auf dem Flug waren "not amused", weil sie von LH nicht auf die nächsten Maschinen von AB (jede Menge Verfügbarkeiten) am nächsten Morgen bzw. Tag umgebucht wurden. Auch auf LH Maschinen wurden die Passagiere nicht umgebucht, da diese angeblich voll ausgebucht seien.

Am nächsten Morgen wurden die Passagiere mit Bussen eingesammelt und frühzeitig zum Flughafen transportiert, da die LH 1155/01Oct offiziell auf Abflug 13:00 gesetzt war (das Ersatzteil ist mit der LH 1152/02Oct erst um 13:15 Uhr in PMI gelandet). Der Flug ging dann, wie bereits weiter oben erwähnt, erst um 16:29 Uhr nach FRA ab.

Das Verhalten von LH hat mich sehr überrascht, da ich erwartet hätte, das zumindest den Statusgästen FTL/SEN die Möglichkeit gegeben worden wäre umzubuchen. Eure Einschätzung würde mich interessieren.

PS: Ich selbst wurde als HON durch die Hotline sofort auf die LH 1153/02Oct mit Anschluss nach ZWS um 16:53 Uhr umgebucht. Meine mit mir reisende Frau (in Buchungsklasse I) wurde, da beide Tickets miteinander verknüpft waren, nach anfänglichen Schwierigkeiten (der Flug war ja nicht annuliert) mit mir zusammen umgebucht.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Sorry für die vielen Fragen, aber bevor ich meine Forderungen versende, möchte ich sicher stellen, dass ich bereits im 1. Anschreiben alles richtig mache.

Ich würde kein Schreiben aus dem Web nehmen sondern einfach in einer Mail den Fall schildern.
Freundlich die 600 Euro fordern, auf die EU Verordnung hinweisen, die Konto Daten mitschicken und eine Frist von ca. 14 Tagen setzen.

Bei mir kam von LH dann schon mal eine Antwort wie, alles klar wir überweisen in den nächsten x Wochen.
Ging dann aber schnell.

Wofür 150 Euro SB wenn du im Recht bist?
Auf den ersten Blick sieht der Fall recht klar aus.
 
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Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
7
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Gleichzeitig ankündigen, dass du andernfalls selbst einen Ersatzflug buchen wirst. Dazu angemessene Frist setzen.

Die von mir gesetzte Frist läuft in einer Dreiviertelstunde ab und von der Airline habe ich, von einer automatischen Eingangsbestätigung letzten Donnerstag abgesehen, keine Rückmeldung erhalten...
Sollte ich jetzt also, wie in der E-Mail angekündigt, selbst den Ersatzflug buchen?
-> Habe gerade den Germania-Flug ST3405 mit Abflug um 12:40 gebucht. Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?
Wie sieht es aus mit Transfer/Taxi zum Flughafen?

Ich habe außerdem dem Veranstalter (Involatus) eine E-Mail geschrieben, mit der Mitteilung, ich hätte einen Ersatzflug gebucht und würde dementsprechend zurücktreten. Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf meine Ansprüche gegenüber der Airline aus?
 
Zuletzt bearbeitet:

Andrew777

Neues Mitglied
05.10.2015
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Hey Leute,

Hoffe Ihr könnt mir mit eurer Erfahrung bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen.

Ich bin am 17.08 mit SWISS von Stuttgart über Zürich nach Singapur geflogen. Um 20.00 in Zürich angekommen, musste ich mitansehen, dass an unserer Maschine für den Weiterflug geschraubt wird, wie es aussah gab es ein Problem mit der Turbine. Geplante Abflugzeit war 22.45, kurz danach wurde jedoch der Flug annulliert und auf ein technisches Fehler verwiesen. Die SWISS Mitarbeiter haben mündlich bestätigt, dass man ein Anspruch auf Entschädigung hat. Nach einer Nacht in Zürich im von SWISS bezahlten Hotel ging es mit einer Verspätung von 11 Stunden nach Singapur.

Nach dem Urlaub habe ich mich bei SWISS gemeldet und wollte meinen Anspruch auf die 600 € nach der EU Verordnung darlegen. Von SWISS kam nun folgendes :
Grüezi,

Ich beziehe mich auf Ihre Email vom 29. September 2015 und bedaure, dass meine Antwort nicht Ihren Erwartungen entsprach.

Zunächst möchte ich festhalten, dass der Kurs LX 178 am 17. August 2015 war aufgrund eines technischen Defekts, der kurz vor Abflug angetreten ist, annulliert.

Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich hierbei zweifelsohne um einen aussergewöhnlichen Umstand. Dies wird ebenfalls von der Europäischen Kommission bestätigt. In der von ihr am 19. April 2013 veröffentlicht Liste von aussergewöhnlichen Umständen wird unter Punkt 26 auch ein kurz vor Abflug auftretender technischer Defekt der ankommenden Maschine als aussergewöhnlicher Grund definiert.

Eine Kompensationsforderung nach Art 7 der EU-Verordnung 261/2004 habe ich abzulehnen.

Auch wenn ich Ihre Enttäuschung verstehe, möchte ich Sie in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis bitten, dass dies meine letzte und definitive Stellungnahme in diesem Anliegen ist.


Freundliche Grüsse


Meine Frage nun, wo finde ich diese Liste? Und was genau soll ich darauf antworten? Für mich persönlich ist das kein außergewöhnlicher Umstand, denn eine Airline soll sicherstellen, dass die Maschine keinen technischen Defekt kurz vor dem Abflug hat.

Danke!
 
A

Anonym38428

Guest
Hervorragend das Swiss einen technischen Defekt am Heimatflughafen einräumt. Einfacher gehts echt nicht :)
 
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Andrew777

Neues Mitglied
05.10.2015
4
0
Hervorragend das Swiss einen technischen Defekt am Heimatflughafen einräumt. Einfacher gehts echt nicht :)

Kannst du mir dann beim Verfassen der Antwort helfen? Wie würdest du vorgehen, mit rechtlichen Schritten drohen? Die angegebene Liste mit außergewöhnlichen Umständen konnte ich leider nicht finden.
 
A

Anonym38428

Guest
Kannst du mir dann beim Verfassen der Antwort helfen? Wie würdest du vorgehen, mit rechtlichen Schritten drohen? Die angegebene Liste mit außergewöhnlichen Umständen konnte ich leider nicht finden.

Ich würde ein paar Urteile raussuchen, die auf den Sachverhalt abzielen und erneut eine Frist zur Zahlung setzen. Ansonsten einen Anwalt schreiben lassen oder es direkt an Flightright etc. abgeben - null Aufwand für dich.
 

Andrew777

Neues Mitglied
05.10.2015
4
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Wie wahr ist denn überhaupt die Aussage von SWISS über die außerordentliche Umstände

n der von ihr am 19. April 2013 veröffentlicht Liste von aussergewöhnlichen Umständen wird unter Punkt 26 auch ein kurz vor Abflug auftretender technischer Defekt der ankommenden Maschine als aussergewöhnlicher Grund definiert.

Wo finde ich diese Liste?
 

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
345
190
Wie wahr ist denn überhaupt die Aussage von SWISS über die außerordentliche Umstände



Wo finde ich diese Liste?

Ich vermute mal, damit ist diese Liste ("NEB wishlist") gemeint:
http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/neb-extraordinary-circumstances-list.pdf

Das Dokument enthält zwar den von Swiss zitierten Abschnitt, heißt aber noch lange nicht, dass Swiss in dem Fall Recht hat.

Wie bereits zuvor gesagt ist die Haltung der Airline vor Gericht nicht durchsetzbar, siehe die einschlägigen Urteile...


  • Wallentin-Hermann v Alitalia
  • Huzar v Jet2
  • Van der Lans v KLM
  • ...

Eigentlich traurig, dass die Airlines immer noch so konsequent lügen und versuchen, die (berechtigten) Forderungen abzulehnen. Leider werden wohl die meisten Kunden aufgeben, wenn sie so ein "offizielles" Dokument von der EU sehen, das der Airline "Recht" gibt (n)
 
Zuletzt bearbeitet:

Andrew777

Neues Mitglied
05.10.2015
4
0
Vielen Dank euch allen, ich formuliere gerade eine neue Mail an SWISS und bin gespannt was zurückkommen wird.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.089
580
Habe gerade den Germania-Flug ST3405 mit Abflug um 12:40 gebucht. Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?
Wie sieht es aus mit Transfer/Taxi zum Flughafen?
Ich habe außerdem dem Veranstalter (Involatus) eine E-Mail geschrieben, mit der Mitteilung, ich hätte einen Ersatzflug gebucht und würde dementsprechend zurücktreten. Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf meine Ansprüche gegenüber der Airline aus?

Von Storno des ursprunglich gebuchten Fluges hat hier keiner etwas gesagt. Wenn Involatus darauf eingeht, kannst Du hier abschliessen.
Wenn nicht, fordere die Airline zur Erstattung des neu gebuchten Fluges auf, und weil die StornoInfo weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgte, auch zur Zahlung der Kompensation nach EU Recht.
Hast Du den Transfer bei Involatus gebucht als Teil eines Reisepaketes oder individuell? Wenn individuell, buch um.
 

Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
7
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Ich bedanke mich nochmals für die Auskunft, @Wolke7!
Invoaltus wäre bereit, die Tickets zu stornieren, allerdings erheben sie eine Stornogebühr von ca. 75% des ursprünglich gezahlten Preises...
Bezüglich meiner Forderung ggü. der Airline: Der neu gebuchte Flug - vorausgesetzt, alles verläuft planmäßig - kommt beinahe (ca. 1h Unterschied) zur gleichen Uhrzeit am Zielort an, wie der ursprüngliche. Habe ich in dieser Situation überhaupt ein Anrecht auf eine Kompensation gem. EU-Richtlinie?
Den Transfer habe ich bereits umgebucht, war zu meiner Überraschung auch nicht mit Extrakosten verbunden; hoffentlich werden wir morgen auch zur richtigen Uhrzeit abgeholt.
 

Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
7
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Ich bin inzwischen wieder zuhause angekommen. Der Ersatzflug mit Germania war übrigens großartig! Von Small Planet Airlines habe ich bisher nichts gehört.
Ich habe mich noch etwas eingelesen: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nun - da ich kein Angebot zur anderweitigen Beförderung von der Airline erhalten habe - die Ausgleichszahlung, zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises für den Ersatzflug, fordern kann?