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Wenn sie bezahlen müssen, weshalb sollen sie es nicht?
Ich finde das irgendwie putzig...
Kommt gleich nach dem Post hier:
http://www.vielfliegertreff.de/reis...ttung-bei-ungenutzen-fluegen.html#post1818622
Wenn sie bezahlen müssen, weshalb sollen sie es nicht?
Habe gerade einen Fall der von Lufthansa abgelehnt wurde. Habe Deutschland - USA mit Lufthansa gebucht. Auf Rückflug einen Zubringer von Salt Lake City nach Denver, dann Denver - FRA (war United aber als Codeshare). Der Zubringer war rund 2 Stunden verspätet (Grund war nicht angegeben). Darauf musste komplett umgebucht werden über London. Ankunft dann 8 Stunden später.
Für mich ein Anlass für Entschädigung von 600,- Euro (und das für die komplette Reisegruppe von 4 Personen). Komplett über LH gebucht, UA über Codeshare, Ankunft in EU. Antrag vor rund 4 Wochen gestellt. Nun kommt Anruf vom Lufthansa Kundenservice: "Leider kein Anspruch Erstattung." Grund: Der verspätete Flug wäre ja United gewesen und kein LH. Lufthansa könnte gar nicht den Grund der Verspätung nachvollziehen. Und außerdem wäre das ein Inlandsflug für den das EU Recht auf Entschädigung nicht zutreffen würde. Meine Einwände auf Codeshare, Ankunft in EU und Lufthansa als mein Vertragspartner wurden abgewiesen.
Frage an Euch: Liegt hier wirklich kein Anspruch vor? Laut diesem Urteil müsste LH doch entschädigen. Also ein Fall für den Anwalt?
Grüße
21:13 mit 8 Minuten Delay.
Vielen Dank! Und natürlich war planmässig 21.05, keine Ahnung, woher ich versehentlich die 18.05 hatte...
Tipps zum Vorgehen in dieser Situation[/URL])
Auf keinen Fall das Flugzeug verlassen, kein Angebot annehmen, einfach nach Stuttgart fliegen!
"Sehr geehrter Fluggast,
aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern."
Auch schon mal so einen Text erhalten ?
Dieses Mal kam er von einer Berliner Firma.
Habe mir diie Flugzeiten angesehen und konnte auf den ersten Blick keine grosse Änderung feststellen. Die ursprungliche Bestätigung gesucht und dann gar nichts mehr verstanden. Flugzeiten völlig identisch. Es dauerte eine Weile, bis der Groschen fiel. A.lles B.eschiss hat mich einfach um 24 Stunden auf den nächsten Tag verschoben.
Es geht hier um meinen Rückflug aus Spanien. Der auf demselben Ticket gebuchte Hinflug ist schon angetreten.
Da die Nachricht mehr als einen Monat vor dem Flugdatum reinkam, stehen mir keine 400€ zu.
Aber ich kann doch fordern, dass AB mich bei einer anderen Airline am gebuchten Tag einbucht!?
Wie stelle ich das am besten an, ohne jetzt in den nachsten Tagen hier in Spanien viele Stunden zu verlieren ?
(Wenn ich jetzt in die Buchungsmaske einsteige, sehe ich, dass AB nun nur noch 4 mal in der Woche - statt wie bisher täglich - diese Strecke bedient. Da müssten dann doch wohl auch noch andere Foristen betroffen sein ?)
Hi,
mein 4U-Flug STR-TXL wurde gestern gecancelt. Mir wurde ein Hotel und ein Ersatzflug am nächsten Morgen bezahlt. Die Taxikosten (Flughafen-Hotel) solle ich zunächst vorschießen. Mir stehen noch 250 € zu, oder? Hat jemand Erfahrungen mit der Kommunikation von Germanwings? Oder ist abzusehen, dass nur der Weg über Dritte lohnt?
Vielen Dank
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?Übrigens hat man ja auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen (Hotel, Verpflegung) nach EU Verordnung, unabhängig davon wann man benachrichtigt wurde über die Annullierung des Fluges (solltest Du doch am nächsten Tag erst verreisen)
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?
Meine bisherigen Verschiebungen, Verspätungen, Stornierungen geschahen alle nahe am Tag des gebuchten Fluges. So einen Fall mit mehr als 2 Wochen Vorlauf hatte ich noch nie.
Also auch, wenn ich "rechtzeitig" informiert wurde, kann ich für die zu überbrückende Zeit Rechnungen stellen?
Aber wohl nichts für verpasste Termine wegen der verspäteten Rückreise, oder ?
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
...
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
...
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Quelle: EUR-Lex - 32004R0261 - DE(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?
Meine bisherigen Verschiebungen, Verspätungen, Stornierungen geschahen alle nahe am Tag des gebuchten Fluges. So einen Fall mit mehr als 2 Wochen Vorlauf hatte ich noch nie.
Also auch, wenn ich "rechtzeitig" informiert wurde, kann ich für die zu überbrückende Zeit Rechnungen stellen?
Aber wohl nichts für verpasste Termine wegen der verspäteten Rückreise, oder ?
Vielen Dank für die Auffrischung !wenn es tatsächlich keine Alternative gibt. Lässt sich der Flug aber auch anders bewältigen - durch das gebuchte Unternehmen, aber einer alternativen Verbindung (z.B. mit Umsteigen) oder durch eine andere Fluggesellschaft -, gibt es wenig Gründe, sich vertrösten zu lassen.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wie folgt machst:
Airline auffordern, dich ersatzweise zu befördern mit angemessen kurzer Frist. Androhen, alternativ selbst zu buchen.
Dann Ersatzflug buchen.
Kosten erstattet verlangen, notfalls halt klagen.
Was EG 261/2004 angeht, fällt das Personalmanagement des ground handler wohl eher aus dem Verantwortungsbereich der Airline, oder?
Was EG 261/2004 angeht, fällt das Personalmanagement des ground handler wohl eher aus dem Verantwortungsbereich der Airline, oder?