EU Fluggastrechte / Annullierung

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.940
108
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Alles das was nötig und unabdingbar ist, würde ich kaufen und tun und hinterher zur Erstattung einreichen. Hotel wurde ja offensichtlich gestellt, Frühstück wohl auch. Also kurzum - entspann dich, tu was nötig ist und alles andere kann man hinterher aussortieren.
(y)
+1
 

ltk1704

Erfahrenes Mitglied
31.10.2014
263
1
Wollte nur kurz von einer positive Erfahrung mit airberlin in Bezug auf EU Fluggastrechte berichten:

Nachdem ich Monate lang versucht habe, einen Prämienflug in C (VIE-DUS-JFK-DUS-VIE) zu stornieren und Meilen und S&G zurückzuerhalten, konnte ich gestern mit dem Hinweis auf eine Flugplanänderung (Flugzeitenänderung 5(!) Minuten späterer Abflug in JFK) problemlos stornieren und erhalte den gesamten Betrag und alle Meilen zurück.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bei AB hatte ich schon immer (stärker als bei manch anderer Fluggesellschaft) den Eindruck, dass sehr viel davon abhängt, bei welchem Sachbearbeiter man landet. Da geht dann der klarste Anspruch vor Gericht und eher hoffnungslose werden anstandslos erfüllt.

Glückssache.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was bietet LH eigentlich als Ersatzbeförderung an wenn man ein Premium Economy Ticket für eine Strecke hat auf der keine andere Airline so eine Reiseklasse hat und man das umsteigen in Frankfurt nicht schafft da der ankommende Flug verspätet war? Kommt man dann in eine Business Class oder gibt's eine normale Economy mit 75% Erstattung wegen Downgrade? Oder normale Eco und keine Kompensation?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Aber was steht einem zu? Ich würde die Verordnung so interpretieren, dass es ein Downgrade wäre, also 75% Erstattung. Aber vermutlich nur vom halben Gesamtpreis wenn es nur auf dem Hinflug passiert?
 

impii

Erfahrenes Mitglied
26.08.2010
428
47
CPH / LGA
Moin,

gelten die EU-Regelungen auch, wenn ich deutlich früher als erwartet fliegen musste? Freitag Abend Flug für Sonntag 15 Uhr storniert, musste dann bereits um 10 Uhr fliegen.

EDIT: Antwort ist anscheinend JA
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Nächster Fall:

Flug BIMAN FRA - (ROM) - DAC im Oktober 2014.

Flugzeug kam recht pünktlich von Dhaka in Frankfurt an, hatte jedoch ein Problem mit einer Batterie, die getauscht werden musste. Die Ersatzbatterie kam jedoch nicht mehr vor Flughafenschliessung, somit Übernachtung im Hotel in Darmstadt, inklusive der Passagiere DAC - ROM. Am nächsten Morgen zum Flughafen und gegen Mittag stellte sich heraus, dass zwei Transitpassagiere nicht mehr da waren. Somit Gepäckidentifikationsverfahren auf dem Vorfeld, hauptsächlich für die Passagiere DAC - ROM. BIMAN halt.

Klar: 600 Euro, oder nicht ?

Brief an BIMAN ging bereits raus, gemäss irgendeiner Internetvorlage und 600 Euro verlangt. Antwort BIMAN abgelehnt, da technisches Problem "and we are so sorry".

Nun jedoch, BIMAN fliegt nicht mehr DAC-FRA. Ich befürchte, dass das angemietete Büro (AVIAREPS in der Kaiserstr in FFM) bald keine Zustelladdresse für eine Klage ist. Und wenn doch, hätte ich ein Titel und keine direkte Vollstreckungsmöglichkeit.

Klage in Rom mit einem deutschsprechenden Anwalt ?

Es handelt sich um 2 betroffene Personen, also 1200 Teuro.

Danke im voraus.


UPDATE:

Sache an Fairplane gegeben wegen den diversen Umständen. Feedback von Fairplane: Gericht hat positiv entschieden, aber leider keine Info welches Gericht. Nun mal abwarten wie die an das Geld kommen. Da die aber nun Auslagen hatten, werden die es schon wissen was zu tun ist. Für die zweite Person wird Fairplane erst aktiv nach dem mein Fall durch ist.
 
A

Anonym38428

Guest
UPDATE:

Sache an Fairplane gegeben wegen den diversen Umständen. Feedback von Fairplane: Gericht hat positiv entschieden, aber leider keine Info welches Gericht. Nun mal abwarten wie die an das Geld kommen. Da die aber nun Auslagen hatten, werden die es schon wissen was zu tun ist. Für die zweite Person wird Fairplane erst aktiv nach dem mein Fall durch ist.

Die Forderung zu verwerten ist vergleichsweise einfach - lässt man halt nen Flieger pfänden. Das Problem hatte die (iirc) Oman Air mal in Frankfurt ;)
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Die Forderung zu verwerten ist vergleichsweise einfach - lässt man halt nen Flieger pfänden. Das Problem hatte die (iirc) Oman Air mal in Frankfurt ;)

Fairplane hat jetzt eine Klage gegen Nouvel Air abgelehnt nach 6! Monaten. Da man Nouvel Air angeblich nicht verklagen kann :mad: und aussergerichtliches Mahnverfahren nicht funktioniert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Voeller

Aktives Mitglied
02.09.2011
140
24
HAM
Erfahrungen mit AA wg/Kompensation ?

Hallo zusammen,

American Airlines hat seit einiger Zeit erhebliche Verspätungen auf der Strecke LHR-MIA und leider hat's mich auch erwischt. Auf BA in C gebucht folgende Verspätungen - mit Chance auf Kompensation?

-am 26.02 auf BA1528 (AA39) LHR-MIA geplante Ankunft 16:25 Uhr/tatsächlich 19:35 Uhr (> 3 Std.)
-am 06.03 auf BA1529 (AA38) MIA-LHR geplante Ankunft 10:30 Uhr/tatsächlich 11:50 Uhr, dadurch Anschlußflug verpasst, Ankunft am Zielort geplant 15:50 Uhr/tatsächlich 19:40 Uhr.

Sehe ich das richtig, dass mir Kompensation nur für den Hinflug (da Start EU) und leider nicht für den Rückflug (da nicht EU-"operating"Airline) zusteht?
Hat jemand Erfahrungen mit AA in dieser Beziehung? Macht es Sinn, es erst selbst zu versuchen oder besser sofort an die einschlägigen Profis abgeben?

Danke für Eure Einschätzung.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Aber was steht einem zu? Ich würde die Verordnung so interpretieren, dass es ein Downgrade wäre, also 75% Erstattung. Aber vermutlich nur vom halben Gesamtpreis wenn es nur auf dem Hinflug passiert?

Ich würde meinen, dass man 75% vom Tarif und 37,5% (also 75% von 50%) der Steuern und Gebühren bekommt. Bei den Steuern und Gebühren wäre ich mir auf Anhieb allerdings nicht so sicher.

Bei angehangen Beispiel wären es dann z.b 1240€ für den Hinflug, aber nur ~1080 für den Rückflug. Würde man einfach 37,5% des Gesamtpreises nehmen, wäre es für ein Downgrade auf dem Hinflug etwas weniger.

-am 26.02 auf BA1528 (AA39) LHR-MIA geplante Ankunft 16:25 Uhr/tatsächlich 19:35 Uhr (> 3 Std.)

Ja, sofern die Verspätung nicht durch höhere Gewalt verursacht wurde. Wenn sich der Start wegen schlechtem Wetter verschoben hat, gibt es keine Entschädigung.

Macht es Sinn, es erst selbst zu versuchen oder besser sofort an die einschlägigen Profis abgeben?

Sagen wir einmal so: Es kostet dich nichts es selbst zu versuchen. Einfach eine Mail an AA schicken. Wenn alles optimal läuft, kassierst du dein Geld so ein. Wenn's nicht klappt, kannst du dich immer noch an einen Profi wenden, der dann natürlich ein Stück vom Kuchen haben will.
 

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Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Hallo zusammen,

folgendes Problem:

LAN (701) auf MXP-GRU-SCL, geplanter Abflug 20:20 Uhr, es wird um ca. 19:15 zum ersten mal durchgegeben, dass sich das Boarding verzögert, um ca. 19:45 Uhr dann die Mitteilung, dass einer der Piloten krank sei und sich in ärztlicher Behandlung befindet, er muss etwas essen und man gibt später bekannt wie weiter verfahren wird.. die Zeit vergeht und um ca. 21:30 dann die Durchsage, dass der Flug für heute gecancelt ist und für den Folgetag um 15:00 Uhr angesetzt wird.

Transfer ins Hotel und am nächsten Tag um ca. 11 Uhr zurück nach MXP.


Habe mich daraufhin an LAN gewendet und die folgende Antwort bekommen: "Nach Überprüfung der Sachlage möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass die Verspätung des Fluges LA701 von Mailand nach Sao Paolo auf eine plötzliche Erkrankung des Kapitäns der Maschine zurückzuführen war, so dass zunächst ein Ersatzpilot aus Santiago angefordert werden musste, um den Flug durchführen zu können.
So sehr wir die in der Folge entstandenen Unannehmlichkeiten aufgrund der Verspätung bedauern, müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Art von Verspätung, außerhalb des Kontrollbereiches unseres Unternehmens, um einen Umstand handelt, welcher auch im Sinne der Europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gemäss Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 die Entlastung der Fluggesellschaften zur Folge hat (Außergewöhnlicher Umstand)."


Wie seht ihr das? Mal abgesehen davon, ob tatsächlich ein Ersatzkapitän aus Santiago eingeflogen wurde?

Danke für die Hilfe.
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Es gab hier irgendwo ein link mit einer Liste für "Aussergewöhnliche Umstände".

Aber hier ein Detail davon:

Erkrankung des Flugkapitäns: nein
Es ist der betrieblichen Sphäre der
Fluggesellschaft zuzurechnen, wenn ein bei ihr
beschäftigter Mitarbeiter erkrankt
LG Darmstadt 7 S 250/11
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wie seht ihr das? Mal abgesehen davon, ob tatsächlich ein Ersatzkapitän aus Santiago eingeflogen wurde?
Mal ganz grundsätzlich: seit wann ist die Erkrankung eines Mitarbeiters eines Unternehmens ein unplanbares Risiko? Das was du bekommen hast, ist nur die Standardantwort, um die Leute abzuwimmeln, die dann nicht weiter nachfragen. Hier geht es erstmal einzig und allein um Hartnäckigkeit. Ich würde noch einen freundlichen Brief aufsetzen, in dem du dich für die Ehrlichkeit und die gerichtsverwertbare Aussage, dass es sich hier um keinen außergewöhnlichen Umstand handelte, bedankst. Fristsetzung mit Hinweis, dass du bei Verstreichen der Frist anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Wenn die Frist (+2 Tage) verstrichen ist, dann direkt einen Anwalt beauftragen. Ich kann dir per PN gerne eine kompetente Kanzlei nennen, die eine kostenlose Prüfung auf Erfolg vorab vornimmt und im Erfolgsfall weder etwas kostet (tut sie natürlich schon, aber die holen sich die Kosten selbst von der Fluggesellschaft), noch etwas von der Entschädigung einbehält.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Es gab hier irgendwo ein link mit einer Liste für "Aussergewöhnliche Umstände".

Aber hier ein Detail davon:

Erkrankung des Flugkapitäns: nein
Es ist der betrieblichen Sphäre der
Fluggesellschaft zuzurechnen, wenn ein bei ihr
beschäftigter Mitarbeiter erkrankt
LG Darmstadt 7 S 250/11

Meint das Landgericht Darmstadt. Ob das zuständige Landgericht in Mailand das auch so sieht? Oder gar der EUGH?

Und sicher wird man da noch differenzieren müssen, ob z.B. ein Kapitän bei der LH in Frankfurt erkrankt oder eben ein Kapitän der LAN in Mailand.
Keine Fluggesellschaft der Welt kann vorsorglich auf allen Flughäfen der Welt eine Reservecrew für solche Fälle vorhalten.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Meint das Landgericht Darmstadt. Ober das zuständige Landgericht in Mailand das auch so sieht? Oder gar der EUGH?

Und sicher wird man da noch differenzieren müssen, ob z.B. ein Kapitän bei der LH in Frankfurt erkrankt oder eben ein Kapitän der LAN in Mailand.
Keine Fluggesellschaft der Welt kann vorsorglich auf allen Flughäfen der Welt eine Reservecrew für solche Fälle vorhalten.
Es ist ganz alleine der Fluggesellschaft überlassen, wie sie sich organisiert. Es ist ein vielfach praktiziertes Geschäftsmodell, gewisse Risiken in Kauf zu nehmen und in den Fällen, in denen es nicht geklappt hat, die "Strafe" dafür zu bezahlen. Ob das nun eine Entschädigung, Reputationsverlust, Verlust von Kunden o.ä. ist, ist zweitrangig.

Wenn die Unternehmung Glück hat, kann sie sich sogar von der "Strafe" entledigen, indem sie den Geschädigten schreibt, sie hätten kein Anspruch usw. zugute. Je mehr Leute darauf reinfallen, desto profitabler ist das System. Nicht angenehm für die Betroffenen, aber ist halt so.
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Meint das Landgericht Darmstadt. Ob das zuständige Landgericht in Mailand das auch so sieht? Oder gar der EUGH?
Keine Fluggesellschaft der Welt kann vorsorglich auf allen Flughäfen der Welt eine Reservecrew für solche Fälle vorhalten.

Das erwarten deutsche Gerichte aber mittlerweile, genauso wie das Vorhalten jedes einzelnen Ersatzteils
Über die Schwachsinnigkeit solcher Urteile braucht man wohl kaum zu diskutieren
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Meint das Landgericht Darmstadt. Ob das zuständige Landgericht in Mailand das auch so sieht? Oder gar der EUGH?

Und sicher wird man da noch differenzieren müssen, ob z.B. ein Kapitän bei der LH in Frankfurt erkrankt oder eben ein Kapitän der LAN in Mailand.
Keine Fluggesellschaft der Welt kann vorsorglich auf allen Flughäfen der Welt eine Reservecrew für solche Fälle vorhalten.


Ich kenne das Urteil nicht.

Ich habe nur ausgeholfen und die passende Referenz aus der Liste kopiert. Dies für die erste Einschätzung des Fragenden.

Zudem sind alle Crewprobleme in dieser Liste keine "Aussergewöhnliche Umstände" !
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Meint das Landgericht Darmstadt. Ob das zuständige Landgericht in Mailand das auch so sieht? Oder gar der EUGH?
Immerhin sah die Airline es genauso, daß es sich nicht um einen 'außergewöhnlichen Umstand' handelte, denn die Ariline ist nicht in die nächste Instanz gezogen, obwohl die Revision zugelassen war.
Das Urteil des LG Darmstadt vom 23.05.2012 7 S 250/11 ist nicht das einzige Urteil hinsichtlich der Erkrankung eines Crew-Mitglieds oder des Piloten. So auch Urteil des LG Darmstadt vom 06.04.2011, Az.: 7 S 122/10, Urteil des AG Königs Wusterhausen vom 01.06.2012, Az.: 9 C 138/12 und Urteil des AG Frankfurt/M. vom 20.05.2011, Az.: 31 C 245/11.
Eine Glaskugel habe ich auch nicht. Daher kann ich nicht orakeln, wie das Gericht in Mailand entscheidet. Da jedoch schon mehrere Gerichte in solchen Fällen entschieden haben, ist damit zu rechnen, daß in Mailand 'die Uhren nicht anders gehen'.

Keine Fluggesellschaft der Welt kann vorsorglich auf allen Flughäfen der Welt eine Reservecrew für solche Fälle vorhalten.
Das AG Frankfurt/M. hat im krankheitsbedingten Ausfall von Personal die Verwirklichung eines typischen und gewöhnlichen Unternehmerrisikos gesehen und deshalb keinen Anwendungsfall von Art. 5 Abs. 3 der EG-VO ('außergewöhnlcihe Umstände') angenommen. Ähnlch begründetenauch die anderen Gerichte ihre Urteile.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Wäre schwachsinnig. Wenn es denn stimmen würde.

Da hast du allerdings gehörig was durcheinander gebracht.

Stimmt doch, gerade du müsstest doch wissen wie oft die Paxe Recht bekommen
für allen möglichen Unsinn, für den die Gerichte die Airline für verantwortlich halten

Außergewöhnliche Umstände gibts doch mittlerweile im technischen Bereich praktisch gleich NULL