EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nomadski

Neues Mitglied
12.01.2015
8
0
Habe gerade einen Fall der von Lufthansa abgelehnt wurde. Habe Deutschland - USA mit Lufthansa gebucht. Auf Rückflug einen Zubringer von Salt Lake City nach Denver, dann Denver - FRA (war United aber als Codeshare). Der Zubringer war rund 2 Stunden verspätet (Grund war nicht angegeben). Darauf musste komplett umgebucht werden über London. Ankunft dann 8 Stunden später.

Für mich ein Anlass für Entschädigung von 600,- Euro (und das für die komplette Reisegruppe von 4 Personen). Komplett über LH gebucht, UA über Codeshare, Ankunft in EU. Antrag vor rund 4 Wochen gestellt. Nun kommt Anruf vom Lufthansa Kundenservice: "Leider kein Anspruch Erstattung." Grund: Der verspätete Flug wäre ja United gewesen und kein LH. Lufthansa könnte gar nicht den Grund der Verspätung nachvollziehen. Und außerdem wäre das ein Inlandsflug für den das EU Recht auf Entschädigung nicht zutreffen würde. Meine Einwände auf Codeshare, Ankunft in EU und Lufthansa als mein Vertragspartner wurden abgewiesen.

Frage an Euch: Liegt hier wirklich kein Anspruch vor? Laut diesem Urteil müsste LH doch entschädigen. Also ein Fall für den Anwalt?

Grüße
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
Ursächlich für die Verspätung war ein non-EU Flug einer non-EU Airline. Ich sehe hier keinen Anspruch ggü. Lufthansa.

Das zitierte Urteil bzw. der sehr ungenau geschrieben Bericht dazu zielt auf einen anderen Fall ab. Condor beauftragt einen non-EU Carrier als subcharter und wäre damit nicht zahlungspflichtig. Dem schiebt man einen Rigel vor.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Habe gerade einen Fall der von Lufthansa abgelehnt wurde. Habe Deutschland - USA mit Lufthansa gebucht. Auf Rückflug einen Zubringer von Salt Lake City nach Denver, dann Denver - FRA (war United aber als Codeshare). Der Zubringer war rund 2 Stunden verspätet (Grund war nicht angegeben). Darauf musste komplett umgebucht werden über London. Ankunft dann 8 Stunden später.

Für mich ein Anlass für Entschädigung von 600,- Euro (und das für die komplette Reisegruppe von 4 Personen). Komplett über LH gebucht, UA über Codeshare, Ankunft in EU. Antrag vor rund 4 Wochen gestellt. Nun kommt Anruf vom Lufthansa Kundenservice: "Leider kein Anspruch Erstattung." Grund: Der verspätete Flug wäre ja United gewesen und kein LH. Lufthansa könnte gar nicht den Grund der Verspätung nachvollziehen. Und außerdem wäre das ein Inlandsflug für den das EU Recht auf Entschädigung nicht zutreffen würde. Meine Einwände auf Codeshare, Ankunft in EU und Lufthansa als mein Vertragspartner wurden abgewiesen.

Frage an Euch: Liegt hier wirklich kein Anspruch vor? Laut diesem Urteil müsste LH doch entschädigen. Also ein Fall für den Anwalt?

Grüße

Dein Ansprechpartner ist UA und nicht LH.
Zudem besteht kein Anspruch nach EU-Verordnung.
 

Nomadski

Neues Mitglied
12.01.2015
8
0
Danke für den Input. Habe das Urteil auch noch mal genau gelesen und verstanden das in dem Fall an sich kein Codeshare vorlag. Daher hat sich das dann wohl erledigt.

Grüße
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
"Sehr geehrter Fluggast,
aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern."

Auch schon mal so einen Text erhalten ?
Dieses Mal kam er von einer Berliner Firma.
Habe mir diie Flugzeiten angesehen und konnte auf den ersten Blick keine grosse Änderung feststellen. Die ursprungliche Bestätigung gesucht und dann gar nichts mehr verstanden. Flugzeiten völlig identisch. Es dauerte eine Weile, bis der Groschen fiel. A.lles B.eschiss hat mich einfach um 24 Stunden auf den nächsten Tag verschoben.

Es geht hier um meinen Rückflug aus Spanien. Der auf demselben Ticket gebuchte Hinflug ist schon angetreten.
Da die Nachricht mehr als einen Monat vor dem Flugdatum reinkam, stehen mir keine 400€ zu.
Aber ich kann doch fordern, dass AB mich bei einer anderen Airline am gebuchten Tag einbucht!?

Wie stelle ich das am besten an, ohne jetzt in den nachsten Tagen hier in Spanien viele Stunden zu verlieren ?

(Wenn ich jetzt in die Buchungsmaske einsteige, sehe ich, dass AB nun nur noch 4 mal in der Woche - statt wie bisher täglich - diese Strecke bedient. Da müssten dann doch wohl auch noch andere Foristen betroffen sein ?)
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Kann mir bitte jemand sagen, wann TK2178 IST-ESB am 23.11. offiziell ankam (planmässig 18.05). Ich "bräuchte" 6 min Verspätung (mehr ginge auch...) für eine Entschädigung. Selbst bin ich nicht geflogen, sonst hätte ich natürlich genau auf die Uhr geschaut.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
AB PMI-STR
1 FB ist krank geworden, 18 Paxe müssen ausgeladen werden
Es werden Freiwillige gesucht, die nach MUC fliegen und mit dem Bus nach STR gebracht werden sollen.
VDB Angebot 100 € Fluggutschein - keiner meldet sich
250 € Fluggutschein - einige Freiwillige finden sich
Jedoch nicht genug, es werden Namen ausgerufen wer IDBt wurde.
Übernachtung und Flug 24h später wird nicht angeboten.

Ich wurde (vermutlich wegen Status) nicht IDBt, hätte um Etwas "abzugreifen" VDB Angebot annehmen müssen.

Frage: Wer ist hier in der Beweislast?

Das ganze fand unter ziemlicher Hektik statt.
IDB gibt 250€ nach EU-VO klar.
Meine Idee war spontan auf einem Zettel handschriftlich zu notieren, dass der "Gutschein" auf alle AB Group durchgeführten Flüge in den nächsten 24 Monaten inklusive Steuern und Gebühren angerechnet werden kann sowie alle Kosten für Transfer bis STR übernommen werden und mir das vom Gatepersonal unterschreiben zu lassen - wurde verweigert.
Also nahm ich den ursprünglichen Flug wahr, denn ich hatte kein Vertrauen, dass der Transfer organisiert ist und ich mich nicht nachher mit den osteuropäischen AB callcentern in hier geschilderter Qualität rumschlagen kann.

Die EU-VO nennt in Art 8 "Gegenleistungen, deren Bedingungen zwischen dem Freiwilligen und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind ..."
Man hätte mir also z.B. 250€ nicht anrechenbar auf Steuern und Gebühren, einlösbar 10 Tage anbieten können oder behaupten ich wäre auf das 100€ Angebot eingegangen? Oder hätte ich später 250€ in bar wegen Nichtbeförderung fordern können?
Tipps zum Vorgehen in dieser Situation?

Es geht nicht ums maximieren, mein Angebot war durchaus fair und ich habe schon VDB Angebote angenommen, als dies geordnet am CI ablief, aber ich möchte mich nicht von der Airline im Nachhinein verarschen lassen. (vgl. http://www.vielfliegertreff.de/airberlin-niki/56347-airberlin-flug-ueberbucht-abflugort-mallorca-nuernberg-nun-muenchen.html)
 
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A

Anonym38428

Guest
Auf keinen Fall das Flugzeug verlassen, kein Angebot annehmen, einfach nach Stuttgart fliegen!

Besser ist das. Die organisieren doch nie im Leben einen Transfer. Schon gar nicht am Abend. Dem Voucher kannste auch ewig hinterher rennen. Kurzum: Cash ist King. Was anderes würde ich da bei den ganzen fremden Groundhandling-Agents nicht machen. Da lob ich mir die Staaten, da läuft das insgesamt alles deutlich besser :p
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
"Sehr geehrter Fluggast,
aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern."

Auch schon mal so einen Text erhalten ?
Dieses Mal kam er von einer Berliner Firma.
Habe mir diie Flugzeiten angesehen und konnte auf den ersten Blick keine grosse Änderung feststellen. Die ursprungliche Bestätigung gesucht und dann gar nichts mehr verstanden. Flugzeiten völlig identisch. Es dauerte eine Weile, bis der Groschen fiel. A.lles B.eschiss hat mich einfach um 24 Stunden auf den nächsten Tag verschoben.

Es geht hier um meinen Rückflug aus Spanien. Der auf demselben Ticket gebuchte Hinflug ist schon angetreten.
Da die Nachricht mehr als einen Monat vor dem Flugdatum reinkam, stehen mir keine 400€ zu.
Aber ich kann doch fordern, dass AB mich bei einer anderen Airline am gebuchten Tag einbucht!?

Wie stelle ich das am besten an, ohne jetzt in den nachsten Tagen hier in Spanien viele Stunden zu verlieren ?

(Wenn ich jetzt in die Buchungsmaske einsteige, sehe ich, dass AB nun nur noch 4 mal in der Woche - statt wie bisher täglich - diese Strecke bedient. Da müssten dann doch wohl auch noch andere Foristen betroffen sein ?)

Wenn du nicht viel Zeit verlieren möchtest:
1. Anrufen bei AB, auf Beförderung am gebuchten Tag bestehen. => Wenn's angeboten wird, ist alles ok.
2. Falls es nicht angeboten wird, nach Möglichkeit schriftlich bestätigen lassen oder Zeugen mithören lassen, dass Beförderung am gebuchten Tag abgelehnt wird.
3. Ersatzflug buchen am ursprünglich gebuchten Tag und im Nachhinein die entstandenen Kosten einfordern.

Übrigens hat man ja auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen (Hotel, Verpflegung) nach EU Verordnung, unabhängig davon wann man benachrichtigt wurde über die Annullierung des Fluges (solltest Du doch am nächsten Tag erst verreisen)
 
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coolalzi

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
403
0
Hi,

mein 4U-Flug STR-TXL wurde gestern gecancelt. Mir wurde ein Hotel und ein Ersatzflug am nächsten Morgen bezahlt. Die Taxikosten (Flughafen-Hotel) solle ich zunächst vorschießen. Mir stehen noch 250 € zu, oder? Hat jemand Erfahrungen mit der Kommunikation von Germanwings? Oder ist abzusehen, dass nur der Weg über Dritte lohnt?

Vielen Dank
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Hi,

mein 4U-Flug STR-TXL wurde gestern gecancelt. Mir wurde ein Hotel und ein Ersatzflug am nächsten Morgen bezahlt. Die Taxikosten (Flughafen-Hotel) solle ich zunächst vorschießen. Mir stehen noch 250 € zu, oder? Hat jemand Erfahrungen mit der Kommunikation von Germanwings? Oder ist abzusehen, dass nur der Weg über Dritte lohnt?

Vielen Dank

Aus welchem Grund wurde gecancelt? Falls nicht höhere Gewalt (Streik, Wetter) etc sollten Dir 250€ zustehen. ich hatte aber selbst bei Streik (Floglotsen in F, Inlandsflug in D) mal 250 von AB mit Anwalt's Hilfe bekommen, da die Airline nachweisen muss, was sie konkret getan hat um die Folgen für Dich zu minimieren und ggf. warum das nicht möglich war.

Am besten würde ich an Germanwings per Email mit angemessener Fristsetzung das Geld einfordern. Falls keine oder ablehnen Reaktion: ab damit zum Anwalt. Mir wurde es so erklärt, dass man den ersten Schritt aus Gründen der "Schadensminimierung" selber machen muss, da man sonst auf den Anwaltskosten für das erste Schreiben sitzen bleibt.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Übrigens hat man ja auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen (Hotel, Verpflegung) nach EU Verordnung, unabhängig davon wann man benachrichtigt wurde über die Annullierung des Fluges (solltest Du doch am nächsten Tag erst verreisen)
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?

Meine bisherigen Verschiebungen, Verspätungen, Stornierungen geschahen alle nahe am Tag des gebuchten Fluges. So einen Fall mit mehr als 2 Wochen Vorlauf hatte ich noch nie.
Also auch, wenn ich "rechtzeitig" informiert wurde, kann ich für die zu überbrückende Zeit Rechnungen stellen?
Aber wohl nichts für verpasste Termine wegen der verspäteten Rückreise, oder ?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?

Meine bisherigen Verschiebungen, Verspätungen, Stornierungen geschahen alle nahe am Tag des gebuchten Fluges. So einen Fall mit mehr als 2 Wochen Vorlauf hatte ich noch nie.
Also auch, wenn ich "rechtzeitig" informiert wurde, kann ich für die zu überbrückende Zeit Rechnungen stellen?
Aber wohl nichts für verpasste Termine wegen der verspäteten Rückreise, oder ?

Zumindest im Wortlaut der EU-Verordnung steht ja (reduziert auf das für die Fragestellung Wesentliche):
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
...
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
...

Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Und aus den Beweggründen wird auch klar, weswegen das so formuliert wurde.
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Quelle: EUR-Lex - 32004R0261 - DE

Ob du aber eine Rechnung stellen kannst, hängt vermutlich dann eher davon ab, ob die Fluggesellschaft dir zunächst Betreuungsleistungen und Hotel angeboten hat.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hier bin ich mir nicht so sicher. UNABHÄNGIG davon, wann informiert wurde ?

Meine bisherigen Verschiebungen, Verspätungen, Stornierungen geschahen alle nahe am Tag des gebuchten Fluges. So einen Fall mit mehr als 2 Wochen Vorlauf hatte ich noch nie.
Also auch, wenn ich "rechtzeitig" informiert wurde, kann ich für die zu überbrückende Zeit Rechnungen stellen?
Aber wohl nichts für verpasste Termine wegen der verspäteten Rückreise, oder ?


Das musst du unterscheiden. Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung etc. nach der EU-VO 261/2004 besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung. Das ist ausgekaut.

Zu bedenken gebe ich: Es besteht ja auch ein Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Um 24 Stunden verschieben lassen muss man sich daher nur, wenn es tatsächlich keine Alternative gibt. Lässt sich der Flug aber auch anders bewältigen - durch das gebuchte Unternehmen, aber einer alternativen Verbindung (z.B. mit Umsteigen) oder durch eine andere Fluggesellschaft -, gibt es wenig Gründe, sich vertrösten zu lassen.

Ob du nun auf eigene Kosten ein Hotel buchst oder einen Ersatzflug, läuft rechtlich aufs Selbe hinaus. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Was verpasste Termine angeht, ist die Airline da auch schnell in der Haftung, wenn tatsächlich erst 24 Stunden später geflogen wird und man einen konkreten Schaden beziffern und beweisen kann. Allerdings wird man dir im Streitfall sicher die Frage stellen, warum du nicht selbst einen Flug gebucht hast, um den Schaden in Grenzen zu halten. Bei entsprechend früher Info über die Verlegung hast du ja Zeit genug zu reagieren. Und sei es, die Termine ebenfalls zu verlegen.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wie folgt machst:

Airline auffordern, dich ersatzweise zu befördern mit angemessen kurzer Frist. Androhen, alternativ selbst zu buchen.
Dann Ersatzflug buchen.
Kosten erstattet verlangen, notfalls halt klagen.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
wenn es tatsächlich keine Alternative gibt. Lässt sich der Flug aber auch anders bewältigen - durch das gebuchte Unternehmen, aber einer alternativen Verbindung (z.B. mit Umsteigen) oder durch eine andere Fluggesellschaft -, gibt es wenig Gründe, sich vertrösten zu lassen.


Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wie folgt machst:

Airline auffordern, dich ersatzweise zu befördern mit angemessen kurzer Frist. Androhen, alternativ selbst zu buchen.
Dann Ersatzflug buchen.
Kosten erstattet verlangen, notfalls halt klagen.
Vielen Dank für die Auffrischung !

Während sich weiterhin täglich Flüge nach und von Mallorca buchen lassen, hat AB anscheinend SÄMTLICHE Flüge nach/aus Andalusien an Dienstagen gestrichen. Egal ob ich mich nach Malaga, Sevilla oder Jerez begeben würde, am gebuchten Dienstag geht mit AB neuerdings nix mehr. Ich müsste mir also sowas wie Vueling oder Ryanair antun und bekäme im besten Fall nur den Preis für ein neues Ticket mit weniger Beinfreiheit etc. IRGENDWANN wieder zurückl. Richtig so ?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du musst dich halt entscheiden, was dir wichtiger ist... :rolleyes: Flug mit AB oder Termine wahrnehmen. Falls die Termine untergeordneter Natur sind, kannst du getrost auch vor Ort bleiben und dir die Hotel-Kosten erstatten lassen. Rechtlich ist das gehüpft wie gesprungen.

Nur, da du ja nach Schadensersatz für mögliche Terminausfälle gefragt hattest. Da hätte ich dann halt Bedenken, wenn du unter zumutbaren Bedingungen zurückreisen hättest können. Wobei... Um noch mal bei Vueling einzusteigen, müsste das schon ein verdammt wichtiger Termin sein...

Im Ernst. Sollte z.B. das Ryanair-Ticket günstiger sein als rechnerisch das von AB für den Rückflug, könntest du statt Ersatzbeförderung zu beanspruchen auch schlicht dir die anteiligen Flugscheinkosten erstatten lassen.

Kurz: Du hast alle Möglichkeiten. Nur entscheiden musst du dich halt...
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
Für den heutigen IB 3673 Flug TXL-MAD hat es bei ground handler Acciona personell bedingt nur noch zur Besetzung eines einzigen Check In Schalters gereicht. Zehn Minuten vor geplanter Abflugszeit kam von Iberia Express per Mail die Anweisung den Schalter zu schließen und die Abfertigung der Maschine zu vollenden. Die verbliebenen ca. 20 Passagiere seien auf die 12:30 h Maschine umzubuchen.

Scheint ja ziemlich dünn zu sein die Personalreserve bei Acciona.

Was EG 261/2004 angeht, fällt das Personalmanagement des ground handler wohl eher aus dem Verantwortungsbereich der Airline, oder?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Mit "Verantwortungsbereichen" hat das nichts zu tun, denn es geht ja nicht um einen Flugausfall, sondern um denied boarding. Allen Passagieren, die sich rechtzeitig vor der angegebenen Annahmeschlusszeit am Check-in eingefunden haben, stehen die Ansprüche wegen Beförderungsverweigerung zu. Ob man dem Fluggast trotz Boarding Pass am Gate sagt, "du heute nicht", oder ob man ihm schon keine Bordkarte ausstellt, macht keinen Unterschied.
 
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Reaktionen: Lohausen und koelntom