EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
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Welche Entschädigung steht mir dann zu ? 600 wegen Langstrecke (durchgebuchtes Ticket) oder nur 250 wegen Mittelstrecke?

Es kommt drauf an. Wenn NYC-MUC puenktlich war, zumindest nicht ursaechlich fuer die Verspaetung ab MUC, dann nur 250,- €. Alles vorausgesetzt LH hat die Verspaetung selbst verursacht.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Warum soll das dann bei NYC-MUC-WAW anders sein? Finde die Logik gerade nicht wo man die Fälle trennt...

Weil in dem von dir verlinkten Fall A-B-C gebucht war und der Flug A->B zu spät war, wodurch die Passagiere natürlich B->C verpasst haben. Neben der Tatsache, dass sich die Verspätung also die restliche Strecke betraf, vergrößert sich in einem solchen Fall die Verspätung meist erheblich, weil entweder kein Langstreckenflug mehr abhebt und man zu einem anderen Hub geflogen werden muss oder weil der nächste Langstreckenflug erst einige Stunden später abhebt.

In deinem Fall war Flug A->B pünktlich und somit konntest du Flug B->C erwischen. Da aber nur Flug B->C verspätet war, gibt es auch nur die entsprechende Summe von 250€.
 

Andybrandy

Neues Mitglied
03.07.2011
17
0
Hallo liebe Community,

ich habe Komisches bei meiner Reise nach SCL erlebt.

Gebucht habe ich folgendes: Abflug 14.12.15
AMS-MIA AA799
MIA-SCL AA957

Es gab dann eine Flug bzw. Routenänderung:
AMS-PHL AA799 (Anstatt Immigration in MIA nun in PHL + zusätzliche Wartezeit)
PHL-MIA AA799 (ja tatsächlich die gleiche Flugnummer; auch kleineres Flugzeug nun)
MIA-SCL AA957

Bei meiner Buchung war nirgends die Rede von einem Zwischenstopp in PHL.
Besteht für mich irgendein Anspruch auf Entschädigung? Schließlich gabs nun plötzlich einen weiteren Zwischenstopp und Wartezeit in PHL. Das habe ich doch nicht gebucht. Ich weiß, Fluggastrechte gelten nur in der EU bzw. Abflugsort muss in der EU sein. Deshalb ist die Situation auch so undurchsichtig für mich und nur etwas für Profis hier.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Danke euch!
 
A

Anonym38428

Guest
Gibt nix. Beim nächsten Mal genauer schauen was du buchst ...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Hallo liebe Community,

ich habe Komisches bei meiner Reise nach SCL erlebt.

Gebucht habe ich folgendes: Abflug 14.12.15
AMS-MIA AA799
MIA-SCL AA957

Es gab dann eine Flug bzw. Routenänderung:
AMS-PHL AA799 (Anstatt Immigration in MIA nun in PHL + zusätzliche Wartezeit)
PHL-MIA AA799 (ja tatsächlich die gleiche Flugnummer; auch kleineres Flugzeug nun)
MIA-SCL AA957

Bei meiner Buchung war nirgends die Rede von einem Zwischenstopp in PHL.
Besteht für mich irgendein Anspruch auf Entschädigung? Schließlich gabs nun plötzlich einen weiteren Zwischenstopp und Wartezeit in PHL. Das habe ich doch nicht gebucht. Ich weiß, Fluggastrechte gelten nur in der EU bzw. Abflugsort muss in der EU sein. Deshalb ist die Situation auch so undurchsichtig für mich und nur etwas für Profis hier.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Danke euch!

Wofür soll man dich entschädigen?
Dafür dass Du nicht wusstest, dass es in den USA die gleiche Flugnummer für Flüge mit Umstieg gibt?
Oder dafür, dass Du wie geplant und gebucht befördert wurdest?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die 261/2004 findet schon Anwendung und du hättest das Recht gehabt, die Umbuchung nicht zu akzeptieren und dir dein Geld erstatten zu lassen.

Aber für eine Ausgleichszahlung mangelt es am Zeitverlust am Endziel, da du ja offenbar zeitlich so wie gebucht eingetroffen bist.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Die 261/2004 findet schon Anwendung und du hättest das Recht gehabt, die Umbuchung nicht zu akzeptieren und dir dein Geld erstatten zu lassen.

Aber für eine Ausgleichszahlung mangelt es am Zeitverlust am Endziel, da du ja offenbar zeitlich so wie gebucht eingetroffen bist.

Von einer Umbuchung war meines Erachtens nicht die Rede .
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
AMS-MIA mit einer Maschine ist nicht identisch mit AMS-PHL-MIA mit zwei Maschinen. Rechtlich läuft das auf eine Annullierung mit gleichzeitigem Angebot einer Ersatzbeförderung hinaus. Ob das nun aber Annullierung, Umbuchung oder Routenänderung genannt wird, spielt keine Rolle.
 

Andybrandy

Neues Mitglied
03.07.2011
17
0
ja letztlich war ich nur 90min später am Zielort. Das ist das wohl doch alles zu waage um da auf eine Entschädigung zu plädieren.
Dennoch vielen Dank für die Info & Hilfe
 

culao

Aktives Mitglied
27.07.2012
244
0
HAM
Heute morgen CPT-MUC (9:25 ab, 19:50 an MUC, 22:45 an HAM) gestrichen - genauer genommen um 15h delayed wegen eines defekten "Rauchcomputers". Nun Umbuchung via JNB mit Ankunft in HAM 8:05.

Sieht für mich nach einer relativ eindeutigen Angelegenheit bzgl. der 600€ Kompensation aus. Wie würdet ihr als SEN am besten vorgehen? Mail, SEN-Hotline, Brief?

Lieben Dank euch!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
AMS-MIA mit einer Maschine ist nicht identisch mit AMS-PHL-MIA mit zwei Maschinen. Rechtlich läuft das auf eine Annullierung mit gleichzeitigem Angebot einer Ersatzbeförderung hinaus. Ob das nun aber Annullierung, Umbuchung oder Routenänderung genannt wird, spielt keine Rolle.

Für mich klang es eher so, als sei dass in Unkenntnis des Umstandes Umsteigen zu müssen so gebucht worden.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
Heute morgen CPT-MUC (9:25 ab, 19:50 an MUC, 22:45 an HAM) gestrichen - genauer genommen um 15h delayed wegen eines defekten "Rauchcomputers". Nun Umbuchung via JNB mit Ankunft in HAM 8:05.

Sieht für mich nach einer relativ eindeutigen Angelegenheit bzgl. der 600€ Kompensation aus. Wie würdet ihr als SEN am besten vorgehen? Mail, SEN-Hotline, Brief?

Wenn die Airline ihren Hauptsitz in der EU hat, sollte eine Mail als Erstkontakt ausreichen.
Sonst aergern, aber nichts tun.
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Bei mir kam eine Flugzeitenänderung rein, es dreht sich hier um folgende Strecke: SDU-GRU(-FRA)
Azul hat den Mittagsflug gestrichen, statt 13:20-14:10 soll in SDU bereits um 0825 Abflug sein - somit würden wir schlappe 9h in GRU rumhängen bis zum Anschlussflug LH507.
Dem habe ich widersprochen und um eine Umbuchung auf den Direktflug LH501 GIG-FRA am selben Tag gebeten. Das Reisebüro hat LH kontaktiert welche abgelehnt haben. Daraufhin habe ich recherchiert und den Flug welcher der originären Abflugzeit am nähesten kommt vorgeschlagen: GOL 1707 SDU - GRU 12:19-13:15
Dies wurde vom Reisebüro abgelehnt und als einzige Option der 0825 Flug oder kostenfreie Stornierung angeboten.

Wie sieht hier die Lage aus, sind wir die gelackmeierten da der Flug ausserhalb der EU stattfindet oder kann man das Reisebüro dazu bringen auf Gol umzubuchen?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Die Ryanair Geschichte hat ein Ende:

Ich hatte so Ende Juli 2015 die Schlichtungsstelle eingeschaltet das wirfür so einen Betrag nicht direkt klagen wollten und Ryanair 1 Tag nach Anfrage direkt alles abgelehnt hatte. Am 22.01.2016 kam dann das Ergebnis das die Schlichterin vorschlägt, alle von uns eingereichten Kosten Hotel+Verpflegung zu erstatten ca.160€. Schlichtungsbeurteilung fande ich auch sehr aufschlussreich und ausgewogen.

Wir haben zugestimmt und heute Ryanair auch.
Wie das Geld kommt ist noch nicht ganz klar, wird aber schon irgendwie kommen.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre die Bewertung der @post-taube.de Adresse von Cheaptickets, FR hat 4 e-mails an diese Adresse gesendet und auch mehrere SMS an eine Telefonnummer von Cheaptickets .Ob das so OK von Cheaptickets ist einfach nichts weiterzuleiten bezweifel ich mal.

Sehr interessant sind die Rechtsauffassungen von Ryanair im Schlichtungsverfahren.


Es wird auf ABB Absatz 9 verwiesen: Es kann jederzeit der Flug verschoben werden, und mir als Fluggast steht es frei den Flug bei einer Änderung zu stornieren.
Naja insgesamt einfach nur unnötig das ganze, da ich eh noch keine Unterkunft in London gebucht hatte, hätte ich die Reise auch um 1 Woche verschieben können, wurde von Ryanair aber abgelehnt, da der Hinflug(auch mit FR) seperat vom Rückflug gebucht wurde. Und man nur den Rückflug kostenlos umbuchen könnte. Man sieht schlechter Kundenservice kostet Geld. Hier 160+Schlichtungsverfahren+ Mitarbeiterarbeitszeit

Würde ich die Schlichtungsstelle wieder nutzen?

Ich glaube nicht, die sind mit den 45% mehr Fällen wohl überlastet, obwohl ich mit dem Ergebnis zufrieden bin. Das nächste mal werde ich wohl das ganze zum Anwalt geben, da ich jetzt ne Rechtschutz habe.
 
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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
Mal 'ne Frage zum Erfüllungsort bei einer Umsteigeverbindung auf einem Ticket.

Zubringerflug von A nach B mit AB-Flugnummer, ausgeführt durch Airline XY ist unter drei Stunden verspätet.
Weiterflug von B nach C mit AB-Flugnummer, durchgeführt von Airline AB, wird verpasst.

Kann A trotzdem Erfüllungsort sein, auch wenn die relevante Verspätung erst ab B aufgetreten ist?
Ist es relevant, dass die Strecke von A nach B durch Airline BC betrieben wurde?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann A trotzdem Erfüllungsort sein, auch wenn die relevante Verspätung erst ab B aufgetreten ist?
Ist es relevant, dass die Strecke von A nach B durch Airline BC betrieben wurde?


A kann Erfüllungsort sein. Insbesondere dann, wenn der Rückflug in A endet. Dann handelt es sich schlicht um einen Rundflug. In deinem Beispiel ist am ehesten A und am zweitwahrscheinlichsten C Erfüllungsort. B eher nicht, wird aber von Gerichten schon mal verkannt, sodass man damit in deinem Beispiel unter Umständen auch durchkommt.

Zu deiner zweiten Fragen:

Für den Gerichtsstand aus Erfüllungsgesichtspunkten ist es irrelevant, welche Fluggesellschaft den Zubringer durchführt.

Allerdings ist diese Frage entscheidend für die Frage, wen man gerichtlich in Anspruch nimmt. Da die Verspätung auf dem Zubringer aufgetreten ist, besteht beim Codesharing insbesondere der Anspruch auf Ausgleichszahlungen AUSSCHLIESSLICH gegen dasjenige Unternehmen, das diesen Flug im tatsächlich durchzuführen hat.
 
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culao

Aktives Mitglied
27.07.2012
244
0
HAM
Heute morgen CPT-MUC (9:25 ab, 19:50 an MUC, 22:45 an HAM) gestrichen - genauer genommen um 15h delayed wegen eines defekten "Rauchcomputers". Nun Umbuchung via JNB mit Ankunft in HAM 8:05.

Sieht für mich nach einer relativ eindeutigen Angelegenheit bzgl. der 600€ Kompensation aus. Wie würdet ihr als SEN am besten vorgehen? Mail, SEN-Hotline, Brief?

Lieben Dank euch!

Habe wie in Beiträgen dieses Threads geraten eine ausführliche E-Mail an Customer Relations der Lufthansa geschickt und bis heute leider nichts gehört (bis auf eine Eingangsbestätigung). Wie lange würdet ihr der LH geben?
Bringt es ggf. etwas bei der SEN-Hotline anzurufen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Habe wie in Beiträgen dieses Threads geraten eine ausführliche E-Mail an Customer Relations der Lufthansa geschickt und bis heute leider nichts gehört (bis auf eine Eingangsbestätigung). Wie lange würdet ihr der LH geben?

Frist von zwei Wochen sollte locker ausreichen, um die Verzugsvoraussetzungen zu schaffen. Falls keine Frist gesetzt, einfach noch mal zur Zahlung auffordern. Mit Zugang ist LH dann gemahnt und dadurch ebenfalls in Verzug.
 

Andreas

Aktives Mitglied
26.08.2010
249
17
MAD
Guten Abend,
eine kurze Frage.

mich hat es letzte Woche erwischt.

Flug mit folgenden Segemnten MAD-FRA-HAJ-BRU-MAD auf LH ticket stock (220) gebucht.

MAD - FRA LH1121 06:10 - 08:55
FRA - HAJ LH050 09:45 - 10:35

HAJ - BRU SN2638 19:00 - 20:10
BRU - MAD SN3731 20:55 - 23:15

Das Leg HAJ-BRU ist mit 1 Std. Verspaetung rausgegangen, daher den Anschluss BRU-MAD verpasst und eine Nacht in BRU im Hotel eingelegt.

Letzte Woche den EU Compensation Claim (400 EUR, da groesser 1.500 km und spaeter als 3 Std. am Zielort, Fristsetzung 2 1/2 Wochen) an SN als operating carrier geschickt. Heute Antwort von SN erhalten (sinngemaeß) : „Danke, tut uns leid, aber rede mit LH, ist deren Ticket (220) und deren Problem“.

Gehe recht in der Annahme, dass dies der 1. Kundenabwehr-Mailbaustein ist und SN sehr wohl zustaendig ist?

Vielen Dank für die Hilfe,
Andreas
 
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