EU Fluggastrechte / Annullierung

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qBa

Neues Mitglied
03.01.2013
5
0
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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu meinem Fall. Geplant war EZY8597 von LGW nach DUS am 02.11 um 18:10. Der Flug wurde gestrichen und wir wurden auf den gleichen Flug am 03.11. umgebucht. Grund für die Annulierung war "bad weather". Nun war es am Vormittag tatsächlich nebelig in London, zum Abflugzeitpung selbst war allerdings alles klar und der Flughafen im Betrieb (die Easyjet Maschine um 17:55 nach MUC flog z.B. ganz normal). Stellt der Nebel am Vormittag einen außergewöhnlichen Umstand dar?
Falls nein, stehen uns 250€/pax + Hotel, Verpflegung und Transport, sonst das gleiche ohne die 250€ zu, oder?

Danke für die Einschätzung :).
 

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
348
196
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu meinem Fall. Geplant war EZY8597 von LGW nach DUS am 02.11 um 18:10. Der Flug wurde gestrichen und wir wurden auf den gleichen Flug am 03.11. umgebucht. Grund für die Annulierung war "bad weather". Nun war es am Vormittag tatsächlich nebelig in London, zum Abflugzeitpung selbst war allerdings alles klar und der Flughafen im Betrieb (die Easyjet Maschine um 17:55 nach MUC flog z.B. ganz normal). Stellt der Nebel am Vormittag einen außergewöhnlichen Umstand dar?
Falls nein, stehen uns 250€/pax + Hotel, Verpflegung und Transport, sonst das gleiche ohne die 250€ zu, oder?

Danke für die Einschätzung :).

Ich würde sagen, easyJet muss bezahlen. Siehe Jager v easyJet - vielleicht haben sie aus dem Fall ja gelernt. Ohne UK Adresse für den Small claims court / MCOL wirst du aber wahrscheinlich nur mit Anwalt weiterkommen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aus deutscher Sicht spricht auch mehr dafür, dass du weitergehende Ansprüche hast, als dagegen. Allerdings mit einem erhöhten Restrisiko.

Unterstellt, dass jene Maschine, die für den Flug eingeplant war, tatsächlich am Vormittag wegen Nebels etc. umgeleitet oder was auch immer wurde und deswegen nicht zur Verfügung stand, könnte sich U2 grundsätzlich auf außergwöhnliche Umstände berufen. Allerdings nur, wenn die Airline nachweisen kann, alles Zumutbare getan zu haben, um trotzt der wetterbedingten Umstände den Flug pünktlich durchzuführen. Zwar gibt es für das, was zumutbar ist, keine allgemeinen Grundsätze, aber es sollte zumindest versucht worden sein, den Ausfall durch die eigenen Bestände oder auch einen Subcharter zu kompensieren. Dieser Nachweis wird vermutlich nicht zu führen sein.

Dein Vorteil: Nicht du musst beweisen, dass U2 nicht alles versucht hat, sondern umgekehrt die Airline ihre Bemühungen.

Dein Nachteil: Ihre Karten aufdecken wird U2 frühestens in einem Verfahren und hat damit einen Wissensvorsprung.

Edit: Wenn Hotel und Verpflegung nicht angeboten wurden, sind entsprechende Mehrkosten praktisch risikolos einklagbar. Auch keine Anrechnung der Ausgleichszahlung.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Dein Nachteil: Ihre Karten aufdecken wird U2 frühestens in einem Verfahren und hat damit einen Wissensvorsprung.
Ich finde das ist ein Mangel, der in einer überarbeiteten Version der EU261 Berücksichtigung finden sollte. Es sollte bei jeder Verspätung bzw. Annullierung die Pflicht bestehen die Gründe dafür in ein zentrales europäisches System einzugeben. Und zwar in jedem Fall in dem die Fluggesellschaft meint, dass es außergewöhnliche Umstände waren oder alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, mit genauer Begründung etc, warum das der Fall ist. Bei jeder an den Haaren herbei gezogenen Begründung, die nach Prüfung als falsch entlarvt wird, wird eine Strafe an die zuständige EU-Stelle fällig. Ähnlich hoch wie die derzeitigen Kompensationszahlungen.

Der Aufwand dafür darf m.E. schon recht hoch sein, damit Fluggesellschaft im Zweifel einen Flug trotz weniger PAXe lieber durchführen, als den Flug zu canceln und den Fluggast im Regen stehen zu lassen.

Mag noch nicht der optimale Wurf sein, aber vielleicht ein Ansatz.
 

qBa

Neues Mitglied
03.01.2013
5
0
Danke schon mal für die Rückmeldungen. Hotel wurde vom Customer Service nicht direkt angeboten, es hieß man solle das selbst buchen und die Belege danach einreichen. Gibt es heirfür eigentlich vorgegebene Tarife? Deren Antwort war, dass die Kosten "reasonable" sein müssten, wobei das ja wieder Definitionssache ist.

Ich gehe (evtl. naiverweise) davon aus, dass sie die Hotelkosten übernehmen, die Ausgleichszahlung aber ablehnen werden. Mangels komplett eindeutigen Sachlage werde ich dann mal schauen, ob sich einer der bekannten Dienstleister der Sache annehmen möchte. Natürlich ist es gut, dass U2 die Bemühungen nachweisen muss und nicht umgekehrt. Allerdings war zusätzlich am Montagvormittag in DUS noch Bombendrohung, da ist mir die Verfolgung auf eigene Faust ohne Versicherung zu heiß.
Ich gebe mal Updates, wenn ich Rückmeldung bekomme!
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Allerdings war zusätzlich am Montagvormittag in DUS noch Bombendrohung, da ist mir die Verfolgung auf eigene Faust ohne Versicherung zu heiß.
Ich gebe mal Updates, wenn ich Rückmeldung bekomme!

in DUS war eine geplante Bombenentschärfung.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hotel wurde vom Customer Service nicht direkt angeboten, es hieß man solle das selbst buchen und die Belege danach einreichen. Gibt es heirfür eigentlich vorgegebene Tarife? Deren Antwort war, dass die Kosten "reasonable" sein müssten, wobei das ja wieder Definitionssache ist.


Nein, gibt es nicht. Hängt immer von den Gesamtumständen ab. Man muss aber nicht das nun wirklich günstigste Hotel finden und sich von Wasser und Brot ernähren. Soweit geht die Schadensminderungspflicht nicht. Schließlich ist es die Airline, die eigentlich Hotel etc. organisieren muss. Wenn sie das nicht tut, hat sie ein Stück weit Pech gehabt.
 
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economist

Reguläres Mitglied
20.01.2014
43
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Hi liebe Community,
folgendes hat sich bei mir Freitags/Samstags zugetragen:
Gebucht via Swiss LUG-ZRH-MUC am Freitag den 24.4. Flugnummern: LX2913 & LX3626
Nach Einstieg in Flug LX2913 (Spirit of Alpbach), gab der Kapitän bekannt, dass auf Grund eines Defekts einer Batterie der Flieger am Boden bleibt. Eine Ersatz-Dash wurde aus Genua/Genf (ich bin mir nicht mehr sicher) eingeflogen und brachte uns mit gut 2h Verspätung nach Zürich (Ankunft 22:00) - u.a. war mein Anschluss auch weg. Ich bekam von der Swiss einen Hotel- sowie Essensvoucher und wurde auf den zweiten Flug ZRH-MUC am 25.4. gebucht.
Meiner Meinung nach steht mir hier die Kompensation von 250€ zu (<1500km, >3h Verspätung), oder bin ich auf dem Holzweg?

Danke für eure Kommentare,

Best,
Economist

Immerhin, ein halbes Jahr später:

Guten Tag Herr Economist,

das Warten hat sich gelohnt – wir waren für Sie vor Gericht erfolgreich: Unsere Vertragsanwälte haben ein positives Urteil erstritten. Sie erhalten Ihre Entschädigung von der Fluggesellschaft. Wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Freude mit dem Geld.
 

Moondance

Neues Mitglied
11.10.2015
3
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Hallo Forum!
ich bin alles andere als ein Vielflieger, sind aber gerade in einer verzwickten Situation.
Wegen Streik in FRA sitzen wir gerade in HKG fest. Der Flug heute Abend wurde gestrichen.
Trotz ECO konnten wir den Flug online auf morgen verschieben, und siehe da, keine 2 Stunden später
wurde dieser auch gestrichen.
Bei. Zweiten Versuch könnten wir den Flug nicht nochmal umbuchen. Aus unerklärlichen Gründen
nicht möglich. Da wir seit 24 Stunden versuchen die LH Hotline zu erreichen haben wir uns entschlossen selbstständig ein Hotel für erstmal eine Nacht zu buchen.
Da noch völlig offen ist wir nach Hause kommen wollte ich euch Fragen
wir uns nicht doch mit der Hotelbuchung "zuweit aus dem Fenster gelehnt " haben
und noch auf den Kosten sitzen bleiben.
über antworten freuen wir uns..

Grüße aus Hong Kong
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.920
3.094
FRA
Hier meine Schilderung:
LH scheint vom Urteil des EuGH aus 2014 noch nix gehoert zu haben. Dort werden auch unvorhergesehene
technische Defekte als entschaedigungswuerdig angesehen. Mein Flug Hkg-Fra kam ueber 4h zu spaet in Fra an. Grund war eine Leckage einer Sauerstoffflasche zur Notfallversorgung des Cockpits. Neubeschaffung bei Cathay,Einbau und Dichtigkeitstest haben zur Verzoegerung gefuehrt. Flugzeug stand 7h vor Ort. Bemerkt wurde es nach Ankunft der Crew.
Auf meinen Brief mit der Forderung nach 600€ kam von LH eine Ablehnung da es sich um einen seltenen ,nicht vorhersehbaren und unvermeidbaren Defekt gehandelt haette. Da frag ich mich wenn technische Defekte vorhersehbar waeren sollte es ja keine Ausfaelle deswegen geben. Da koennte man ja aktiv vorbeugen. Da auch noch die Crew eher patzig war, der Signature Service dazu gefuehrt hat dass mir mehrfach das falsche Essen gebracht wurde und kurz nach dem Start alle Toiletten auf der re.Seite inkl.UD ausgefallen sind lass ich nicht locker.Fall hab ich weitergegeben. Werde berichten
 
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Peruaner

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
1.759
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Heidelberg
meine.flugstatistik.de
Heute die Info, dass mein Flug nach AYT vom 13.11. auf den 14.11. verlegt worden ist.
Keine Info zu dem Grund.
Hotel und Auto sind gebucht.
Da es sich ja innerhalb von 7 Tagen alles abspielt, sollten hier 400 EURO von der Condor gezahlt werden muessen ?
Plus die die nicht genutzte Hotelnacht und der Mietwagenpreis fuer die 1. Nacht ?

Danke
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da es sich ja innerhalb von 7 Tagen alles abspielt, sollten hier 400 EURO von der Condor gezahlt werden muessen ?
Plus die die nicht genutzte Hotelnacht und der Mietwagenpreis fuer die 1. Nacht ?

Danke

Diese Kosten sind als klassische Annullierungs-Schäden grundsätzlich mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen.

Tipp: Sollte eine frühere Ersatzbeförderung möglich sein, die es ermöglichen würde, Hotel und Mietwagen zu nutzen, diese aber nicht angeboten werden, wäre der Schaden nicht "nur" Folge der Annullierung, sondern auch Ergebnis der unterbliebenen Unterstützung. In dem Fall könnten Ausgleichszahlung und Schadensersatz kumulativ erstattet verlangt werden.
 
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Peruaner

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
1.759
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Heidelberg
meine.flugstatistik.de
Diese Kosten sind als klassische Annullierungs-Schäden grundsätzlich mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen.

Tipp: Sollte eine frühere Ersatzbeförderung möglich sein, die es ermöglichen würde, Hotel und Mietwagen zu nutzen, diese aber nicht angeboten werden, wäre der Schaden nicht "nur" Folge der Annullierung, sondern auch Ergebnis der unterbliebenen Unterstützung. In dem Fall könnten Ausgleichszahlung und Schadensersatz kumulativ erstattet verlangt werden.

Danke dir.
Eben ne Email von DE erhalten, sorry, EDV Fehler, alle Fluege gehen wie gebucht.
Glueck gehabt, denn ich wollte schon Hotel und Wagen umbuchen Lassen :)
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
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Mich hat's nun erwischt. Am 08.11. einen One-Way mit LH-Meilen gebucht MNL-SIN-MUC komplett auf SQ. Abflug sollte acht Tage später am 16.11. mit SQ915 morgens um 07:35 sein. Der Flug wurde dann vorgestern also nur 5 Tage vor Abflug wegen APEC-Treffen (kam ja wirklich überraschend!) um mehr als 6 Stunden nach vorne verlegt auf 01:00 nachts. Der zweite Flug des Tages wurde ebenfalls um etwa 6 Stunden verlegt und fliegt nun exakt zu der Uhrzeit ab, an dem mein ursprünglich gebuchter Flug lag. Darauf will mich Lufthansa aber nicht umbuchen, weil keine Prämienverfügbarkeit vorliegt. WTF?! Sich ein wenig ins Zeug legen oder mal bei SQ anzurufen erscheint denen auch nicht nötig. Saftladen! Man muß ja inzwischen fast den Eindruck haben als WOLLTEN Lufthansa-Mitarbeiter Kunden ganz bewußt vergraulen.

Ich denke, die Situation sieht für mich nicht besonders gut aus, oder? EU-Rechte gelten für mich in dem Fall vermutlich nicht. Philippinisches Recht ist zum Teil erstaunlich konsumentenfreundlich, aber handwerklich oft schlecht gemacht. So hat man in dem Fall zum Beispiel augenscheinlich vergessen, Flugzeitänderungen kurz vor Abflug zu reglementieren. Reglementiert sind nur Flugstornos und Verspätungen.

Ich sitze da jetzt vermutlich ein wenig zwischen den Stühlen, weil keiner sich zuständig und verantwortlich fühlen wird.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wird dir jetzt nicht wirklich was bringen, aber Flugzeitenänderungen sind auch vom EU-Recht nicht explizit erfasst. Muss man schon auslegen: Annullierung (die ja offenbar auch das philippinische Recht regelt) ist die Aufgabe des ursprünglichen FLugplans. Folglich ist eine Flugzeitenänderung eine Annullierung. Denn es wird - im Gegensatz zur Verspätung / "Verfrühung" - nicht einfach nur einfach früher oder später als ursprünglich geplant geflogen, sondern der ursprüngliche Flugplan aufgegeben und durch einen neuen ersetzt.

Das sollte man auf den Philippinen auch nicht wesentlich anders sehen. Insofern, falls die Annullierung ("Flugstorno") dort tatsächlich geregelt ist... Vielleicht hast du Glück.

Im Übrigen gilt ja deutsches Vertragsrecht, da du Flüge offenbar bei LH gebucht hast. Das bringt zwar in der Tat die EU-VO 261/2004 nicht ins Spiel, aber ob LH dich einfach so auf einen Flug sechs Stunden vorher umbuchen kann, sehe ich trotzdem nicht.
 
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L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
Im Übrigen gilt ja deutsches Vertragsrecht, da du Flüge offenbar bei LH gebucht hast. Das bringt zwar in der Tat die EU-VO 261/2004 nicht ins Spiel, aber ob LH dich einfach so auf einen Flug sechs Stunden vorher umbuchen kann, sehe ich trotzdem nicht.

Umsteiger, vielen Dank für Deine wie immer hilfreichen und interessanten Hinweise. Ich muß sagen, ich bin auch geschockt, wie sehr es den LH-Mitarbeitern offensichtlich am Allerwertesten vorbeiging, was da passiert. Mir wurde mehrfach gesagt, LH könne bis 24 Stunden vor Abflug machen, was sie wollen.

LH hat im strengen Sinne nicht umgebucht, sondern SQ den Flug vorverlegt. Flugnummer ist gleich. LH hat gar nichts gemacht, außer mir eine E-Mail zu schicken. Mehr Kundenservice scheint die auch nicht zu interessieren. 5-Sterne? Pustekuchen! Gerade mit SQ telefoniert, in Deutschland waren die Leitungen dicht, in USA war man wenigstens bemüht, das war schon guter Service. Allerdings war ich wohl bei der falschen Abteilung gelandet, so daß man mir schlußendlich (noch) nicht helfen konnte. Aber man hat mir gesagt, an wen ich mich wenden sollte und hat sich gekümmert.

Ich bin jedenfalls froh und fühle mich heute bestätigt, schon seit 5 Jahren kein LH-Flugzeug mehr betreten zu haben. Ein echter Sauhaufen, so scheint's.
 

Hard Core Flyer

Neues Mitglied
17.11.2015
4
0
Mein LH Flug hatte kürzlich (vor 3 Monaten) wegen technischen Problemen (etwas mit dem Motor, mehr war nicht zu erfahren) eine Verspätung von über 12 Stunden. Es handelte sich um ein Miles & More Meilenticket. Verpflegung und Übernachtung wurden anstandslos bezahlt. Das Personal war auch sehr freundlich und hat glaube ich alles getan was sie konnten. Ich war damit auch zufrieden, obwohl es natürlich sehr ärgerlich war, fast einen zusätzlichen Tag des Urlaubs am Flughafen verbringen zu müssen. Ein Bekannter (Rechtsanwalt) hat mir nun erzählt, dass ich von der Lufthansa 600 Euro hätte geschenkt bekommen sollen als Entschädigung. Stimmt das? Und falls ja, weshalb habe ich (noch) nichts erhalten?
 
A

Anonym38428

Guest
Mein LH Flug hatte kürzlich (vor 3 Monaten) wegen technischen Problemen (etwas mit dem Motor, mehr war nicht zu erfahren) eine Verspätung von über 12 Stunden. Es handelte sich um ein Miles & More Meilenticket. Verpflegung und Übernachtung wurden anstandslos bezahlt. Das Personal war auch sehr freundlich und hat glaube ich alles getan was sie konnten. Ich war damit auch zufrieden, obwohl es natürlich sehr ärgerlich war, fast einen zusätzlichen Tag des Urlaubs am Flughafen verbringen zu müssen. Ein Bekannter (Rechtsanwalt) hat mir nun erzählt, dass ich von der Lufthansa 600 Euro hätte geschenkt bekommen sollen als Entschädigung. Stimmt das? Und falls ja, weshalb habe ich (noch) nichts erhalten?

Schau, jetzt hast du schon den richtigen Thread gefunden - es ist also nicht alles verloren. Wenn du jetzt noch ein wenig rumliest, wirst du auch Antworten finden. Reichlich.
 

Hard Core Flyer

Neues Mitglied
17.11.2015
4
0
Schau, jetzt hast du schon den richtigen Thread gefunden - es ist also nicht alles verloren. Wenn du jetzt noch ein wenig rumliest, wirst du auch Antworten finden. Reichlich.

Ich habe schon ein wenig gelesen (ca. 30 Minuten). So wie ich lese stehen mir diese 600 Euro wirklich zu, und zwar ohne Diskussion. Das heisst eigentlich ein klarer Fall. Man kann gar nicht anderer Meinung sein (wie ich hier lesen). Allein mir fehlt der Glaube. Weshalb hat sich LH bei mir noch nicht gemeldet? Und kann es wirklich sein, dass ich 600 Euro geschenkt erhalte, wegen einem verlorenen Urlaubstag? Ich bin jetzt nicht gerade Wenigverdiener, aber 600 Euro ist schon ordentlich Geld, da frage ich mich, wie ich das "verdient" habe...
 
A

Anonym38428

Guest
1. Musst du das nicht tun.
2. Du bekommst nichts geschenkt.
3. Glaubst du die Hansa (so dein Meilenticket denn ein LH Flug war ...) zahlt dir die Kohlen freiwillig?
 
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Hard Core Flyer

Neues Mitglied
17.11.2015
4
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1. Musst du das nicht tun.

Müssen nicht. Aber ich hätte schon gerne was mir rechtlich zusteht, ehrlich gesagt :eek:

2. Du bekommst nichts geschenkt.

Wieso? 600 Euro bar auf die Hand, sagt der Kollege!?

3. Glaubst du die Hansa (so dein Meilenticket denn ein LH Flug war ...) zahlt dir die Kohlen freiwillig?

Ja, es war ein Miles & More Meilenticket auf LH Metall auf LH Ticket Stock (220).
Wenn sie bezahlen müssen, weshalb sollen sie es nicht?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.426
200
Folgender Vorschlag: nachdem Dein Bekannter schon so nett zu Dir war, bist Du es jetzt zu ihm und sagst ihm, dass auch er Geld von LH geschenkt bekommt (wenn auch weniger, aber er hatte ja auch keinen verspäteten Flug). Er muss dazu nur einen Brief dorthin schreiben und sie darauf aufmerksam machen, dass LH die Überweisung an Dich vergessen hat. Vorsorglich sollte er Deine (und seine!) Bankverbindung mitteilen, dann bekommt Ihr beide die Belohnung und alles ist gut!

Life can be so easy=;
 
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Hard Core Flyer

Neues Mitglied
17.11.2015
4
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Folgender Vorschlag: nachdem Dein Bekannter schon so nett zu Dir war, bist Du es jetzt zu ihm und sagst ihm, dass auch er Geld von LH geschenkt bekommt (wenn auch weniger, aber er hatte ja auch keinen verspäteten Flug). Er muss dazu nur einen Brief dorthin schreiben und sie darauf aufmerksam machen, dass LH die Überweisung an Dich vergessen hat. Vorsorglich sollte er Deine (und seine!) Bankverbindung mitteilen, dann bekommt Ihr beide die Belohnung und alles ist gut!

Life can be so easy=;

Ja, sowas ähnliches hat er mir schon angeboten... ;)